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Auf ein Wort: Kurier

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Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen 3 – 10

Nichtamtlicher Teil

Familienerlebnistag 2

Offene Gärten 11

Gothaer Friedensgespräch 12

Tag der Begegnung 16

Seniorengeburtstage 17

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Unter dem Motto: „Ernst und Heiter“ verwandelt sich die Gothaer Innenstadt zum Schauplatz der 13. Kulturnacht. Traditionell darf außergewöhnlicher Kulturgenuss in entspannter, som­

merlicher Atmosphäre erwartet werden.

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 5 ⁄ 25. Jahrgang | 26. Mai 2016

Sicherlich kennen Sie das geflügelte Sprichwort „Wenn ich etwas loswerden will, dann schaffe ich es in die Nachbar­

schaft!“ Und Gotha hat viele Nachbarn, auf die das zutreffen könnte. Da gibt es solche und solche Beispiele. Einige fah­

ren mit dem Rad in die Stadt und verges­

sen es wieder mit nach Hause zu nehmen.

Ein Jahr wird das Rad von uns verwahrt, dann repariert und kostenfrei an junge Leute abgegeben. Wer sich eine neue Wohnung einrichtet, der schafft seine al­

ten Möbel ins Sozialkaufhaus Gotha, hier werden sie aufgearbeitet und an Bedürf­

tige abgegeben. Es gibt aber auch ande­

re Beispiele, nämlich dort, wo man in Müllbergen und Müllsäcken auf Kran­

berg und Seeberg die Adressen aus der Nachbarschaft findet. Ein Emleber Bürger wusste sich vor zehn Jahren keinen Rat, wohin mit seiner Agave. Sie ist zu groß, sie stachelt und sieht nicht schön aus. Al­

so kam sie nach Gotha ins Gartenamt.

Dort wurde das Pflänzchen über lange Zeit von den Gärtnern gehegt und ge­

pflegt und was passiert nun? Die Pflanze, die man einst loswerden wollte, beginnt dank der guten Pflege zu blühen. Vor dem neuen Rathaus kann es jeder sehen.

Und die Moral von der Geschichte? Nach­

barn merkt euch, der Gothaer weiß, wie er Nachbarschaft liebevoll und behutsam pflegen muss, denn er schätzt, was ihm anvertraut wurde. Und noch ein Tipp, wenn der Nachbar nicht wissen soll, dass man in die Nachbarschaft geht, dann tut man es im Dunkeln. Die Kulturnacht bie­

tet dazu ungeahnte Möglichkeiten Mu­

sik, Spaß und Unterhaltung zu genießen, aber nicht wundern, wenn plötzlich der Nachbar neben ihnen steht und im Takte wippt. Auf gute Nachbarschaft

Ihr In Anlehnung an die Landesaustellung

„Die Ernestiner – Eine Dynastie prägt Euro- pa“, steht der erste Freitag im Juni in die- sem Jahr unter dem Motto: „Ernst und Hei- ter“. Die Gothaer Innenstadt verwandelt sich dann zum Schauplatz der 13. Kultur- nacht. Es erwartet Sie Kulturgenuss in ent- spannter, sommerlicher Atmosphäre. An 20 historischen Orten der Stadt präsentie- ren Kleinkünstler, Musiker und Akrobaten ihr vielfältiges Programm.

Höhepunkt der diesjährigen Kulturnacht ist der Auftritt des Thüringer Entertainers und Musikkomödianten Felix Reuter. Er wird Ihnen im Kulturhaus einen kurz- weiligen Ausflug in die Musikgeschichte bescheren. Außerdem findet die diesjäh- rige Kulturnacht zum ersten Mal in Zu- sammenarbeit mit dem Stadt-Bad Gotha statt. Die Band „Liquid Soul“ wird dort Musik aus Luft und Wasser auf einer vier- händig zu spielenden Wasserstichorgel

darbieten. Das wird sicherlich nicht nur ein Ohren-, sondern auch ein Augen- schmaus.

Wie gewohnt steht Ihnen ein kostenfreier Shuttlebus zur Verfügung. Dieser bringt Sie mit dem Kulturnacht-Bändchen zu den verschiedenen Veranstaltungsorten des Abends.

Für die Kulturnacht zahlen Sie nur einmal Eintritt und haben dann den gesamten Abend Zutritt zu allen 20 Schauplätzen.

Das Kulturnacht-Bändchen erhalten Sie zum Preis von 15,00 e. Vor dem 29. Mai si- chern Sie sich die Karten zum Preis von nur 12,00 e im Vorverkauf. Erhältlich sind sie in der Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land am Hauptmarkt 33, in sämtlichen Vorverkaufsstellen des Ticketshops Thü- ringen, sowie an den Abendkassen. Sämt- liche Informationen auch unter

www.kulturnacht-gotha.de.

Foto: Frank Schwellnus

(2)

Orangerie Orangenhaus Stadtbibliothek Heinrich-Heine Kulturhaus Theatercafé Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr Herzoglicher Park Teeschlösschen THÜRINGENFORST Marstallparkplatz Schloss Friedenstein

Familienerlebnistag

mit Orangenblütenfest in der Orangerie

am 19. Juni 2016, ab 10 Uhr

Höhepunkte des Tages

Park- und Orangerieführungen, Bücherflohmarkt, Bastelstände,

Kinderschminken, Hüpfburg, Spielmobil, Baumklettern für die ganze Familie Feuerwehrmodenschau

10 Uhr Eröffnung durch Oberbürgermeister Knut Kreuch, anschließend Konzert mit dem

Polizeimusikorchester und ab 16 Uhr Konzert mit der Kreismusikschule „Louis Spohr“

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Faltblättern, welche am Veranstaltungstag ausliegen oder im Vorfeld an den Infotheken der Rathäuser erhältlich sind.

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Veranstaltungsorte

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Plakat Erlebnistag 2016.indd 1 11.05.2016 14:07:09

Abbindung der Inselsbergstraße

In der Stadtratssitzung am 27.04.2016 wurde von den Stadträten mehr- heitlich der Integrierte Verkehrsentwicklungsplan Gotha 2030+ beschlos- sen. Darin enthalten sind verschiedene Maßnahmepakete für den flie- ßenden Verkehr, das Kfz-Parken, den Öffentlichen Personennahverkehr, den Radverkehr sowie den Fußverkehr. All diese einzelnen Maßnahmepa- kete wurden nach einer aufwändigen Analyse der im Herbst 2014 durch- geführten Verkehrszählungen und -befragungen durch das Ingenieurbü- ro SVU aus Dresden erarbeitet und in vielen internen Beratungen sowie Gesprächsrunden in sogenannten Lenkungsgruppen und zwei Öffentlich- keitsveranstaltungen mit den Bürgern der Stadt Gotha diskutiert.

Als Einzelmaßnahmen wurden von den Gothaer Bürgern auch immer wie- der die fehlenden Ortsumfahrungen sowie die nicht mehr hinnehmbaren Zustände bei den Ortsdurchfahrten speziell in Siebleben und Sundhau- sen genannt. Mit der Verkehrsfreigabe der Ortsumfahrung Sundhausen im November 2014 konnte in dieser Hinsicht bereits eine lang erwartete und auch gewünschte Verkehrsabnahme in der Ortslage Sundhausen er- reicht werden. In Gesprächen mit den Anliegern der Inselsberg straße wurde jedoch immer wieder deutlich, dass noch zu viele Kraftfahrer den vermeintlich kürzeren Weg durch Sundhausen wählen. Dem sollte sei- tens der Stadtverwaltung mit wirksamen Mitteln begegnet werden.

