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Archiv "Würzburg: Seminar „Alkoholmißbrauch und -abhängigkeit“" (24.08.1998)

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Langwirksame Beta2-Sympathomi- metika wie z. B. Formoterol werden ein- gesetzt zur Langzeitbehandlung des mit- telschweren bis schweren Asthma bron- chiale in Verbindung mit einer entzün- dungshemmenden Kortikoid-Dauerthe- rapie. Anders als andere langwirksame Beta2-Sympathomimetika zeichnet sich Formoterol nicht nur durch eine lange Wirkdauer, sondern auch durch einen ra- schen Wirkungseintritt nach Inhalation aus. Der schnellere Wirkungseintritt von Formoterol könnte Anwender dazu ver- leiten, Formoterol auch bei akuter Atemnot anzuwenden. Dies wäre pro- blematisch, da es bei einer solchen zu- sätzlichen Anwendung zur Überschrei- tung der empfohlenen Tagesdosis kom- men kann.

Obwohl die Fachinformationen dar- auf hinweisen, daß es sich bei Formote- rol um eine „Basismedikation“ zur Pro- phylaxe handelt und nicht um eine An- fallsmedikation, haben niedergelassene Ärzte die AkdÄ darauf aufmerksam ge- macht, daß dieser Sachverhalt immer noch nicht hinreichend bekannt ist.

Zwar konnte in Akut- und Langzeit- studien die Auslösung schwerer Herz-

Kreislauf-Reaktionen nach Applikation höherer Dosen von Formoterol bislang nicht dokumentiert werden, gleichwohl weisen die Hersteller Formoterol-halti- ger Präparate in ihren Fachinformatio- nen auf das Fehlen klinischer Erfahrun- gen bei einer Überdosierung beziehungs- weise auf das potentielle Risiko einer erheblichen Überschreitung der empfoh- lenen Tagesdosis hin. Danach ist im Falle einer Überdosierung auf das Auftreten von für Beta2-Agonisten typischen Sym- ptomen sowie unter Umständen auch auf

die Entwicklung einer Hypokaliämie zu achten, die Auslöser von schweren Herz- Kreislauf-Reaktionen sein könnte.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) emp- fiehlt daher der Ärzteschaft, den Patien- ten, denen Formoterol-haltige Präpara- te verordnet werden, deutlich zu ma- chen, daß – obwohl ein schneller Wir- kungseintritt verspürt wird – diese Präparate nur als Basistherapeutikum vorbeugend einzusetzen und bei Bedarf die kurzwirksamen Beta2-Sympathomi- metika anzuwenden sind. Diese Thera- piestrategie ist wissenschaftlich sinnvoll und kostengünstig.

Im übrigen bittet die AkdÄ die Ärz- teschaft wie immer um Mitteilung even- tuell beobachteter Verdachtsfälle uner- wünschter Arzneimittelwirkungen an folgende Anschrift:

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233–237, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04- 5 18, Fax 02 21/40 04-5 39 )

A-2046

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(58) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 34–35, 24. August 1998 B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Formoterol nicht beim akuten Asthmaanfall einsetzen!

Die Arzneimitteltherapie gehört zu den erfolgreichsten Wissenschaftsberei- chen in der Medizin. Nahezu für jedes Krankheitsbild existiert heute eine wis- senschaftlich nachgewiesene wirksame Standardtherapie mit einer günstigen Nutzen-Risiko-Abwägung. Dies führt zu

der Situation, daß immer kleinere therapeutische Effekte bei der Neuent- wicklung von Arzneimitteln nachgewie- sen werden müssen. Um diese kleineren therapeutischen Effekte nachzuweisen, bedarf es zunehmend größerer Studien in Hinblick auf die Patientenzahlen. Die Arzneimittelforschung muß deshalb auf einen größeren Kreis forschender Ärzte ausgedehnt werden. Die Pharmaindustrie spricht zunehmend niedergelassene Ärzte bezüglich einer Mitwirkung innerhalb klinischer Arzneimittelprüfungen an. Im Umfeld von wissenschaftlichen und wirt- schaftlichen Interessen und angesichts der bestehenden gesetzlichen Regelungsdich- te ist die Kompetenz des Arztes gefor- dert, um sowohl das Wohl des einzelnen Patienten/Probanden als auch das der Ge- meinschaft optimal zu gewährleisten.

