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Archiv "Magensonde: Recht auf Sterben" (11.09.1998)

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A-2226 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 37, 11. September 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

land darstellt, müßte es des- halb eindeutige Zahlen ge- ben, daß sich die MHH im Vergleich zu klassischen Me- dizinischen Fakultäten in den zentralen Aufgaben: For- schung, Lehre und Kranken- versorgung nicht bewährt hat.

Wo gibt es Belege für diese Aussage? Die Angabe gut do- kumentierter Daten und die Methoden des Vergleichs zwi- schen den Fakultäten wären für die Politik, die Universitä- ten, die Medizinischen Fakul- täten und auch die Leser des DÄ sicher von Interesse.

Remschmidt und Käuser ver- fügen offensichtlich über die- se Kenntnisse, denn sonst hät- ten sie sicher nicht diese ein- deutige Aussage getroffen.

Prof. Dr. med. Reinhard Pabst, Abteilung für Funk- tionelle und Angewandte Anatomie, MHH, Carl-Neu- berg-Straße 1, 30625 Hanno- ver

Hemmursache:

Innenstruktur

. . . Die Belebung der Dis- kussion um eine Reform der Medizinischen Fakultäten ist notwendig allein schon ange- sichts der eklatanten und von allen Seiten beklagten Män- gel der derzeitigen Mediziner- ausbildung. Die vorgestellten Thesen behandeln die Beson- derheiten der Medizin als Hochschulfach, das Verhält- nis der Medizinischen Fakul- täten untereinander und zu den sie tragenden sprich fi- nanzierenden Einrichtungen.

Reformen wurden schon von vielen anderen Personen und Institutionen wie dem Wis- senschaftsrat, der ärztlichen Standesvertretung und der Kultusministerkonferenz an- gemahnt. Kürzlich haben Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg die Univer- sitätskliniken in selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt, ihnen werden weitere Bundesländer folgen. Hier wird – zu Recht – ein unzureichender und in er- ster Linie unter finanziellen Gesichtspunkten stehender Reformansatz kritisiert. Die Medizinischen Fakultäten

selbst hingegen verharren vorwiegend in der Abwehr von Änderungen, die ihren Status und damit auch ihre Privilegien bedrohen könn- ten. Beispielhaft ist die Blok- kade der Novellierung der Approbationsordnung durch den Fakultätentag zu nennen.

Zu diesem wichtigen Reform- punkt eines inneren Struktur- wandels der Medizinischen Fakultäten äußern sich die Autoren leider nicht: der feh- lende Abbau von überkom- menen Hierarchien und Privi- legien (einschließlich der teil- weise enormen Nebenver- dienstmöglichkeiten durch die Privatliquidation) und die mangelnde Mitbeteiligung von nachgeordnetem Perso- nal in den Entscheidungsgre- mien haben – neben den ho- hen Studentenzahlen und den anderen, von den Autoren aufgezählten Gründen – we- sentlich zur katastrophalen Vernachlässigung der Lehre, aber auch zum Niedergang der klinischen medizinischen Forschung und der ausblei- benden Fächerfortentwick- lung wie zum Beispiel der All- gemeinmedizin beigetragen.

So begrüßenswert jeder Beitrag zu einer Reform der Hochschulmedizin ist, so un- vollständig muß er bleiben, wenn er nicht die überkom- mene Innenstruktur der Fa- kultäten als eine wesentliche Hemmursache zur Weiterent- wicklung begreift und disku- tiert. Dies wäre die dankens- werte Aufgabe gerade für ei- nen den „inneren“ Struktu- ren verpflichteten Psychiater.

Priv.-Doz. Dr. Christian Ben- ninger, Universitätskinder- klinik, Pädiatrische Neurolo- gie, Im Neuenheimer Feld 150, 69120 Heidelberg

Systemwechsel wagen

These drei scheint die wichtigste zu sein: Begren- zung der Zulassung zum Me- dizinstudium. Mit welchem moralischen Recht wir jetzi- gen Ärzte das fordern sollen, macht mich ratlos, da wir ja zum Teil unter den bisher großzügigen Bedingungen den Zugang zum Studium ge-

funden haben. Andererseits führt wohl kein vernünftiger Weg an einer Zulassungsbe- grenzung vorbei, die sich am Bedarf künftiger Ärzte orien- tiert.

