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Bekanntmachungen und

Ausschreibungen S. 3 – 10 Nichtamtlicher Teil

Neue Parkplätze entstehen S. 10 Spielplatz nach Umbau geöffnet S. 11 Sanierung des Südbades S. 11

Seniorengeburtstage S. 12

Fotowettbewerb

„Heimat-Urlaub-Gotha“ S. 13

Kurier www.gotha.de

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 7 ⁄ 29. Jahrgang | 16. Juli 2020 Auf ein Wort:

Einladen zum Verweilen

Konzept zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Innenstadtzentrum wird erarbeitet

me für die Sondernutzung, die Werbemög- lichkeiten sowie der Schutz der Attraktivität und der historischen Ansicht. Alle Ziele müs- sen nun mit Leben erfüllt werden.

Generell heißt das, die Belastung durch Lärm und Staub zu reduzieren, die Begehbarkeit des Platzes für alle Kunden und Gäste sowie die Angebote an Sitzmöglichkeiten zu verbes- sern – für die Allgemeinheit, aber auch im Rahmen der Außengastronomie. Zusätzlich soll durch eine effiziente Beleuchtung auch in den Nachtstunden ein attraktives Umfeld möglich sein.

Konkret bedeutet dies, dass geprüft wird, wo Möglichkeiten zur Vergrößerung der Spielräu- me für die Sondernutzung und Werbemög- lichkeiten bestehen – also wo und wie Son - der nutzung für Außengastronomie ausge- weitet werden kann – unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen, wie der Rettungs- wege, der Erreichbarkeit von Geschäften und der Ermög lichung touristischer Fotoansichten.

Die Bauarbeiten zur denkmalgerechten Sa- nierung des Hauptmarktes schreiten gut vo- ran. Die ersten Flächen werden bereits wieder mit dem neuen Pflaster versehen und das Er- gebnis auf der Westseite des Historischen Rathauses spricht für sich. Nichtsdestotrotz steht noch viel Arbeit an. Die archäologischen Funde auf dem Hauptmarkt erschweren die Arbeiten etwas, geben aber auch immer neue Impulse für die zukünftige Gestaltung des Platzes.

Wie man diese Besonderheiten des Haupt- marktes nach der Umgestaltung herausstel- len kann, die ganze Innenstadt besser belebt wird und so jeder davon profitiert – dazu macht sich die Stadtverwaltung bereits jetzt intensive Gedanken. Ziel ist, eine deutliche Verbesserung der Bewirtschaftungsmöglich- keiten der ansässigen Gewerbetreibenden in der gesamten Innenstadt zu ermöglichen. Da- zu wurden bereits konkrete Schwerpunkte herausgestellt: die Erhöhung der Aufent- haltsqualität, die Vergrößerung der Spielräu-

Auf der Baustelle am Hauptmarkt lassen sich täglich Fortschritte beobachten, vor allem die Pfl a- sterarbeiten gehen sichtlich voran. Die neu gestalteten Flächen auf dem Unteren Hauptmarkt machen bereits jetzt Vorfreude auf das fertige Endergebnis und sollen nach Abschluss der Bauar- beiten zum Verweilen einladen.

Foto: Lutz Ebhardt

Was braucht ein Mensch zum Glücklich- sein? Einen Koffer, in dem nach dem Auspa- cken auch alles drin ist, was drin sein sollte.