Hierzu bieten die Bundesärztekam- mer und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in Zusammenar- beit mit der Kassenärztlichen Bundesver- einigung vom 18. bis 20. September 1998 ein Fortbildungsangebot in Würzburg an.

Lehrinhalte:

Das Wesen und die Bedeutung der klinischen Arzneimittelstudie, rechtliche und ethische Voraussetzung (Arzneimit- telgesetz, Berufsordnung für Ärzte, De- klaration von Helsinki), praktische Hin-

Würzburg

Seminar „Alkoholmißbrauch und -abhängigkeit“

In der hausärztlichen Betreuung gibt es über 10 Prozent Patienten mit Alko- holproblemen, im Krankenhaus sind dies über 17 Prozent. Das Erkennen und Be- handeln von Alkoholmißbrauch und -abhängigkeit stellt daher einen wichtigen Bestandteil ärztlicher Tätigkeit dar. Die Bundesärztekammer bietet hierzu ein entsprechendes Fortbildungsseminar vom 18. bis 19. September 1998 in Würzburg im Rahmen des 5. Fortbildungsseminars an.

Das Seminar legt neben der Wiederholung epidemiologischer, pathologischer und therapeutischer Grundlagen besonderen Wert auf die praxisorientierte Ver- mittlung von Screening und Diagnostik von Alkoholmißbrauch und -abhängigkeit sowie Fähigkeiten zur Kurzintervention. Diese Verfahren sind inzwischen wissen- schaftlich gut belegt und sollten in der Praxis mehr Verbreitung finden. Die Teil- nehmer erhalten einen Praxisleitfaden sowie Unterlagen zur Patienteninformati- on. Außerdem wird die wichtige Frage der Vernetzung im qualifizierten Suchtver- sorgungssystem behandelt. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Alkoholerkrankung (IFA) durchgeführt.

Auskunft und Programmanforderung:

Bundesärztekammer, Dezernat Fortbildung Herbert-Lewin-Straße 1, 50931 Köln Tel 02 21/40 04-4 15, -4 16, Fax 40 04-3 88

Vom 18. bis 20. September in Würzburg

Klinische Arzneimittelprüfung in der Praxis

des niedergelassenen Arztes

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weise zur Durchführung einer Studie (Rekrutierung, Dokumentation, Erfas- sung von Nebenwirkungen) und Maß- nahmen zur Qualitätskontrolle (Daten- verifizierung oder Methoden zur Erfas- sung der Patientencompliance).

Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat erstellt.

Auskunft:

Bundesärztekammer, Dezernat Fort- bildung und Gesundheitsförderung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln )

A-2047

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 34–35, 24. August 1998 (59) Ort:

Würzburg, Fachhochschule Würz- burg-Schweinfurt-Aschaffenburg

Workshop:

Evidence based Medicine – Ziele, Methoden und Techniken sowie ihre An- wendungsmöglichkeiten in der ärztlichen Fortbildung

Moderatorenschulung:

Thema Schwerhörigkeit – in Zusam-

menarbeit mit dem Deutschen grünen Kreuz e.V. (Informationen: Deutsches Grünes Kreuz, Frau Alexandra Renka- witz, Fax 06 42 1/22 91 0)

Train-the-Trainer-Seminar:

Präsentation und Vitualisierung Programmanforderung:

Bundesärztekammer, Dezernat Fort- bildung und Gesundheitsförderung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln )

5. Fachsymposium der Bundesärztekammer für ärztliche Dozenten 25. und 26. September 1998

KV Hamburg,

13. Oktober/4. November Hamburg, Ärztehaus, Humboldt- straße 56, 22083 Hamburg. Beginn 9.00 Uhr – Ende gegen 16.30 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, genauer Anschrift und Datum des Ein- führungslehrgangs an die KV Hamburg, Abteilung Arztregister (obige An- schrift), Tel 0 40/2 28 02-3 43. Da die Teil- nehmerzahl begrenzt ist, ist die Reihen- folge des Eingangs der schriftlichen An- meldung ausschlaggebend. Die Teilnah- me wird schriftlich bestätigt. Die Teil- nahmegebühr von 30,00 DM ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto der KV Hamburg, Nr. 133 5006 (BLZ 200 906 02) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Hamburg, mit dem Vermerk „Gebühr für Ein- führungslehrgang“ zu überweisen. Au- ßerdem sollten auf dem Überweisungs- abschnitt zusätzlich Vor- und Zuname in Blockschrift eingesetzt werden.

