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Archiv "Der Ärztetag bekräftigt den sozialen Auftrag und die ethische Bindung des Arztes" (01.06.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

Gelassene Diskussionen, kompromißlose Beschlüsse

Der Ärztetag bekräftigt den sozialen Auftrag und

die ethische Bindung des Arztes

Zwei Themen haben den 87. Deut- schen Ärztetag vom 15. bis zum 19.

Mai in Aachen mehr als alles andere beherrscht: zum einen Suchtprä- vention und -therapie; das war pro- grammgemäß. Zum andern berufs- ethische Grenzfragen ärztlichen Handelns, ausgelöst von Vorkomm- nissen jüngster Zeit; das war nicht programmgemäß, es lag aber nahe.

I)

as Thema Drogenabhängig- keit, Alkoholismus und Medi- kamentenmißbrauch war von der Bundesärztekammer, die Ver- anstalterin des Deutschen Ärzte- tages ist, sorgfältig vorbereitet worden. Hochkarätige Referenten lieferten den 250 Delegierten eine Fülle von Informationen und Rat- schlägen; Tenor: Resignation ist nicht am Platze; Drogenpatienten im Stich zu lassen — und sei es aus Hilflosigkeit — sei verfehlt, es gebe ausgereifte Therapiekonzepte.

Der Ärztetag beschränkte sich in seinen Beschlüssen nicht auf all- gemein gehaltene Appelle an die Allgemeinheit, sondern verab- schiedete auch handfeste Emp- fehlungen, die manchen, bei- spielsweise jenen, denen ein flo- rierender Alkoholmarkt am Her- zen liegt, nicht gefallen werden.

Vor allem aber wandten sich die Delegierten, durchaus selbstkri- tisch, an die Ärzteschaft selbst (ein ausführlicher Bericht über diesen ersten Tagesordnungs- punkt des Deutschen Ärztetages in Aachen folgt auf Seite 1779).

Die Beratungen über Sterbehilfe und Schwangerschaftsabbruch waren zweifellos ausgelöst durch jüngste Vorkommnisse: zum ei- nen die Zyankali-Gabe an eine krebskranke Patientin, zum ande- ren die kaum glaubliche Differenz zwischen gemeldeten und tat- sächlich abgerechneten Schwan- gerschaftsabbrüchen.

Der Ärztetag lehnte jegliche akti- ve Sterbehilfe strikt ab. Alle For- derungen, der Gesetzgeber möge dem Arzt solche Sterbehilfe ge- statten, wies er energisch zurück.

Eine gesetzliche Regelung des

„Gnadentodes durch Einschläfe- rung" stünde in krassem Wider- spruch zu ethischen Grundnor- men ärztlichen Handelns, stellte der Präsident der Bundesärzte- kammer, Dr. Karsten Vilmar, fest.

Wenn bei Todkranken weitere Be- handlungsmaßnahmen fragwür- dig oder auch sinnlos würden, weil nicht mehr das Leben son- dern nur noch das Sterben verlän- gert würde, bleibe es freilich ärzt- liche Verpflichtung, so betonte Vilmar, dem Sterbenden beizuste- hen und Leiden zu lindern. Dann

aber: „Der Arzt darf und will aber nicht durch Gesetz ermächtigt oder sogar verpflichtet werden, Richter über Leben und Tod zu spielen".

Die Delegierten stellten immer wieder heraus, daß ein Einbruch in dieser heiklen ethischen Frage unabsehbare Konsequenzen ha- ben könnte. In einer Entschlie- ßung heißt es: „Die Verfügbarkeit des Todes im Sinne einer Tötung auf Verlangen könnte unter be- stimmten Voraussetzungen in ei- ne moralisch-gesellschaftliche Verpflichtung zum Sterben und damit auch zur aktiven Sterbehilfe umschlagen." Eingriffe zur Le- bensbeendigung und Beihilfe zur Selbsttötung seien daher berufs- ethisch abzulehnen — selbst dann, wenn sie der Kranke verlange.

