• Keine Ergebnisse gefunden

75. Bayerischer Ärztetag Schweinfurt – 21. bis 23. Oktober 2016

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "75. Bayerischer Ärztetag Schweinfurt – 21. bis 23. Oktober 2016"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BLÄK | informiert

498

Bayerisches Ärzteblatt 10/2016

TOP 7

Änderung der Gebührensatzung der Baye- rischen Landesärztekammer in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 25. Oktober 2015

Allgemeine Kursgebühren im Bereich Fort- und Weiterbildung

TOP 8

Wahl der Abgeordneten und Ersatzabgeordne- ten zum 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg vom 23. bis 26. Mai 2017

TOP 9

Wahl des Tagungsortes und Bekanntgabe des Termins des Bayerischen Ärztetages im Herbst 2018

Stand: September 2016

Vollversammlung der BLÄK – Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung und Eröffnung der Arbeitstagung TOP 2

Berichte

»

2.1 des Präsidenten

»

2.2 der Vizepräsidenten

»

2.3 der Ausschussvorsitzenden aus den vorbereitenden Workshops

»

2.4 Diskussion TOP 3

Finanzen der Bayerischen Landesärztekammer

»

3.1 Rechnungsabschluss 2015

»

3.2 Entlastung des Vorstandes 2015

»

3.3 Wahl des Abschlussprüfers für 2016

»

3.4 Haushaltsplan 2017 TOP 4

Bericht aus der Bayerischen Ärzteversorgung Berichterstatter: Dr. Lothar Wittek

TOP 5

Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung TOP 6

Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der Fas- sung der Beschlüsse vom 25. Oktober 2015

»

Ergänzung in § 4 zur Möglichkeit der Ver- kürzung der Weiterbildungszeit beim Er- werb weiterer Facharztkompetenzen in Umsetzung des Art. 35 Abs. 5 Heilberufe- Kammergesetz

»

Streichung des Satzes „Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.“ in Abschnitt B Nr. 7 (Gebiet Chirurgie) in den Weiterbildungs- gängen Nr. 7.1 (Facharzt für Allgemeinchir- urgie) bis 7.8 (Facharzt für Viszeralchirurgie) unter der Überschrift „Weiterbildungszeit“

»

Streichung des Satzes „Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen aus 13.1 und 13.2 erworben, so beträgt die ge- samte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jah- re.“ in Abschnitt B Nr. 13 (Gebiet Innere Me- dizin) in den Weiterbildungsgängen Nr. 13.1 (Facharzt für Innere Medizin) und 13.2.1 (Facharzt für Innere Medizin und Angiolo- gie) bis 13.2.8 (Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie) unter der Überschrift

„Weiterbildungszeit“

»

Ersatz der Worte „im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin“ durch die Worte

„in einem Gebiet der unmittelbaren Patien- tenversorgung“ im Kapitel „Weiterbildungs- zeit“ im Gebiet „Arbeitsmedizin“

»

Ersatz der Worte „im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin“ durch die Worte „in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenver- sorgung“ im Kapitel „Weiterbildungszeit“ in der Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“

»

Ergänzung der „Voraussetzung für den Er- werb der Bezeichnung“ in der Zusatz-Wei- terbildung „Geriatrie“ (Abschnitt C Nr. 9) um die „Anerkennung einer Facharztbezeich- nung im Gebiet Chirurgie“

»

Berufsbegleitende Weiterbildung bei Zu- satz-Weiterbildungen (vom 74. Bayeri- schen Ärztetag beschlossener Antrag 2/37:

Geriatrische Grundversorgung und Spezielle Schmerztherapie)

75. Bayerischer Ärztetag

Schweinfurt – 21. bis 23. Oktober 2016

Freitag, 21. Oktober 2016 – 18.30 Uhr

Konferenzzentrum Maininsel Schweinfurt, Maininsel 10-12, 97424 Schweinfurt Begrüßung

Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Grußworte

Sebastian Remelé, Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt

Melanie Huml, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege

„So tickt die junge Generation“ – Keynote

Professor Dr. Klaus Hurrelmann, Hertie School of Governance, Berlin, Gesundheits- und Bildungspolitik

Schlusswort

Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK

Auftaktveranstaltung

© Dr. Lothar Schmid

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Allerdings wird in der Abgrenzungs- diskussion oft vergessen, dass auch der Norden mehr Beiträge leistet als der Entwicklungsausschuss der Organisation für

<Ohne Worte> ist der dritte und vorerst letzte TeiI einer vom lnstitut für Visuette Kommunikation HGK/FHNW und der Plakatsammlung der Schule für Gestaltung

Da die Bürgerinnen und Bürger im eigenen Notfall mit der Entscheidung meist überfordert sind, in welcher Versorgungsebene (Notfallam- bulanz oder vollstationäre Behandlung in

6 (Diabetologie) wird zur neuen Nr. 7 und es werden in der Überschrift zu Unterpunkt a) die Worte „für das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ durch die Worte. „für

Gebietsdefinition Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge

Gebietsdefinition Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge

Gebietsdefinition Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge

Gebietsdefinition Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge