• Keine Ergebnisse gefunden

Frohe Weihnachten Kurier

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Frohe Weihnachten Kurier"

Copied!
24
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 10

Nichtamtlicher Teil

Stadwerke Gotha Sportlerehrung Seite 11 Grußworte der Fraktionen Seiten 12 – 13 Öffnungszeiten Stadtverwaltung Seite 15 Kinder- und Jugendangebote Seite 20

Seniorenjubiläen Seite 21

Kurier www.gotha.de

Auf ein Wort:

Freude. Jubel. Jauchzen! Was will man mehr in dieser Zeit? Die Menschheit weiß genau, was Weihnachten bedeutet. Für viele ist es, um mit dem Namen einer Schallplattenhül- le aus Gotha zu antworten, die Freude auf

„Weihnachten in Familie“. Darf man ei- gentlich Freude empfinden, wenn die Welt im Krieg ist? Darf man sich über viele Ge- schenke freuen, wenn es Kinder gibt, die noch nicht einmal in den Arm genommen werden? Darf man mit Freude den Braten verspeisen, wo fast die Hälfte der Mensch- heit hungert? Ich überlege auch, worüber soll ich mich 2017 am meisten freuen. War es nach 20 Jahren Leerstand der Spaten- stich am Prinzenpalais, der Titel „Fair Trade Town“, das Andreas-Reyher-Diplom für die besten Regelschüler, waren es einhun - dert Wirtschaftsbesuche, der Zusammen- schluss unseres Orchesters mit Eisenach, der 500.000 Besucher im Stadt-Bad. War es die Öffnung des Gothaer Altars oder die Ankunft der wunderbaren Glocken von Sankt Margarethen? War die Ausstellung des Puschkinmuseums oder die Erweite- rung in den Kindertagesstätten, vielleicht auch das Theater unserer Bürger in den

„Grumbachschen Händeln“ das größte Freudenereignis 2017? Wenn ich ehrlich bin, weiß ich es nicht genau oder doch? Die meiste Freude hat mir 2017 bereitet, dass unser Schwarzstorch im Tierpark, für den ich mit hunderten Freunden ein neues Ge- hege bauen durfte, endlich eine liebe Part- nerin gefunden hat, damit er nicht mehr al- lein ist. Ja, Freude ist dann, wenn man von Menschen umgeben ist, die ehrliche Freu- de ausstrahlen. Wilhelm Hey schrieb 1837 sein Lied „Alle Jahre wieder“ und darin heißt es so schön „… geht auf allen Wegen, mit uns ein und aus. Steht auch mir zur Sei- te, still und unerkannt …“. In diesem Sinne gilt allen stillen Helfern des Jahres 2017 ein Dankeschön und an alle Bürger geht die Bitte, stehen sie unserer Stadt auch im neuen Jahr aktiv zur Seite. Schöne Feier- tage und einen glücklichen Jahreswechsel Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 12 ⁄ 26. Jahrgang | 21. Dezember 2017

Die von Karin und Winfried Hübeler geschaffene Gothaer Weihnachtskrippe ist rund um die Uhr im Schaufenster des Kundenzentrums der Baugesellschaft Gotha GmbH, am Haupt- markt 36, zu sehen.

Foto: Lutz Ebhardt

Oberbürgermeister Knut Kreuch hatte für das Jahr 2017 sieben große Ziele formuliert, die nicht nur erfolgreich gemeistert wurden, son- dern mit vielen weiteren positive Entwick- lungen eine tolle Gothaer Jahresbilanz erge- ben. Der Bebauungsplan für das neue Gewer- begebiet Gotha-Süd ist auf dem Weg in den Stadtrat, die Eröffnung des Mehrgeneratio- nenhauses im Lucas-Cranach-Haus am Haupt- markt, der Neubau der Mühlhäuser Straße, die Anschaffung der neuen Feuerwehr-Dreh- leiter, die Einrichtung des Kulturhauses als dauerhafte Spielstätte des Art der Stadt e. V., die Grundsteinlegung für den Turnhallenneu- bau der Reyerschule, die Fertigstellung der Hauptstraße in Gotha-Sundhausen und die Einweihung des neuen Dorfgemeinschafts- hauses in Gotha-Uelleben, können auf der Ha- ben-Seite verbucht werden. Darüber hinaus erinnern sich viele Gothaerinnen und Gothaer an ein besonders gelungenes Gothardusfest, an ein farbenfrohes Fahnenschwingertreffen

Frohe Weihnachten

und einen guten Start ins Jahr 2018!

Fortsetzung auf Seite 2 und an ein wieder vielbesuchtes „Gotha glüht“, bei wunderbarem Herbstwetter. Wirt- schaftlich beweisen 15,7 Millionen Euro Ge- werbesteuereinnahmen in diesem Jahr die starke Entwicklung der in Gotha ansässigen Unternehmen und die Leistungen der über 20.000 Beschäftigten in der Residenzstadt.

Die Erweiterung der Straub OHG, die Neuan- siedelung der Westfalia Mobil GmbH oder die Standortinvestition des Phoenix Pharmahan- del von 20 Millionen Euro sind drei Beispiele im erfolgreichen Wirtschaftsjahr 2017. Auf dieser Basis hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung den Haushaltsplan der Stadt Gotha für das Jahr 2018 beschlossen. Dieser verfügt über ein Gesamtvolumen von rund 90 Millio- nen Euro. Davon werden in 2018 u. a. insge- samt 15 Millionen Euro Kreisumlage, 6.75 Mil- lionen Euro für freiwillige Leistungen sowie 4.1 Millionen Euro für Straßen, Wege und Plätze und der weitere Schuldenabbau finanziert.

(2)

Gleich zu Beginn des Jahres steht die nächste Oberbürgermeister-Sprechstunde auf dem Programm. Am 31. Januar 2018, sind die Bür- gerinnen und Bürger aller Stadt- und Ortsteile zur Einwohnerversammlung in den Bürgersaal des Rathauses eingeladen. Dort wird Ober- bürgermeister Knut Kreuch mit dem Team der Stadtverwaltung über die Vorhaben des neu- en Jahres informieren, Bürgeranfragen beant- worten und die Entwicklungsperspektive in der Parkstraße vorstellen. Im Jahresverlauf stehen dann wieder zahlreiche neue Investiti- onen auf dem Programm, so zum Beispiel der Start der Ausschreibungen für den Bau eines neuen Kindergartens, die Fertigstellung der Friedrichstraße, die Sanierung der Uelleber Straße, der Bau der Oberen Markstraße in Go- tha-Uelleben oder die Platzgestaltung des An- gers im Ortsteil Gotha-Sundhausen. Der Ka- lender der KulTourStadt Gotha weißt darüber hinaus mit über 260 kulturellen Ereignissen eine Vielzahl von Veranstaltungen für das kommende Jahr aus, das nicht nur damit viel zu bieten haben dürfte. Mit einer lang erwar- teten Ausstellung des Schiele-Museums im KunstForum begehen wir 2018 das 25-jährige Städtepartnerschaftsjubiläum Gotha-Gasto- nia und im Herbst mit einer musikalischen Ver- anstaltung die dann 30-Jährige Partnerschaft zwischen Gotha und Salzgitter.