Somit wurde im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrsent- wicklungsplans Gotha 2030+ als wirksames Mittel die Abbindung der In- selsbergstraße auf Höhe der Einmündung Krusewitzstraße empfohlen (siehe Lageplan oben). Der Anliegerverkehr von und nach Sundhausen wird dann in und aus Richtung Gotha über die Krusewitzstraße und Lei- nastraße geführt.

Zur Umsetzung der vorgenannten Empfehlung hat sich ebenfalls der Ortschaftrat des Ortsteils Sundhausen bekannt. Befürchtungen, dass die Ortslage Sundhausen nun nicht mehr ohne große Umwege erreich- bar ist, sind unbegründet. Sowohl aus westlicher Richtung als auch von der Stadtseite her bleibt Sundhausen ohne Probleme weiterhin erreich- bar. Eine durchgängige Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs ent- lang der Inselsbergstraße bleibt dabei im Bereich der vorgesehenen Ab- bindung ebenfalls gewährleistet.

(3)

Öffentliche Bekanntmachung Tagesordnung der Stadtrats- sitzung und Hauptausschuss-

sitzung der Stadt Gotha

Am Montag, 30.05.2016, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit nicht öf- fentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Hauptausschuss

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha

Tagesordnung

– nicht öffentliche Tagesordnungspunkte -

--- Am Mittwoch, 01.06.2016, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffent- lichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Stadtrat der Stadt Gotha

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha

Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 27.04.2016 4. Informationen zu Entscheidungen des Oberbürgermeisters

nach § 30 ThürKO - öffentlich

5. Informationsbericht des Oberbürgermeisters 6. Anfragen

6.1. Baustellenmarketing (Aussprache) - FWG-Fraktion Vorlage: 0018/16 6.2. Errichtung eines Wertstoffhofes (Aussprache) - Fraktion DIE LINKE Vorlage: 0019/16 7. Anträge

8. Beschlussvorlagen – öffentlich

8.1. Gemeinsame Vereinbarungen zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie Vorlage: B 275/16

8.2. Jahresrechnung 2015 Vorlage: B 269/16

8.3. 21. Fortschreibung der Kindertageseinrichtungskonzeption vom 07.12.1994 – Planungszeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017

Vorlage: B 271/16

8.4. Richtlinie der Stadt Gotha zur Benennung der im Stadtgebiet der Stadt Gotha dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen

Vorlage: B 273/16

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 19.05.2016 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Achtung Zahlungstermin!

Die Grund-/Hunde- und Gewerbesteuer (Jahreszahler) sind bis zum 01.07.2016 fällig.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzah- lungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontode- ckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankge- bühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. Geänderte Bankverbindungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fäl- ligkeit der Abt. Stadtkasse mit (weigelt.stadtkasse@gotha.de , Tel. 03621/222-211).

Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.

Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschrifteinzugs- verfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Ein entsprechender Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) findet sich unter http://www.gotha.de/

rathaus-politik/buergerservice/formulare.html.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadtkasse (Tel.

03621/222-382).

gez. Juckel Abt. Stadtkasse

Öffentliche Abgaben-Mahnung

(Steuer- und Gebühren-Mahnung)

Die Stadtverwaltung Gotha, Stadtkasse, macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2016 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

Hundesteuer 2. Quartal 2016

Grundsteuer 2. Quartal 2016

Gewerbesteuervorauszahlung 2. Quartal 2016 Straßenreinigung (Quartalszahler) 2. Quartal 2016

Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schriftliche Mahnung nicht aus.

Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha unter An- gabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angabe kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen).

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwal- tungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung, § 240 AO, folgender Säumniszuschlag erhoben:

„Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszu- schlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teil- baren Betrag.“

Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die festgelegten Termine einzuhal- ten.

Juckel

Abt. Stadtkasse

(4)

Öffentliche Bekanntmachung

über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister

Die Meldebehörde darf nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

➢ von Familienangehörigen der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner öffentlich-recht- lichen Religionsgesellschaft angehören an die betreffende öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaft persönliche Daten übermitteln.

§ 42 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 BMG

➢ Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä- gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatli- cher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangegangenen Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen

§ 50 Absatz 1 BMG

➢ auf Verlangen Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern er- teilen (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums).

Altersjubiläen sind dabei der 70.Geburtstag, jeder fünfte weitere Ge- burtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.

Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

§ 50 Abs. 2 BMG

➢ an Adressbuchverlage zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen (Familienname, Vornamen, Dok- torgrad und derzeitige Anschriften).

Die Übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbü- chern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

§ 50 Abs.3 BMG

➢ dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2017), volljährig werden (Geburtsjahrgang 1999) Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift übermitteln.

§ 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes

Betroffene haben das Recht, der Auskunftserteilung bzw. Datenüber- mittlung zu widersprechen.

Näheres dazu ist der offiziellen Internetseite der Stadtverwaltung Gotha unter http://www.gotha.de/rathaus-politik/buergerservice/leistun- gen-a-z/sicherheits-und-ordnungsverwaltung/auskunfts-und-ueber- mittlungssperren.html zu entnehmen.

Stadt Gotha Meldebehörde

Die Stadt Gotha sucht zum frühest möglichen Termin eine/n

Gärtner/in

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/

Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 09.06.2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zur Verstärkung des Teams der Kinderta- geseinrichtung „August-Köhler-Kinderhaus“ zur alsbaldigen Be- setzung eine/n

Staatlich anerkannte/n Erzieher/in

als Fachkraft für sprachliche Bildung für das Bundesförderungs- programm Sprach-Kitas mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden befristet bis zum 31.12.2019 bei vorliegender Förder- mittelbestätigung des Fördermittelgebers.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 9. Juni 2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zur Verstärkung des Teams zum 01.10.2016 eine/n

Leiter/in der Kindertages- einrichtung „Sonnenblume“

Wir suchen für unser Team eine engagierte, selbstbewusste, ziel- strebige, verantwortungsvolle, teamorientierte Führungskraft, die Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit gut miteinander ver- binden kann und sich der neuen Aufgabe mit Freude und Begeiste- rung stellt.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 09. Juni 2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 27.04.2016

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge­

führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

B 247/16 – Unterstützung der Bewerbung des Thüringer Schützen- bundes um den Deutschen Schützentag 2021

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Wir begrüßen die Bewerbung des Thüringer Schützenbundes vom

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30.04.2021 bis 02.05.2021 in Gotha einen Deutschen Schützentag durchzuführen.

Die Stadt Gotha wird die Vorbereitungen und die Durchführung der nati- onal und international bedeutenden Veranstaltung unterstützen.

Für die Veranstaltung wird eine Förderung in Höhe von 5.000 E im Rah- men des Haushaltes 2020/2021 gewährt.

B 255/16 – Sportstättenleitplan der Stadt Gotha, 5. Fortschreibung Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

den Sportstättenleitplan für die Stadt Gotha im Planungszeitraum 2016 – 2021, 5. Fortschreibung.

Anlage: Sportstättenleitplan für die Stadt Gotha im Planungszeitraum 2016 – 2021, 5. Fortschreibung

B 256/16 – Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt

die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha.

Anlage 1: Änderungssatzung

B 257/16 – Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung über die Be- nutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt

die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Gebührensat- zung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Gotha.

