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zusammen mit dem Bund raschmöglichst wieder genügend Mittel für die Entflechtung von Schiene und Strasse (u.a

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M 046/2001 BVE 16. Mai 2001 49C

Motion

1642 Markwalder, Burgdorf (FDP)

Weitere Unterschriften: 24 Eingereicht am: 02.04.2001

Mehr Verkehrssicherheit durch Verkehrstrennung

Der Regierungsrat wird beauftragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Bahnübergängen

• in enger Zusammenarbeit mit Bund und Transportunternehmen ein nach Prioritäten gegliedertes Massnahmenkonzept vorzulegen.

• zusammen mit dem Bund raschmöglichst wieder genügend Mittel für die Entflechtung von Schiene und Strasse (u.a. Sanierung und Aufhebung von Bahnübergängen) bereitzustellen.

Begründung

Die verschiedenen schlimmen Unfälle der letzten Monate auf Bahnübergängen, leider mehrmals auch mit Todesopfern, machen tief betroffen. Ungesicherte Bahnübergänge, vor allem in ländlichen Gegenden, sind die Hauptgefahrenquellen. Wegen fehlender Mittel sind die langfristig angelegten Sanierungsprogramme, wie sie beispielsweise der Regional- verkehr Mittelland verfolgt, abrupt unterbrochen worden.

Bis zum Stabilisierungsprogramm 98 mit den Sparmassnahmen auf Bundesebene flossen jährlich die erforderlichen Mittel gemäss der Verordnung über Beiträge an die Aufhebung und Sicherung von Niveauübergängen. Durch die Sistierung dieser Mittel ist es den Bahnunternehmungen trotz Unterstützung von Kanton und Gemeinden nicht mehr möglich, die zur Gewährleistung einer vernünftigen Verkehrssicherheit zu treffenden Massnahmen finanzieren zu können.

Vom Regierungsrat wird daher erwartet, dass er einerseits ein Konzept erarbeitet und andererseits alle Möglichkeiten und Optionen ausschöpft, damit die Sistierung der Verkehrsstrennungsverordnung umgehend aufgehoben wird. Diese Reaktivierung der Mittelbereitstellung ist zudem eine logische Konsequenz aus der "„Vision Zero“, mit welcher die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer markant verbessert werden soll.

Die Verkehrstrennung durch Entflechtung von Schiene und Strasse hat durch die massive Reduktion der Bundesbeiträge von ehemals 65 Mio. Franken (1998) auf 12 Mio. Franken (Budget 2001) einen argen Rückschlag erlitten. Es müssen umgehend wieder genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, damit der gesetzliche Auftrag der Verkehrstrennung umgesetzt werden kann. Dies ist umso mehr gerechtfertigt, als die Automobilisten über die Benzinzölle zweckgebunden ihren Anteil auch für ihre eigene Sicherheit leisten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 05.04.2001

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Antwort des Regierungsrates

Der Bundesrat hat mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 im Bereich „Sanierung von Ni- veauübergängen und andere Verkehrstrennungsmassnahmen“ ein „Moratorium für neue Verpflichtungen“ beschlossen. Seither geht der Bund im Grundsatz keine neuen Finanzie- rungsverpflichtungen mehr ein. Mit Beschluss vom 5. Oktober 1998 hat der Bundesrat das Mehrjahresprogramm 1998 - 2002 für die Aufhebung oder Sicherung von Niveauübergängen und andere strassenseitige Massnahmen zur Trennung von öffentlichem und privatem Verkehr genehmigt. Zwei Projekte (Belp/Steinibach und Bahnhof Zweisimmen) wurden im Kanton Bern an Hand der Kriterien für die Aufnahme ins Mehrjahresprogramm 1998 - 2002 noch berücksichtigt.

Zur Erreichung des Sparziels wurden die Jahreskredite des Bundes in diesem Bereich stetig verkleinert und sollen ab dem Jahr 2001 auf dem Niveau von 12 Mio. Franken/Jahr gesamtschweizerisch stabilisiert werden. Der Bund stellt diese Mittel bis zur Einführung des NFA (Neuer Finanzausgleich Bund/Kantone) bereit. Innerhalb dieses Finanzrahmens hat der Bundesrat entschieden, eine spezielle Reserve zur Unterstützung nachweislich sehr gefährlicher Niveauübergänge (z.B. völlig unzureichende Sichtverhältnisse) auszuscheiden.

Mit Schreiben des Bundesamtes für Verkehr (BAV) vom 21. Mai 1999 wurden die Bahnge- sellschaften beauftragt, die gefährlichsten Bahnübergänge gemäss vorgegebener Kriterien zu erfassen und dem BAV zu melden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die eingegangenen Meldungen analysiert und nach der Sichtzeit aufgelistet. Bei nicht weniger als 190 Bahnübergängen in der ganzen Schweiz (davon 40 im Kanton Bern) liegt die Sichtweite unter 6 Sekunden. Das ASTRA hat darauf im Lichte des gesetzlichen Auftrags, wonach der Bund aus Mitteln der Mineralölsteuererträge „die Sanierung der Niveauübergänge fördert“, und zwar mit Vorrang „Massnahmen, welche die Verkehrssicherheit rasch und wirksam heben“, das zur Anwendung gelangende Verfahren erläutert. Das ASTRA stellte dabei in Aussicht, an jede Sanierung eines solchen

„Schwarzen Punktes“ (Sichtweite unter 6 Sekunden) anrechenbare Kosten von höchstens 150'000 Franken anzuerkennen, was bei einem mittleren Subventionsansatz von rund 66 Prozent einem Bundesbeitrag von 100'000 Franken entspricht.

Das ASTRA hoffte, trotz dem bescheidenen Beitrag eine Sanierung möglichst vieler der

„Schwarzen Punkte“ auszulösen. Aufgrund des aufwendigen und komplizierten Verfahrens des Bundes reicht der Bundesbeitrag jedoch kaum aus für die Erarbeitung aller Vorausset- zungen für die Projektgenehmigung. Die vom Bund in die Wege geleiteten Sofortmassnah- men sind deshalb bei den Transportunternehmungen nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass es nicht darum gehen kann, in erster Priorität ein Massnahmenkonzept über die vorhandenen Grundlagen hinaus zu erarbeiten. Vielmehr muss zuerst beim Bund erwirkt werden, dass er für die Entflechtung von Schiene und Strasse wieder genügend Mittel zur Verfügung stellt.

Der Kanton Bern ist deshalb zusammen mit andern Kantonen bei den Bundesbehörden vorstellig geworden. Desgleichen sind im eidgenössischen Parlament Vorstösse mit der gleichen Zielsetzung eingereicht worden.

Antrag:

• Ablehnung von Punkt 1

• Annahme von Punkt 2 An den Grossen Rat

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