Allen Leserinnen und Lesern wünschen wir frohe Feiertage sowie einen erfolgreichen Start in ein gesundes Jahr 2018!

Weihnachtslesung des Oberbürgermeisters auf Schloss Friedenstein

Oberbürgermeister Knut Kreuch lädt auch in diesem Jahr traditionell am Vormittag des Hei- ligabends zu einer szenischen Lesung mit sei- ner Tochter Natalie ein. Der Titel der diesjäh- rigen Weihnachtsgeschichte „Kohle gibt’s am Heiligabend! – Weihnachten vor hundert Jah- ren und Heute“ deutet eine Zeitreise ins Jahr

1917 an. Beginn der Lesung ist am 24. Dezem- ber 2017, um 11.00 Uhr im Festsaal von Schloss Friedenstein. Karten sind zum Preis von 9 Euro im Vorverkauf an der Museumskasse im Schloss Friedenstein und im Herzoglichen Mu- seum erhältlich. Der Erlös der Veranstaltung fließt gemeinnützigen Projekten in Gotha zu.

Zeichnung: Natali Schmidt

Wir haben die Idee für Sie – das Geschenk für alle Ihre Lieben.

Unser Wertgutschein, den es in unterschiedlichen Höhen gibt, lässt Wünsche in Erfüllung gehen: Ein Badeerlebnis, Saunabesuch, Massagen, Kurse (Gesundheit) oder z. B. eine neue Badehosen aus unserer Boutique.

Die Gutscheine gibt es online unter www.stadt-bad-gotha.de oder am Empfang des Stadt-Bad Gotha.

www.stadt-bad-gotha.de

I deen zu

G eschenk- W eihnachten

Stadt-Bad Gotha_ANZ_Radhausk_190x130_DU 18.11.17.indd 1 14.11.17 15:34

(3)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2017 · 21. Dezember 2017 · Seite 3

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen und dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 29.11.2017 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

A 427/17 – Satzung der Stadt Gotha über die Erhebung von Beiträgen nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) für straßenbauliche Maßnahmen

Der Stadtrat im Stadtrat Gotha beauftragt die Verwaltung die Möglich- keit zu prüfen, wie der Anteil der Beiträge § 4 (2 a, b, c, d, e, f) der Sat- zung der Stadt Gotha über die Erhebung von Beiträgen nach § 7 des Thü- ringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) für straßenbauliche Maß- nahmen so weit abgesenkt werden können, wie es die derzeitige Ände- rung des Thüringer Kommunalabgabegesetzes erlauben.

B 424/17 – Abschluss von Vereinbarungen über die Gewährung von Zu- schüssen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH für das Jahr 2018

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Dem Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Stadt Gotha und der KulTourStadt Gotha GmbH nach Maßgabe der beigefügten Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.

Anlage 1: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für den Betrieb eines Tierparks

Anlage 2: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Stadtmarketing

Anlage 3: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für Kul- tur und Veranstaltungen

Anlage 4: Vereinbarung über die Gewährung eines Zuschusses für die Förderung des Tourismus

B 421/17 – Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichti- gung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der bestätigten Än- derungsanträge der Fraktionen beschlossen.

B 422/17 – Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 einschließlich der vorliegenden Änderungen werden be- schlossen.

B 426/17 – Ausgliederung des Betriebsteils Netzsparte der Stadtwer- ke Gotha GmbH auf die Stadtwerke Gotha Netz GmbH (Große Netzge- sellschaft)

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Ausgliederung des Betriebsteils Netzsparte Gas und Strom ein- schließlich der Übertragung der Konzessionsverträge Strom und Gas von der Stadtwerke Gotha GmbH auf die Stadtwerke Gotha- Netz GmbH und der Erhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Gotha Netz GmbH auf 10 Mio. EUR wird zugestimmt.

002 Der Oberbürgermeister sowie die Geschäftsführer der Kommunale Beteiligungen Gotha GmbH, Stadtwerke Gotha Netz GmbH und Stadtwerke Gotha GmbH werden ermächtigt, die zur Ausgliede- rung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vor- zunehmen.

B 423/17 – Wirtschaftsplan der Heimservice Gotha GmbH für das Ge- schäftsjahr 2018

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversamm- lung der Städtische Heime Gotha gGmbH durch entsprechenden Be- schluss die Gesellschafterversammlung der Heimservice Gotha GmbH zu ermächtigen, den als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Wirt- schaftsplan der Heimservice Gotha GmbH für das Geschäftsjahr 2018 zu beschließen sowie die enthaltene Mittelfristplanung für die Geschäfts- jahre 2019 bis 2022 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Anlage: Wirtschaftsplan 2018

B 415/17 – Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen der Stadt Gotha und dem Betrieb gewerblicher Art „Schwimmbäder“

Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Abschluss des in Anlage 1 beigefügten stadtinternen Darlehensver- trages über eine Darlehenssumme von 7.701.689,88 EUR, mit dem die Stadt Gotha die bisherige Gläubigerstellung des Freistaates Thüringen übernimmt und der BgA „Schwimmbäder“ weiterhin zur Rückzahlung

Öffentliche Bekanntmachungen

Sitzungstermine der Ausschüsse des Stadt- rates der Stadt Gotha Monat Januar 2018

Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: 16.01.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Termin: 17.01.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: 18.01.2018

Ort/Raum: Neues Rathaus, Saal, Ekhofplatz 24, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung eines Beschlusses

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.11.2017 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

FA 052/17 – Überplanmäßige Ausgabe in HH-Stelle 9000.8450 Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

01 Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 9000.8450 in Höhe von 100.000 e.

02 Die Deckung für die überplanmäßige Ausgabe erfolgt aus der HH-Stelle 9120.8071 – Zinsausgaben an private Kreditinstitute –.

Gotha, den 05.12.2017 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

(4)

der ursprünglich als Darlehen ausgezahlten Fördermittel verpflichtet bleibt, wird genehmigt. Die Genehmigung bezieht sich, soweit erforder- lich, auch auf eine Befreiung von der Vorschrift des § 181 BGB.

Anlage 1: Darlehensvertrag zwischen der Stadt Gotha und dem BgA

„Schwimmbäder“ der Stadt Gotha

B 406/17 – Ergänzung des Maßnahmeplanes zur Entwicklung der Sportstätten der Stadt Gotha als Bestandteil des Sportstättenleit- planes (B 255/16)

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

die Ergänzung des Maßnahmeplanes zur Entwicklung der Sportstätten der Stadt Gotha als Bestandteil des Sportstättenleitplanes (B 255/16) um die Maßnahme Umbau und Sanierung der Segmentlauffläche – Ke- gelsportanlage Gotha-Sundhausen, Trügleber Straße.

