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Archiv "Familienfreundliche Krankenhäuser: Geht nicht, gibt`s nicht" (09.03.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 10⏐⏐9. März 2007 A679

S T A T U S

K

laus Wambach muss keiner mehr überzeugen. „Eine fa- milienorientierte Personalpolitik ist ein wichtiger wirtschaftlicher Fak- tor“, weiß der Vorstand des Klini- kums Nürnberg. Wem es gelingt, fa- miliäre Belastungen durch Schicht- arbeit zu reduzieren, Wünschen nach flexiblen Arbeitszeiten oder Teilzeit nachzukommen und eine gute Kin- derbetreuung zu organisieren, der profitiert. Die 850 Arztstellen im Kli- nikum seien alle besetzt, berichtet Wambach: „Familienfreundliche Angebote zahlen sich aus.“

Wenn Wambach auflistet, was bei rund 6 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles dazugehört, dann führt er nicht nur den Betriebskin- dergarten an und den Neubau einer zweiten Krippe, Ferienbetreuung und Hausaufgabenhilfe. An den zwei Standorten gehören vielfältige Arbeitszeitmodelle und eine Ar- beitsgruppe, die sie regelmäßig be- wertet, ebenso zum Alltag des Un- ternehmens wie Einarbeitungskon- zepte für Ärztinnen und Ärzte nach einer Familienpause. Kein Wunder, dass 20 Prozent der Ärztinnen und

sechs Prozent der Ärzte Teilzeit ar- beiten.

Der Marburger Bund (MB) hatte Wambach und andere Fachleute Mitte Februar nach Berlin eingela- den, um seine Kampagne „Verein- barkeit von Familie und Beruf in Krankenhäusern“ zu starten. Vor al- lem die stellvertretende MB-Haupt- geschäftsführerin Dr. Magdalena Benemann habe sich dafür einge- setzt, lobte MB-Vorsitzender Dr.

med. Frank Ulrich Montgomery.

„Wir müssen dieses Thema an die oberste Stelle der Agenda setzen, denn mit der Familienfreundlichkeit in deutschen Kliniken liegt es immer noch sehr im Argen“, betonte er. Un- terstützt wird der MB von Bundes- familienministerin Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU). Sie hat die Schirmherrschaft über die Kampa- gne übernommen, denn sie findet:

„Der Marburger Bund setzt die rich- tigen Signale gegen den in der Medi- zin bereits deutlich spürbaren Fach- kräftemangel und die Abwanderung junger Ärzte ins Ausland.“

Zu den Häusern, die sich aus- drücklich zu einer familienfreundli- chen Personalpolitik bekennen, gehört das Allgemeine Krankenhaus Celle mit 630 Betten und 1 400 Mit- arbeitern. „Als Unternehmen, in dem mehr als 80 Prozent Frauen beschäf- tigt sind, über 120 Mitarbeiterinnen Elternzeit in Anspruch nehmen und jährlich etwa 60 ein Kind bekom- men, sind wir mit den Fragen rund um Beruf und Familie tagtäglich konfrontiert“, stellt Verwaltungsdi- rektor Norbert Mischer klar. Diese Fragen werden in Celle vielfältig be- antwortet. Zum einen werden Ar- beitszeitmodelle so zugeschnitten, dass sie den Bedürfnissen der Mit- arbeiterinnen entgegenkommen. Ein Betriebskindergarten rechnet sich zwar nicht, doch Mischer hat Kon- FAMILIENFREUNDLICHE KRANKENHÄUSER

Geht nicht, gibt`s nicht

Teilzeit für Oberärztinnen, Kita-Öffnungszeiten bis 22 Uhr, Wiederein- arbeitungskonzepte – manche Kliniken bieten an, was für andere un- vorstellbar ist. Der Marburger Bund findet: Das muss es öfter geben.

RECHTSREPORT

Teilnahme am Bereitschaftsdienst

Ein Anspruch des Vertragsarztes gegen eine Kas- senärztlichen Vereinigung (KV), bestimmte Arzt- gruppen generell vom Notdienst zu befreien, be- steht bundesrechtlich nicht. Allerdings ist es auch nicht zulässig, eine Ungleichbehandlung inner- halb des Kreises der unmittelbar patientenbezo- gen tätigen Arztgruppen vorzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Un- ter dem Gesichtspunkt der Spezialisierung der ärztlichen Tätigkeit und der Erbringung von allge- meinärztlichen Behandlungen sei eine Differen- zierung etwa zwischen Augen- und Hautärzten oder zwischen Hautärzten und Urologen nicht zu rechtfertigen.