D

erart eindeutig, bisweilen ri- goros, waren auch die Beiträ- ge, die die Delegierten zur aktuellen Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch bei- steuerten. Einige Diskussionsred- ner zogen Parallelen zur Sterbe- hilfe. Man scheute deutliche Wor- Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 22 vom 1. Juni 1984 (19) 1761

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

87. Deutscher Ärztetag

te wie Mord im Zusammenhang mit der Abtreibung keineswegs.

Die Befürworter des reformierten

§ 218 waren in Aachen sichtlich ei- ne kleine Minderheit. Entspre- chend fielen die Beschlüsse aus.

Strikte Einhaltung der Melde- pflicht, Zweifel an der Vielzahl der gemeldeten Notlagenindikation, Aufforderung an den Gesetzge- ber, medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche nicht weiter der Krankenversicherung aufzuerlegen. Eine vermittelnde Entschließungsvorlage, in der so- wohl den Ärzten, die Abtreibun- gen unter der Notlagenindikation vornehmen, wie jenen, die derarti- ges aus Gewissensgründen ableh- nen, in gleicher Weise Respekt gezollt wurde, wurde abgelehnt.

W

eitere ethische Grenzfra- gen, ausgelöst durch die jüngste wissenschaftliche Entwicklung, klangen auf dem Ärztetag nur an. Vilmar wies auf die „kaum überschaubaren Ent- wicklungen in der Gentechnolo- gie mit Möglichkeiten zu Verände- rung und Manipulation der ge- samten Erbsubstanz zur Züchtung identischer Menschen" hin. Der Ärztetag beauftragte den Vor- stand der Bundesärztekammer, sich in Sachen in vitro-Fertilisie- rung um klare ärztliche ethische Rahmenbedingungen noch in die- sem Jahr zu bemühen. Der hier nur angedeutete Themenkomplex konnte in Aachen nicht ausdisku- tiert werden. Er wird den Ärztetag möglicherweise im nächsten Jahr eingehender beschäftigen. Eine entsprechende Anregung von Frau Dr. Ingeborg Retzlaff (der Präsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holsteins) fand den Beifall der Delegierten.

Der Drang, sich mit solchen Fra- gen zwischen Leben und Tod aus- einanderzusetzen, ist stark. Die Ärzte fühlen sich, interpretieren wir den Ärztetag richtig, im Mittel- punkt einer Entwicklung, von der sie noch nicht wissen, wohin sie führen wird und ob sie sie überrol- len wird; Leitlinien werden ge- sucht, an die sich nicht nur Ärzte,

sondern auch die Allgemeinheit halten kann. Denn dem Gemein- wohl fühlt sich der Ärztetag be- sonders verpflichtet. In Aachen wurde Medizin als soziale Wissen- schaft, natürlich mit Bezug auf Virchow, beschworen, die soziale Verantwortung des Arztes betont.

Vilmar erneuerte seine Forde- rung, die sich nach außen und nach innen richtet, die ärztliche Sachkunde mit überzeugenden Argumenten in die politische Dis- kussion einzubringen und „die Einhaltung ethischer Normen vor- zuleben". Gesundheitspolitik dür- fe nicht allein Ökonomen, Juristen und Politikern überlassen werden.

Prof. Dr. Horst Bourmer, der Präsi- dent der gastgebenden Ärztekam- mer Nordrhein, ließ sich durch den Tagungsort Aachen, diese ge- schichtsträchtige und sehr euro- päische Stadt beflügeln; er ver- wandte sich für den Fortgang des europäischen Einigungswerkes und rief die Ärzte auf, dazu ihren Beitrag zu leisten. Die europä- ische Einheit dürfe nicht scheitern oder im Sumpf der Mittelmäßig- keit stecken bleiben. Der Gedan- ke der föderalen Einheit sollte die Gesundheits- und Sozialpolitik in der europäischen Gemeinschaft beherrschen. Als Beispiel, wie das in die Realität umgesetzt werden könne, nannte Bourmer den Deut- schen Ärztetag; denn der zeichne sich dadurch aus, daß er „aus dem Gedanken der Solidarität und ei- ner Schicksalsgemeinschaft her- aus" Regeln für das ärztliche Be- rufsrecht aufstelle, die dann im Sinne eines verantwortungs- bewußten Föderalismus von den Landesärztekammern realisiert würden.