Anlage: Maßnahmeplan zur Entwicklung der Sportstätten der Stadt Gotha B 407/17 – Ergänzung des Beschlusses B 375/ 17 – Fördermittelbean- tragung 2018 – Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“ und Fördergebiete Innenstadt/Gotha- West

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

In Ergänzung des Beschlusses B 375/ 17 werden für das Jahr 2018 wei- tere Fördermittel im Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denk- malschutz“ in Höhe von

– förderfähige Gesamtkosten 100.000 e – davon Kommunalanteil 20.000 e

beantragt. Die Objektliste wird um die Maßnahme Fassadeninstandset- zung Lucas-Cranach-Str. 1 ergänzt.

B 408/17 – Verlängerung der Frist für das Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 3 Baugesetzbuch wird die Frist für die Aufhebung des Sanierungsgebietes „Altstadt Gotha“ wie folgt verlängert:

Teilgebiet 1 bis zum Jahr 2026 Teilgebiet 2 bis zum Jahr 2031 Anlage 1: Lageplan der Teilgebiete

B 410/17 – Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 Wohn- gebiet „Westlich Ernst-Thälmann-Straße“ OT Uelleben

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Hiermit wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbe- reich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 Wohngebiet

„Westlich Ernst-Thälmann-Straße“ OT Uelleben gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

002 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. mit § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbe- richt aufgestellt.

003 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Uelleben, Flur 1, Teilflächen der Flurstücke 129, 131/2, 131/3 und 130/2.

004 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 20 Wohngebiet „West- lich Ernst-Thälmann-Straße“ OT Uelleben

Anlage 2: Ziele und Zweck der Planung

B 414/17 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Sondergebiet Erneuerbare Energien Gleichenstraße“ und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gungDer Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Hiermit wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbe- reich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Sondergebiet Er- neuerbare Energien Gleichenstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB be- schlossen.

02 Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Gotha, Flur 39, Flst. 498/5, 498/13, 498/14, 508/57,508/58, 508/59, 549/2, 549/4, 549/5, 549/6, 549/7 und 549/8 mit einer Fläche von ca. 3,1 ha.

03 Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

04 Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Trä- ger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und diese zur Äußerung, auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung, aufzufordern.

05 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 33 „Sondergebiet Erneu- erbare Energien Gleichenstraße“

B 417/17 – Stellungnahme zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilplanes

„Windenergie“ Mittelthüringen Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

01 Die Stellungnahme (Anlage 1) zum Entwurf zum Sachlichen Teilplan

„Windenergie“ Mittelthüringen wird gebilligt.

Anlage 1: Stellungnahme

B 420/17 – Sachstandsbericht 2017 zur Gestaltung des Lokalen Agen- da 21 Prozesses in Gotha im Zeitraum Januar bis Dezember 2017 Der Stadtrat der Stadt Gotha nimmt den Sachstandsbericht 2017 über Aktivitäten der Arbeitsgruppen sowie des Agenda-Büros zustimmend zur Kenntnis.

Anlage: Sachstandsbericht 2017

B 418/17 – Verkauf eines städtischen Grundstückes in der Gemarkung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, das Grundstück in der Gemarkung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße, Flur 39, Flurstück 567/46, Gesamtfläche: 1.342 m2 an die Eheleute Katja und Nick Hentschel, Erfurter Landstraße 18 in 99867 Gotha zu ver- kaufen.

002 Der Verkauf des Grundstückes erfolgt gemäß Kaufpreisgebot zu 48.000,00 e zuzüglich einer Ausgleichszahlung nach § 6 Baum- schutzsatzung in Höhe von 14.400,00 e.

003 Nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Stadtrat ist der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten mit den Eheleuten Hentschel notariell zu beurkunden.

Bei einer von der Stadt Gotha nicht zu vertretenden Fristversäu- mung zur Beurkundung ist von der weiteren Durchführung bzw.

Vertragsabwicklung mit den Eheleuten Hentschel abzusehen.

004 Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen (gem. § 40 Abs. 1 ThürKO).

B 419/17 – Verkauf eines städtischen Grundstückes in der Gemarkung Sundhausen, An der Neuen Straße

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Grund- stücke in der Gemarkung Sundhausen, Flur 1, An der Neuen Stra- ße, Flurstück 276, Gesamtfläche: 665 m2 und Flurstück 277, Ge- samtfläche: 664 m2 an die Eheleute Anja und Maximilian Fliedner, Boxbergstraße 14 in 99867 Gotha zu verkaufen.

002 Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zu 48.021,20 e.

003 Alle Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung der erforder- lichen Anschlüsse (Medien) an das öffentliche Versorgungsnetz sind durch den Erwerber zu tragen.

Die Stadt Gotha übernimmt hierfür keine Haftung und keine Ko- sten.

004 Nach Beschlussfassung dieser Vorlage durch den Stadtrat ist der Kaufvertrag innerhalb von 6 Monaten mit den Eheleuten Fliedner notariell zu beurkunden. Bei einer von der Stadt Gotha nicht zu ver- tretenden Fristversäumung zur Beurkundung ist von der weiteren Durchführung bzw. Vertragsabwicklung mit den Eheleuten Fliedner abzusehen.

005 Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist dieser Beschluss zu veröffentlichen (gem. § 40 Abs. 1 ThürKO).

Gotha, den 04.12.2017

gez. Kreuch Oberbürgermeister

(5)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 12/2017 · 21. Dezember 2017 · Seite 5

Änderungsbeschluss Nr. 5

1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Laucha

Nach § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas- sung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Ar- tikel 17 des Gesetz v. 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) wird das mit Be- schluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Natur- schutz und Umwelt, heute Thüringer Ministeriums für Infrastruk- tur und Landwirtschaft, vom 07.02.1997 festgestellte und mit den Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 26.01.2017 letztmalig geänderte Flurbereinigungsge- biet Laucha erneut wie folgt geändert:

1.1 Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen:

1.1.1 Gemarkung Fröttstädt Flur 2, Flurstück Nr., 50/19 1.1.2 Gemarkung Hörselgau

Flur 1, Flurstück Nr. 228/7, 229/6 1.1.3 Gemarkung Hörselgau

Flur 4, Flurstück Nr. 29/1, 53/1, 54/1, 55, 56/1, 56/2, 57, 58, 59/1, 59/2, 60, 61/1, 61/2, 65/4, 66, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 67/5, 67/6, 67/7, 67/8, 68, 69, 70, 124/4, 124/5, 133/2, 133/3, 133/4, 133/5, 133/6, 133/7, 133/8, 133/9, 134/3, 134/5, 134/6, 146/8, 146/9, 146/10, 146/11, 150/8, 150/9

1.1.4 Gemarkung Hörselgau

Flur 5, Flurstück Nr. 80/3, 81/3, 81/4, 82/3, 82/4, 83/3, 99/2, 99/3, 99/4, 99/5, 100/1, 101/1, 102/1,103/1, 104/1, 105, 106, 107, 108/1, 109/1 110/1, 111/1, 112/1, 113/1, 114/1, 115, 116, 117, 118, 119/1, 120/1, 121/1, 122/1, 123/1, 124/1, 125/1, 126, 127/1, 128/1, 129/1, 130/1, 131/5,132/4, 133/8, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 162/1, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 274, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314 1.1.5 Gemarkung Hörselgau

