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Archiv "Weiterbildung: BÄK und Ärztekammern starten zweite Evaluation" (27.05.2011)

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A 1142 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 21

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27. Mai 2011 Am 1. Juni starten Bundesärztekam-

mer (BÄK) und Landesärztekam- mern die zweite Befragungsrunde ihres Projekts „Evaluation der Wei- terbildung“. Ziel ist es erneut, die Qualität der Weiterbildung in Deutschland anhand von validen Daten nachvollziehen zu können.

„Wenn wir die ärztliche Weiterbil- WEITERBILDUNG

BÄK und Ärztekammern starten zweite Evaluation

dung kontinuierlich verbessern wol- len, müssen wir Klarheit darüber haben, wo es Probleme gibt und wie sie zu lösen sind“, sagte der Vorsit- zende der BÄK-Weiterbildungsgre- mien, Dr. med. Franz-Joseph Bart- mann, am 17. Mai in Berlin.

An der ersten Befragung im Jahr 2009 hatten sich bundesweit circa 30 000 Weiterbildungsbefugte und -assistenten beteiligt und über alle Fachgebiete die Weiterbildung mit der Durchschnittsnote 2,6 bewertet.

Vor zwei Jahren sei kritisiert worden, dass die Weiterzubildenden den Zu- gang zu der Befragung über ihre Ausbilder erhalten hätten, da auf diese Weise möglicherweise nicht

Zahl der Woche

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Prozent der 18- bis 70-Jährigen möchten in einem Altenheim betreut werden, wenn sie pflegebedürftig werden.

alle Weiterbildungsassistenten tat- sächlich informiert worden seien, er- klärte Bartmann.

Daher erhalten die Weiterbil- dungsassistenten ihre Zugangsdaten zum Webportal in diesem Jahr direkt von ihrer Kammer. Voraussetzung da- für ist, dass zuvor die Weiterbildungs- befugten Angaben zu den Weiterzu- bildenden in einem nichtöffentlichen Bereich des Webportals hinterlegt haben – entweder die Namen oder die einheitliche Fortbildungsnummer.

Assistenzärzte, die ihre Zugangsdaten bis zum 31. Juli nicht erhalten ha- ben, sollten sich an ihre Ärztekam- mer wenden. Weitere Informationen:

www.evaluation-weiterbildung.de fos Der Marburger Bund (MB) und an-

dere Spartengewerkschaften haben in einem offenen Brief die Mitglie- der des Deutschen Gewerkschafts- bundes (DGB) dazu aufgerufen, sich gegen die Initiative von DGB und der Berufsvereinigung der Deut- schen Arbeitgeberverbände (BDA) zu wehren. Mit ihrer Initiative set- zen sich die beiden Organisationen seit Monaten beim Gesetzgeber da- für ein, den Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, von dem das Bundesarbeitsgericht im vergange- nen Juni in seiner ständigen Recht- sprechung abgewichen war, poli- tisch wiederzubeleben.

„Wir wissen, dass in den Ge- werkschaften des DGB vermehrt die Frage gestellt wird, warum die DGB-Führung in einem solch sen- siblen Feld wie der Koalitionsfrei- heit und dem Streikrecht gemeinsa- me Sache mit den Spitzenfunktio- nären der Arbeitgeber macht“, heißt es in dem Brief, den neben dem Marburger Bund unter anderem auch der Deutsche Journalisten- Verband, die Gewerkschaft Deut- scher Lokomotivführer und die Ver- einigung Cockpit unterschrieben haben. Die Frage sei allzu berech- tigt. Denn die Initiative für ein MARBURGER BUND

Offener Brief an Deutschen Gewerkschaftsbund

Zwangsgesetz nütze allein den Ar- beitgeberverbänden, die seit Jahren eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts forderten.

Der MB-Vorsitzende, Rudolf Henke, verwies bei der Präsentation des Briefes am 23. Mai in Berlin auf das Grundgesetz, in dem das

Recht, Berufsgewerkschaften zu gründen, für jedermann verankert sei: „Die Verfassung ist auf unserer Seite. Es gibt keine andere Mög- lichkeit, als die Rechte der Berufs- gewerkschaften zu achten, die gleichzeitig die Rechte der Arbeit-

nehmer sind.“ fos

MB-Vorsitzender Rudolf Henke (links) und andere Gewerkschaftsver- treter stellten den offenen Brief in Berlin vor.

Foto: Georg J. Lopata

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