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Änderung der Satzung zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge in der W-Besoldung

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Der Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik

Änderung der Satzung zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge in der W-Besoldung

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 05/2009

Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Fundraising 18. Jahrgang/29. Januar 2009

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 05/2009

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Änderung der Satzung zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge in der W-Besoldung

Auf der Grundlage von § 3 Abs. 8 Landesbesol- dungsgesetz – LBesG in der Fassung vom 02. Dezember 2004 – hat der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin am 09. Dezember 2008 folgende Änderung der Satzung zur Vergabe von besonderen Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren, die nach der Besoldungsgruppen W 2 oder W 3 besoldet werden, erlassen.

Genehmigt durch Schreiben der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 15. Januar 2009.

In § 6 der Satzung zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge in der W-Besoldung vom 31. März 2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 20/2006) wird das Datum „31. Dezember 2008“ ersetzt durch „31. Dezember 2011“.

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