Flur 6, Flurstück Nr. 127/4, 128/4 1.1.6 Gemarkung Langenhain

Flur 9, Flurstück Nr. 46/3, 46/9, 46/11, 47/1, 47/2, 48/1, 49/1 1.1.7 Gemarkung Laucha

Flur 6, Flurstück Nr. 767/3, 767/5, 768/1, 769/1, 770/1, 772/1, 773/1, 774/1, 775/1, 776/1, 777/1, 778/1, 779/1, 780/1, 781/1, 782/1, 785/1, 786/1, 786/2

1.1.8 Gemarkung Mechterstädt Flur 8, Flurstück Nr. 32/4 1.1.9 Gemarkung Wahlwinkel

Flur 4, Flurstück Nr. 16/1, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/8, 84/2, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96/1, 96/2, 112/1, 112/2, 114/1, 117/1, 118, 119, 120/6, 121/4, 122/4, 123/4, 125/4, 126/4, 127/4, 128/3, 129/3, 130/1, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152/1, 153/5, 154/1, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 182/1, 183/1, 184, 185, 186/1, 186/2, 186/3, 186/4, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195/1, 195/2, 195/3, 196, 197, 256/5, 257/5,

1.1.10 Gemarkung Wahlwinkel Flur 4, Flurstücke Nr. 120/5 1.1.11 Gemarkung Waltershausen

Flur 9, Flurstücke Nr. 1841/6, 1842/3, 1848/3, 1849/3, 1850/3, 1851/1, 1851/3, 1852, 1852/1, 1852/2, 1852/3, 1853/3, 1853/4, 1853/5, 1854/4, 1854/5, 1854/6, 1855/3, 1855/4, 1856/1, 1857, 1858, 1859, 1860, 1889/2, 1916/1, 1917, 1918, 1919, 1920, 1921, 1922/1, 1923/1, 1924, 1925, 1926, 1927, 1928, 1929, 1930, 1931,

1932, 1933, 1934/1, 1938, 1939, 1940, 1941, 1942, 1943/1 , 1945, 1946, 1947, 1948/1, 1949, 1950/1, 1950/2, 1950/3, 1951, 1952, 1953, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958, 1959, 1961, 1962, 1963, 1964, 1966, 1967/1, 1968/1, 1968/2, 1968/3, 1968/4, 1968/5, 1969, 1970, 1970/1, 1971, 1972/2, 1972/4, 1972/5, 1977, 1989/1, 1990/1, 1990/2, 1991, 1994/1, 1995, 1998/1, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2013/1, 2013/2, 2013/3, 2015/1, 2016,

1.1.12 Gemarkung Wahlwinkel Flur 10, Flurstücke Nr. 2047/2 1.1.13 Gemarkung Wahlwinkel

Flur 10, Flurstücke Nr. 2074//2, 2085/2

1.2 In das Flurbereinigungsgebiet werden zugezogen:

1.2.1 Gemarkung Hörselgau

Flur 5, Flurstücke Nr. 134/2, 134/4, 134/5, 134/6, 134/7, 135/2, 135/4, 135/5, 135/6, 135/7, 136/4, 136/6, 136/7, 136/9, 136/10, 137/2, 137/4, 137/5, 137/6, 137/7, 138/1, 138/2, 138/4, 138/5, 139/1, 139/2, 139/4, 139/5, 140/1, 140/2, 140/4, 140/5, 141/1, 141/2, 142/1, 142/2,143, 144/1, 144/3, 144/4, 145/1, 145/2, 157/2, 157/4, 157/5, 157/6, 157/7, 158/1, 158/2, 158/4, 158/5, 159/1, 159/2, 159/4, 159/5, 160/1, 160/3, 160/4, 161/1, 161/2, 161/4, 162/1 1.2.2 Gemarkung Hörselgau

Flur 6, Flurstücke Nr. 56/1, 56/5, 56/6, 56/7, 75, 79/1, 79/3, 79/4, 79/5, 126/3, 126/4, 129/2, 129/3, 129/4, 129/5, 130/2,130/3,130/4, 130/5, 131/2, 131/4, 131/5, 131/7, 131/8, 132/2, 132/4, 132/5, 132/7, 132/8, 133/2, 133/4, 133/5, 133/7, 133/8, 134/2, 134/4, 134/5, 134/7, 134/8, 135/2, 135/4, 135/5, 135/7, 135/8, 136/3, 136/4, 136/5, 136/8, 136/9, 136/11, 136/12, 136/13, 136/14, 136/16, 136/17, 136/19, 136/20, 137/2, 137/4, 137/5, 137/6, 137/7, 137/8, 138/2, 138/4, 138/5, 138/6, 138/7, 138/8, 138/9, 138/10, 139/2, 139/4, 139/5, 139/6, 139/7, 139/8, 140/2, 140/4, 140/5, 140/6, 140/7, 141/1, 141/3, 141/4, 141/5, 142/1, 142/3, 142/4, 142/5, 143/1, 143/2

1.2.3 Gemarkung Laucha

Flur 6, Flurstück Nr. 872/1, 872/3 1.2.4 Gemarkung Mechterstädt

Flur 8, Flurstück Nr. 32/3 1.2.5 Gemarkung Waltershausen

Flur 10, Flurstück Nr. 2073/19, 2073/20 1.2.6 Gemarkung Waltershausen

Flur 10, Flurstück Nr. 2186/3 2. Anordnung der Flurbereinigung

Für die zugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung angeordnet.

3. Beteiligte

Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte):

– als Teilnehmer

die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurberei- nigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum,

– als Nebenbeteiligte insbesondere

a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grund- stücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind;

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden;

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbe- reinigungsgebiet räumlich zusammenhängt, dieses beein- flusst oder von diesem beeinflusst wird;

d) Inhaber von Rechten an den zu dem Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 Flur- bG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes;

f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehö- renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhal- tungs- und Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurberei- nigungsgebietes mitzuwirken haben.

(6)

4. Anmeldung von Rechten

Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grund- buch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereini- gungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwick- lung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Fest- setzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o. a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegen- über die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

5. Zeitweilige Einschränkung der Grundstücksnutzung

Nach § 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flur- neuordnung erforderlich:

a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungs- gebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören;

b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterras- sen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen;

c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstö- cke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen mög- lich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Natur- schutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt wer- den;

Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenom- men, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.

Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Ersatz- pflanzungen anordnen.

Wer den Vorschriften der Absätze b) oder c) zuwiderhandelt, be- geht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbu- ße geahndet werden kann.

