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Erste Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung

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Academic year: 2022

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Amtliche

Bekanntmachungen

Nummer 336a

Potsdam, 29.09.2020

1. Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung für die

Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Infrastruktursysteme am Fachbereich

Bauingenieurwesen der Fachhochschule Potsdam

Herausgeberin: Präsidentin der Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5, 14469 Potsdam

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1. Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Infrastruktursysteme am Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nr. 336a vom 29.09.2020

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1. Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Infrastruktursysteme am Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Potsdam

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen hat am 15.05.2020 in Wahrnehmung seiner ihm übertragenen Aufgaben aus § 72 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 20], in Verbindung mit § 22 Abs. 1 der Grundordnung (GO) der Fachhochschule Potsdam vom 24. April 2017 (ABK Nr. 310) und auf Grundlage der §§ 19 und 22 des BbgHG sowie § 1 Abs. 2 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen (RO-SP) der Fachhochschule Potsdam (ABK Nr. 293 vom 30.08.2016) Erste Satzung zur Änderung der der Praktikumsordnung der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Infrastruktursysteme der Fachhochschule Potsdam erlassen, die der Senat am 10.07.202 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

Artikel 1

Die Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Infrastruktursysteme (ABK Nr. 336 vom 01.08.2018) wird wie folgt geändert:

(1) § 8 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Praxissemester wird durch die Hochschule anerkannt. Grundlage dafür ist die Bescheinigung der Praxisstelle über die ordnungsgemäße Durchführung, die Teilnahme der bzw. des Studierenden an den Begleitveranstaltungen sowie die fristgerechte Vorlage des Praxisberichts mit der bearbeiteten Aufgabenstellung innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Praxiszeiten und dessen Bewertung mit mindestens 4,0 („bestanden“).

(2) Die undifferenzierte Benotung mit „bestanden“ und „nicht bestanden“ des Praxissemesters erfolgt auf der Grundlage

• des Praktikumsberichts (gemäß § 9) und

• des Kolloquiums (§ 5 Absatz 5).“

(2) § 10 Abs. 1, Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Wird der Praktikumsbericht nicht mit „bestanden“ bewertet, kann dieser als Prüfungsleistung zweimal wiederholt werden.“

Artikel 2

(1) Die Praktikumsordnung gilt für alle Studierenden der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Infrastruktursysteme, die ihr Studium zum Wintersemester 2018/19 oder später aufnehmen.

(2) Auf schriftlichen Antrag können auch Studierende, die das Studium vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben, ihr Studium nach den Vorschriften dieser Ordnung fortführen.

Der Ordnungswechsel kann spätestens bis Ende 31.01.2021 beantragt werden.

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1. Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung der Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Infrastruktursysteme am Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nr. 336a vom 29.09.2020

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Artikel 3

Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam in Kraft.

Artikel 4

Der Dekan des Fachbereichs Bauingenieurwesen wird beauftragt, die fachspezifische Ordnung in der Fassung dieser Änderungssatzung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam veröffentlichen zu lassen.

gez. Prof. Dr. Eva Schmitt-Rodermund Präsidentin

Potsdam, den 29.09.2020

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