Die damalige Entschei- dung des Bundesverfassungs- gerichts vom 18. Juli 1972 (Zulassung bis zur Ausschöp- fung aller Ausbildungskapa- zitäten) scheint ja wohl nicht der Weisheit letzter Schluß zu sein. Die Freiheit der Berufs- wahl ist hier ein schlechtes Argument: Der Arztberuf in seiner jetzigen Ausgestaltung in der BRD ist eigentlich kein freier Beruf oder zumindest ein freier Beruf sui generis.

Einerseits sind 90 Prozent sei- ner Kunden (Patienten) zwangsweise versichert, und andererseits werden die ange- fallenen Honorare nicht vom Patienten direkt bezahlt, son- dern über eine eigene Behör- de – die KV – entsprechend den angeforderten Honorar- Punkten und der Zahlungs- fähigkeit der Kassen mittels Budgetgrenzen zwangsbe- wirtschaftet. Die Absurdität des Systems ist offenkundig, andererseits wagt auch nie- mand den Systemwechsel, da es hierfür keine politischen Mehrheiten gibt.

These 7: Sicherlich wären auch Studiengebühren sinn- voll. Die Qualität der Lehre würde langfristig steigen, da Studiengebühren ohne ent- sprechende Qualitätssteige- rung schwer zumutbar wären.

Um soziale Ungerechtigkei- ten und Härten auf seiten der Studierenden auszugleichen, müßte dies allerdings durch großzügige (rückzahlbare) Stipendien oder individuelle Härtefallregelungen abgefan- gen werden.

These 6: Ein Forschungs- dekan wäre auch eine erwä- genswerte Idee, um das bishe- rige Übergewicht des Klinik- betriebs gegenüber For- schung und Lehre zu vermin- dern.

These 8: Multiple-choice- Prüfungen fand ich gar nicht so schlecht: sie ermöglichen das Abfragen eines breiten Stoffgebiets bei einer Viel- zahl von Studenten in kurzer

Zeit. Um zu verhindern, daß die Fragen immer spitzfindi- ger werden, sollte man davon Abschied nehmen, die Fra- gen zu veröffentlichen, zum Beispiel wie beim amerikani- sche USMLE. Wichtig wäre hier natürlich, daß Regierung und Gerichte dies mittragen würden.

Dr. med. Manfred Kerschrei- ter, Kirchstraße 25, 89150 Laichingen

Magensonde

Zu dem Beitrag „Ernährung durch ei- ne Magensonde (PEG) – Eine Ent- scheidung mit rechtlichen Konsequen- zen“ von Alix Hubert-Fehler und Dr.

Angela Hollmann in Heft 14/1998 und den Leserbriefen dazu in Heft 28–29/1998:

Recht auf Sterben

Wie viele Kollegen aus meinem Bekanntenkreis war ich sehr angetan von dem Ar- tikel, der endlich einmal ein Gegengewicht darstellte zu der weithin vorherrschenden Macher-Mentalität, die dem Tod als unausweichlichem und oft genug notwendigem Ende dieses Lebens keinen Raum mehr läßt. Um so ent- setzter war ich, als ich all die negativ-kritischen Leserbrie- fe dazu gelesen habe. Oft wird, nach meiner Erfahrung, die PEG nämlich eingesetzt bei todkranken, sterbenden Menschen unter der Angabe, sie nicht verhungern und ver- dursten lassen zu können.

Diese Patienten sind bis da- hin oft mit viel weniger Flüs- sigkeit und Nahrung ausge- kommen, ohne über Hunger oder Durst zu klagen!