Anlage 1: Änderungssatzung

B 253/16 – Übertragung der Mitgliedschaft im Fremdenverkehrsverein Gotha e. V.

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mitgliedschaft der Stadt Go- tha im Fremdenverkehrsverein Gotha e. V. zum 31.12.2016 auf die Kul- TourStadt Gotha GmbH zu übertragen.

B 248/16 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 „Son- dergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ mit Grünordnungsplan, Be- gründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom März 2016 ge- billigt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 „Sonder- gebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ mit Grünordnungsplan, Begrün- dung und Umweltbericht in der Fassung vom März 2016 sowie die we- sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nach- bargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1: Planzeichnung und textliche Festsetzungen Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Umweltbericht und Grünordnungsplan

B 261/16 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebau- ungsplanes Nr. 13 „Wohnpark Große Fahnenstraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnpark Große Fahnen-

straße“ einschließlich Begründung wird in der Fassung März 2016 ge- billigt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlos- sen.

02 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig be- teiligt und von deröffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen Anlage 2: Begründung

B 254/16 – Stellungnahme zum Entwurf zum Sachlichen Teilplan

„Windenergie“ Mittelthüringen Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Die Stellungnahme (Anlage 1) zum Entwurf zum Sachlichen Teilplan

„Windenergie“ Mittelthüringen wird gebilligt.

Anlage 1: Stellungnahme

B 259/16 – Einleitungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennut- zungsplanes für die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg – Gotha-Siebleben

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der seit 16.07.2006 rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Gotha, zuletzt geändert am 24.04.2014, soll gem. § 2 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB für die Fläche des Bebauungs- planes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg – Gotha-Siebleben geändert wer- den.

02 Die Darstellung im rechtskräftigen FNP wird wie folgt geändert:

– Die Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg – Gotha-Siebleben wird als Wohnbaufläche ausgewiesen.

03 Der Bereich der Änderung ist in Anlage 1 dargestellt.

04 Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

05 Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Trä- ger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und diese zur Äußerung, auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung, aufzufordern.

06 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage 1: Bereich der 7. Änderung FNP

B 260/16 – Einleitungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennut- zungsplanes für die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 52.3 Erweiterung Wohngebiet „In der Güldenen Aue“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Der seit 16.07.2006 rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Gotha, zuletzt geändert am 24.04.2014, soll gem. § 2 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB für die Fläche des Bebauungs- planes Nr. 52.3 Erweiterung Wohngebiet „Inder Güldenen Aue“ ge- ändert werden.

02 Die Darstellung im rechtskräftigen FNP wird wie folgt geändert:

– Die Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.

52.3 Erweiterung Wohngebiet „In der Güldenen Aue“ wird als Wohnbaufläche ausgewiesen.

03 Der Bereich der Änderung ist in Anlage 1 dargestellt.

04 Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

05 Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Trä- ger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und diese zur Äußerung, auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung, aufzufordern.

06 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage 1: Bereich der 8. Änderung FNP

B 249/16 – Abschnittsbildung und Kostenspaltung für die Verbesse- rung des Gehweges (Nordseite) in der Seebachstraße im Abschnitt zwischen Hansenstraße und Wilhelm-Bock-Straße

(6)

Amtliche Bekanntmachung

Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungs- planes der Stadt Gotha im „Bereich Stielerstraße Ecke

Enckestraße“ (Paralleländerung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 „Sonder-

gebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“)

Die vom Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am 28.10.2015 (Be- schluss-Nr. B 167/15) beschlossene o. g. 4. Änderung des Flächennut- zungsplanes wurde in der Fassung vom 01.09.2015 mit Bescheid vom 25.04.2016 des Thüringer Landesverwaltungsamtes als Genehmi- gungsbehörde (AZ: 310-4621-2014/2016-16067029-FNP-Gotha 4. Ä) auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 BauGB in der Neufassung des Bauge- setzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I 2015, S. 1722), ge- nehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gotha im „Be- reich Stielerstraße Ecke Enckestraße“ tritt mit der öffentlichen Bekannt- machung in Kraft.

Jedermann kann die genehmigte 4. Änderung des Flächennutzungs- planes der Stadt Gotha im „Bereich Stielerstraße Ecke Enckestraße“ und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklä- rung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rathaus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten

Mo 09.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 – 16.00 Uhr

Do 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Fr 09.00 – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB be- zeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften sowie Män- gel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verlet- zung oder den Mangel begründen soll, gemäß § 215 Abs. 1 BauGB dar- zulegen.

Kreuch

Oberbürgermeister Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Für die Verbesserung des Gehweges (Nordseite) in der Seebachstraße im Abschnitt zwischen Hansenstraße und Wilhelm-Bock-Straße wird die Abschnittsbildung und Kostenspaltung zum Zwecke der Beitragserhe- bung beschlossen.

Anlage: Lageplan

B 252/16 – 3. Änderung zur Verwaltungsvereinbarung zur Erneuerung der Bundesstraße 7 in der Ortslage Gotha – Gartenstraße, Huttenplatz, Friedrichstraße

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird beauftragt und ermächti- gt, die als Anlage 1 beigefügte Vertragsänderung abzuschließen.

Anlage 1: 3. Änderung zur Verwaltungsvereinbarung zur Erneuerung der Bundesstraße 7 in der Ortslage Gotha – Gartenstraße, Huttenplatz, Friedrichstraße

B 262/16 – Übertragung der Staatlichen Regelschule „Friedrich Myco- nius“ an den Landkreis Gotha

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Das Gebäude Bürgeraue 23 – jetzige Staatliche Regelschule

„Friedrich Myconius“ – sowie die derzeitig für den Schulbetrieb genutzte angrenzende Freifläche wird gemäß § 5 Schulfinanzie- rungsgesetz an den Landkreis Gotha auf Grund seiner Schulträ- gerschaft für das Gymnasium Ernestinum zum 01.08.2016 über- tragen.

002 Der Landkreis Gotha verpflichtet sich auf Verlangen der Stadt Go- tha zur Rückübertragung für den Fall, dass das zu übertragende Grundstück einschließlich des darauf befindlichen Gebäudekom- plexes nicht mehr schulischen Zwecken dient oder die Stadt Go- tha die Schulträgerschaft für die Einrichtung übernimmt. Die Ver- pflichtung zur Rückübertragung ist durch eine Rückauflassungs- vormerkung im Grundbuch zu sichern.

003 Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, mit dem Landkreis Gotha hinsichtlich des zu übertragenden Grundstücks, Gemarkung Gotha, Flur 5, bestehend aus dem Flurstück 773/0, Bürgeraue 23 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 772/0, Ver- kehrsfläche Myconiusplatz, die hierfür erforderlichen Verträge ab- zuschließen.

B 264/16 – Integrierter Verkehrsentwicklungsplan Gotha 2030+ ein- schließlich Radverkehrskonzept

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Integrierte Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Gotha 2030+ mit zuge- hörigem Radverkehrskonzept dient in Fortschreibung des Verkehrsent- wicklungsplanes aus dem Jahr 2005 der Stadtverwaltung Gotha zur wei- teren Entwicklung der Verkehrs-Infrastruktur als Arbeitsgrundlage für die zukünftige Investitions- und Maßnahmenplanung im kommunalen Verkehrssektor.

