• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "70. Bayerischer Ärztetag: Mehr Kompetenzen für die Kammern" (21.10.2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "70. Bayerischer Ärztetag: Mehr Kompetenzen für die Kammern" (21.10.2011)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 42

|

21. Oktober 2011 A 2189 70. BAYERISCHER ÄRZTETAG

Mehr Kompetenzen für die Kammern

Die Delegierten sprachen sich in München für eine stärkere sozialrechtliche Verankerung und ein Stimmrecht der Bundesärztekammer im Gemeinsamen Bundesausschuss aus.

E

s besteht dringender Nachbes- serungsbedarf.“ Damit meinte der Präsident der Bayerischen Lan- desärztekammer, Dr. med. Max Ka- plan, nicht den renovierten großen Sitzungssaal der Ärztekammer, der noch rechtzeitig zum 70. Bayeri- schen Ärztetag fertiggestellt wor- den war. Es ging um den Gesetzent- wurf zum Versorgungsstrukturgesetz, dessen entscheidende Beratungen nun bevorstehen. Noch gebe es die Möglichkeit, im Sinne der Ärzte- schaft auf die Beratungen einzuwir- ken, betonte Kaplan, „und deshalb sollten wir den Bayerischen Ärzte- tag nutzen, dazu noch entsprechen- de Anträge einzubringen“.

Diese Vorstandsanträge, denen die Ärztetags-Delegierten mit gro- ßer Mehrheit zustimmten, haben es in sich, wenn man bedenkt, dass sie aus dem eher föderal gestimmten Bayern kommen – wird doch darin insbesondere eine stärkere Mitwir- kung der Bundesärztekammer (BÄK) in Bereichen gefordert, die bisher den GKV-Vertragspartnern in und außerhalb des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbe- halten waren. „Wir sind der Mei- nung, gerade im Sinne der Quali- tätssicherung, dass hier die Kam- mer mit am Tisch sein soll“, sagte Kaplan, der gleichzeitig BÄK-Vi- zepräsident ist.

So soll zum Beispiel bei der Neuregelung der ambulanten spezi- alärztlichen Versorgung in § 116 b SGB V die Bundesärztekammer ebenso zwingend beteiligt werden wie die Landesärztekammern bei der Umsetzung vor Ort. Kaplan:

„Wir fordern eine Vertragslösung durch vierseitige Verträge. Wichtig sind einheitliche Qualitätsstandards im ambulanten und stationären Be- reich. Auf jeden Fall soll es eine Vertragslösung sein und keine Lö- sung durch den G-BA.“

Weiter sprach sich der Bayeri- sche Ärztetag dafür aus, dass der Bundesärztekammer die Definiti- onskompetenz übertragen wird

bei bundesmantelvertraglichen Regelungen zwischen Kassenärztli- cher Bundesvereinigung und GKV- Spitzenverband über Qualifikatio- nen, die für die Erbringung beson- derer vertragsärztlicher Leistungen erforderlich sind (§ 135 Abs. 2),

bei der Bestimmung von An- forderungen an die Qualifikation

von Ärzten bei neuen Untersu- chungs- und Behandlungsmethoden durch den G-BA (§ 135 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) sowie

bei Richtlinien-Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung für die vertragsärztliche Versorgung und zugelassene Krankenhäuser (§ 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2).

Notwendig sei diese Verlage- rung, um ein einheitliches Qualifi- kationsniveau bestimmen zu kön- nen. Es müsse sichergestellt wer- den, dass mit der Facharztqualifika- tion auch die Voraussetzungen für die Erbringung der entsprechenden vertragsärztlichen Leistungen er- füllt sind; bei der Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungs- methoden soll so die berufsbeglei- tende Qualifikation einschließlich Übergangsbestimmungen gewähr- leistet werden.

Für diese neuen Wirkungsberei- che müsse eine Zuständigkeit der BÄK auf Bundesebene anerkannt werden. Logische Konsequenz des Ganzen: Dem Beschlussgremium des G-BA sollen nach den Vorstel-

lungen des Bayerischen Ärztetages künftig zwei von der Bundesärzte- kammer benannte Mitglieder ange- hören. Mit der derzeitigen Einbin- dung der BÄK in die Entschei- dungsfindung des G-BA könne man nicht zufrieden sein. „Wir werden zwar gehört, aber zu sagen haben wir nichts“, brachte es Kaplan auf den Punkt. Dabei leisteten die Ärz- tekammern und die BÄK auf Bun- desebene eine interessenneutrale Vertretung der Ärzteschaft, heißt es

in dem Vorstandsantrag.

Die Krankenkassen-Bank müsste aus Gründen der Pa- rität um zwei Mitglieder aufgestockt werden.

Als wäre dies noch nicht genug an Kompetenzzu- wachs, forderte Kaplan zu- dem, dass die BÄK künftig zu be- teiligen sei, wenn sich – wie im Entwurf zum Versorgungsstruktur- gesetz vorgesehen – die Partner des Bundesmantelvertrags auf einen Katalog delegierbarer Leistungen verständigen, die von Angehörigen medizinischer Fachberufe ambulant erbracht werden dürfen.

Auch in anderen Fragen sprach der 70. Bayerische Ärztetag Klar- text. So forderten die Delegierten die Abschaffung der Praxisgebühr, da diese keinerlei Steuerungsfunk- tion mehr in der ambulanten Medi- zin habe. Die Funktion des Haus- arztes als Lotse im Gesundheitswe- sen werde durch das nachträgliche Ausstellen von Überweisungsschei- nen umgangen. Die bei der elektro- nischen Gesundheitskarte geplan- ten Erweiterungen sollten unter kei- nen Umständen eingeführt werden.

Sowohl der Online-Datenabgleich wie auch die zentrale Speicherung von Krankheitsdaten der Patienten würden erhebliche Sicherheitsrisi-

ken bergen.

Thomas Gerst

Wir werden im G-BA zwar gehört, aber zu sagen haben wir nichts.

Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

P O L I T I K

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 der Satzung der BÄK sowie des § 16 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage, Tätigkeitsbericht der BÄK, Jahresrechnung der BÄK für 2004/05, Entlastung des BÄK-Vorstandes

» Ersatz der Worte „im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin“ durch die Worte „in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenver- sorgung“ im

„Wir akzeptieren nicht, wenn der Ruf der Krankenkas- sen nach mehr Qualität nur ein Deckmantel für Preisdumping, Selektion, Einkaufsmodelle und Sparpolitik ist.“ Zu dem

Nur wenn eine Ärztin oder ein Arzt nicht über einen Internetanschluss verfügen, kann weiterhin der ausgefüllte Fragebogen per Post geschickt werden. Eine Rückmeldung über

Generell sei die BLÄK der Ansprechpartner für alle Ärztinnen und Ärzte, die durch Ökonomisierung unter Druck gerie- ten.. Er verwies auf den „Direkten Draht zur BLÄK“ und auf

Wegfall des Gebührentatbestandes in Nummer 9.4 des Gebührenverzeichnisses TOP 3 Änderung der Reisekostenordnung der Bayerischen Landesärztekammer in der Fassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde aufgefordert, nach Feststellung des re- gionalen ärztlichen Versorgungsbedarfs, die von ihm zu erlassenden Richtlinien dahinge- hend

Wissenschaftliche und medizinische Arbeit in der unterfränkischen Wein- und Mainmetro- pole mit Lebensart und Lebenskunst verknüp- fen zu können – ist das nicht ein Geschenk,