6. Auslegung des Beschlusses mit Gründen

Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses sowie die Gebietsübersichtskarte liegen zwei Wochen nach dem ersten Tag der öfentlichen Bekanntmachung in den Diensträumen der Flurbereinigungsgemeinden Hörsel und Stadt Waltershausen sowie in den angrenzenden Gemeinden Friedrichwerth, Goldbach, Haina, Hörselberg-Hainich, Leinatal, Tabarz, Sonneborn, der Stadt Friedrichroda, der Stadt Gotha in den Diensträumen

der Gemeindeverwaltung „Hörsel“, Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel, OT. Hörselgau,

der Stadt Waltershausen, Markt 1, 99880 Waltershausen, der Gemeinde Leinatal, Hauptstraße 10, 99894 Schönau vor dem Walde,

der Verwaltungsgemeinschaft „Reinhardsbrunn“, Gartenstraße 9, 99892 Friedrichroda,

der Gemeinde Tabarz, Theodor-Neubauer-Park 1, 99891 Tabarz und der Gemeinde Hörselberg, Hauptstraße 90 B, 99947 Hörsel- berg-Hainich OT Behringen,

der Stadt Gotha, Stadtplanungsamt, Raum 307, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amt für

Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

gez. Mathias Geßner Amtsleiter

Bekanntmachung

über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für die Baumaßnahme der DB Netz AG: Herstellung durchgehen- der Randwegbreiten Erfurt – Eisenach, Bahn-km 126,230 bis km 135,990 und Bahn-km 143,450 – km 163,050 der Strecke 6340 Halle Hbf – Guntershausen in den Gemeinden Wutha-Farnroda, Hörsel, Hörselberg-Hainich, Drei Gleichen sowie den Städten Gotha und Eisenach.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat für das oben genannte Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren nach § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingeleitet und das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Anhörungsbehör- de zur Durchführung des Anhörungsverfahrens aufgefordert.

Für das Bauvorhaben ist nach Einschätzung des Eisenbahn-Bundes- amtes als Planfeststellungsbehörde keine förmliche Umweltverträglich- keitsprüfung erforderlich (§§ 3b und 3c des Gesetzes über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Drei Glei- chen (Gemarkung: Wandersleben, Cobstädt, Seebergen), der Stadt Go- tha (Gemarkung Gotha), der Gemeinde Hörsel (Gemarkung Teutleben, Fröttstädt, Mechterstädt), der Gemeinde Hörselberg-Hainich (Gemar- kung: Sättelstädt, Kälberfeld), der Gemeinde Wutha-Farnroda (Gemar- kung: Schönau, Wutha, Kahlenberg) und der Stadt Eisenach (Gemar- kung Eisenach) beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen las- sen) liegt in der Zeit

vom 02.01.2018 bis zum 01.02.2018

in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307,

während der Dienststunden

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr

Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 9 – 12 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Planungsunterlagen sind auch zu diesem Zeitpunkt auf der Home- page des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter

(http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/

planfeststellungsverfahren) einsehbar.

Es wird jedoch darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich aus- gelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist (§ 27a Abs.1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen wer- den können.

Hinweise:

1. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 15.02.2018, bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref.

(7)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2017 · 21. Dezember 2017 · Seite 7

7. Die Nr. 1, 2, 3 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den

Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Ge- setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entspre- chend.

8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeit- punkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

Gotha gez. Kreuch Oberbürgermeister 540, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar oder bei der Stadtverwaltung

Gotha, Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24 in 99867 Gotha Einwendungen gegen die Planung schriftlich oder zur Nieder- schrift erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o.a. Behörden.

Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs.

4 Satz 3 VwVfG).

Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Ge- setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschrifts- listen unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Ein- wendungen unberücksichtigt bleiben.

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der

a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine

b) sowie sonstige Vereinigungen, soweit sich diese für den Umwelt- schutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vor- gesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans.

c) Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem Plan Stellung zu nehmen.

Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind gem.

§ 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 VwVfG ebenfalls nach Ablauf der Äuße- rungsfrist ausgeschlossen.

3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig er- hobene Einwendungen und Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 1 AEG).

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt ge- macht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen er- hoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG).

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevoll- mächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Voll- macht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwen- dungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststel- lung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erör- terungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsver- fahren behandelt.

6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ei- senbahn-Bundesamt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben kann durch öffentliche Be- kanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vor- zunehmen sind.

Bekanntmachung

Durch Allgemeinverfügung vom 03.11.2017 wurde vom Thüringer Lan- desamt für Verbraucherschutz angeordnet, dass im Bereich um das Schloss Friedenstein in Gotha das Abbrennen von Pyrotechnischen Ge- genständen der Kategorie 2 am 31.12.2017 und am 01.01.2018 verboten ist. Das Gebiet um das Schloss Friedenstein und den Park wird in der All- gemeinverfügung wie folgt eingegrenzt:

1. Im Norden / Nordost:

– Entlang der Fridrich-Jacobs-Straße, dem Siebleber Wall und dem Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße;

2. Im Osten / Südosten:

– Von Einmündung Philosophenweg / Friedrichstraße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee;

3 Im Süden / Südwesten:

– Von der Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee entlang der Parkallee bis zur Einmündung der Lin- denauallee;

4. Im Westen / Nordwesten:

– Von der Einmündung Parkallee / Lindenauallee entlang der Lin- denauallee bis zur Friedrich-Jacobs-Straße

Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend Spreng- stoffgesetz (SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Spreng- stoffgesetz (1. SprengV) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geld - buße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden. Zum Schutz unseres Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entscheidung.

Schwabhäuser Str. Siebleber Str.

Stifts- Qu g.

erstraße Hünersdorfstr.

Gutenbergstr.

Hauptm arkt Blumenbachstr.

Fritzels- Greteng. Hützels-

gasse Salzengasse

Jüden- straße

Klosterstr.

Kloste

rpl. Augustinerstraße L.-Cranach-Str.

Philosophenw.

Siebleber Fiedrich- Jacobs- Str. Wall

Wasch

-g.

g. g.

Hase Rose n-

n- Schloss-

Schlossg.berg Nonnen-berg Berg Heinoldsg.

Sundhä userg. Münzw.

Burgfreiheit Bergweg Myconius-

platz

Lindenaua llee

Kurd-Laßwitz-Weg

Mende ssohnweg Landgraf-Ba

lthasar-

Weg August-Petermann-Weg Elsa-B

rändströ m-Weg

Parkallee Dreikronengasse

rgeraue

Justus-Perthes-Str.

Kastanie nallee Gotthardstraße

Marieng.

Helenenstraße

Schöne Allee Friedric

hstraße

Bahn hofstre

Mozartstraße

Straße der Einheit

Purgodweg Jägerstraße

Kunstm ühlenweg Dr.- W

erner- Külz- Str.

Brahmsw eg Cosm

arstraße Tivoli Schelih

astraße

Puschkinallee

Schloss

Orangerie

Friedenstein

Neues Rathaus

Herzogliches Museum Rathaus

120 60 0 120Meter

1:1.000

.

STADTPLAN Arbeitsstand Datum: 16.11.2017 Residenzstadt

GOTHA S T A D T P L A N U N G S A M T

Digitale Stadtkarte D i g i t a l e S t a d t k a r t e D i g i t a l e S t a d t k a r t e

(8)

Einladung

zur Einwohnerversammlung für alle Stadteile und für alle Ortsteile

Die Einwohnerversammlung für alle Stadtteile und für alle Ortsteile gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Mittwoch, dem 31.01.2018 von 17.30 bis ca. 19.30 Uhr im Bürgersaal des histo- rischen Rathauses am Hauptmarkt 1 in Gotha statt.

