DEUTSCHES XRZTEBLATT
Aktuelle Politik
D
ie Ertragslage in den Pr_axen der niedergelassenen Arzte hat sich in den letzten fünf Jahren spürbar verschlechtert.Der Anteil der Praxiskosten am Gesamtumsatz ist seit 1982 we- sentlich schneller gewachsen als die Bruttoeinnahmen aus kassenärztlicher Tätigkeit, aus der Privatpraxis und sonstiger selbständiger ärztlicher Tätig- keit Dies führte dazu, daß die Überschüsse vor Steuern, also der Reinertrag, aus Einnahmen der Arztpraxen nach Abzug der Betriebsausgaben seit 1982 merklich zurückgingen. Die En- de 1985 vom Statistischen Bu n- desamt veröffentlichte amtliche Kostenstrukturanalyse bei Ärz- ten, Zahnärzten und Tierärzten auf der Basis des Steuerjahres 1983 weist einen Durchschnitts- wert für den Anteil der Betriebs- ausgaben am Umsatz aller Arzt- praxen in Höhe von 53,7 Prozent aus. Diese Schlüsselzahl zur Be- urteilung der Ertragslage der Praxis weicht nur um 0,3 Pro- zentpunkte gegenüber der vom Zentralinstitut für die kassen- ärztliche Versorgung ebenfalls für das Basisjahr 1983 ermittelte Verhältniszahl ab. (Betriebsko- stenanteil: 53,4 Prozent). Die amtliche Kostenstrukturana- lyse, die auf repräsentativer und freiwilliger Grundlage in einem vierjährigen Turnus durchge- führt wird, weist nach, daß die Umsätze je Arzt zwischen 1979 und 1983 lediglich um 16,6 Pro- zent gestiegen sind, die Be- triebsausgaben dagegen um 29,3 Prozent. Daraus ergibt sich per Saldo: Der durchschnittliche Überschuß vor Steuern je Arzt (im Querschnitt aller Arztgrup- pen) im Jahr 1983 lag nur um 4,8 Prozent höher als im Jahr 1979.
Berücksichtigt man die lnfla-
Die wesentlichen Ergebnisse der Kostenstrukturanalyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), Köln, die jährlich aufgrund repräsentativer Stichpro- ben und aufgrund der Einkommensteuererklärungen durchgeführt wird, sind durch die jetzt veröffentlichte Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesam- tes für das letzte Erhebungsjahr bestätigt worden.
Die Kosten wachsen schneller als die
Einnahmen
tions- und Teuerungsrate, so mußten bestimmte Gebietsarzt- gruppen in den beiden vergan- genen Jahren bereits reale Ein- kommensverluste hinnehmen.
ZI-Analyse bestätigt
Ein Vergleich der Ergebnisse der ZI-Kostenstrukturanalyse und der Wiesbadener Erhebung zeigt auffällige Parallelen bei den Gesamtergebnissen. Aller- dings verzichtet das Statistische Bundesamt wegen erheblicher methodischer Schwierigkeiten wie bereits in den vergangenen Jahren darauf, Durchschnitts- werte für Umsätze und Kosten, bezogen auf einzelne Gebiets- arztgruppen und bezogen auf den Durchschnitt aller Arzte, zu bilden. Zwar hat das Wiesbade- ner Amt im Laufe des Jahres 1985 insgesamt 10 000 Ärzte auf-
grund einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt und be- fragt (= 17 Prozent aller in den gesetzlichen Zensus fallenden Arzte), doch waren nur 1358 Pra- xen mit 1437 Ärzten aussagefä- hig auswertbar. Die Durch- schnittsbetrachtung ist deswe- gen unterblieben, weil nicht festgestellt werden kann, ob die altersmäßige Verteilung und re- gionale Zusammensetzung der Arzteschaft aufgrund der aus- wertbaren Erhebungsbögen re- präsentativ für die Grundge- samtheit aller Ärzte ist.
Vergleicht man dennoch auf- grund einer überschlägigen, nicht repräsentativen und nur arithmetisch gebildeten Durch- schnittsbetrachtung die Ergeb- nisse des Zentralinstituts mit de- nen des Statistischen Bundes- amtes (immer auf der Basis 1983), so ergeben sich folgende markante Kennziffern:
~ Statistisches Bundesamt:
Durchschnittsumsatz aller Arzt- gruppen (339160 DM; Betriebs- ausgaben: 182 239 DM; Über- schuß vor Steuern: 156 921 DM.
~ Die vergleichbaren ZI-Zah/en liegen jeweils geringfügig dar- über: Umsatz: 360 549 DM; Be- triebsausgaben: 192 584 DM und Überschuß vor Steuern: 167 965 DM.