M

anches heiße Thema, das die Delegierten in früheren Jahren erregt hatte, blieb diesmal aus oder vermochte die Gemüter nicht mehr zu bewegen.

Wer beispielsweise eine Pro- und Kontra-Debatte über die Katastro- phenmedizin erwartet hatte, wur- de in Aachen enttäuscht. Das The- ma kam zwar aufs Tapet, wurde auch diskutiert, aber, einige Un-

entwegte wie immer ausgenom- men, ohne hochschlagende Ge- mütsbewegung. In der Sache sind die Positionen unvereinbar wie eh und je. Beschlossen wurde in Aachen nichts. Ein Versuch, zwi- schen Befürwortern und Gegnern zu vermitteln, wurde durch Vorstandsüberweisung erledigt.

U

nd die Allgemeinmedizin?

Wer erinnert sich nicht, so- fern er am Thema überhaupt interessiert ist, an die scharfen Gegensätze, die noch im Vorjahr, beim Ärztetag in Kassel, aufge- brochen waren? Selbstverständ- lich konnte auch der Ärztetag in Aachen die Sorgen und Forderun- gen der Allgemeinärzte und ihrer Repräsentanten nicht aussparen.

Es kam sogar gelegentlich zu Ver- suchen, an die alten Auseinander- setzungen anzuknüpfen, solche Versuche liefen aber diesmal ins Leere. Von Pflichtweiterbildung oder Weiterbildungspflicht zum Allgemeinarzt war gar nicht, von den Folgen der vielbeschworenen Ärzteschwemme auf die primä- rärztliche Versorgung war selten die Rede. Offensichtlich haben hier, abgesehen von allgemeinen Ermüdungserscheinungen, auch die politischen Aktivitäten des Bundesgesundheitsministers et- was bewirkt: Der Plan, einen Arzt im Praktikum einzuführen, nimmt jenen Allgemeinarztvertretern, die eine Weiterbildungspflicht verfechten und mit der Notwen- digkeit zur praktischen Qualifizie- rung begründen, Wind aus den Segeln. Diese überzeugten Allge- meinarztvertreter möchten daher den Arzt im Praktikum gar nicht erst Wirklichkeit werden lassen;

doch sie konnten den Ärztetag in Aachen nicht zu einem Beschluß in ihrem Sinne bewegen.

Bundesgesundheitsminister Dr.

Heiner Geißler hat den „Arzt im Praktikum" vor den Delegierten des Ärztetages umschrieben; er kündigte an, daß diese zweijähri- ge Praxisphase grob strukturiert werden wird. Geißler zeigte sich

überzeugt davon, daß eine solche Strukturierung gerade die Allge- 1762 (20) Heft 22 vom 1. Juni 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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Die Minister Dr.

Geißler und Dr.

Krumsiek statte- ten dem Ärzte- tag am Vor- abend der vier- tägigen Plenar- sitzungen quasi einen Arbeits- besuch ab; hier mit Dr. Vilmar und Prof. Dr.

Horst Bourmer.

über die Eröff- nungsveranstal- tung wird auf diesen Seiten kurz berichtet

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

87. Deutscher Ärztetag

meinmedizin besonders fördern werde, vorausgesetzt, die Zeiten würden auf die Weiterbildung an- gerechnet.

Unter dem Tagesordnungspunkt

„Weiterbildung", früher gerne be- nutzt, um Allgemeinarzt-Fragen vorzubringen, wurden diesmal ei- ne Fülle von Detailfragen behan- delt, die sich im Laufe des Jahres angestaut hatten und jetzt zur Klä- rung reif waren. Der 87. Deutsche Ärztetag führte in die Musterwei- terbildungsordnung, die seine Sa- che ist und die den Landesärzte- kammern als Vorlage für ihre ei- genen Weiterbildungsordnungen dient, beispielsweise ein neues Gebiet, die Hygiene, und eine neue Zusatzbezeichnung, Sozial- medizin, ein. Außerdem eröffnete er für das Gebiet Allgemeinmedi- zin eine Reihe von Anrechnungs- möglichkeiten.

