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Erste Änderung der Satzung

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Studierendenparlament

Erste Änderung der Satzung

nach § 18 a V BerlHG

(Sozialfonds-Satzung, AMB 09/2013)

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 11/2014

Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 23. Jahrgang/27. März 2014

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 11/2014

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Erste Änderung der Satzung

nach § 18 a V BerlHG (Sozialfonds-Satzung)

Das Studierendenparlament der Humboldt- Universität zu Berlin hat am 22. Januar 2014 folgende Änderung der Satzung nach § 18 a V BerlHG (AMB 09/2013) beschlossen:

§2 wird wie folgt geändert:

§ 2 Antrags- und Bedarfsfeststellungs- verfahren

(2) Als besondere Härten gelten insbesondere […]

2. ein unentgeltliches oder gering vergütetes Praktikum mit mindestens 30 Stunden Ar- beitszeit pro Woche und einer Dauer von mindestens drei Monaten oder entsprechen- der Gesamtstundenzahl.

(3) [...]

2 Zusätzlich werden angerechnet:

1. die Kosten der Unterkunft, einschließlich Heizkosten, höchstens jedoch 320 €. Bei zusätzlichen Heizkosten kann eine monat- liche Heizkostenpauschale in Höhe von 74 € berücksichtigt werden. Für jede weitere Person, gegenüber der die/der Studierende Unterhalt leistet oder unterhaltsverpflichtet ist und die im selben Haushalt wohnt, erhöht sich der Betrag für die Kosten der Unter- kunft um bis zu 320 €, höchstens jedoch bis zu den Kosten der Unterkunft einschließlich Heizkosten. Bei weiteren Personen und zusätzlichen Heizkosten kann die zu berück- sichtigende Heizkostenpauschale anteilig erhöht werden. Für Menschen, die Anspruch auf Berücksichtigung der besonderen Härte

„nachgewiesene Behinderung oder chro- nische Erkrankung“ haben, können höhere Kosten für Unterkunft und Heizkosten angerechnet werden.

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffent- lichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt Universität zu Berlin in Kraft.

Referenzen

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