Anlage: VEP 2030+ und Radverkehrskonzept

B 265/16 – Stellungnahme der Stadt Gotha zum Entwurf des Bundes- verkehrswegeplanes 2030 vom März 2016

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Stellungnahme der Stadt Gotha vom 06.04.2016 zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 vom März 2016 wird in der vorlie- genden Form an das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin gesendet.

Anlage: Stellungnahme vom 06.04.2016 Gotha, den 11.05.2016

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Einladung zur Einwohner- versammlung in Gotha-Ost

Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Dienstag, dem 14.06.2016 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr in der Aula der Regelschule „Oststadt Gotha“, Bufleber Straße 13 in Go- tha statt.

Tagesordnung:

1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Don- nerstag, dem 09.06.2016 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen.

Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 gesandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

gem. § 41 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Verwaltungs- verfahrensgesetz

Zur Umsetzung des Schulnetzplanes der Stadt Gotha für den Bereich Regelschulen hat die Stadtverwaltung Gotha am 19.05.2016 folgenden Bescheid erlassen:

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses B 155/2015, vom 28. Oktober 2015 sowie der Bestätigung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 28. April 2016 wird das Schulnetz für die Staatlichen Re- gelschulen der Stadt Gotha geändert und es ergeht folgende:

ALLGEMEINVERFÜGUNG

1. Die Staatliche Regelschule „Friedrich Myconius“, Bürgeraue 23, 99867 Gotha wird zum 31. Juli 2016 aufgehoben.

2. Die sofortige Vollziehbarkeit der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

3. Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 29.05.2016 als öffent- lich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha oder zur Niederschrift bei der Stadtverwal- tung Gotha, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, in 99867 Gotha, Dienstzim- mer 125 eingelegt werden. Die Widerspruchseinlegung in elektronischer Form (z. B. die E-Mail) ist unzulässig.

Gotha, den 19.05.2016 gez. Kreuch

Oberbürgermeister Hinweis:

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Rechtsbehelfe ge- gen die obige Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung haben.

Die Allgemeinverfügung nebst Begründung kann bei der Stadtverwal- tung Gotha, Neues Rathaus, Amt 51 Schul- und Jugendamt, Ekhofplatz 24, Dienstzimmer 125, in 99867 Gotha, zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 den Entwurf den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92

„Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“ gebilligt und zur öffent- lichen Auslegung beschlossen.

Der Entwurf der Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Stielerstraße Ecke Enckestraße“, bestehend Planzeichnung mit textlichen Festset- zungen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht sowie Grünordnungsplan

liegt zur Einsicht

vom 06. Juni 2016 bis 08. Juli 2016

im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Die öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch in bestimmtem Um- fang auf der Internetseite der Stadt Gotha unter www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleitplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Art der Um- weltinfor- mation

Themenblöcke nach

Schutzgütern Schlagwortartige Kurzcharak- terisierung

Geologie/Boden Wasserhaushalt Klima/Luft Flora/Fauna und biologische Vielfalt Landschaftsbild Mensch Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Stellung-

nahmen von Behör- den und sonstigen Trägern öf- fentlicher Belange

X Hinweis zu Ausgleichsmaß- nahmen

X Untersuchung zur Schallaus- breitung vorhandener und ent- stehender Lärmquellen erfor- derlich

X Kampfmittelgefährdung: Son- dierung empfohlen

X Biotopachse Seeberg-Schloß- berg-Kranberg berücksichtigen X Informationen zu Gehölzfäl-

lungen (bzgl. Brutzeit der Vö- gel) und Abrissmaß-nahmen (bzgl. geschützter Tierarten);

Ansiedlung von Fledermäusen prüfen

X X Hinweise zu Bodenschutz und

Abfallwirtschaft

X Hinweise zur Abwasserbeseiti-

gung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

X Keine Oberflächengewässer

vorhanden

X Meldepflicht von Bodenfunden bzgl. Denkmalpflege und Ar- chäologie

Schallim- missions- prognose

X Rechnerische Untersuchung zu Lärmeinwirkungen auf die umliegende Bebauung und Maßnahmen zum Schallschutz Verkehrsun-

tersuchung

X Verkehrsplanerische Betrach- tung des entstehenden Ver- kehrsaufkommens; Erschlie- ßungskonzept

Umweltbe-

richt X X X X X X X X Auseinandersetzung mit allen vorgenannten Themen

Stellungnahmen können während dieser Frist mündlich oder schriftlich beim Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Be- bauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen,

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dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Ein- leitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegen- stand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Ein- wendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung nicht oder verspätet vorgebracht hat, aber hätte geltend machen können.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnpark Große Fahnenstraße“ gemäß § 3

Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnpark Große Fahnenstra- ße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Fassung von März 2016 gebilligt und die öffent- liche Auslegung beschlossen.

Ziel der Planung ist die Nachnutzung einer unbebauten Fläche zwischen Eisenacher Straße und Großer Fahnenstraße für innenstadtnahen Woh- nungsbau.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnpark Große Fahnenstra- ße“ und die Begründung liegen zur Einsicht

vom 06. Juni 2016 bis 08. Juli 2016

im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

öffentlich aus.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadtpla- nung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung ge- mäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Frist vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB un- berücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. K. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 den Einleitungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 52.3 Wohngebiet „In der Gül- denen Aue“ gefasst. Der Planbereich umfasst eine ca. 3,8 ha große Flä- che nördlich angrenzend an das vorhandene Wohngebiet.

Die Unterlagen Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Einsicht

vom 06. Juni 2016 bis 17. Juni 2016

im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 6 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Woh- nen → Bauleitplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie wer- den im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 27.04.2016 den Einleitungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 91 Wohngebiet Weinberg Go- tha-Siebleben gefasst. Der Planbereich umfasst eine ca. 5 ha große Flä- che zwischen der Wohnbebauung Weinbergweg und der Misch- und Ge- werbefläche Gotha-Plast.

Die Unterlagen Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Einsicht

vom 06. Juni 2016 bis 17. Juni 2016

im Stadtplanungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Woh- nen → Bauleitplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie wer- den im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Städtische

Straßenbeleuchtung Gotha

Information der Bürgerinnen und Bürger über geplante Abschaltungen von städtischen Straßenleuchten im Stadtgebiet Gotha und den zuge- hörigen Ortsteilen

Bekanntgabe der Bereiche in denen gemäß Stadtratsbeschluss B039/14 die geplanten Abschaltungen in den Nachtstunden von 1:00 bis 5:00 Uhr, ab Juni 2016 umgesetzt werden.

Straße Abschnitt

von bis

Humboldtstraße Zuweg Hnr. 39-55, einschl. Weg an den Garagen Von-Hoff-Straße komplett

Von-Zach-Straße

Terrassenparkplatz

Weg zum Sportplatz hinter der Schule Parkplatz Süd

K.-Ziolkowski-Straße komplett

Schenkgasse komplett

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Umzug der Oettinger Rockets von Gotha nach Erfurt

Antwort des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha auf eine Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion in der

Stadtratssitzung am 27. April 2016

1. Seit wann wusste die Stadt Gotha von den Plänen der Oettinger Ro- ckets die Spiele der kommenden Saison in Erfurt auszurichten?

Antwort:

Hier muss man zuerst klarstellen, dass nur eine Mannschaft in der kom- menden Saison in Erfurt spielen wird. Der Basketballsport in Gotha um- fasst 583 Mitglieder, davon 283 Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.