D

as alles ist für das innerärzt- liche Miteinanderleben wich- tig genug; die Öffentlichkeit, vertreten durch die Presse, war an solchen Fragen kaum interessiert.

Die Journalisten, anfänglich in Scharen vertreten, berichteten, sofern das durch den Drucker- streik möglich war, ausführlich über den Drogenkomplex oder die Sterbehilfe. Nahezu unter Ausschluß der Öffentlichkeit ar- beiteten sich die Delegierten durch eine ihnen vom Vorstand der Bundesärztekammer vorge- legte Satzungsänderung hin- durch. Solches ist in allen Ver- sammlungen zwar als trocken ge- fürchtet; doch eine Satzungsän- derung kann es in sich haben. Die Satzungsänderung, die den Dele- gierten in Aachen vorlag, traf das Selbstverständnis des Ärztetages:

zu entscheiden war, wer zukünftig das Finanzgebahren der Bundes- ärztekammer kontrollieren, wer über Haushalt und Haushaltsvo- ranschlag der Bundesärztekam- mer befinden soll. Bisher hatten die Deutschen Ärztetage autonom über diese Finanzfragen entschie- den und aus ihrer Mitte einen Fi- nanzausschuß gewählt, der zwi- schen den Ärztetagen als Kon-

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 22 vom 1. Juni 1984 (21) 1763

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

87. Deutscher Ärztetag

Entschließungen,

vom

Plenum verabschiedet am 18./19. Mai

Schwangerschaftsabbruch

❑ „Angesichts der hohen Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen von über 200 000 im Jahre 1982 (rund 57% da- von wurden von durchführenden Ärzten beim Statistischen Bundesamt nicht ge- meldet) und der mit jetzt über 80% ange- gebenen Begründung des Vorliegens ei- ner schweren Notlage appelliert der Deutsche Ärztetag eindringlich an alle Ärztinnen und Ärzte, alles in deren Kräf- ten stehende zu tun, um dieser verhäng- nisvollen Entwicklung entgegenzuwirken.

Die Begründung einer Vielzahl der ‚Notla- genindikationen' hält einer gerichtlichen Uberprüfung anhand der Leitsätze des BVG vom 25. 2. 1975 (Fristenlösungsur- teil) nicht stand. Damit wären solche Ab- treibungen als rechtswidrig zu bezeich- nen.

Aufgabe des Arztes bleibt es, Leben ,von der Empfängnis an' zu erhalten und zu schützen (Genfer Gelöbnis). Zur Schwangerschaftskonfliktberatung ge- hört das eingehende Gespräch mit den Frauen, die sich subjektiv in einer Notsi- tuation befinden einschließlich der Auf- klärung über körperliche und seelische Nebenwirkungen des Eingriffes und über die mannigfaltigen sozialen Hilfen, die in solchen Fällen angeboten werden. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über schwangerschaftsverhütende Me- thoden, die heute Schwangerschaftsab- brüche eigentlich überflüssig machen müßten.

Die Ärztekammern werden aufgefordert, die strikte Einhaltung der Meldepflicht nach § 14 Bundesstatistik-Gesetz, die ja

nur anonyme Daten von Patienten und Arzt abfordert, herbeiführen zu helfen."

Kosten

des Schwangerschafts- abbruchs

❑ „Der 87. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf — unabhängig von dem beim Bundesverfassungsgericht schwebenden Verfahren — die Überbür- dung der Kosten auch für den medizi- nisch nicht indizierten Schwanger- schafts-Abbruch auf die Versicherten- Gemeinschaft zu beenden.