Tagesordnung:

1. Informationen des Oberbürgermeisters über Stadt- und Orts- teilangelegenheiten

2. Informationen zur Entwicklungsperspektive in der Parkstraße 3. Beantwortung von Bürgeranfragen

Einwohner der Stadt Gotha und der Ortsteile können ihre Anfragen bis spätestens zum Donnerstag, dem 25.01.2018 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Haupt- markt 1, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/222-245 ge- sandt werden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

(Konzeptausschreibung)

Die Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH Wohnstadt – Sanierungs- träger der Stadt Gotha verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Aus- schreibung nachfolgende noch zu vermessende unbebaute Grundstück- steilfläche in der Gemarkung Gotha, Flur 5:

Siebleber Straße, Parzelle „Mehrfamilienhaus“ laut Lageplan

Öffentliche Ausschreibung (Konzeptausschreibung)

Die Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH Wohnstadt – Sanierungsträger der Stadt Gotha verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung nachfolgende noch zu vermessende unbebaute Grundstücksteilfläche in der Gemarkung Gotha, Flur 5:

Siebleber Straße, Parzelle „Mehrfamilienhaus“ laut Lageplan

Objektbeschreibung:

Die o.g. Grundstücksfläche befindet sich in zentraler Innenstadtlage. Sie liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“, im Erhaltungssatzungsgebiet sowie im Denkmalensemble

„Altstadt Gotha“. Das Grundstück ist unbebaut, jedoch nicht tiefenenttrümmert. Eine Neubebauung auf der im Lageplan dargestellten Parzelle „Mehrfamilienhaus“ ist gemäß dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 8.1 „Östliche Altstadt“ unter folgenden städtebaulichen und funktionellen Bedingungen möglich:

Objektbeschreibung:

Die o.g. Grundstücksfläche befindet sich in zentraler Innenstadtlage. Sie liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“, im Erhaltungssatzungsge- biet sowie im Denkmalensemble „Altstadt Gotha“. Das Grundstück ist unbebaut, jedoch nicht tiefenenttrümmert. Eine Neubebauung auf der im Lageplan dargestellten Parzelle „Mehrfamilienhaus“ ist gemäß dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 8.1 „Östliche Altstadt“ unter folgenden städ- tebaulichen und funktionellen Bedingungen möglich:

Parzelle „Mehrfamilienhaus“ – 394 m2

– straßenbegleitende Bebauung mit 1 Mehrfamilienhaus – Gebietskategorie: Besonderes Wohnen – Grundflächenzahl: 0,6

– Geschossigkeit: max. 3 geschossig mit Dach – Nutzung: EG – nicht störendes Gewerbe

1. OG – vorrangig Wohnen

ab 2. OG – Wohnen

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück (Parzelle) nach- zuweisen. Eine Baufertigstellung hat innerhalb von 2 Jahren nach Ab- schluss des Kaufvertrages zu erfolgen.

Der Kaufpreis beträgt: 394 m2 x 77 e / m2 30.338,00 e Dieser ergibt sich aus dem derzeitigen Bodenrichtwert von 77 e/m2. Mit der Lage der Fläche im Sanierungsgebiet ist es gemäß § 153 BauGB unterbunden, einen höheren Kaufpreis als den sanierungsunbeeinfluss- ten Bodenrichtwert zu erzielen.

Gemäß § 154 BauGB hat der Eigentümer von Grundstücken, welche sich im Sanierungsgebiet befinden, nach Abschluss der Sanierung (§ 162/163 BauGB) an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag, der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grund- stückes entspricht, in Geld zu entrichten.

Das Erwerbsangebot ist einzureichen bis zum 30.03.2018, 11.00 Uhr mit deutlicher Kennzeichnung „Gebot für Ausschreibung „Grundstücksteilf- läche Siebleber Straße, Parzelle Mehrfamilienhaus“ bei der Stadtverwal- tung Gotha, Abt. Stadtplanung, Frau Ernst, Ekhofplatz 24 in 99867 Gotha im verschlossenen Umschlag „Ausschreibung Grundstücksteil fläche Siebleber Straße, Parzelle Mehrfamilienhaus“ – bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes 1. Bebauungs- und Nutzungskonzept:

– schriftliche Erläuterungen zum geplanten Bauvorhaben ein- schließlich Beschreibung der Nutzung

– zeichnerische Planungsunterlagen im Maßstab 1:200, Lageplan, Grundrisse, Ansichten

– Kostenschätzung des beabsichtigten Bauvorhabens

2. Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis des Grundstückes und über die zu erwartenden Baukosten

3. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses auf- grund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten oben genannten Unterla- gen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in Form von Konzepten. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen erfolgt über die nachfolgend aufgeführten Kriterien und die prozentuale Wichtung. Bei prozentualem Gleichstand in der Bewer- tung entscheidet das Los über die Verkaufsempfehlung an den Stadt- rat der Stadt Gotha.

Bei Absage eines bereits ausgewählten Bewerbers, rückt der Bewerber mit der nächst höheren Bewertung nach. Aufwendungen im Rahmen der Erstellung der Unterlagen für das Verfahren werden nicht erstattet.

Der Sanierungsträger der Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen be- stimmten Bieter zu verkaufen.

Kriterien für die Zuschlagsentscheidung

Aufgrund der Höchstfestsetzung für das Kaufpreisangebot wegen der Lage im Sanierungsgebiet werden anhand folgender Kriterien die einge- reichten Konzepte geprüft:

– Städtebauliches Einfügen der Planung 20 % in die Bestandsbebauung

– Einhaltung der bauordnungsrechtlichen 20 % Belange anhand des Entwurfes

– Einhaltung der grundlegenden Vorgaben 20 % der Gestaltungssatzung

– Architektonische Qualität 40 % Ansprechpartner:

Frau Ernst, Stadtplanungsamt Ekhofplatz 24, 99867 Gotha

Telefon: 03621/222-601 oder 613, E-Mail: sanierung@gotha.de

(9)

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2017 · 21. Dezember 2017 · Seite 9

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes

1. Bebauungs- und Nutzungskonzept:

– schriftliche Erläuterungen zum geplanten Bauvorhaben ein- schließlich Beschreibung der Nutzung

– zeichnerische Planungsunterlagen im Maßstab 1:200, Lageplan, Grundrisse, Ansichten

– Kostenschätzung des beabsichtigten Bauvorhabens

2. Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis des Grundstückes und über die zu erwartenden Baukosten

3. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/ Bauwilligen vorgelegten oben genannten Un- terlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel be- stätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten in Form von Konzepten. Die Bewertung der eingereichten Be- werbungen erfolgt über die nachfolgend aufgeführten Kriterien und die prozentuale Wichtung. Bei prozentualem Gleichstand in der Bewertung entscheidet das Los über die Verkaufsempfehlung an den Stadtrat der Stadt Gotha. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Par- zelle. Bei Absage eines bereits ausgewählten Bewerbers, rückt der Be- werber mit der nächst höheren Bewertung nach. Aufwendungen im Rah- men der Erstellung der Unterlagen für das Verfahren werden nicht er- stattet.

