• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Fortbildung: Eine ethische Verpflichtung" (29.01.1999)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Fortbildung: Eine ethische Verpflichtung" (29.01.1999)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

er 101. Deutsche Ärztetag 1998 hatte die Landesärzte- kammern aufgefordert, „Maß- nahmen einzuleiten, die sicherstellen, daß sowohl von allen angestellten wie niedergelassenen Ärzten regelmäßig eine qualifizierte Fortbildung nachge- wiesen werden kann“. Er beauftragte den Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, bis zum Ärztetag 1999 auf der Basis bisher gesammelter Erfahrungen bei Modellversuchen Rahmenbedingungen für eine vali- dierte und zertifizierte Fortbildung zu entwickeln. Federführend ist jenes Gremium, das als ein „Ständiger Ausschuß“ der Bundesärztekammer (BÄK) den Vorstand der BÄK in Fragen ärztlicher Fortbildung berät und ihn durch entsprechende Akti- vitäten unterstützt.

Gemeinsame Aktivitäten

Im Rahmen der ersten gemeinsa- men Sitzung des Senats mit Vertretern der Akademie der Gebietsärzte (Ver- treter der Berufsverbände und me- dizinisch-wissenschaftlichen Fachge- sellschaften), der Akademie für All- gemeinmedizin, des Berufsverbandes der Allgemeinärzte Deutschlands, der Deutschen Gesellschaft für Allge- meinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) sowie zahlreichen weiteren ärztlichen Organisationen wurden Ende Oktober im Ärztehaus Hannover erste Modellprojekte zum Fortbildungsnachweis vorgestellt und Weichen für künftige gemeinsame Aktivitäten gestellt.

Es waren 35 Fachgesellschaften und Berufsverbände vertreten, die sich „dem Kardinalthema Fortbil- dung widmeten“, stellte Prof. Dr.

med. Heyo Eckel, der Vorsitzende des Senats und Präsident der Ärztekam- mer Niedersachsen, fest.

Er betonte, daß das Vertrauen des Patienten zu seinem Arzt auf des- sen aktuellem Fachwissen und Kön- nen basiert. Deshalb und wegen des Anspruchs an sich selbst bilde sich der Arzt kontinuierlich fort. Allein die Fortbildungsfülle zeige, daß die Ärz- teschaft sich ihrer Verpflichtung zur Fortbildung als selbstverständlichem Bestandteil ihrer beruflichen Tätig- keit bewußt sei. Deren Qualität be- stimme Erfolg und Akzeptanz. Es müsse aber auch möglich sein, den Erwerb von Fortbildungsaktivitäten zu dokumentieren. Unverzichtbar ist nach Auffassung des niedersächsi- schen Kammerpräsidenten allerdings die Freiwilligkeit der Fortbildung, wo- bei ihre Methoden und Inhalte regel- mäßig überprüft werden müßten. An- gesichts deutlicher Signale aus der Po- litik müsse die Ärzteschaft bei der Gestaltung „ihrer“ Fortbildung, „das Heft in der Hand behalten“. Prof. Dr.

med. Walter Brandstädter, Vizepräsi- dent der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Akademie der Ge- bietsärzte, schloß sich diesem Votum an. Er betonte, daß das Recht und die medizinischen Versorgungsstruk- turen dem medizinischen Bedarf zu folgen hätten.

Prof. Dr. Hugo van Aaken, Vor- sitzender der Kommission für Weiter- bildung und Fortbildung der Deut- schen Gesellschaft für Anästhesiolo- gie und Intensivmedizin, wies darauf hin, daß seine Gesellschaft erst nach einer internationalen/nationalen Har- monisierung der Fortbildungsnach- weise „credit points“ vergeben wolle.

Inhalte ärztlicher Fortbildung müßten die Fachgesellschaften und Berufs- verbände definieren. Für die Akkre- ditierung von Anbietern sowie die Vergabe von „Anrechnungseinhei- ten“ seien die Ärztekammern unter Mitwirkung von Fachgesellschaften zuständig.

Der europäische Zulassungsrat European Accreditation Council (EAC) sei für die Koordinierung zu- ständig. Van Aaken verdeutlichte, daß die Union Européenne des Méde- cins Spécialistes (UEMS) bereits dif- ferenzierte Vorstellungen auf eu- ropäischer Ebene entwickelt habe – auch zu der Vergabe von „Anrech- nungseinheiten“. In fünf Jahren: Er- werb von 250 „Anrechnungseinhei- ten“, davon mindestens 150 im je- weiligen Fachgebiet. Je Jahr werden höchstens 100 „Anrechnungseinhei- ten“ anerkannt. Die Teilnahme an ei- ner vom EAC anerkannten Maßnah- me im Ausland sollte auch zur ent- sprechenden Anerkennung durch die Kammern im Heimatland führen. So jedenfalls wünscht es sich das interna- tionale Gremium.