Es gibt nichts Schlimmeres, als das dumme Gefühl, man hätte etwas vergessen zu Hau- se. Gerade jetzt, wenn der Urlaub in der Heimat ruft. Also, meine Tipps, was neben den verschiedensten Bedeckungsmöglich- keiten des menschlichen Körpers in einem Koffer nicht fehlen darf, habe ich heute für jeden Reisenden zusammengestellt. Pa- cken wir den „Gotha-Koffer“! Zur Sicherheit hinein gehört eine Landkarte aus Gotha, so die Rad- und Wanderkarten von mr-Karto- grafi e, ein Stückchen Gotha-Seife aus der Gothaer Seifenmanufaktur, ein Pfund fair gehandelte Bohnen aus der Gothaer Kaf- feerösterei, zum Verpacken ein Döschen vom Gothaer Dosenspezialist, eine Zahn- pasta beklebt mit Folie aus Gotha, einen Gotano für den Abend zu zweit, ein Wurst- paket vom Gothaer Fleischer, denn auch andere wollen endlich teilhaben am guten Geschmack und als Gastgeschenk eine Blüte aus der Gothaer Baumschule. Man schreibt wieder Postkarten aus dem Horn Verlag Gotha, die Dame trägt T-Shirt mit dem feschen Aufdruck Gotha und der Herr die Gotha-Mütze, um den Haaransatz zu schonen und Souvenirs werden nur im Baumwollbeutel mit Gotha-Motiv gesam- melt. Am Strand oder See greift man zum Buch, auf dessen Titel der Name „Gotha“ in großen Lettern steht und in geselligen Runden muss allabendlich der legendäre Kunstraub von 1979 und die glückliche Heimkehr der Alten Meister 2020 das span- nendste Thema sein. Es gibt doch so viele kleine Dinge, um die Menschen glücklich zu machen und sollte doch einmal ein kleines Wehwehchen den Urlaub trüben wollen, denken Sie dran „Wenn Du eine Wunde hast, schütze sie mit Gothaplast“, denn der Apotheker aus der Heimatstadt empfi ehlt nur das, auf das er selbst ver- traut. Sicher gibt es noch einiges, was in meinem Koffer fehlt. Sagen Sie es mir, da- mit ich genau wie Sie immer wieder gern und gesund nach Gotha heimkehren kann.

Eine bewegte Zeit wünscht Ihr

Fortsetzung auf Seite 10

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Damit das Leben in Gotha bunt und vielfältig bleibt, halten die Stadtwerke auch während der Krise am Sponso- ring fest. „Die Vereinsarbeit trägt ganz viel zu einer intakten Stadtgesellschaft bei. Ob soziales Projekt, Kulturschaf- fende oder Sportverein – oft mals wird die Arbeit von ehrenamtlich engagier- ten Menschen getragen. Dieser unent- geltliche Einsatz kann nicht hoch genug gewürdigt werden“, erklärt Dirk Gabriel. „Deshalb fördern wir ganz bewusst nicht nur den Spitzensport in

Wo lade ich mein E-Auto? Weil die Suche nach der nächsten Ladestation vielen Autofahrern zu umständlich ist, geben sie der Elektromobilität keine Chance. Dabei kann man seinen „Stromer“ auch bequem zuhause aufladen – mit der Wallbox der Stadtwerke Gotha. Noch bis zum 30. Sep- tember gibt’s die Ladebox zum Aktions- preis: So lange der Vorrat reicht, zahlen Kunden statt 495 Euro nur 375 Euro. Als platzsparende Wand-Ladestation im

Carport oder in der Garage lädt die Wallbox die Batterien von Elektro- und Hybridautos über Nacht wieder auf. Dazu empfehlen die Stadtwerke ihren Stromtarif GOTHA MOBIL: Das Angebot mit günstigen Nacht- und Wochenend zeiten wurde speziell zum Aufladen von E-Autos entwickelt.

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Vom 1. Juli bis zum 31. Dezem- ber 2020 senkt die Bundesregie- rung im Rahmen ihres Konjunk-

turpakets die Mehrwertsteuer. Für uns als Stadtwerke Gotha ist es selbstver- ständlich, dass wir diese Senkung an Sie weitergeben. Unsere Tarifkunden im Netzgebiet der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH mit jährlicher Ablesung zum Jahresende erhalten für alle im Jahr 2020 erbrachten Energieliefe- rungen eine Abrechnung mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 16 %. Die monatlichen Abschläge blei- ben und die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wir unseren Kunden in der nächsten Jahresabrechnung zurück.

Derzeit arbeiten wir an der dafür notwendigen Umstellung unseres Abrechnungs systems, damit wir die Maßnahme zügig umsetzen können.