Der Sanierungsträger der Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen be- stimmten Bieter zu verkaufen.

Kriterien für die Zuschlagsentscheidung

Aufgrund der Höchstfestsetzung für das Kaufpreisangebot wegen der Lage im Sanierungsgebiet werden anhand folgender Kriterien die einge- reichten Konzepte geprüft:

1. Mit dem Ziel einer sozialen Ausgeglichenheit im Quartier werden fol- gende Kriterien in die Bewertung aufgenommen:

– Eigennutzung 15 %

– Familie mit Kind/Kindern 15 %

2. Die Einhaltung bzw. Unterstützung der Sanierungsziele im Sanie- rungsgebiet Altstadt Gotha führt zu folgenden Bewertungskrite- rien:

– Städtebauliches Einfügen der Planung 10 % in die Bestandsbebauung

– Einhaltung der bauordnungsrechtlichen 10 % Belange anhand des Entwurfes

Einhaltung der grundlegenden Vorgaben 10 % der Gestaltungssatzung

– Architektonische Qualität 40 % Ansprechpartner:

Frau Ernst, Stadtplanungsamt Ekhofplatz 24, 99867 Gotha Telefon: 03621/222-601 oder 613 E-Mail: sanierung@gotha.de

Öffentliche Ausschreibung

(Konzeptausschreibung)

Die Wohnstadt Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH – Sanierungs- träger der Stadt Gotha verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Aus- schreibung nachfolgende unbebaute Grundstücksteilflächen in der Ge- markung Gotha, Flur 5:

Siebleber Straße gemäß Parzellierung 1 – 3 laut Lageplan

Öffentliche Ausschreibung (Konzeptausschreibung)

Die Wohnstadt Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH – Sanierungsträger der Stadt Gotha verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung nachfolgende unbebaute Grundstücks- teilflächen in der Gemarkung Gotha, Flur 5:

Siebleber Straße gemäß Parzellierung 1- 3 laut Lageplan

Objektbeschreibung:

Die o.g. Grundstücksflächen befinden sich in zentraler Innenstadtlage. Sie liegen im Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“, im Erhaltungssatzungsgebiet sowie im Denkmalensemble

„Altstadt Gotha“. Die Grundstücke sind unbebaut, jedoch nicht tiefenenttrümmert. Eine Neubebauung auf den im Lageplan dargestellten Parzellen 1- 3 ist gemäß dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 8.1 „Östliche Altstadt“ unter folgenden städtebaulichen und funktionellen Bedingungen möglich:

Parzelle 1- 293 m² Parzelle 2- 298 m² Parzelle 3- 292 m²

- straßenbegleitende Bebauung mit je 1 Einfamilienhaus - Gebietskategorie: Besonderes Wohnen - Grundflächenzahl: 0,6

- Geschossigkeit: max. 2- 3 geschossig mit Dach - Nutzung: EG- nicht störendes Gewerbe/ Wohnen 1. OG- Wohnen

2. OG- Wohnen

Objektbeschreibung:

Die o.g. Grundstücksflächen befinden sich in zentraler Innenstadtlage.

Sie liegen im Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“, im Erhaltungssat- zungsgebiet sowie im Denkmalensemble „Altstadt Gotha“. Die Grund- stücke sind unbebaut, jedoch nicht tiefenenttrümmert. Eine Neubebau- ung auf den im Lageplan dargestellten Parzellen 1 – 3 ist gemäß dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 8.1 „Östliche Altstadt“ unter folgenden städ- tebaulichen und funktionellen Bedingungen möglich:

Parzelle 1: 293 m2 Parzelle 2: 298 m2 Parzelle 3: 292 m2

– straßenbegleitende Bebauung mit je 1 Einfamilienhaus – Gebietskategorie: Besonderes Wohnen

– Grundflächenzahl: 0,6

– Geschossigkeit: max. 2 – 3 geschossig mit Dach – Nutzung: EG – nicht störendes Gewerbe/Wohnen

1. OG – Wohnen

2. OG – Wohnen

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück (Parzelle) nach- zuweisen. Eine Baufertigstellung hat innerhalb von 2 Jahren nach Ab- schluss des Kaufvertrages zu erfolgen.

Der Kaufpreis beträgt:

Parzelle 1: 293 m2 x 77 e/m2 22.561,00 e Parzelle 2: 298 m2 x 77 e/m2 22.946,00 e Parzelle 3: 292 m2 x 77 e/m2 22.484,00 e

Dieser ergibt sich aus dem derzeitigen Bodenrichtwert von 77 e/m2. Mit der Lage der Flächen im Sanierungsgebiet ist es gemäß § 153 BauGB unterbunden, einen höheren Kaufpreis als den sanierungsunbeeinfluss- ten Bodenrichtwert zu erzielen.

Gemäß § 154 BauGB hat der Eigentümer von Grundstücken, welche sich im Sanierungsgebiet befinden, nach Abschluss der Sanierung (§ 162/163 BauGB) an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag, der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grund- stückes entspricht, in Geld zu entrichten.

Das Erwerbsangebot ist einzureichen bis zum 30.03.2018, 11.00 Uhr mit deutlicher Kennzeichnung „Gebot für Ausschreibung „Grundstück- steilfläche Siebleber Straße, Parzelle 1 – 3“ bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. Stadtplanung, Frau Ernst, Ekhofplatz 24 in 99867 Gotha im verschlossenen Umschlag „Ausschreibung Grundstücksteil- fläche Siebleber Straße, Parzelle 1 – 3“ bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“.

Amtliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 Wohnge- biet „Westlich Ernst-Thälmann-Straße“ OT Uelleben zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Uelleben, Flur 1,Teilflächen der Flurstücke 129, 131/2, 131/3 und 130/2 mit einer Fläche von ca. 1,2 ha.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Lageplan maßgebend.

Das Plangebiet umfasst eine ca. 1,2 ha große Fläche am westlichen Orts- rand des Ortsteiles Uelleben. Südlich grenzt das Plangebiet an die vor- handene Siedlungsfläche und wird nur durch den Wiesenweg von der bebauten Ortslage getrennt. Westlich grenzt ein Feldweg, dem sich Gar- tengrundstücke anschließen, und nördlich Garten- und Wiesenflächen

(10)

Die Stadt Gotha sucht ab April 2018 eine/n

Abteilungsleiter/in Schulen/Kita

befristet für die Dauer des Mutterschutzes und anschließender Elternzeit nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), voraussichtlich bis Dezember 2019.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 19. Januar 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zur Verstärkung des Teams zum frühest mög- lichen Zeitpunkt eine/n

Amtsleiter/in

für das Tiefbauamt

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 19. Januar 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Per- sonalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zur Verstärkung des Teams ab 01.07.2018 eine/n

Bauleiter/in Tiefbau

unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2018.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 19. Januar 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister an. Östlich wird das Plangebiet von Bestandsgebäuden und der Ernst-

Thälmann-Straße begrenzt.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB i. V. mit § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung erforderlich, die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspflicht entfällt.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Einfamili- enhäusern geschaffen werden.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwe- cken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, wer- den zur Einsicht vom 02. Januar 2018 bis 02. Februar 2018 im Stadtpla- nungsamt , Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr

Donnerstag von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr

Freitag von 8 – 12 Uhr

bereit gehalten.