„Kreditpunkte“

Priv.-Doz. Dr. Paul Reuther stell- te das Konzept der Deutschen Gesell- schaft für Neurologie und der Sektion Neurologie im Berufsverband Deut- scher Nervenärzte zur Continuing Medical Education vor, das mit den Empfehlungen der UEMS kompati- bel ist. Eine eigens bei seiner Gesell- schaft eingerichtete Geschäftsstelle werde für die Teilnehmer am CME- Verfahren unter Kostenbeteiligung ein „Kreditpunktekonto“ führen und bis zum 31. März jeden Jahres ein Vor- jahreszertifikat erstellen. Sie werde der CME-Kommission bei der Eva- luation der Fortbildungsveranstaltun- gen organisatorisch zuarbeiten und

„dem jeweiligen Veranstalter auf An- trag die zugeteilte Kategorie, den Ver- anstaltungscode und die erwerbbare Kreditpunktzahl auf einer einheitli- chen maschinenlesbaren Standard- Teilnahmebescheinigung zur Ausga- be an die Teilnehmer zur Verfügung stellen“.

Nach Dr. Otto Polenz von der Akademie für Fort- und Weiterbil- dung in der radiologischen Diagno- stik der Deutschen Röntgengesell- schaft und des Berufsverbandes ist ein Fortbildungszyklus von fünf Jah- ren mit 250 Kreditpunkten, davon 80 nicht fachspezifischen, vorgesehen.

Ziel sei die Akkreditierung des ge- samten für die Radiologie erforderli-

A-188 (36) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 4, 29. Januar 1999

T H E M E N D E R Z E I T TAGUNGSBERICHT

Fortbildung

Eine ethische Verpflichtung

In Hannover wurden Ende letzten Jahres erste

Modellprojekte zum Fortbildungsnachweis vorgestellt.

D

(2)

chen Wissenscurriculums während der fünf Jahre und die Vermittlung von für die Radiologie besonders wichtigen, nicht fachspezifischen In- halten.

Die qualitätsabhängige Zertifi- zierung der Deutschen Dermatolo- gischen Akademie basiert auf einem Konzept, das Dr. Martin Schlaeger vom Berufsverband Deutscher Der- matologen vorstellte. Innerhalb von fünf Jahren sollten 100 Fortbildungs- punkte erworben werden. Diesen lä- gen verschiedene Kategorien mit je- weils verschiedener Punktzahl zu- grunde, sagte Schlaeger.

Dr. med. Hans Hellmut Koch, Vi- zepräsident der Bayerischen Landes- ärztekammer und Mitglied des Senats für ärztliche Fortbildung, betonte, daß es für ärztliche Fortbildung bislang noch kein „Regelwerk“ gegeben habe.

Aus drei Gründen sei deren Zertifizie- rung jedoch erforderlich:

1aus ordnungspolitischen Grün- den 1weil dies die Berufsordnung bereits so vorsehe und

1weil nur so die Qualität der Veranstaltungen für die Kollegen be- urteilbar sei.

Die enge Verzahnung von Fort- und Weiterbildung erfordere, so Koch, berufsbegleitende Regelungen. Diese sollten aber nicht an eine Weiterbil- dungsbefugnis gebunden sein.

Bundeseinheitliche Regelungen

Der 50. Bayerische Ärztetag hat für den Zeitraum von zwei Jahren die Einführung eines Fortbildungszertifi- kates als Modellprojekt beschlossen.

Das bayerische Modell sieht ein Punktesystem vor. Die Teilnahme könne durch Fixierung von Bar-Code- Etiketten in einem „Nachweisheft“

nachgewiesen werden. Wenn 20 Punkte pro Jahr erreicht sind, erhalte man nach Vorlage in der Bayerischen Akademie ein entsprechendes Zerti- fikat. „Seit April 1998 sind von der Bayerischen Akademie bereits 687 Zertifikate vergeben worden“, be- richtete Koch.