Herzlichst,

Dirk Gabriel Geschäftsführer der Stadtwerke Gotha GmbH

Liebe Gothaer, Liebe Stadtwerke- Kunden,

Gotha, sondern vor allem heraus- ragende Nachwuchsarbeit und ehren- amtliche Tätigkeiten.“

Die Stadtwerke Sportstift ung Gotha unterstützt regionale Vereine in diesem Jahr mit insgesamt

32.989 Euro. Bereits zum fünft en Mal kamen Förderer und Geförderte zusammen: Vorstandsvorsitzender und Oberbürgermeister Knut Kreuch übergab am 2. Juli gemeinsam mit Stadtwerke-Geschäft sführer Dirk Gabriel im Gothaer Volkspark- Stadion die Förderurkunden für das Jahr 2020.

Über eine fi nanzielle Unterstützung freuen sich 23 Vereine. Schon seit 2016 fördert die Stadtwerke Sportstift ung Gotha mit ihrer Arbeit Ehrenamtler, herausragende sport liche Leistungen und Nachwuchs arbeit. Ein besonderer Dank geht an die Sport-Paten, welche die Sport förderung mit ihren Spenden unter stützen. Alle Informationen fi nden Sie unter

www. sportstift ung-gotha.de

Stadtwerke für Sie

Dirk Honnef, TSV 1869 Sundhausen, Geschäftsführer Dirk Gabriel, Ober- bürgermeister Knut Kreuch und Chris- tian Langer, TSV 1869 Sundhausen (v. l.)

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Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, 20.07.2020, 17.00 Uhr fi ndet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Gremium: Hauptausschuss

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Beschlussvorlagen – öffentlich

3.1. Energetische Sanierung und behindertengerechter Umbau der Ek- hofschule, Los 4 – HLS-Installationsarbeiten (VOB-ÖA-60/20/080) Vorlage: HA 091/20

3.2. Nachtrag 5 zu Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha, Los 1 – Tiefbau / Oberfl ächen / Rohrverlegung (VOB- OV-66/19/031)

Vorlage: HA 092/20

3.3. Nachtrag 2 zu Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha, Los 6 – Brunnentechnik / Baumbewässerung (VOB- OV-66/19/031)

Vorlage: HA 093/20

3.4. Nachtrag 1 zu Denkmalgerechte Instandsetzung des Haupt- marktes in Gotha, Los 3 – Elektrotechnische Anlagen (VOB- OV-66/19/031)

Vorlage: HA 094/20

3.5. Neubau eines Kindergartens in Gotha-West, Los 215 – Tischler, Möbel/Sonderausstattung (VOB-ÖA-60/20/082)

Vorlage: HA 095/20

3.6. Energetische Sanierung und behindertengerechter Umbau der Ekhofschule, Los 5 – Stark- und Schwachstrominstallations- arbeiten (VOBÖA-60/20/081)

Vorlage: HA 096/20

3.7. Vergabeverfahren für Planungsleistungen nach VgV für Sanierung des Hauptmarktes in Gotha (VOL-OV-66/17/020), Nachtrag 3 Vorlage: HA 098/20

Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 06.07.2020 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses

vom 18.06.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

FA 008/20 – Überplanmäßige Ausgabe für die HH-Stelle 63000.95170 – Fußwege

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

1. Es werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000,00 € für die Haushaltsstelle 63000.95170 – Fußwege – genehmigt.

2. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.36110 – Investiti- onspauschale gemäß § 6 a Abs. 1 ThürKommHG.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

FA 009/20 – Überplanmäßige Ausgaben für die Haushaltsstelle 46400.94000 – Neubau eines Kindergartens

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

001 Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha bewilligt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 200.000,00 € zugunsten der Haushaltsstelle 46400.94000.

002 Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.36110 – Investitionspauschale gemäß § 6a Abs. 1 Thür- KommHG.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

FA 010/20 – Überplanmäßige Ausgaben für die Haushaltsstelle 63000.95180 – Ausbau des Fernradweges „Thüringer Städtekette“, 3. BA

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt:

1. Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Gotha be- schließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 71.000,00 € für die Haushaltsstelle 63000.95180 – Radwege.

2. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.36110 – Investiti- onspauschale gemäß § 6 a Abs. 1 ThürKommHG.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 06.07.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gotha vom

22.06.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

HA 080/20 – Amtsblatt der Stadt Gotha „Rathaus-Kurier“, Satz, Druck und Verteilung (UVgO-ÖA-02/20/056)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für die Ausschreibung „Amtsblatt der Stadt Gotha „Rathaus- Kurier“, Satz, Druck und Verteilung“ an die Firma Druckmedienzentrum Gotha GmbH, Cyrusstraße 18, 99867 Gotha mit einer geprüften Ange- botssumme in Höhe von 47.602,24 € / Jahr = 142.806,72 € / Laufzeit inkl. Verlängerungsoption (inkl. 2,0 % Preisnachlass ohne Bedingungen und inkl. MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 086/20 – Nachtrag Nr. 2 zu Ersatzneubau der Straßenbrücke Wieg- wasser i.Z.d. Remstädter Straße, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Kanal- und Rohrleitungsbauarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten (VOB-ÖA-66/19/001)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für den Nachtrag Nr. 2 zu Ersatzneubau der Straßenbrücke Wieg- wasser i.Z.d. Remstädter Straße, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Kanal- und Rohrleitungsbauarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten an die Firma Hobohm & Grünewald GmbH, Fliegerstraße 11, 99867 Gotha mit einer geprüften Gesamtnachtragssumme in Höhe von 38.513,42 Eu- ro (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 087/20 – Energetische Sanierung und behindertengerechter Umbau der Ekhofschule, Los 1 – Abbruch- und Rohbauarbeiten (VOB- ÖA-60/20/062)

(4)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für die Ausschreibung „Energetische Sanierung und behinder- tengerechter Umbau der Ekhofschule, Los 1 – Abbruch- und Rohbauar- beiten“ an die Firma EHB Eisenacher Hochbau GmbH, Schleierbornweg 2, 99817 Eisenach mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 194.248,57 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 088/20 – Energetische Sanierung und behindertengerechter Um- bau der Ekhofschule, Los 3 – Malerarbeiten (VOB-ÖA-60/20/064) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Auftrag für die Ausschreibung „Energetische Sanierung und behinder- tengerechter Umbau der Ekhofschule, Los 3 – Malerarbeiten“ an die Firma Ambrock GmbH, Cyrusstraße 25, 99867 Gotha mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 233.945,49 € (inkl. 19 % MwSt.) zu er- teilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 089/20 – Nachtrag 4 zu Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha, Los 1 – Tiefbau / Oberfl ächen / Rohrverlegung (VOB-OV-66/19/031)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den 4.

Nachtrag der Maßnahme „Denkmalgerechte Instandsetzung des Haupt- marktes in Gotha, Los 1 – Tiefbau/ Oberfl ächen/ Rohrverlegung“ an die Firma EUROVIA VBU GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpfer- stedt mit einer geprüften anteiligen Gesamtnachtragssumme in Höhe von 463.436,65 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

HA 090/20 – Nachtrag 1 zu Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha, Los 6 – Brunnentechnik / Baumbewässerung (VOB-OV-66/19/031)

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den 1. Nachtrag der Maßnahme „Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes in Gotha, Los 6 – Brunnentechnik / Baumbewässerung“

an die Firma EUROVIA VBU GmbH, Im Gewerbepark 28 – 30 aus 99441 Umpferstedt mit einer geprüften Gesamtnachtragssumme in Höhe von 5.703,35 € (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 06.07.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse

aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 24.06.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufge- führten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt oder unter https://www.gotha.de/ratsinfo eingesehen werden können.

B 097/20 – Jahresrechnung 2019 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Für die Jahresrechnung 2019 wird entsprechend § 82 ThürKO die ört- liche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises be- antragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 106/20 – Beschluss über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Bebauungsplan Nr. 65 „Erweiterung Industrie- und Ge- werbegebiet Gotha-Süd“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 65 „Erweiterung Industrie- und Gewerbege- biet Gotha-Süd“ vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat ge- prüft und in die Abwägung eingestellt.

