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Konferenz zu Fragen am Lebensende

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Academic year: 2022

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informiert | BLÄK

Bayerisches Ärzteblatt 12/2017

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Diskussion hinsichtlich der unterschiedlichen Bewertung des ärztlichen Handelns bei ärzt- lich assistiertem Suizid oder Töten auf Ver- langen. Einerseits sei festgehalten worden, dass ärztliches Handeln auf den Wunsch des Patienten – unter Berücksichtigung der Men- schenwürde – auszurichten sei, andererseits wurde der ärztliche Beistand zum Suizid, und insbesondere eine Tötung auf Verlangen, als unethisch und moralisch bedenklich gewertet.

Hier ergebe sich ein Konflikt, wenn der Staat diese Art von Sterbehilfe gestatte, Ärzte aber bei der Umsetzung als unethisch und unmo- ralisch Handelnde eingestuft würden. Kaplan beschrieb dies als „Gewissenskonflikt“ inner- halb der Versammlung, der auch in weiteren Diskussionen zum Ausdruck kam.

„Die Gesellschaft muss sich darüber klar sein, dass die unterschiedliche Auslegung von Nor- men sich nachhaltig auf ärztliches Handeln auswirkt“, resümierte Kaplan. Hierbei seien Ärzte immer verpflichtet, die Menschenrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung des Patienten ausreichend zu würdigen. „Diese Dis- kussion wird wohl nie abschließend sein, aber umso wichtiger ist, dass diese weiterhin offen und aufrichtig aus einer tiefen ethischen Ein- stellung heraus geführt wird“, resümierte der BLÄK-Präsident.

Sophia Pelzer (BLÄK)

Pluralistische Gesellschaft – pluralistische Werte

Umfassend beschäftigten sich die Teilneh- merinnen und Teilnehmer mit der Palliativ- medizin und analysierten die therapeuti- schen Möglichkeiten am Lebensende unter medizinischen, rechtlichen und bioethischen Gesichtspunkten. Einigkeit bestand darin, dass die Palliativmedizin weltweit gestärkt werden müsse. Hierbei sei über das Recht des Individuums auf Selbstbestimmung des eigenen Todes, das Recht auf Leben, aber auch über das Recht auf Sterben unter Be- rücksichtigung der Menschenwürde disku- tiert worden. Angesichts einer fortschrei- tenden Pluralisierung der Gesellschaft sei die Selbstbestimmung des Todes ein besonders strittiger Punkt. Medizinethiker forderten von einer pluralisierten Gesellschaft die Ak- zeptanz einer pluralistischen Sichtweise. Der Schutz des Lebens müsse hochgehalten wer- den – gleichzeitig dürfe niemand zum Leben gezwungen werden.

Bei der Diskussion sei klar geworden, dass man sich hier in einem Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und gesellschaftlicher Fürsorgepflicht unter Festlegung ethischer Normen befinde. Betroffen und sichtlich be- rührt gewesen seien die Teilnehmer in der

Vom 16. bis 17. November waren 120 Teil-

nehmerinnen und Teilnehmer, unter ihnen Ärzte, Juristen, Medizinethiker, Philosophen und Theologen zu Gast im Vatikan, um ge- meinsam über die Themen Sterbehilfe, ärzt- lich assistierter Suizid und Töten auf Ver- langen (Euthanasie) zu diskutieren. In einer von der Bundesärztekammer (BÄK) in Zu- sammenarbeit mit dem Weltärztebund und der pontifikalen Akademie „pro Vita“ durch- geführten Veranstaltung wurden medizini- sche, theologische, rechtliche und ethische Aspekte besprochen. Beraten wurde insbe- sondere vor dem Hintergrund wachsender medizinisch-technischer Möglichkeiten so- wie unter Berücksichtigung interkulturell- ethischer Standards in der ärztlichen Be- handlung am Lebensende. Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekam- mer (BLÄK) und Vizepräsident der BÄK, war Mitglied der deutschen Delegation.

Umgang mit Sterbehilfe

„In Eingangsstatements stellten die Länderver- treter ihre jeweiligen Regelungen zur Sterbe- hilfe vor. Bereits hier ist die Heterogenität im Umgang mit Sterbehilfe deutlich geworden“, so Kaplan. Während in Deutschland die Eutha- nasie verboten ist und eine ärztliche Assistenz beim Suizid nicht als Aufgabe der Ärzte gilt, ist die Euthanasie in den Niederlanden sowie der assis tierte Suizid unter bestimmten Umstän- den erlaubt. In der Schweiz ist Euthanasie ohne Ausnahme verboten, Suizid und assistierter Sui- zid sind dort zulässig. Andere Staaten wie bei- spielsweise Neuseeland, Australien oder Finn- land diskutierten derzeit über die Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids. „Daran ist zu erkennen, dass es notwendig ist, die Grundsatz- frage weltweit offen zu diskutieren“, so Kaplan.

Die Weltreligionen nehmen hier tendenziell unterschiedliche Positionen ein. Positiv sei die Botschaft von Papst Franziskus aufge- nommen worden, berichtete Kaplan, wonach eine Lebensverlängerung um jeden Preis nicht angemessen sei. Sofern therapeutische Mit- tel nicht zielführend seien, sei es moralisch vertretbar, auf diese zu verzichten. Es ginge insbesondere darum, den Patientenwunsch zu berücksichtigen, ganz im Sinne des neu aufgelegten Genfer Gelöbnisses, in dem die Patientenautonomie gestärkt wurde.

Konferenz zu Fragen am Lebensende

Die Gäste des Symposiums im Vatikan auf der Scala Regia.

© BÄK

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