In dem Urteil wird darauf hingewiesen, dass der von der KV einzurichtende Notdienst zur Ver- sorgung von Patienten in sprechstundenfreien

Zeiten Teil der hausärztlichen wie der fachärztli- chen Versorgung ist. Die Sicherstellung von Not- beziehungsweise Bereitschaftsdiensten ist nach Auffassung des BSG gemeinsame Aufgabe aller Vertragsärzte.Sie kann nur erfüllt werden, wenn grundsätzlich alle zugelassenen Ärzte, unabhän- gig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sons- tigen individuellen Besonderheiten, herangezo- gen werden. Allerdings liegt es im Ermessungs- spielraum der KV, ob sie einen flächendeckenden einheitlichen Bereitschaftsdienst organisiert oder neben einem hausärztlichen auch verschiedene fachärztliche Dienste einrichtet. Die Verpflichtung des einzelnen Arztes zur Teilnahme daran be- steht aber unabhängig von dem Organisations- modell, das im Bezirk der betreffenden KV prakti- ziert wird. Ungleichbehandlungen sind allerdings zu vermeiden. (Urteil vom 11. Oktober 2006, Az.:

B 6 KA 43/05 R) RA Barbara Berner

Fotos:Klinikum Nürnberg

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A680 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 10⏐⏐9. März 2007

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takt zu den umliegenden Kindergär- ten aufgenommen, um dort flexiblere Betreuungsangebote für das eigene Personal auszuhandeln.

Die Klinik prüft darüber hinaus, ob in Zukunft Tagesmütter vor Ort Mitarbeiterkinder betreuen könnten.

Dies sei durch eine gesetzliche Än- derung seit Kurzem möglich, erläu- tert Personalreferentin Christa Förs- ter. Sie geht davon aus, dass auch an der Klinik der Bedarf an Angeboten für Ein- bis Zweijährige zunehmen wird, weil in Zukunft mehr Frauen und Männer nach maximal 14 Mo- naten Elterngeldbezug zurückkeh- ren und damit früher als bisher wie- der arbeiten.

Neben den großen sind es viele kleine Angebote, die berufstätigen Eltern den Alltag erleichtern sollen.

Im Krankenhaus Celle ist etwa die Kantine mittlerweile auch für Fami- lienangehörige geöffnet, und sie bie- tet Kinderteller an. „Man kommt einfach immer mehr in das Thema hinein“, stellt Förster rückblickend fest. Sicher habe es anfangs Beden- ken gegen manche Maßnahme gege- ben, aber: „Wir haben zahlreiche

Mitarbeiter in Führungspositionen, die wissen, wovon sie sprechen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.“

Unternehmen wie das Klinikum Nürnberg oder das Krankenhaus in Celle agieren gleichwohl nicht planlos. Beide haben sich von der Hertie-Stiftung zertifizieren lassen, die seit zehn Jahren das „audit beruf- undfamilie“ anbietet. Dabei geht es darum, über mehrere Jahre hinweg Firmen pragmatisch bei der Umset- zung einer familienbewussten Per- sonalpolitik zu unterstützen. Zertifi- ziert sind im Klinikbereich unter an- derem bereits das Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg, das Kran- kenhaus der Barmherzigen Brüder Trier, das Städtische Klinikum Des- sau, die Medizinische Hochschule Hannover sowie die Klinika Bre- men-Ost, Links der Weser und das der Johann-Wolfgang-Goethe-Uni- versität Frankfurt. Das Evangelische Lutherkrankenhaus in Essen war so- gar eines der ersten Unternehmen, die sich am Audit beteiligten.

Gottfried Müller, Projektleiter für den Bereich Krankenhaus bei der

Unternehmensberatung Fauth-Herk- ner und Partner, hält das Audit für ein gutes Mittel, sich auf den Weg zu ma- chen, denn: „Es verlangt nicht, dass gleich alles perfekt sein muss. Es geht darum, Ziele zu vereinbaren und eine klare Strategie zu entwickeln.“

Aus seiner Sicht gibt es zur Umstel- lung auf eine familienfreundliche Unternehmenspolitik keine Alterna- tive, wenn man sich den Arbeits- markt für Ärzte und Pflegekräfte an- sieht: „Gerade kleine und mittlere Häuser sind darauf angewiesen, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit familiären Aufgaben gut zu integrie- ren.“ Vielerorts setze sich deshalb die Einsicht durch, „das Thema lieber aktiv anzugehen“.

Ob Arbeitszeitkonten, Kinderbe- treuung, intelligenter Umgang mit Bereitschaftsdiensten: „Selbst in kleinen Teams kann man viel re- geln“, hat Müller festgestellt. „Wenn eine Aufgeschlossenheit da ist, fin- det sich eine Fülle von Wegen.“ I Sabine Rieser

GOÄ-RATGEBER

Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält in § 6 Ab- satz 2 ein Selbstergänzungsrecht:

Selbstständige ärztliche Leistun- gen, die nicht im Gebührenver- zeichnis enthalten sind, können von jedem Arzt entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. Das Thema gleichartige oder gleichwertige Analogbewer- tung wurde im GOÄ-Ratgeber von DÄ, Heft 38/2003 behandelt.

Aus der in § 6 Absatz 2 GOÄ geforderten Gleichwertigkeit ergibt sich auch, dass das Behandlungs- ziel unter Umständen zweitrangig ist und die analoge Bewertung in erster Linie nach Art, Kosten und Zeitaufwand zu erfolgen hat (siehe

„Problematische Analogbewertun- gen“ DÄ, Heft 11/2003). Dies wird oft nicht beachtet. So werden bei- spielsweise Leistungen für offene

chirurgische Operationen in Ana- logie herangezogen für alternative nichtinvasive oder interventionelle Verfahren, weil sie demselben Ziel gelten. Korrekt angewendet, kann eine analoge Bewertung für den Verschluss eines Vorhof- oder Ventrikelseptumdefektes per Herzkatheter nach Art, Kosten und Zeitaufwand aus dem Abschnitt O. I. der GOÄ (Interventionelle Ra- diologie) herangezogen werden.

Der offene chirurgische Verschluss im Abschnitt L. XIII. der GOÄ (Herz- chirurgie) ist nach Art, Kosten und Zeitaufwand nicht gleichwertig.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die analoge Bewertung die Rahmenbedingungen der zur Analogie herangezogenen Ge- bührenposition erbt. Dies sind bei- spielsweise der Gebührenrahmen (ärztlich, ärztlich-technisch, La- bor), die Ausschlüsse neben ande-

ren Gebührenpositionen, die Ein- schränkungen der Berechnungs- fähigkeit je Behandlungsfall, Sit- zung etc. Aber auch Kriterien wie die Anzahl der Teilnehmer (wie Gruppen- oder Einzeltherapie), die Mindestdauer der Leistung sowie die ambulanten Zuschläge (Num- mern 440 bis 449 GOÄ, Abschnitt C. VIII. GOÄ) werden „vererbt“.

Bei den ambulanten Zuschlägen können sich dabei Konstellationen ergeben, bei denen die Entschei- dung, ob Zuschlag berechnet wer- den kann, nicht ganz einfach ist. So könnte auf den ersten Blick neben der analogen Gebührenposition für die von der Bundesärztekammer empfohlene „Dermatologische La- sertherapie“ nach Nr. 2440 GOÄ analog der ambulante Zuschlag nach Nr. 441 GOÄ für die Anwen- dung des Lasers infrage kommen, da die Nr. 2440 GOÄ („Operative Entfernung eines Naevus flam- meus, je Sitzung“) in der Liste der

ambulanten Operationen aufgeführt ist. In den Allgemeinen Bestimmun- gen zu den ambulanten Zuschlägen im Abschnitt C. VIII. ist unter Ziffer 2 aber auch nachzulesen, dass „für die Anwendung eines Operations- mikroskopes oder eines Lasers im Zusammenhang mit einer ambu- lanten operativen Leistung Zuschlä- ge nur dann berechnet werden können, wenn die Anwendung ei- nes Operationsmikroskopes oder Lasers in der Leistungsbeschrei- bung der Gebührennummer für die operative Leistung nicht beinhaltet ist“. Die analoge Empfehlung der Bundesärztekammer zur dermato- logischen Lasertherapie lautet: „La- serbehandlung von Besenreiserva- rizen, Teleangiektasien, …“. Nach diesem Wortlaut scheidet ein Zu- schlag nach Nr. 441 GOÄ aus. Die Bundesärztekammer vertritt derzeit die Auffassung, dass daher der Zu- schlag nach Nr. 441 nicht berech- nungsfähig ist. Dr. med. Anja Pieritz

Analoge Bewertung – Grundsätzliches und Spezielles

Weitere Informationen im Internet:

www.beruf-und-familie.de; www.arbeitswelt.de;

www.familienfreundliches-krankenhaus.de

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Referenzen

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