Zu allen Zeiten haben sterbende Menschen immer weniger gegessen und getrun- ken. Dieser natürliche Vor- gang wird durch die PEG und insbesondere durch die Art und Weise, wie sie miß- braucht wird, unmöglich ge- macht. Besonders schlimm finde ich es, wenn Kranken- hausärzte die in dem Zusam- menhang völlig unangebrach- ten und falschen Begriffe

„verdursten“ und „verhun-

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A-2228 (12) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 37, 11. September 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

gern“ verwenden und mit de- ren Emotionsgehalt den An- gehörigen ein schlechtes Ge- wissen einjagen. Als Hausarzt sieht man die übermäßige physische und psychische Be- lastung der ganzen Familie aufgrund des sich hinziehen- den Siechtums. Wird dann die Weiterführung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr in der einmal begonnenen Menge über die PEG in Frage ge- stellt, wird das schlechte Ge- wissen aktiviert. Dadurch kann unter anderem das Ver- trauensverhältnis zum Haus- arzt massiv gestört werden.

Wenn übrigens Herr Dr.

Swarovsky in diesem Zusam- menhang von „lebensunwer- ten“ Menschen spricht, ist das eine schamlose Bezugnahme auf die NS-Zeit. Ich bin der Überzeugung, daß viele schwerkranke, sieche Men- schen Abschied nehmen wol- len von dieser Welt und die Medizin sie an dem Recht auf Sterben hindert. Aber für die- se Sicht bedarf es einer tiefen spirituellen oder religiösen Einstellung, derer es nicht nur in der Medizin, sondern auch weithin in unserer Ge- sellschaft mangelt.

Dr. Georg Mehringer, Rat- hausstraße 2, 91522 Ansbach

Reduzierte Zuwendung

Leider führt in der Praxis die Versorgung eines Patien- ten mit PEG-Sonde letztend- lich doch zu reduzierter Zu- wendung, was mir ganz deut- lich wurde am Beispiel der Einstufung durch den MDK für die Pflegeversicherung:

Ein völlig hilfloser Patient nach Schlaganfall, versorgt

mit Trachealkanüle, PEG- Sonde und Blasenkatheter, wird in Pflegestufe II einge- stuft mit der offiziellen Be- gründung, daß ja durch die Sonden der Zeitaufwand für die Pflege erheblich reduziert sei. Bei Patienten, die von ih- rer Familie zu Hause gepflegt werden, wirkt sich dies natür- lich nicht auf die Intensität der Zuwendung aus (nur auf den Geldbeutel), aber es ist eine Illusion zu glauben, daß in einem Pflegeheim mehr Zeit aufgewendet werden kann, als der MDK selbst zu- gesteht.

Dr. med. Magdalena Bles- sing, Stabhalter-Flurystraße 61, 79650 Schopfheim

Unärztlich

. . . In den genannten Le- serbriefen wird nicht darauf eingegangen, daß solche PEG unärztlich sind, wenn keine Aussicht auf eine Besserung des Zustandes des Patienten besteht und das Leben nur verlängert wird. Wenn keine Aussicht auf Heilung der Krankheit besteht, sollte der Arzt dem Sterbenden beiste- hen und nicht das Sterben verlängern. Ich vermisse den Unterschied von Mediziner und Arzt in den genannten Artikeln.

Dr. med. Gerd Höfling, Beethovenstraße 5, 42489 Wülfrath

Honorar

Zu dem Leserbrief „Für Gotteslohn“

von Dr. med. Ulrich Kleemann in Heft 24/1998:

Positives Beispiel

Da kann ich von hier aber auch positiv berichten.

„Mein“ hiesiger Chirurg hat mir meine Inguinalhernie re lege artis repariert, meine Frau cholecystektomiert, kei- ne Rechnung! Auch von ei- nem Orthopäden hier, keine Rechnung. Die Ausnahmen?

Dr. med. Friedrich Schreiner, Gutenbergstraße 24, 66663 Merzig

Fingierte Adressen

Die Redaktion veröf- fentlicht keine anonymen Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. In besonderen Fällen werden Briefe oh- ne Namensnennung pu- bliziert – aber nur dann, wenn der Absender be- kannt ist. DÄ

Radiologie

Wertvoll

Dirk Pickuth (Hrsg.): Kli- nische Radiologie systematisch.