Im Spielbetrieb sind 21 Mannschaften, davon 5 Herren-, 1 Damen-, 2 Rollstuhlbasketball-, 9 Nachwuchsteams und eine Hobbymannschaft sowie 3 Teams der Chearleader.

Der Basketballsport in Gotha organisiert sich im Verein BIG e.V., mit Prä- sidentin Frau Astrid Kollmar und dem Geschäftsführer, Herrn Peter Sturmhöfel. Neben dem Verein gibt es eine BIG GmbH mit dem Ge- schäftsführer Herr Björn Snater und dem Geschäftsstellenleiter Herr Thomas Fleddermann, diese GmbH ist ausschließlich verantwortlich für die Koordination und Organisation des Spielbetriebes der 2.Basketball- Bundesliga Pro A.

Am 22. März 2016 informierte mich die Präsidentin des Vereins BIG e.V., Frau Astrid Kollmar, in einem persönlichen Telefongespräch, das geplant ist, die Spiele der PRO A in der Saison 2016/2017 in der Messehalle Er- furt durchzuführen. Grund für diese Entscheidung sind anstehende ko- stenintensive Reparaturen an der „Blauen Hölle“ sowie enorme Be- triebskosten. Das bedeutet aber auch, dass der Trainingsbetrieb der Mannschaft der Pro A 2. Bundesliga sowie der Trainings- und Spielbe- trieb aller anderen Mannschaften, insbesondere der Jugend, in Gotha verbleiben wird.

2. Was wurde von der Stadt Gotha unternommen, damit die Oettinger Rockets ggf. noch in der kommenden Saison in Gotha spielen?

Antwort:

Die Entscheidung, wo der Spielbetrieb der 2. Basketball-Bundesliga Pro A stattfindet, ist einzig und allein eine Entscheidung der BIG GmbH. Es gibt keinen Entscheidungsspielraum bzw. ein Mitbestimmungsrecht der Stadt Gotha.

3. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. eines evtl. Hallenbaues für die Oet- tinger Rockets?

Antwort:

Der Stadt Gotha liegen keine Bauvoranfrage und auch kein Bauantrag vor.

4. Was hat die Stadt Gotha unternommen, um etwaige Pläne zum Bau einer Halle zu unterstützen?

Antwort:

Die Stadt Gotha und der Verein BIG e.V. pflegen seit der Vereinsgrün- dung eine enge Beziehung. Fast alle Sporthallen der Stadt Gotha und des Landkreises Gotha in der Stadt Gotha werden durch die Mannschaf- ten des Vereins zum Trainings- und Wettkampfbetrieb genutzt. In den Schulen der Stadt Gotha bietet der Verein erfolgreiche Arbeitsgemein- schaften an.

Die Zusammenarbeit begann unter dem damaligen Präsidenten Dirk Kollmar, als die erste „Blaue Hölle“ in der Ernestiner-Halle entwickelt werden sollte und nicht genügend Zuschauerplätze vorhanden waren.

Schon hier hat die Stadt Gotha mit ihren Genehmigungsbehörden den Weg frei gemacht für die Spiele. Es war immer der Wunsch der Basket-

baller eine eigene Halle zu bekommen. Bereits 2012 stellten die Basket- baller den Antrag in der Messe Erfurt zu spielen, diesen Antrag lehnte die Messe AG ab. Der Wunsch nach einer eigenen Halle erfüllte sich, als die alte Halle aus Jena gekauft werden konnte und in der Kindleber Stra- ße aus dieser eine neue „Blaue Hölle“ entstehen konnte. Damals war bereits klar, dass es sich nur um eine Übergangslösung handeln kann.

Die ersten Gespräche zu einer neuen Halle fanden bereits mit Dirk Koll- mar im Jahr 2009 statt, als wir am 17. März eine Halle in Chemnitz besich- tigten. Damals war klar, nicht die Oettinger Brauerei GmbH baut, sondern der Verein oder die GmbH bauen, möglichst mit Unterstützung des Frei- staates Thüringen und der Stadt Gotha. Im Sommer 2012 entstand die

„Blaue Hölle“ in der Kindleber Straße, der Spielbetrieb war gesichert.

Im Jahre 2015 wurden die Gespräche zum Neubau einer Basketballhal- le durch die Präsidentin Frau Astrid Kollmar wieder intensiviert. Am 22.

Juli 2015 fand ein erstes Arbeitsgespräch zwischen Frau Kollmar und mir statt, wo wir Möglichkeiten besprachen, wie der Spielbetrieb in Gotha dauerhaft verankert werden kann. Ausgehend von diesem Gespräch ha- ben wir zu zweit am 25. August 2015 mit der Landesentwicklungsgesell- schaft Thüringen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Krey, über den Bau einer Halle verhandelt. Am 5. Oktober 2015 waren Frau Kollmar und ich in Jena, um mit dem Bauherren der „Science City Arena“ über den Bau der Halle zu sprechen. Jena hat seine Leichtmetall- halle für 6 Millionen im ersten Bauabschnitt erbaut. Bauherr waren Pri- vatpersonen, komplett finanziert durch die Sparkasse. Die Stadt Jena hat sich mit einem Betrag von einer Million Euro an diesem Bauvorha- ben beteiligt, die restlichen Gelder wurden privat finanziert.

Nun gab es den Wunsch: Kann Gotha eine Mehrzweckhalle über euro- päische Fördermittel bauen?

Dazu muss man wissen, eine Mehrzweckhalle ist ein Gebäude, wo fast ausschließlich kulturelle und touristische Veranstaltungen stattfinden.

Sportliche Veranstaltungen und Wettkämpfe in solchen Hallen sind nur in geringer Zahl erlaubt.

Am 16. Oktober 2015 gab es zu diesem Thema ein Gespräch des Ober- bürgermeisters mit dem Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefen- see, dieses Gespräch mit dem Minister wurde fortgesetzt mit der Präsi- dentin Frau Kollmar gemeinsam am 8. Februar 2016 sowie am 27. Febru- ar 2016 bei einem Gespräch in der Blauen Hölle in Gotha.

Hier stellte sich heraus:

Der Bau einer Mehrzweckhalle über europäische Fördermittel ist nur möglich, wenn mindestens 60% aller Veranstaltungen ausschließlich touristischen Maßnahmen von europäischer Bedeutung dienen, sprich Messen, Kongresse, kulturelle und touristische Großveranstaltungen je- weils mit mindestens 3.000 Besuchern.

Wir rechnen:

Bei 22 Basketballspielen (=40%) im Jahr bedeutet dies, dass minde- stens 33 kulturelle oder touristische Veranstaltungen (=60%) a. 3.000 Besucher stattfinden müssten, das sind insgesamt 99.000 Gäste zusätz- lich zu allen Gothaer Angeboten.

Zu dieser Prognose hat das Wirtschaftsministerium klar eingeschätzt, dass Gotha diesen Status und diese Auslastungszahl nicht erreichen kann, auch wegen der Nähe der Messe Erfurt.

Damit ist der Bau einer Mehrzweckhalle aus europäischen und Bundes- fördermitteln nicht möglich. Hierzu muss man auch wissen, es finden jährliche Überprüfungen über einen langen Zeitraum statt, werden die Kriterien nicht eingehalten, fordert die Europäische Union die Fördermit- tel in vollem Umfang zurück.

Es geht weiter:

In Kenntnis dieser Tatsache, dass der Bau einer Mehrzweckhalle bzw.