KV Berlin,

5. September/28. November Berlin, großer Sitzungssaal Ärzte- haus, Bismarckstraße 95/96, 10625 Ber- lin. Beginn 9.00 Uhr – Ende gegen 14.00 Uhr. Schriftliche oder telefonische Anmeldungen an die KV Berlin (obige

Anschrift), Tel 0 30/3 10 03-3 06. Die Teilnahmegebühr von 20,00 DM ist auf das Postgirokonto der KV Berlin, Nr. 534 99-104, Postgiroamt Berlin, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang“ zu überweisen.

KV Niedersachsen, 28. November

Osnabrück, Ärztehaus, An der Blan- kenburg 64, 49078 Osnabrück. Beginn 9.00 Uhr – Ende gegen 14.00 Uhr. Recht- zeitige Anmeldungen sind spätestens bis zum 9. November 1998 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Nie- dersachsen, Bezirksstelle Osnabrück, Postfach 26 49, 49016 Osnabrück, Tel 05 41/94 98-1 09, zu richten. Die Teilnah- me ist nur zulässig nach schriftlicher Be- stätigung. Die Teilnahmegebühr von 35,00 DM ist bis zum 20. November 1998 auf das Konto der KV Niedersach- sen, Nr. 166 6754 (BLZ 265 606 25) bei der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank Osnabrück, mit dem Vermerk

„Einführungslehrgang“ zu überweisen.

KV Westfalen-Lippe,

19. September/21. November Dortmund, im Hause der KV West- falen-Lippe, Robert-Schimrigk-Straße 4–6, 44141 Dortmund. Beginn 9.30 Uhr –

Ende gegen 16.30 Uhr. Rechtzeitige An- meldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Westfalen-Lippe, Landesstelle (obige Anschrift), Tel 02 31/94 32-2 54, Fax 02 31/94 32-1 31.

Die Teilnahme ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Die Teilnah- megebühr von 45,00 DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KV Westfalen-Lippe, Landes- stelle, Nr. 261 3123 (BLZ 440 606 04) bei der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank Dortmund, mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang“ zu überweisen.

KV Hessen, 14. November Frankfurt, Saal der KV Hessen, Lan- desstelle, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt. Beginn 9.00 Uhr – Ende ge- gen 16.00 Uhr. Schriftliche Anmeldun- gen unter Angabe von Vor- und Zuna- men, Geburtsdatum und genauer An- schrift an die KV Hessen, Landesstelle (obige Anschrift), Tel 0 69/7 95 02-4 80, Fax 0 69/7 95 02-3 88 (Frau Euler). Die Teilnahmegebühr von 45,00 DM ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto der KV Hessen, Nr. 101 272128 (BLZ 500 906 07) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Frankfurt, mit dem Vermerk „Einführungslehr- gang“ zu überweisen.

KV Südwürttemberg, 21. November

Reutlingen, im Hause der KV Süd- württemberg, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen. Beginn 9.00 Uhr – Ende ge- gen 16.00 Uhr. Anmeldungen unter An- gabe von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Südwürttemberg (obige Anschrift), Tel 0 71 21/9 17-2 31/2 34. Die Teilnahmege- bühr von 35,00 DM (inklusive Imbiß) ist im voraus auf das Konto der KV Süd- württemberg, Nr. 1 201 370 200 (BLZ 641 200 30) bei der Baden-Württembergi- schen Bank Tübingen, mit dem Vermerk

„Einführungslehrgang“ zu überweisen.

KV Bayerns, 14. November München, Ärztehaus Oberbayern, El- senheimerstraße 39, 80687 München. Be- ginn 8.45 Uhr – Ende gegen 15.15 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen an die KV Bayerns, Landesgeschäftsstelle, Ärzte- haus Bayern, Postfach 81 05 60, 81905 München, Telefax 0 89/9 20 96-4 43 (Frau Zschischang). Die Teilnahmegebühr von 50,00 DM ist nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung zu entrichten.

Weitere Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit finden Sie in DÄ 30 und 31–32/1998. ) K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Lehrgänge zur Einführung in die vertrags-

ärztliche Tätigkeit September bis November

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