Alle ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Gotha unter: www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Stadtplanung → öffentliche Auslegungen einzusehen.

Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie wer- den im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung da- rüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zur Verstärkung des Teams eine/n

Sachbearbeiter/in EDV,

Fachrichtung Systemverwaltung

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschrei- bungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 19. Januar 2018 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Per- sonalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

(11)

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 12/2017 · 21. Dezember 2017 · Seite 11

Am 1. Dezember 2017 wurden von der Stadt Gotha und der Stadtwerke Sportstiftung Go- tha die Nachwuchssportförderpreise in der Altersklasse unter 18 Jahre, die Sportförder- preise in der Altersklasse über 18 Jahre und die Ehrenamtspreise an Gothaer Sportle- rinnen und Sportler vergeben sowie ein Sportprojekt geehrt. Die Festveranstaltung fand im Bildungszentrum der Thüringer Lan- desverwaltung in Gotha statt. Die Preise in den Kategorien männlich, weiblich, Mann- schaft, Ehrenamt und das besondere Sport- projekt wurden von der Stadtwerke Gotha Sportstiftung zur Verfügung gestellt und an die folgenden Sportlerinnen und Sportler verliehen:

Den „STADTWERKE GOTHA Nachwuchs- sportförderpreis“ in der Kategorie weiblich erhielten die 12-jährige Sidney-Michelle Ott (Karateverein „Nippon“ Gotha e. V.), die eben- falls 12-jährige Tina Schuchardt (Fachschul- sportverein 1950 Gotha e. V.) und die 13-jäh- rige Emilie Nagel (Schwimmverein 1906 Go- tha e. V.).

In der Kategorie männlich ging der Preis im Nachwuchsbereich an Bruno Riemann, 15 Jah- re vom (Marineclub Gotha e. V.), Lucas Obitz, 15 Jahre vom (Karateverein „Nippon“ Gotha e. V.) und Ali Reza Ayubi, 15 Jahre vom (Box- club Wacker Gotha e. V.).

Der „STADTWERKE GOTHA Nachwuchssport- förderpreis“ in der Kategorie Mannschaft, wurde an die Judo Mädchen-Mannschaft U14 (Fachschulsportverein 1950 Gotha e. V.) und

an die U13 Jungen-Mannschaft des (Vol- leyballclub Gotha e. V.) sowie die U16 Ju- do Jungenmannschaft des Fachschul- sportvereines 1950 Gotha e. V. den Preis.

Mit dem „STADTWERKE GOTHA Sport- förderpreis“ in der Kategorie weiblich über 18 Jahre wurden Maria Füldner (34 Jahre) aus dem FSV 1950 Gotha e. V., Judith Sondermann (32 Jahre) Hallenradsportverein 1998 Gotha e. V. und Helena Zink (18 Jahre) aus dem Schwimmverein 1906 Gotha e. V. ge- ehrt.

Den „STADTWERKE GOTHA Sportförder- preis“ in der Kategorie männlich über 18 Jah- re erhielt der 51-jährige Bodo Funke (Herzog- lich privilegierte Altschützengesellschaft zu Gotha).

Der „STADTWERKE GOTHA Sportförder- preis“ in der Kategorie Mannschaft über 18 Jahre, wurde an das Lauf-Team des FSV 1950 Gotha e. V., die Oettinger Rockets II des BIG e. V. und die Seniorenmannschaft Kegeln des SV Eintracht Boilstädt e. V. verliehen.

Mit dem „Ehrenamtspreis der STADTWERKE GOTHA“ für langjährige Tätigkeit im Sport- verein wurden geehrt: Christian Jahn (Go- thaer Sportfreunde 90 e. V., Hartmut Seilwin- der (Gothaer Turnverein 1860 e. V.), Heidema- rie Langer (Schwimmverein 1906 Gotha e. V.), Jörg Holland-Letz (Spielvereinigung Sieble- ben 06 e. V.), Renate Beck (Herzoglich privile- gierte Altschützengesellschaft zu Gotha),

Horst Rieger (Boxclub Wacker Gotha e. V.), Lo- thar und Regina Hildebrandt (Gothaer Bier- fassheberverein e. V.), Susanne Wolter (Fach- schulsportverein 1950 Gotha e. V.), Bernd Börmel (Basketball in Gotha e. V.), Horst Birnstiel (Gothaer Sportverein e. V.), Erhardt Zabel (Marineclub Gotha e. V.), Anke Langer (TSV 1869 Sundhausen e. V.) und Karl-Heinz Sauerbrey (FSV Wacker 03 Gotha e. V.).

Die Würdigung für das besondere Sport- projekt erhielt der Verein der Freunde des Go- thaer Schloss-Meeting e.V..

Der Ehrenbrief des Oberbürgermeisters für verdiente Persönlichkeiten des Sports ging an Peter Schulz vom VFL Eintracht 67 Gotha e. V..

Oberbürgermeister Knut Kreuch und der Ge- schäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH, Norbert Kaschek, nahmen die Ehrungen vor und übergaben die Preise an die Sportle- rinnen und Sportler. Durch den Abend führte Ute Rang. Das Programm wurde vom Gothaer Theaterverein „Art der Stadt“ gestaltet, die auch für das rechte Licht und den guten Ton gesorgt haben.

Foto: Lutz Ebhardt

„STADTWERKE GOTHA Sportlerehrung 2017“

Die Sieger stehen fest!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bitte beachten Sie auch, dass bei Drucklegung noch nicht absehbar ist, ob sich noch Änderungen ergeben oder nicht... SCHULDNERBERATUNG

ln unmittelbarer Nähe hält die Stadt- buslinie. Durch sie ist eine gute Er- reichbarkeit des Stadtzentrums garantiert. Die hellen geräumigen Zimmer laden zum Verweilen ein. Alle

Ihr Spezialist für Metallzäune Ihr Spezialist für Metallzäune Ihr Spezialist für Metallzäune wünscht Ihnen frohe und wünscht Ihnen frohe und wünscht Ihnen frohe und

Das Regionalmanagement Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.. bitte

Und er schob gleich eine gute Nachricht hinterher: „Ich freue mich, heute hier die ersten beiden Fachärzte vorstellen zu können, die unser Studienbeihilfeprogramm erfolg-

An Weihnachten wird es wieder Thema sein: In seiner bescheidenen, zurückhaltenden – eher im Hintergrund wirkenden Art – ist er für seine Familie und auch für jeden von uns

Ich wünsche, neben Gesundheit und guten Wünschen für das jeweilige Privatleben, dass wir alle trotz der wachsenden Herausfor- derungen neben den Pandemiefolgen auch im

April 2013 (Heidelberger Stadtblatt vom 2. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund die-