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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 17 J a h r g a n g 2 0 1 5 12.09.2015

LA N D R A T S A M T

Kommunale Zusammenarbeit;

Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Emskir- chen und dem Schulverband Grundschule Ems- kirchen für die Übertragung von Verwaltungsar-

beiten

Bekanntmachung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 20.08.2015, Nr. 21- 2050-11a/2015-Lz

I.

Der Markt Emskirchen und der Schulverband Grund- schule Emskirchen haben am 21.01.2015 eine Zweckvereinbarung abgeschlossen.

Die Zweckvereinbarung wurde vom Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit Schreiben vom 19.08.2015 genehmigt.

II.

Die Zweckvereinbarung wird hiermit nach Art. 13 Abs.

1 KommZG amtlich bekanntgemacht:

Zweckvereinbarung für die Übertragung von Ver- waltungsarbeiten zwischen dem Markt Emskir- chen und dem Schulverband Grundschule Ems- kirchen

Vom 21.01.2015

Zwischen dem Markt Emskirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Harald Kempe und dem Schulver- band Grundschule Emskirchen, vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden Werner Friedrich, wird zum Zwecke der Übertragung der Verwaltungsarbei- ten des Schulverbandes auf den Markt Emskirchen folgende Zweckvereinbarung gemäß Art. 7 ff. des Ge- setzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geschlossen.

§1

Aufgaben und Befugnisse

Der Schulverband überträgt dem Markt Emskirchen folgende Aufgaben und Befugnisse:

a) Verwaltungsmäßige Vorbereitung und verwal- tungsmäßiger Vollzug der Beschlüsse der Schulver- bandsversammlung;

b) Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegen- heiten einschließlich der Mittagsbetreuung, die für den Schulverband keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten las- sen, sowie aller Angelegenheiten des kommunalen Fi- nanz- und Rechnungswesens und der Kassenge- schäfte.

§2 Umlage

Für die Erledigung der übertragenen Aufgaben und Befugnisse hat sich der Schulverband an den Kosten des Marktes Emskirchen in Form einer jährlich zu er- mittelnden Umlage (Verwaltungskostenbeiträge) zu beteiligen. Basis für die Berechnung der Kosten sind die Kosten eines Büroarbeitsplatzes entsprechend

der jeweils aktuellen Veröffentlichung der „Gemeinde- kasse".

Die Kosten der Mitarbeiter werden entsprechend der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet.

Die Verwaltungskostenbeiträge, die jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig sind, sind jährlich nach den gültigen Sätzen und anfallenden Stundenaufwand neu zu berechnen.

Die Vereinbarung für die Personalkostenumlage gilt ab 01.01.2015

§3

Schlichtung von Streitigkeiten Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Betei- ligten wird das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim zur Schlichtung angerufen.

§4

In-Kraft-Treten, Kündigung, Auseinandersetzung (1) Diese Zweckvereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft und ersetzt die bisherigen Vereinbarungen.

(2) Die Zweckvereinbarung wird bis zum 31.12.2020 geschlossen. Sie kann schriftlich unter Einhaltung ei- ner Frist von 6 Monaten jeweils zum 31. Dezember eines Jahres ordentlich gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus einem wichti- gen Grund bleibt unberührt.

(3) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, findet eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten nicht statt.

Emskirchen, den 21. Januar 2015 Markt Emskirchen Kempe, 1. Bürgermeister Schulverband Grundschule Emskirchen Werner Friedrich, Stellvertretender Schulverbands-

vorsitzender

Neustadt a.d.Aisch, 20.08.2015

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Lorz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 17/2015 ____________________________

LA N D R A T S A M T

Kommunale Zusammenarbeit;

Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Emskir- chen und dem Schulverband Mittelschule Ems- kirchen für die Übertragung von Verwaltungsar-

beiten

Bekanntmachung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 20.08.2015, Nr. 21- 2050-11b/2015-Lz

I.

Der Markt Emskirchen und der Schulverband Mittel- schule Emskirchen haben am 21.01.2015 eine Zweckvereinbarung abgeschlossen.

Die Zweckvereinbarung wurde vom Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit Schreiben vom 19.08.2015 genehmigt.

II.

Die Zweckvereinbarung wird hiermit nach Art. 13 Abs.

1 KommZG amtlich bekanntgemacht:

Zweckvereinbarung für die Übertragung von Ver- waltungsarbeiten zwischen dem Markt Emskir- chen und dem Schulverband Mittelschule Emskir- chen

Vom 21.01.2015

Zwischen dem Markt Emskirchen, vertreten durch den 1. Bürgermeister Harald Kempe und dem Schulver- band Mittelschule Emskirchen, vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden David Schneider, wird zum Zwecke der Übertragung der Verwaltungsarbei- ten des Schulverbandes auf den Markt Emskirchen folgende Zweckvereinbarung gemäß Art. 7 ff. des Ge- setzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geschlossen.

