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Archiv "Rehabilitation: Wieder aufwärts" (18.05.2001)

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Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 20½½18. Mai 2001 AA1281

S E I T E E I N S

A

uf dem Reha-Markt setzt sich nach den Restriktionen infolge des Beitragsentlastungsgesetzes und des Wachstums- und Beschäftigungs- gesetzes von 1996 und dem dramati- schen Einbruch um 29 Prozent in 1997 jetzt im dritten Jahr in Folge ei- ne spürbare Erholung fort. Wurden vor vier Jahren noch die Schließung von rund 140 Reha- und Vorsorge- Einrichtungen und die Entlassung und Kurzarbeit von 40 000 Fachkräf- ten in diesem Sektor beklagt, so droht die Ausgabenentwicklung er- neut aus dem Ruder zu laufen. Aller- dings hatten Kapazitätsüberhänge den Kostendruck verschärft und den Kampf um die Patienten erneut ent- facht. Im Reha-Sektor werden rund zehn Milliarden DM jährlich umge- setzt – das entspricht rund zehn Pro- zent für die stationäre Behandlung im Akutsektor.

Der Reha-Sektor verdeutlicht ex- emplarisch, dass dirigistische Eingrif- fe durch den Gesetzgeber und heckenschnittartige Sparaktionen im Gesundheitswesen nur kurzfristig wirken. Zwar wurde die Regeldauer von vier auf drei Wochen verkürzt, das Zeitintervall zwischen zwei Reha- Maßnahmen von drei auf vier Jahre verlängert und die Zuzahlung ver- doppelt, dennoch ist bis heute die be- reits 1995 festgestellte Überkapazität von rund 70 000 Betten nur um etwa ein Drittel abgebaut worden. Vor al- lem Betreiber privater Kliniken mussten Betriebsverluste hinnehmen und teilweise Rücklagen aufzehren.

Zum Teil wurden Reha-Kliniken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft subventioniert. Wurden früher noch zweistellige Renditen erzielt, so müs- sen sich die Reha-Kliniken infolge der rückläufigen Auslastung und des

relativ hohen Fixkostenanteils mit weniger Umsatzrendite zufrieden ge- ben. Hinzu kommt: Die Rentenversi- cherungsanstalten verweisen auf die grundlohngekoppelten Budgetsteige- rungen und drücken als Nachfrage- Oligopolisten stark auf die Preise. So betrug der Pflegesatz für orthopädi- sche Patienten 1997 noch 220 bis 240 DM je Tag, heute werden Pflegesätze von 180 DM und weniger pro Tag an- geboten. Die Rentenversicherungs- träger – insbesondere die BfA – zo- gen 1997 ihre Belegung zu einem er- heblichen Teil aus privaten Reha-Kli- niken ab, um die eigenen Häuser zu füllen und zu bevorzugen. Dadurch standen zeitweise über 50 000 Betten in privaten Reha-Kliniken leer.

Ende 1999 gab es 1 398 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (+ 217 oder 18,4 Prozent mehr als 1991). Dr. rer. pol. Harald Clade

Rehabilitation

Wieder aufwärts

D

er Deutsche Evangelische Kran- kenhausverband (DEKV) gab sich beim Kongress anlässlich seines 75-jährigen Bestehens kämpferisch:

„Wir müssen reformierte Vergü- tungswege finden und von der Vor- stellung wegkommen, dass sich nichts ändern dürfe“, sagte der Vor- sitzende des Verbandes, Pastor Wolf- gang Helbig (Hannover), in Berlin.

Er denke dabei an ein System von Basisleistungen, die von allen Men- schen zu versichern seien, und frei- willigen Wahlleistungen. Das The- senpapier von Prof. Dr. rer. oec. Jo- hann Eekhoff, Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Univer- sität zu Köln, das ein solches System skizziert, wurde mitgereicht. Dieses sieht ferner vor, die Krankenhäuser in die Lage zu versetzen, Verträge

mit den Krankenversicherungen über Leistungen und Entgelte zu schließen.

Zugleich wollen die evangeli- schen Krankenhäuser aber auch „ihr christliches Profil deutlich heraus- arbeiten und damit künftig ihre Po- sition am Gesundheitsmarkt aus- bauen“; so heißt es zumindest in der Erklärung des Verbandes. In seinen 275 Mitgliedskrankenhäusern soll Zuwendung ein zentraler Bestand- teil der Pflege sein, Seelsorge zur Regelbehandlung gehören und die Ethik im Vordergrund stehen. An dieser Stelle dürfe nicht gespart wer- den, betonte Helbig.

Dies ist zweifellos eine be- grüßenswerte Zielsetzung. Denn die menschliche Begleitung von Patien- ten in schwierigen Lebenssituatio-

nen ist unverzichtbar. Eine reine

„Automaten-Medizin“ wäre un- ethisch. Doch ist es ethisch vertret- bar, Leistungen im Krankenhaus aufzusplitten und einem Patienten, der nur eine Basisversicherung ab- geschlossen hat, die „zusätzliche“

Leistung, so sie medizinisch notwen- dig ist, vorzuenthalten? Die Deut- sche Krankenhausgesellschaft – der der DEKV übrigens als Mitglieds- verband angehört – lehnt ein solches Vorgehen ab. Schließlich ist das Krankenhaus im gegliederten Ge- sundheitssystem die letzte Inter- ventionsstufe. Ambulante Behand- lungsmöglichkeiten sind meist schon ausgeschöpft. Das Ausgliedern von Leistungen auf dieser Stufe wäre ebenfalls ein Sparen an der falschen Stelle. Dr. med. Eva A. Richter

Evangelische Krankenhäuser

Sparen an falscher Stelle

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