1. Dem Abwägungsprotokoll gem. Anlage wird gefolgt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 37 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 32

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 7

Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

nach § 38 ThürKO: 0

2. Die Änderungen oder Ergänzungen sind in das Satzungsexemplar einzuarbeiten.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

B 110/20 – Jahresabschluss der Baugesellschaft Gotha mbH für das Geschäftsjahr 2019

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Baugesellschaft Gotha mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Der von der DOMUS AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüf- te und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verse- hene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 mit einer Bilanz- summe von 145.091.953,45 € und einem Jahresüberschuss in Hö- he von 803.713,52 € wird festgestellt.

2. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. De- zember ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 803.713,52 € wird in Höhe von 500.000,00 € an den Gesellschafter Stadt Gotha ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 303.713,52 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Lagebericht wird gebilligt.

4. Die Geschäftsführerin wird für das Geschäftsjahr 2019 ent- lastet.

5. Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind an 5 Tagen öffentlich aus- zulegen, in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Auslegung erfolgt vom 20. – 25.07.2020 im Rathaus auf dem Haupt- markt

B 111/20 – Jahresabschluss der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH 2019

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird beauftragt, in der Gesell- schafterversammlung der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

6. Der von der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jah- resabschluss für das Geschäftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 14.059.157,66 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 17.068,48 € wird festgestellt.

7. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. De- zember ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 17.068,48 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist in die Bauerneuerungs- rücklage einzustellen.

8. Der Lagebericht wird gebilligt.

9. Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

10. Die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschluss- prüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind an 5 Tagen öffentlich aus- zulegen, in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.

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63000.95570 – Mühlhäuser Straße (HH-Rest) 40.000,00 € 63000.95670 – Uelleber Straße (HH-Rest) 80.000,00 € Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

B 071/20 – Investitionsbeschluss zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) – Teil II – Infrastruktur „Komplexmaßnah- me zur Revitialisierung des Gewerbealtstandortes Gallettistraße/Am Kindleber Feld in der Stadt Gotha“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Baumaßnahme „Revitalisierung des Gewerbealtstandortes Galletti- straße/Am Kindleber Feld in der Stadt Gotha“ wird nach beiliegender Entwurfsplanung (siehe Anlagen 1 – 3) und noch zu erfolgender Geneh- migungsplanung unter Vorbehalt der Fördermittelzusage sowie der haushälterischen Absicherung des Eigenanteils ausgeführt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 074/20 – Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich der Wiesengasse“ im Ortsteil Siebleben

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich der Wiesengasse“

im Ortsteil Siebleben einschließlich Begründung wird in der Fassung Januar 2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig be- teiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 077/20 – Entsendung einer Stellvertretung in den Vorstand des Ge- wässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Stadt Gotha entsendet im Falle der Verhinderung des Herrn Ulf Zill- mann, Frau Claudia Heß, Amtsleiterin des Garten-, Park- und Friedhof- samtes, gemäß der Verbandssatzung in den Vorstand des Gewässerun- terhaltungsverbandes Hörsel/Nesse und erteilt hiermit das Mandat bis auf Widerruf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 084/20 – Beschluss über den städtebaulichen Vertrag zum Bebau- ungsplan Nr. 62.1 Wohngebiet „Riedweg“ 1. Änderung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB (Anlage 1) zwischen der Stadt Gotha und der Tewo-Bau GmbH & Co. Wohnungs- und Betreu- ungs KG zum Bebauungsplan Nr. 62.1 Wohngebiet „Riedweg“ 1. Än- derung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 083/20 – Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses zur Auf- hebung der Bebauungspläne Nr. 62.1 Wohngebiet „Riedweg“ und Än- derung zum Bebauungsplan Nr. 62.1 „Riedweg“ und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Beschluss Nr. B 876/09 Einleitungsbeschluss zur Aufhebung der Be- bauungspläne Nr. 62.1 Wohngebiet „Riedweg“ und Änderung zum Be- bauungsplan Nr. 62.1 Riedweg“ und Beschluss über die öffentliche Aus- legung vom 06.05.2009 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 098/20 – Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sondergebiet Tierpark“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1 Hiermit wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Sonderge- biet „Tierpark“ gem. § 2 und § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen.