Mehrzweckarena in Gotha nicht aus europäischen bzw. Bundesmitteln gefördert werden kann, suchte ich nach weiteren Förderwegen. Am 21.12.2015 gab es dazu einen Termin im Thüringer Ministerium für Infra- struktur und Landwirtschaft beim Staatssekretär Dr. Klaus Sühl, dieses Gespräch wurde am 2. Februar 2016 fortgesetzt. Am 23. März 2016 gab es ein weiteres Gespräch mit dem Abteilungsleiter, Prof. Dr. Olaf Langlotz. Auch hier war in allen drei Gesprächen klar, dass die Stadt Go- tha keine europäischen Fördermittel (EFRE-Förderung) bzw. Bundesmit- tel zum Bau einer Mehrzweckarena erhalten kann.

Der Freistaat Thüringen fördert im Haushalt 2016/2017 aus seinen Mit- teln den Bau von Sporthallen nur in Suhl, Eisenach und Bad Langensal- za sowie den Stadionbau in Jena. Auch hier ist kurzfristig keine Förde- rung zu erwarten.

Am 16. Dezember 2015 führte der Landtagsabgeordnete Matthias Hey, Straßenleuchten, die planmäßig nicht die ganze Nacht über in Betrieb

sind, werden für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar, mit dem Verkehrszei- chen 394 (roter Ring) gekennzeichnet. Weitere Informationen zum The- ma finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gotha, unter dem Link http://www.gotha.de/stadtbeleuchtung.

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Nichtamtlicher Teil

auf meine Bitte hin, ein Gespräch mit der Thüringer Ministerin für Bil-

dung, Frau Birgit Klaubert, ob eine öffentliche Sportförderung für die Halle möglich ist. Hier gab es die klare Aussage, es sind keine Fördermit- tel vorhanden.

Über die private Finanzierung der Basketballhalle gab es am 25. Febru- ar 2016 ein Gespräch zwischen mir und dem Vorstandsvorsitzenden der Thüringer Aufbaubank, Herrn Matthias Wierlacher. Hier ist eine Finan- zierung möglich, wenn die BIG GmbH bereit und leistungsfähig ist, zwanzig Jahre lang jährlich 500.000 € zu zahlen, um den günstigen Bau- kredit an die Aufbaubank zurückzuzahlen.

Aus den geschilderten Maßnahmen ist zu erkennen, dass die Stadt Go- tha alle Möglichkeiten geprüft hat, um den Basketballsport in Gotha zu unterstützen.

5. Wie schätzt die Stadt Gotha die Perspektive ein, dass die Oettinger Rockets zukünftig wieder in Gotha spielen?

Gut, wenn gebaut wird. Damit Bundesligaspiele in Gotha stattfinden können, wird eine Basketballhalle benötigt, die den internationalen Standards entspricht und mindestens 3.000 Sitzplätze umfasst. Über die Kosten für eine solche Halle gibt es die verschiedensten Vorstel- lungen. Im Facebook wurde geschrieben „lasst einmal das Gothardus- fest ausfallen, dann ist die Halle bezahlt“. Das zeigt mir, welche Un- kenntnis vorherrscht, denn das GOTHARDUSFEST erhält einen Zuschuss von ca. 80.000 €, damit kann man keine Umkleidekabine bezahlen.

Seriöse Berechnungen sehen anders aus.

Der Neubau einer Basketballhalle in Gotha kostet 8 bis 10 Millionen Eu- ro. Diesen Neubau kann sich die Stadt Gotha in den nächsten Jahr- zehnten nicht leisten. Nach einer mir vorliegenden Kostenschätzung ge- mäß DIN 276 kostet eine Halle mit 5.000 qm Brutto-Grundfläche in Mas- sivbauweise 9.529.000 Euro (in Worten: neun Millionen fünfhundert- neunundzwanzigtausend Euro). Dass diese Zahl exakt ist, zeigt sich an der Diskussion in Eisenach, wo der Umbau der Assmannhalle zu teuer geworden ist und man jetzt für den Ballsport laut Medienberichten eine

neue Halle für 9 Millionen Euro errichten will.

Welchen Lösungsansatz gibt es?

In den Gesprächen mit dem Freistaat Thüringen hat sich ergeben, dass im Doppelhaushalt 2018/2019 die Möglichkeit bestehen könnte, den Neubau einer Sporthalle, oder Basketballhalle in Gotha als zentrale Auf- gabe des Landes Thüringen zu verankern. Eine solche zentrale Aufgabe würde vom Freistaat Thüringen mit 80% gefördert.

Ausgehend von der Tatsache, dass die Stadt Gotha keine Kredite auf- nehmen wird, weil sie dazu dauerhaft nicht leistungsfähig ist und auch keine Rücklagen zu diesem Zwecke besitzt, ist der Nutzer ge- fragt.

Das bedeutet, damit die Stadt Gotha Bauherr sein kann, muss die BIG GmbH, wie im Schreiben vom 4. September 2015 an die Stadt Gotha be- reits erklärt, über Sponsoren mindestens den Eigenanteil an der Baumaßnahme von 2 Millionen Euro aufbringen. Weiterhin ist vor einer Fördermittelantragsstellung ein Betreiberkonzept vorzulegen, dass ei- ne mindestens zwanzigjährige Betreibung und Werterhaltung ohne Zu- schüsse der Stadt Gotha zusichert.

Wenn Eigenmittel und Betreiberkonzept vorliegen, können wir in die Planungen für Standort, Bauausführung usw. gehen und mit dem Frei- staat Thüringen in 2016 verhandeln, damit 2017 die Mittel im Doppel- haushalt des Landes eingeplant werden können. Wenn dann die Mehr- heit der Landtagsabgeordneten aller Parteien zustimmt, könnte 2018 der erste Spatenstich sein und 2019 das Spiel beginnen.

Zum Abschluss:

Die Stadt Gotha steht dem Leistungssport in jedem Falle sehr positiv ge- genüber. Was sich allein im Basketball durch das Engagement von Oet- tinger und des BiG in so kurzer Zeit entwickelt hat, ist nahezu spektaku- lär. Ich sehe, und damit stehe ich keineswegs allein, den Basketball in unserer Stadt als einen besonders erfolgreichen und wichtigen Faktor in der Jugendarbeit.

Knut Kreuch Oberbürgermeister

Beschlussfassung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen- schaft Gotha am 31.03.2016.

Die fristgemäße Bekanntgabe der Einladung zur Jahreshauptversamm- lung wurde festgestellt.

Beschluss 09/16 ordnungsgemäße Einladung

Beschluss 10/16 Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers Beschluss 11/16 Ausschüttung des Reinertrages für das Jagdjahr 2016/2017 Es besteht eine Holpflicht. Die Auszahlung des Reinertrages kann bei dem Jagdvorsteher Herr Ralph Voß, Justus-Perthes-Straße 11, 99867 Gotha, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Nachweis für die Beantragung sind Belege für den Grundbesitz (Auszug aus dem Jagdkataster ist ausreichend), bzw. die dazugehörige Vollmacht, sowie die Angabe des begünstigten Kontos.

Beschluss 12/16 Bekanntgabe der Ausschüttung des Reinertrages für das Jahr 2016/2017. Beantragung siehe oben.