Begründung:

Der Schwangerschafts-Abbruch ohne zwingenden medizinischen Grund ver- stößt gegen den prinzipiellen ärztlichen Heilungsauftrag. Durch die Krankenkas- sen-Finanzierung auch dieser Tätigkeit ist es zunehmend zu einem vermeintlichen

‚Rechtsanspruch' selbst auf medizinisch nicht begründetes Abbruchverlangen ge- kommen, der die ärztliche Gewissens- freiheit in diesem Bereich praktisch auf- hebt."

Sterbehilfe

❑„Angesichts erneuter öffentlicher Dis- kussionen um die ärztliche Sterbehilfe verweist der 87. Deutsche Ärztetag auf die vom Vorstand der Bundesärztekam- mer bereits Anfang 1979 beschlossenen Richtlinien für die Sterbehilfe.

Jeder Arzt ist danach verpflichtet, dem sterbenden Patienten durch menschliche

Zuwendung zu helfen und seine Schmer- zen und sein Leiden mit geeigneten Mit- teln zu lindern.

Berufsethisch zulässige Sterbehilfe schließt das Recht des Arztes ein, auf medizinisch und technisch mögliche Maßnahmen der Lebensverlängerung oder Wiederbelebung bei Sterbenden zu verzichten und damit einen sicher bevor- stehenden Tod nicht hinauszuzögern.

Voraussetzung ist hierbei jedoch, daß der Arzt seine Entscheidung nach gewis- senhafter Abwägung aller Umstände trifft und daß diese Entscheidung zugleich dem erklärten oder aus der Gesamtheit der Umstände zu entnehmenden Willen des Kranken entspricht. Eingriffe zur Le- bensbeendigung und Beihilfe zur Selbst- tötung sind berufsethisch auch dann ab- zulehnen, wenn sie der Kranke verlangt.

Eine gesetzlich geregelte Tötungsberech- tigung oder gar -verpflichtung würde un- absehbare Konsequenzen haben. Die

‚Verfügbarkeit des Todes' im Sinne einer Tötung auf Verlangen könnte unter be- stimmten Voraussetzungen in eine mora- lisch-gesellschaftliche Verpflichtung zum Sterben — und damit auch zur aktiven Sterbehilfe — umschlagen.

Unabhängig von der Ablehnung der akti- ven Sterbehilfe ist es Aufgabe des Arztes, Hilfe beim Sterben zu leisten. Diese Hilfe beim Sterben schließt die Pflicht des Arz- tes ein, für menschenwürdiges Sterben personale Sorge zu tragen. Der Einübung ärztlicher Verantwortung im Umgang mit Sterbenden muß künftig daher bereits in der Ausbildung der Studenten Raum ge- geben werden."

trollorgan fungierte. In Aachen hat der Ärztetag dieses Verfahren grundlegend geändert. Die „Fi- nanzhoheit" wird künftig de facto bei den Landesärztekammern lie- gen. Der Deutsche Ärztetag gab mit dieser Entscheidung bewußt ein Stück Souveränität ab, im Grunde das einzige, das er besaß, denn all seine sonstigen Be- schlüsse sind lediglich Empfeh-

lungen. Die Delegierten wollten so der Organisationsform der Bundesärztekammer, die keine ei- gene Körperschaft des öffent- lichen Rechts, mithin im Rechts- sinn keine Kammer ist, sondern lediglich eine Arbeitsgemein- schaft der Landesärztekammern, Rechnung tragen. Der Anspruch, das „Parlament der Ärzteschaft"

zu sein, sei zu hoch gegriffen. Der

Ärztetag sei schlicht nur eine Hauptversammlung einer Arbeits- gemeinschaft, so hieß es in Aachen, als es um die Finanzho- heit ging. Das hinderte die Dele- gierten freilich nicht, an anderen Stellen, als die für die Öffentlich- keit bestimmten Entschließungen verabschiedet wurden, wieder das

„Parlament der Ärzteschaft" zum Leben zu erwecken. NJ 1764 (22) Heft 22 vom 1. Juni 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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