§1

Aufgaben und Befugnisse

Der Schulverband überträgt dem Markt Emskirchen folgende Aufgaben und Befugnisse:

a) Verwaltungsmäßige Vorbereitung und verwal- tungsmäßiger Vollzug der Beschlüsse der Schulver- bandsversammlung;

b) Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegen- heiten einschließlich der Mittagsbetreuung, die für den Schulverband keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten las- sen, sowie aller Angelegenheiten des kommunalen Fi- nanz- und Rechnungswesens und der Kassenge- schäfte.

§2 Umlage

Für die Erledigung der übertragenen Aufgaben und Befugnisse hat sich der Schulverband an den Kosten des Marktes Emskirchen in Form einer jährlich zu er- mittelnden Umlage (Verwaltungskostenbeiträge) zu beteiligen. Basis für die Berechnung der Kosten sind die Kosten eines Büroarbeitsplatzes entsprechend der jeweils aktuellen Veröffentlichung der „Gemeinde- kasse".

Die Kosten der Mitarbeiter werden entsprechend der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet.

Die Verwaltungskostenbeiträge, die jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig sind, sind jährlich nach den gültigen Sätzen und anfallenden Stundenaufwand neu zu berechnen.

Die Vereinbarung für die Personalkostenumlage gilt ab 01.01.2015

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Rainer Kahler Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106

E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß

(2)

II

§3

Schlichtung von Streitigkeiten Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Betei- ligten wird das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim zur Schlichtung angerufen.

§4

In-Kraft-Treten, Kündigung, Auseinandersetzung (1) Diese Zweckvereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft und ersetzt die bisherigen Vereinbarungen.

(2) Die Zweckvereinbarung wird bis zum 31.12.2020 geschlossen. Sie kann schriftlich unter Einhaltung ei- ner Frist von 6 Monaten jeweils zum 31. Dezember eines Jahres ordentlich gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus einem wichti- gen Grund bleibt unberührt.

(3) Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, findet eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten nicht statt.

Emskirchen, den 21. Januar 2015

Markt Emskirchen Kempe, 1. Bürgermeister

Schulverband Mittelschule Emskirchen David Schneider, Stellvertretender Schulverbands-

vorsitzender

Neustadt a.d.Aisch, 20.08.2015

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Lorz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 17/2015 ____________________________

KO M M U N A L U N T E R N E H M E N

KL I N I K E N D E S LA N D K R E I S E S

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Jahresabschluss und Lagebericht 2014 Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens hat ge- mäß § 12 Abs. 2 der Unternehmenssatzung i. V. mit § 27 Abs. 1 der KUV (Verordnung über Kommunalunterneh- men) den Abschluss des Geschäftsjahres 2014 in seiner Sitzung am 29.07.2015 festgestellt, und dem Vorstand Entlastung erteilt. Aktiva und Passiva der Bilanz schlie- ßen mit dem Betrag von 51.635.898,29 €. Der Jahresfehl- betrag der Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachfolgend der uneingeschränkte Bestätigungs- vermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schül- lermann und Partner AG, Dreieich vom 12.06.2015:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bi- lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lage- bericht des Kommunalunternehmens „Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den er- gänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kom- munalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe- ziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach

§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grunds- ätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom- men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch- zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we- sentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit er- kannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstä- tigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Um- feld des Kommunalunternehmens sowie die Erwar- tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rah- men der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung um- fasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Ge- samtdarstellung des Jahresabschlusses und des La- geberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für un- sere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-

schluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergän- zenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt un- ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommu- nalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken verweisen wir auf Abschnitt D. „Vermögenslage“ des Lageberich- tes. Hier wird ausgeführt, dass das Kommunalunter- nehmen zum 31. Dezember einen nicht durch Eigen- kapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 8.706 ausweist und damit bilanziell überschuldet ist.

Das Kommunalunternehmen ist weiterhin auf die Un- terstützung des Landkreises angewiesen.

Dreieich, 12. Juni 2015

Gemäß § 27 Abs. 3 der KUV werden Bilanz und Er- folgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Neustadt a.d.Aisch, den 30. Juli 2015

Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Helmlut Weiß, Vorsitzender des Verwaltungsrats

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2014 liegen ab Montag, den 21. September 2015 bis einschließ- lich Dienstag, den 29. September 2015 (außer 26./27.

September 2015) im Verwaltungsgebäude der Klinik Neustadt a.d.Aisch, Paracelsusstraße 32, 1. Oberge- schoss, Zimmer Nr. 15 (Sekretariat des Vorstandes) während der Dienststunden öffentlich aus.

Neustadt a.d.Aisch, den 30. Juli 2015 Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Stefan Schilling, Vorstand

LkrABl. Nr. 17/2015 ____________________________

Erscheinung: 23 bis 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-116) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).

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