Beschluss 13/16 Beschluss über den Haushaltsplan

Beschluss 14/16 Beschluss über die die Berufung einer neuen Kassen- prüfers

Beschluss 15/16 Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Jagdeinrich- tungen und Waldschenken

Beschluss 16/16 Schenkung an die Stadt Gotha

Beschluss 17/16 Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Vogelfutter Beschluss 18/16 Begleichung von Speisen und Getränke

Die Beschlüsse 09/16 – 18/16 sind einstimmig angenommen worden Widersprüche gegen diese Beschlüsse können schriftlich, unter Angabe der Gründe, innerhalb von 6 Wochen, beim Jagdvorsteher, Herr Ralph Voß, eingereicht werden.

Gotha, den 04.05.2016 Voß

Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Gotha

Ortsübliche öffentliche Bekanntmachung für die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Gotha lt. § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Gotha

Veranstalter: Die Veranstaltung ist eine Koo- peration von BILDUNG-VEREINT e. V., Komm- PottPora e. V., Stadtteilarbeit Gotha-West, Schachclub 98 Gotha e. V. , KFA Schach Gotha, Förderverein Gothaer Tivoli e. V., Schach-AG Arnoldischule

Ausrichter: Schachclub 1998 Gotha e. V. und Arnoldischule Gotha

Termin: 12. Juni 2016

Ort: Gedenkstätte Tivoli in Gotha

Turnierleiter: Erika Manger, Schöne Aussicht 18, 99867 Gotha, Handy: 0173/4365447 Mail: erikamanger@gmx.de

Meldung: bis 10. Juni an den Turnierleiter un- ter Angabe von Name, Vorname, Geburtsda- tum, Schule oder Verein

Teilnahme: Altersgruppen U10, U12, U14, U16 und Erwachsene

Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht notwen- dig!Turnierart: 7 Runden Schweizer System, nach Teilnehmerzahl auch Rundensystem möglich Bedenkzeit: 20 Minuten

Preise: Medaillen für Schüler

Pokal für den 1. Platz bei Erwachsenen Zeitplan: bis 09.00 Uhr Anmeldung, 09.30 Uhr Beginn, ca. 16.30 Uhr Ende

Gothaer Schnellschacholympiade – Kreissportspiele 2016

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kunterbunten und vielfältigen Treiben zur Mic Lounge beizuwohnen. Aber auch größere Ver- anstaltungen werden geplant - so soll es wie- der ein Mic Diner geben, bei welchem Texte, Beatboxing, Graffiti und Breakdance im Ge- samtpaket präsentiert werden. Die Mic Lounge findet wieder am 27. Mai und dann am 10. Juni im Kinder- und Jugendzentrum Big Palais in der Schäferstraße statt. Doch auch zu anderen Ge- legenheiten wird es Gothaer HipHop zu erle- ben geben. Zum Beispiel in der Stadtbiblio- thek, 0der beim Konzert der Generationen am 8. Oktober.

Wer vorher schon mal in Gothaer HipHop hi- neinhören möchte, kann sich die Musik auch bald in der Stadtbibliothek ausleihen, denn dort werden die CDs lokaler Künstler in Zu- kunft auch zu finden sein.

Freiwillige Feuerwehr beim Gothaer Citylauf

Am 01.05.2016 startete erstmals eine Gruppe von drei Mitgliedern der Feuerwehr Gotha (Mar- tin Balsam von der Berufsfeuerwehr und die Ka- meraden Christian Horki und Stephan Koch von der FF Gotha-Stadtmitte) beim Gothaer Citylauf.

Besonderheit bei den Teilnehmern war, dass der Lauf mit persönlicher Schutzausrüstung und Atemschutzgerät absolviert wurde. Eine be- achtliche sportliche Leistung und die Feuerwehr Gotha ist stolz auf den erreichten 12. Platz. Die Teilnahme war natürlich freiwillig und erfolgte auf Initiative der Läufer selbst.

Schützenallee 31, 99867 Gotha

Tel. 03621 / 8230-49, Fax 03621 / 8230-48 www.vhs-gotha.de

Sprachen

Heike Strumpf (03621) 8230-44

Weekend English Grammar Workshop A2 17./18.06.16, Fr, 16:30 – 19:45 Uhr und Sa, 10:00 – 16:00 Uhr (1 Wochenende) Arbeit – Beruf – EDV

Jan Heinrich (03621) 8230-41

Rhetorik – frei und überzeugend sprechen am 04.06.16, Sa, 09:00 – 16:00 Uhr Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Pho- toshop für Fortgeschrittene 17./18.06.16, Fr, 17:00 – 20:15 Uhr und Sa, 10:00 – 15:00 Uhr (1 Wochenende)

Einzelveranstaltung

Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!

Vegetarisch chinesisch kochen am 09.06.16, Do, 18:00 – 21:00 Uhr Der besondere TIPP!

Sommerferienkurs „Fit mit der VHS“

Mit diesem Kurs unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, um während des Sommers ge- sundheitlich aktiv zu sein. Dabei können Sie verschiedene Angebote unserer Kurs- leiter/innen des Fachbereiches Gesundheit kennenlernen. Der Kurs kann nur als Ge- samtpaket gebucht werden.

05.07.2016 Rückenfit – Wirbelsäulengym- nastik, A. Szymanski

12.07.2016 Einführung Qigong und spezi- elle Übungen für den Rücken, A. Matthesi 19.07.2016 12 Diamanten aus dem Dia- mant-Yoga, H. Raudszus

26.07.2016 Meridian-Dehnung zum Lösen von Blockaden und für einen harmo- nischen Energiefluss, H. Raudszus 02.08.2016 Achtsam mit mir – Bewe- gungsmeditation und (Selbst-)Wahrneh- mung, A. Skerhut

09.08.2016 Einführung AIKIDO, A. Skerhut 16.08.2016 Hatha-Yoga, M. Langlotz 23.08.2016 Hatha-Yoga, M. Langlotz Die Kurse laufen jeweils am Dienstag von 19:00 bis 20:30 Uhr.

Anmeldeschluss: 22.06.2016

Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter 03621 / 8230­49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen; ÖPNV, Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Str. 37) und auf www.vhs­gotha.de.

Volkshochschule des Landkreises Gotha

Musik ist grenzenlos – Musik verbindet

Mic Lounge am 27. Mai und 10. Juni 2016 im „Big Palais“

Gothaer HipHop hat eine lange Tradition. Seit vielen Jahren ist die Städtische Kinder- und Ju- gendarbeit eine Plattform für diese Szene. In den 90-er Jahren war es Forum West, im neuen Jahrtausend zogen Formate wie Open Mic oder aktuell die Mic Lounge nach. Bands wie SoundOptions Zwo, Rap a Trois und die Freaky Poeten wurden zu lokalen Größen. Unverges- sen ist die legendäre Konzertreihe Mic Diner, die viele Jugendliche, teilweise auch überregi- onal, über ihre Musik zusammenführte.

Das aktuellste Kapitel dieser Entwicklung ist der Szene-Treff Mic Lounge. Er findet zweimal im Monat am Freitagabend im Kinder- und Ju- gendzentrum Big Palais statt und ist für alle In- teressierten offen. Dort kann man aktuellen, jungen HipHop genießen oder sich am Mikro selbst versuchen. Der Austausch mit den zahl- reichen Gothaer Rappern ist vor

allem für Nachwuchstalente sehr hilfreich. Mitmachen kann jeder:

egal ob Beatboxer (alle Geräusche werden mit dem Mund gemacht), Rapper oder DJ. Musikalisch wer- den auch Sprachbarrieren spie- lend überwunden. So fühlen sich auch Jugendliche aus anderen Ländern gut aufgenommen und können ihre eigenen Erfahrungen mit einbringen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, diesem

„Offene Gärten“ laden am 19. Juni 2016 ein

Am Sonntag, dem 19. Juni 2016 , ist es wieder soweit, die „Open Gardens – Offene Gärten“

locken Interessenten in private Gartenpara- diese der Stadt Gotha und des Landkreises.