2 Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus dem beiliegenden Lage- plan (Anlage 1) ersichtlich und hat eine Fläche von ca. 6,3 ha. Der Gel- Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Auslegung erfolgt vom 20. – 25.07.2020 im Rathaus auf dem Haupt- markt

B 108/20 – Aufhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außen- gastronomie für das Jahr 2020

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastro- nomie für das gesamte Kalenderjahr 2020 wird verzichtet.

2. Die für das Kalenderjahr 2020 bereits entrichteten Sondernutzungs- gebühren für die Außengastronomie werden dem Gebührenpfl ichti- gen ohne vorherige Antragstellung erstattet.

3. Neue Anträge auf Außengastronomie bzw. auf Erweiterung bestehen- der Außengastronomie sind auch weiterhin zu stellen. Ohne vorhe- rigen Antrag gemäß § 4 Nr. 1 und 2 der Satzung über Sondernut- zungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Gotha wird keine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Für Neuanträge werden keine Son- dernutzungsgebühren für das Kalenderjahr 2020 erhoben.

4. Die Erhebung von Verwaltungskosten ist von den Regelungen zu Pkt.

1, 2 und 3 ausgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 112/20 – Aufhebung der Sondernutzungsgebühren für Warenaus- lagen von Geschäften für das Jahr 2020

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Die für das Kalenderjahr 2020 bereits gezahlten Sondernutzungsge- bühren für Warenauslagen von Geschäften sind an die Sonder- nutzungsnehmer ohne separate Antragstellung zurückzuzahlen.

2. Neue Antragstellungen auf Warenauslagen werden für das Kalender- jahr 2020 sondernutzungsgebührenfrei gestellt. Entsprechende Anträ- ge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis sind jedoch zu stellen.

3. Die Verwaltungskosten sind von den Regelungen zu 1. und 2. ausge- nommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 073/20 – Antrag zur Verleihung des Titels „Reformationsstadt Europas“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Stadt Gotha stellt aufgrund ihres weltweit bedeutenden reformato- rischen Erbes und der Vielfalt reformatorischer Aktivitäten bei der Ge- meinschaft der Evangelischen Kirchen Europas (GEKE), den Antrag zur Verleihung des Titels „Reformationsstadt Europas“.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 105/20 – Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Erhebung von Beiträgen nach § 7 Thüringer Kommunalabgabenge- setz (ThürKAG) für straßenbauliche Maßnahmen – Straßenausbaubei- tragssatzung (SABS) –

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Erhebung von Beiträgen nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) für straßenbauliche Maßnah- men – Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) –

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 104/20 – Außerplanmäßige Ausgaben für die Schaffung innerstäd- tischen Parkraumes am Mühlgrabenweg unter der Haushaltsstelle 68000.95210

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt außerplanmäßige Ausgaben für die Schaffung innerstädtischen Parkraumes und eines „Mini- waldes Mohrenquartier“ in Höhe von insgesamt 218.669,30 € für den Haushalt 2020.

2. Die Deckung wird wie folgt sichergestellt:

Verwahrkonto 222 – Stellplatzablöse 88.669,30 € 21100.94130 – Schulhof GS „Erich-Kästner“

Am Anger (HH-Rest) 10.000,00 €

(6)

tungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Gotha: Flur 21, Flst. 34/3, 68/6, 74/12, 76/3, 76/4, 76/5, 78/3, 78/4, Teilfl ächen der Flst. 68/2, 68/3, 68/7, 74/10, 112/20, 121 und 122 sowie Flur 11, Flst. 54/2.

3 Es wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

4 Es wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durch- zuführen und diese zu Äußerung, auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung, aufzufordern.