Die Landesärztekammer Thü- ringen vergibt nach Darstellung von Dr. Johannes-Martin Kasper, Vorsit-

zender der Fortbildungsakademie der Landesärztekammer Thüringen, bereits seit 1995 Fortbildungsdiplo- me. Die Einbeziehung der wissen- schaftlichen Gesellschaften und Be- rufsverbände sei dort über der Aka- demie angegliederte „Sektionen“

(Fachgremien) gewährleistet. 100 Stunden seien über einen Zeitraum

von drei Jahren zu erbringen, 40 Stunden allge- meinen und 60 Stunden fach- spezifischen In- halts, berichtete Kasper. Die An-

erkennung der Veranstaltungen ob- liege den „Sektionen“. Entscheidun- gen treffe aber letztendlich die Aka- demie. Acht Diplome seien bisher vergeben worden.

Folgende Punkte kristallisierten sich als konsensfähig heraus: Die ge- samten Fortbildungsaktivitäten beru- hen ebenso wie der Erwerb von Fort- bildungsnachweisen auf freiwilliger Basis. Sie stellen eine ethische Ver- pflichtung für jeden Arzt dar. Fortbil- dungsaktivitäten ermöglichen un- zweifelhaft eine qualitativ bessere Betreuung der Patienten, „die letzt- lich mit den Füßen darüber abstim- men“. Ankündigungsmöglichkeiten, zum Beispiel in den Praxisräumen, könnten die durch Fortbildung er- worbene oder aufrechterhaltene Kompetenz dokumentieren. Damit hat der Arzt für sich und für seine Pa- tienten einen erheblichen Vorteil ge- wonnen.

Es besteht zum jetzigen Zeit- punkt die Notwendigkeit, bundes- einheitliche und europakompatible Regelungen zu schaffen. Wissen- schaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände erarbeiten die fach- spezifischen Fortbildungsinhalte; fä- cherübergreifende Themen geben (auch) die Ärztekammern (bezie-

hungsweise de- ren Akademi- en) vor. Ihnen obliegen die Durchführung der Anerken- nungsverfahren der Veranstaltungen und deren Evaluationen, eine „condi- tio sine qua non“. Nur so besteht die Gewähr für ein qualitativ hochwerti- ges Angebot. All dies kann nur zufrie- denstellend in enger Zusammenarbeit der Ärztekammern (als Körperschaf- ten öffentlichen Rechts in der Verant- wortung) mit den medizinisch-wissen- schaftlichen Fachgesellschaften und den ärztlichen Berufsverbänden ge- löst werden. So ist ärztliche Fortbil- dung geeignet, lebenslang berufsbe- gleitend Weiterbildung zu „komplet- tieren“.

Der in Hannover mit dieser Ta- gung begonnene Dialog solle fortge- führt werden, kündigte Eckel an.

Dr. med. dent. Dr. med.

Hans-Walter Krannich Ärztekammer Niedersachsen Berliner Allee 20

30175 Hannover

A-190 (38) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 4, 29. Januar 1999

T H E M E N D E R Z E I T TAGUNGSBERICHT

Zeichnung: Oliver Weiss

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

tung der Fortbildung geht es auch um eine Bewertung der ärztlichen Berufstätigkeit. Die Möglichkeiten, aber auch die Schwierigkeiten der Evaluierung sind groß, die Metho-

Van Aken engagiert sich unter anderem seit 1999 als Mit- glied des Vorstandes der Akade- mie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe..

Denn trotz aller Grundsätze, welche Ärzte in der Behandlung, in der Diagnostik und Therapie auf wissenschaftlicher Grundlage an- wenden müssen, trotz der Fortbil-

Charité ist kein Einzelfall Sowohl Frei wie auch Suter ver- wiesen allerdings darauf, dass die geplanten Umstrukturierungen der intensivmedizinischen Versorgung nicht unumstritten

Nur wenn die ärztliche Fortbil- dung durch die Wahl des Themas der Schließung erkannter Lücken dient, kann sie den Normen der medizinischen Ethik entsprechen und darüber

Es geht auch nicht, mit öffentlichen Mitteln kollektivistisch eine Zwangswohlfahrt einzuführen, ohne dabei jegliche persönliche Freiheit abzuschaffen.. Es ist un- möglich,

Siegenthaler empfindet es - wie er bei der letztjährigen Kon- greßeröffnung betonte - als eh- renvoll , daß die deutsche Bundes- ärztekammer ihn als einen Schweizer

„Monatskurse für die ärztliche Fortbildung", für die er sie ursprünglich gezeichnet hat, sondern zweifellos auch für die kostenfreie Lektüre des DEUTSCHEN