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Diese Trägerschaften sind verantwortlich für die Erarbeitung von Gesamtmobilitätskonzepten (öffentlicher, Individual- und Langsamverkehr) und treten als Besteller der Leistungen (Investitionen in Schiene und Strasse, Betrieb des öffentlichen Verkehrs) auf

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M 119/2001 BVE 19. Dezember 2001 49C

Motion

4106 Gresch, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 06.06.2001

Neue Trägerschaften für den Verkehr und Bundesfinanzierung

Der Regierungsrat wird aufgefordert,

1. die Bildung von regional organisierten Trägerschaften für den Verkehr zu prüfen (z.B.

Ausweitung des Auftrags und der Trägerschaft der Regionalen Verkehrskonferenzen).

Diese Trägerschaften sind verantwortlich für die Erarbeitung von Gesamtmobilitätskonzepten (öffentlicher, Individual- und Langsamverkehr) und treten als Besteller der Leistungen (Investitionen in Schiene und Strasse, Betrieb des öffentlichen Verkehrs) auf.

2. sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die von der Expertengruppe „Finanzierung des Agglomerationsverkehrs“ vorgeschlagene „Programmfinanzierung“

schnellstmöglich, ohne Übergangsmassnahmen realisiert wird.

Begründung

Mit Schreiben vom 1. September 1999 forderten diverse Verbände1 Bundesrat Leuenberger auf, eine Expertengruppe einzusetzen, welche „praxisnah und lösungsorientiert, Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation in den Agglomerationen ausarbeiten soll“. Die Ergebnisse wurden am 29. Mai 2001 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Gemäss Berechnungen werden in den Agglomerationen der Schweiz in den nächsten zehn Jahren Investitionen von fünf bis sieben Milliarden Franken anfallen. Den grösseren Teil dieser Kosten werden nach heutiger Finanzierungsregelung durch die Kantone und Gemeinden finanziert. Da der Bund aus verschiedenen Gründen ein Interesse an der Lösung der Verkehrsprobleme der Agglomerationen hat, schlägt die Expertengruppe vor, dass sich der Bund verstärkt an den entsprechenden Investitionen beteiligt. Die Expertengruppe empfiehlt folgende drei Massnahmen: 1. Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um fünf Rappen, 2. Anwendung der Verkehrstrennungsverordnung, 3. Programmfinanzierung.

„Programmfinanzierung“ bedeutet, dass der Bund Globalbeiträge an Trägerschaften zahlt, welche aufgrund eines Gesamtmobilitätskonzepts die Verkehrsinvestitionen in der Agglomeration definiert haben. Im Kanton Bern besteht heute keine solche Trägerschaft.

Strassen- und Schienenverkehr werden in separaten Verfahren, von unterschiedlichen Instanzen geplant, realisiert resp. bestellt. Die Regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) tragen zwar einen guten Namen, sind in ihrem Auftrag jedoch auf die Planung des öffentlichen Verkehrs beschränkt. Es ist vorstellbar, dass eine erweiterte RVK in Zukunft

1 Touring Club Schweiz (TCS), Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), Schweizerischer Städteverband, Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (Litra).

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die Rolle einer solchen Trägerschaft übernehmen könnte. Im Kanton Bern wären solche Trägerschaften sinnvollerweise für sämtliche Regionen, nicht nur für die Agglomerationen zu bilden.

Um die anstehenden Verkehrsprobleme zu bewältigen und die negativen Auswirkungen des Verkehrs, insbesondere in den Agglomerationen, zu reduzieren, muss der Kanton Bern ein eminentes Interesse daran haben, dass der Verkehr in Zukunft gesamtheitlich, von anerkannten Trägerschaften, welche auch als Besteller von Leistungen auftreten, geplant wird. Die Bildung dieser Trägerschaften drängt sich auf, unabhängig von vermehrtem finanziellem Engagement des Bundes. Der Kanton Bern und die Gemeinden werden sich jedoch die nötigen Investitionen für den Agglomerationsverkehr ohne Bundesgelder nicht leisten können, weshalb der Kanton Bern den Bund zu raschmöglichster ideeller und finanzieller Unterstützung auffordern soll.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit den Anliegen der Motion und deren Begründung einverstanden. Er teilt auch die Ansicht, dass die beschränkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Verbesserung der Verkehrssituation dort eingesetzt werden sollen, wo sie am meisten Wirkung erzielen. Dazu ist die Erarbeitung von Gesamtmobilitätskon- zepten notwendig.

Der Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Federführung für solche Arbeiten beim Kanton verbleiben soll, da der kantonale Überblick zu erhalten ist und da die zur Zeit auf den öffentlichen Verkehr ausgerichteten Regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) für diese Tätigkeit kaum über genügend Ressourcen verfügen würden. Hingegen ist die Mitwirkung der RVK’s bei der Erarbeitung der Mobilitätsstudien im Sinne von Projektbegleitung und Beratung sinnvoll und erwünscht.

Zu Ziffer 1

Erste Vorarbeiten zur Bildung von Trägerschaften für den Verkehr sind von der Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion bereits eingeleitet worden. In Anbetracht der Dringlichkeit ist es angezeigt, vorerst Organisationen zu bilden, welche mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen realisierbar sind und arbeiten können. Im Vordergrund stehen deshalb Träger- schaften, welche projektbezogen für die Planung von Gesamtmobilitätskonzepten einge- setzt werden. Hingegen ist die Übertragung der Bestellerfunktion an eine Trägerschaft mit den bestehenden Gesetzen nicht vereinbar.

Zu Ziffer 2

Sowohl die Konferenz der DirektorInnen des öffentlichen Verkehrs (KöV) als auch die Schweiz. Bau-, Planungs- und UmweltschutzdirektorInnen-Konferenz (BPUK) befassen sich intensiv mit der Thematik des Agglomerationsverkehrs. Eine breite Unterstützung der parlamentarischen Expertengruppe ist eingeleitet. Vordringlich ist die Gewinnung einer Mehrheit des eidgenössischen Parlamentes für die Ergebnisse und Vorschläge der Ex- pertengruppe. Der Kanton Bern wird sich in enger Zusammenarbeit mit KöV und BPUK für die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund einsetzen. Einen ersten Schritt in die angestrebte Richtung hat der Bund mit der Freigabe von 155 Mio. Franken zugunsten des Regionalverkehrs aus dem 8. Rahmenkredit getan.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat An den Grossen Rat

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