• Keine Ergebnisse gefunden

Jahresabschluss der Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf GmbH zum 31. Dezember 2006

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Jahresabschluss der Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf GmbH zum 31. Dezember 2006"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

Lfd.Nr./Jahr Veröffentlichungsdatum :

26 /2007 01.08.2007

Jahresabschluss

der Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf GmbH zum 31. Dezember 2006

I.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbe- ziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf GmbH, Raisdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungs- gegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor- schriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grund- lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchfüh- rung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Da- nach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lage- bericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si- cherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Ver- hältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange- wandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und ver- mittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

(2)

2

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass. Der entstandene Jahresfehlbetrag erklärt sich aus der besonderen Aufgabenstellung der Gesellschaft.

Kiel, den 26. April 2007

W I B E R A Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(gez. Godhusen) (gez. Golz) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

II.

Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11. 7. 2007 über die Feststellung des Jahresabschlusses.

» Die Gesellschafterversammlung der Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf GmbH stellt den Jahresabschluss 2006 für die Gewerbe- und Technik-Zentrum GmbH wie folgt fest:

Es betragen die Bilanzsumme 2.043.246,09 €

die Summe der Erträge 393.312,03 €

die Summe der Aufwendungen 646.637,15 €

der Jahresfehlbetrag 253.325,12 € «

III.

Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresfehlbetrag ist durch Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen.

IV.

Der Jahresabschluss 2006 und der Lagebericht sind vom

10.09.2007 bis 21.09.2007

bei der Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf GmbH, Lise-Meitner-Str. 1 - 7, 24223 Raisdorf, im Geschäftsbüro während der üblichen Bürozeiten öffentlich ausgelegt.

Raisdorf, den 25. Juli 2007

Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf GmbH Uwe Hemens

Geschäftsführer

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen

EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-

§ 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten

Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,