Von den durchschnittlichen Be- triebsausgaben (182 239 DM je Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 7 vom 12. Februar 1986 (17) 373
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Kostenstrukturanalyse
Arzt in 1983) entfällt fast jede
Tabelle 1:
zweite Mark (43,3 Prozent) der
Betriebsausgaben auf Personal- Betriebsausgaben in Prozent kosten. Dahinter rangieren die des Umsatzes (1983)
Mieten mit 11 ,4 Prozent; die Statisti- Zentral- sonstigen Kosten mit 9,4 Pro- sches institut zent; die Materialkosten mit 8,7 Bundes-
Prozent; die Abschreibungen amt
mit 7,4 Prozent. Die übrigen Ko-
stenarten der Arztpraxis vertei- Alle Ärzte 53,7 53,4 len sich auf die Posten: Strom,
Gas, Wasser, Heizung; Zinsen; Allgemein-
KV-Verwaltungskosten; Versi- ärzte 52,3 50,8 cherungen der Praxis und Fort-
Internisten 58,1 56,6 bildungskosten.
....
ln 1983 belief sich der Durch- Frauenärzte 55,2 52,6Schnittskostenanteil bei den All-
gemei närzten/Praktischen Ärz- Kinderärzte 52,9 51,8 ten auf 50,8 Prozent des gesam- Augenärzte 45,2 48,2 ten Umsatzes, bei den Speziali-
sten auf 54,8 Prozent (Zentralin- HNO-Ärzte 48,3 47,0 stitut).
..,.. Die ausgewiesenen Umsätze Orthopäden 59,2 56,0 resultieren zu etwa 83 Prozent Chirurgen 59,3 60,8 aus kassenärztlicher Tätigkeit,
17 Prozent aus der Privatpraxis Hautärzte 52,5 49,2 oder der sonstigen selbständi- Nervenärzte 47,3 42,9 gen ärztlichen Tätigkeit. HC
Urologen 62,0 56,6 Tabelle 2: Errechnete Durchschnittswerte je Arzt 1983
(Basis: Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes 1983)
Umsatz Betriebs- Überschuß ausgaben vor Steuern
Alle Ärzte 339 160 182 239 156 921
(zum Vergleich)
(ZI-Ergebnisse) (360 549) (192 584) (167 965) Allgemeinärzte 296 816 155 152 141 664
Internisten 380 371 220 945 159 426
Frauenärzte 310314 171 339 138 975
Kinderärzte 271 215 143 355 127 860
Augenärzte 368 011 166 318 201 693
HNO-Ärzte 315 844 152 396 163 448
Orthopäden 526 666 311 789 214 877
Chirurgen 406 100 240 627 165 473
Hautärzte 370 750 194 710 176 040
Nervenärzte 404 450 191 500 212 950
Urologen 414 192 256 623 157 569
374 (18) Heft 7 vom 12. Februar 1986 83. Jahrgang Ausgabe A
Krankenhausgesetze:
Arzteschaft beteiligen!
Die Ärzteschaft hat an die Gesetz- gebungsorgane der Länder appel- liert, im Zuge der Novaliierung der Landeskrankenhausgesetze auch die ärztlichen Körperschaften bei der Krankenhausplanung umittel- bar zu beteiligen - entsprechend der Verantwortung der Ärzte für die Versorgung der Krankenhaus- patienten.
in keinem der bislang von den Bundesländern vorgelegten Lan- deskrankenhausgesetzentwürfe wurde den ärztlichen Selbstver- waltungskörperschaften ein aus- reichendes Mitwirkungsrecht bei Grundsatzentscheidungen über Krankenhausplanung und Investi- tionsprogramme eingeräumt.
Dies stellte der Vorstand der Bun- desärztekammer fest.
Das Krankenhaus-Neuordnungs- gesetz (KHNG) bestimmt jedoch, daß die Landesbehörden bei der Durchführung des Bundesgeset- zes mit den an der Krankenhaus- versorgung im Lande Beteiligten eng zusammenarbeiten müssen.
Bei der Krankenhausplanung und der Aufstellung der Investitions- programme sieht das KHNG sogar einvernehmliche Regelungen mit den unmittelbar Beteiligten vor.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe beschränken den Kreis der unmit- telbar Beteiligten auf die Verbän- de der Krankenhausträger sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Wenn jedoch die Neuordnung der Krankenhausplanung sowohl zu einer Verbesserung der Wirt- schaftlichkeit der Krankenhäuser als auch zu einer dem medizini- schen Fortschritt gerecht werden- den ärztlichen Versorgung der Pa- tienten beitragen soll, dürfen Grundsatzentscheidungen über Krankenhausplanung und Investi- tionsprogramme nicht von den Landesbehörden zusammen mit Kassen und Krankenhausträgern allein getroffen werden. BÄK