Das Organisationsteam hat mehr als zwan- zig Gärten ausfindig gemacht, deren Besit- zer in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Entdeckung ihrer sonst unzugänglichen Gar- tenwelten einladen und die Freude am Pflan- zen, Wachsen und Gedeihen mit den Besu- chern teilen möchten. Dabei können interes- sante Gespräche mit den Gartenbesitzern und Gästen geführt und es kann über Details gefachsimpelt werden. Wer möchte, kann wie in den vergangenen Jahren beim be-

liebten Gartenrätsel mitmachen, für das De- tails in den Gärten zu suchen und zu finden sind. Sicherlich wird wieder in einigen Gär- ten mit Kaffee, Kuchen und Erfrischungsge- tränken für das leibliche Wohl gesorgt.

Die Eingangsgärten sind diesmal:

Orangerie, Friedrichstraße, 99867 Gotha Garten Köllner, Am Mittelweg (Alte LPG, in der Rosenau), 99894 Friedrichroda

Für einen kleinen Unkostenbeitrag sind in den Eingangsgärten die Adresslisten mit al- len zu entdeckenden Gärten und eine Weg- beschreibung erhältlich. Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: www.offene- gaerten-thueringen.de

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Gothaer Friedensgespräch „Soll und Haben“

„Die Grundlage jeder segensreichen politi­

schen Tätigkeit ist Kompromiß, und zwar Kompromiß des Wahlmanns mit dem Wahl­

mann, des Schriftstellers mit seinen Lesern, der Partei mit der Gegenpartei, der Regierung mit den Parteien, der Staaten untereinander.“

Zitat nach Gustav Freytag

„Soll und Haben“

Montag, 13. Juni 2016, 16:00 Uhr im Kulturhaus Gotha

Mittelpunkt des Friedensgespräches ist der deutsche Journalist, Schriftsteller und Theater autor Gustav Freytag, dessen Werke zu den meistgelesenen Büchern des 19. Jahr-

hunderts gehören. Zweihundert Jahre nach Freytags Geburt haben seine Schriften nichts von ihrem kritischen Zeitgeist verloren. Er lädt regelrecht dazu ein, ein ganzes Jahr- hundert kontrovers zu diskutieren.

Gustav Freytag ist in Gotha allgegen- wärtig. Sein Wohnhaus wird liebevoll re- stauriert, in seinem Gartenhaus, sa- niert auf Initiative der Gothaer Kul- turstiftung, betreuen die Heimat- freunde von Siebleben ein Museum, ein Gymnasium und eine Straße tragen seinen Namen.

Das Gothaer Friedensgespräch 2016 will, an- gelehnt an Gustav Freytags großes Werk „Soll und Haben“, dazu inspirieren, selbst zu er-

kennen was wichtig ist im Soll und Haben.

Höhepunkte werden die Festansprache von Publizist, Jurist und Fernsehmode-

rator Dr. Dr. Michel Friedmann, eine Lesung von Journalist und Kabaret- tist Ulf Annel sowie zeitgenössische musikalische Unterhaltung durch Jens Goldhardt und Michael

Hochreiter sein.

Es wird viele weitere interessante Programmpunkte geben, darunter ein Filmausschnitt eines der Werke von Gustav Freytag und Beiträge aus seinen Ge- burts- und Wirkungsorten. Um Teilnahme- rückmeldung wird gebeten unter: ob-buero@

gotha.de oder unter Telefon 222-336.

Wertvolle Fahne der „Städtischen Fortbildungsschule zu Gotha“

an die Stiftung Schloss Friedenstein übergeben

Die „Städtische Fortbildungsschule zu Gotha“

wurde am 30. April 1891 in der Aula der Gott- hardschule feierlich eröffnet. Laut Bürgermei- ster Otto Liebetrau wurde damit eine Lücke im Schulwesen der Stadt Gotha geschlossen. Sie wurde anfangs von Carl Jakob, dem Direktor der Freischule, geleitet. Ihm folgte 1892 Pro- fessor Dr. Edmund Wilk (1856 – 1926) und 1896 Direktor Jacob Schäffer (1846 – 1919), der die Fortbildungsschule seit 1901 im Hauptamt lei- tete. Sein Nachfolger wurde 1914 Richard Pfe- storf.

Sechs Lehrer kümmerten sich anfangs um die zunächst 222 Schüler. Die Fortbildungsschule schloss sich an die Volksschule an und strebte

„nur eine praktische Bildung an, um das Volk für den Weltmarkt konkurrenzfähig zu ma- chen“. Der Unterricht sollte neben Zeichnen und Buchführung später auch gewisse Hand-

werksdisziplinen beinhalten. Zur Feier des 25-jährigen Bestehens der Städtischen Fortbil- dungsschule lud der Schulvorstand für die Volksschule für den 26. März 1916 vormittags 11 Uhr und abends 7 Uhr „unsre Mitbürger freundlichst“ in den Festsaal der Arnoldischu- le ein. Zu diesem Jubiläum wurde eine Fahne angefertigt, die wie durch ein Wunder die Zeiten überdauert hat und nun von Oberbür- germeister Knut Kreuch für das Historische Museum erworben werden konnte.

Aus der Fortbildungsschule entwickelte sich später die Berufsschule. So wurde am 1. April 1921 die Mädchenberufsschule in der vorma- ligen Frauenfortbildungsschule in der Em- minghausstraße 13 und am 1. Juli 1928 die Ge- werbliche Knaben-Berufsschule in der ehema- ligen „Karl-Schäfer-Stiftung“ in der Schäfer-

straße 10 eröffnet. Foto: Lutz Ebhardt

Myconius-Medaille an Dr. Christoph Köhler

Foto: Lutz Ebhardt

Im Rahmen des Myconiusempfangs am 3. Mai 2016, zeichnete Oberbürgermeister Knut Kreuch in der Stadthalle Dr. Christoph Köhler (links im Bild) im Beisein von rund 300 Gästen und seiner Gattin Johanna Köhler (Bildmitte) mit der Myconiusmedaille der Residenzstadt Gotha aus.

Prof. Schunk in der Stadtbibliothek

Prof. Schunk aus Gotha ist Wissenschaftler und Arzt und ist besonders durch seine Bü- cher den Gothaern sehr bekannt. Er weiß, wovon er spricht, hat er doch selbst lange als Chefarzt gearbeitet und behandelt im- mer noch zwei Tage pro Woche Patienten.

Außerdem ist er im Forschungsrat der Uni- versität Jena tätig, hält Vorträge im Ausland und in Gotha und hat eine Kolumne in der Thüringer Allgemeine, die sich großer Be- liebtheit erfreut.

Seine von Ute Rang moderierte Reihe „Ge- sundheit gewinnen – Gesundheit erhalten“

wird am 16.06.2016 um 17 Uhr fortgesetzt.

Thema ist dann „Alter und Demenz“ (Mo- derne Hirnforschung).

Referenzen

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