Diagnostische Radiologie, Nu- klearmedizin, Strahlentherapie in 2 Bänden, Uni-Med Verlag, Bremen, 1998, Band I/Band II, insgesamt 912 Seiten, 1 354 Ab- bildungen, gebunden, je Band 99,80 DM

Die Spezialisierung schrei- tet in der Medizin unauf- hörlich fort. So haben sich die Nuklearmedizin und die Strahlentherapie schon lange als eigene Fachrichtungen ne- ben der Radiologie etabliert.

Diese wiederum weist Spezi- algebiete wie Neuro-, Kinder- und Interventionelle Radio- logie auf. Dadurch wird es für die Ärzte immer schwieriger, die oftmals aus verschiedenen Bereichen stammende Palet- te der diagnostischen und auch therapeutischen Verfah- ren bestmöglich zu nutzen.

Fachübergreifende Weiter- bildung ist eine Forderung, die zu Recht gestellt wird, aber aufgrund der zunehmen- den Komplexität der einzel- nen Fachrichtungen immer schwerer zu erfüllen ist.

Der Herausgeber der bei- den Bände hat das Wissen ei- ner Vielzahl von Autoren zu- sammengeführt und ermög- licht dem Leser eine inter- disziplinäre Fortbildung. Die Gliederung richtet sich nach

den verschiedenen Untersu- chungstechniken, deren tech- nische Grundlagen zunächst erläutert werden. Neben kon- ventionellen radiologischen und sonographischen Ver- fahren werden die CT und MRT ebenso besprochen wie SPECT und PET oder die Rolle der strahlentherapeu- tischen Verfahren bei der Tumorbekämpfung. In über- sichtlicher Form werden die für die jeweilige Technik rele- vanten Erkrankungen abge- handelt. Entsprechend der überwiegend visuellen Aus- richtung der besprochenen Fachgebiete enthalten die Bände zahlreiche Illustratio- nen. Die farbliche Hervorhe- bung der diagnostisch zu er- hebenden Befunde erlaubt ei- ne rasche Orientierung. Bei der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie gewinnt der Text die Oberhand. Dieser ist flüssig geschrieben und wird durch zahlreiche, anschauli- che Tabellen und Grafiken ergänzt. Spezialisten mögen sich im Hinblick auf ihr Fach- gebiet jeweils unterrepräsen- tiert finden. Wer sich einen grundlegenden, fächerüber- greifenden Wissensschatz an- eignen will, wird in den bei- den handlichen Bänden eine wertvolle und übersichtliche Zusammenfassung verschie- dener medizinischer Fach- richtungen finden.

Arno Bücker, Aachen

Förderungswürdig

„Ehrenbuch der Ärzte“

Unter Verantwortung von Dr. med. Hans Spiecker und mit ideeller Unterstützung der Bundesärztekammer soll zur Buch- messe Leipzig im Frühjahr 1999 ein „Ehrenbuch der Ärzte“ er- scheinen. Das Manuskript liegt inzwischen vor. Darin werden für rund 80 Prozent der Jahrgänge des 20. Jahrhunderts „ein- drucksvolle Schicksale von Ärzten gefunden, die im berufli- chen Dienst ihr Leben gaben“, so Spiecker. Es ist geplant, nicht nur die Lebensgeschichte des betroffenen Arztes zu dokumen- tieren, sondern auch wichtige Ereignisse des jeweiligen Jahres zu verzeichnen. Die Finanzierung des Bildbandes (geplanter Ladenpreis: 68 DM) ist jedoch noch nicht gesichert. Damit das Projekt realisiert werden kann, bitten die Herausgeber um Vor- abbestellungen beim Ärztlichen Kreisverband Nürnberger Land, Marktplatz 37, 91207 Lauf, Fax 0 91 23/1 37 70, Kenn-

wort: Ehrenbuch. EB

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