• Keine Ergebnisse gefunden

Grundgehaltssätze für Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W zuzüglich Leistungsbezüge

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Grundgehaltssätze für Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W zuzüglich Leistungsbezüge"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Vorschriften für Professorinnen und Professoren an Hochschulen Nach § 29 BbgBesG

Die Ämter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren) und ihre Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung W wie folgt geregelt:

Gültig ab 01. Januar 2021

Grundgehaltssätze für Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W

Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3

4.791,22 Euro 5.452,46 Euro 6.589,67 Euro

Leistungsbezüge – § 30 Abs. 2 BbgBesG

In den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden mindestens Leistungsbezüge ab 01. Januar 2021 in Höhe von 807,10 Euro gewährt.

Gesamtübersicht

Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3

4.791,22 Euro 5.452,46 Euro 6.589,67 Euro Zusätzliche

Leistungsbezüge 807,10 Euro 807,10 Euro

Insgesamt 4.791,22 Euro 6.259,56 Euro 7.396,77 Euro

Familienzuschlag – § 40 BbgBesG Gültig ab 01. Januar 2021

Der Familienzuschlag beträgt: Monatsbeträge

für das erste zu berücksichtigende Kind 167,36 Euro für das zweite zu berücksichtigende Kind 167,36 Euro für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind 382,76 Euro

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 4,65 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 164,98 DM, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um

  Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 157,49 DM, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 162,06 DM, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 214,96

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind GesundheitErnährung/ 20417?. Was isst mein

Wann kann mein Kind seinen Willen haben. • Wo muss ich

Wenn Eltern streiten: NICHT vor dem Kind streiten. Wir sind verschiedener

Ich brauche Kraft für mich und meine Familie. So viel Kraft habe ich