5 Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 099/20 – Beschluss über die Abwägung der privaten und öffentli- chen Belange zum Bebauungsplan Nr. 59 Wohnbebauung „Hanglage In der Klinge“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Be- lange und öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 59 Wohnbebauung „Hanglage In der Klinge“ vorgebrachten Stellung- nahmen hat der Stadtrat geprüft und in die Abwägung eingestellt.

1. Dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 – Abwägungsprotokoll wird gefolgt.

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 37 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 34

Ja – Stimmen: 25

Nein – Stimmen: 4

Enthaltungen: 5

Von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

nach § 38 ThürKO: 0

2. Änderungen und Ergänzungen sind in die Ergänzungssatzung einzu- arbeiten.

3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über das Ergeb- nis der Abwägung zu informieren.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

B 101/20 – Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlus- ses zum Bebauungsplan Nr. 50 „Dorfkern Sundhausen, Bereich – Am Anger“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Beschluss Nr. B 632/08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- plan Nr. 50 „Dorfkern Sundhausen, Bereich Anger – Am Anger“ vom 30.01.2008 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 103/20 – Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungs- sperre zum Bebauungsplan Nr. 41 „Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und § 21 der Thüringer Gemein- de- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) erlässt die Stadt Gotha zur Sicherung der Planung die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 41 „Mohrenstraße / Mühlgrabenweg“.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 107/20 – Beendigung Betriebsführungsvertrag zwischen dem Gewäs- serunterhaltungsverband „Flößgraben-Leina“ und der Stadt Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Betriebsführungsvertrag vom 30.03.2012 in den Fassungen der 1. Änderung vom 01.01.2015 und der 2. Änderung vom 01.01.2018 zwischen dem Gewässerunterhaltungs- verband „Flößgraben-Leina“ und der Stadt Gotha zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 113/20 – Überplanmäßige Ausgaben für die Haushaltsstelle 63000.95580 –Komplexmaßnahme Gallettistraße und Am Kindleber Feld

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

3. Es werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 650.000,00 € für die Haushaltsstelle 63000.95580 – Komplexmaßnahme Gallettistra- ße und Am Kindleber Feld genehmigt.

4. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.36110 – Investiti- onspauschale gemäß § 6 a Abs. 1 ThürKommHG.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

A 086/20 – Berufung sachkundiger Bürger in die Ausschüsse – Frak tion AfD

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Berufung von Rene Hünefeld als sachkundigen Bürger in den So zial-, Sport- und Kulturausschuss.

Die Berufung von Marcel Kramer als sachkundigen Bürger in den Stadt- planungs-, Bau- und Umweltausschuss.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

A 114/20 – App-Erweiterung auf Stadtratstablets – Fraktion CDU

Abstimmungsergebnis: in Ausschuss verwiesen A 085/20 – Gotha wird „Sicherer Hafen“ für Gefl üchtete – Fraktion DIE LINKE

Abstimmungsergebnis: in Ausschuss verwiesen

A 088/20 – Arbeitsgruppe zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK – Gotha 2030 – Fraktion DIE LINKE Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Gotha 2030, als Fort- schreibung des Stadt- und Verkehrskonzeptes von 2005 stellt für die Stadt Gotha eine besondere Arbeitsgrundlage für zukünftige kommu- nale Investitions- und Maßnahmeplanungen dar. Der Stadtrat beschloss diese wesentlichen Leitlinien zur infrastrukturellen Stadtentwicklung am 02.09.2015 einstimmig, nach fast zweijähriger Erarbeitung mit größtmöglicher Bürgerbeteiligung. Es wurden dabei alle verkehrlichen, siedlungsstrukturellen, wirtschaftlichen, soziodemographischen und städtebaulichen Komponenten einbezogen. Darüber hinaus ist der Ver- kehrsentwicklungsplan zur Verbesserung der Mobilität im Sinne von Nachhaltigkeit und Effi zienz unter den heutigen Bedingungen Teil die- ses umfangreichen Konzeptes.

Der Stadtrat beschließt:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen dieses integrierte Stadtentwicklungs- konzept ISEK fortzuschreiben.

2. Kurz- und mittelfristig soll eine temporäre Arbeitsgruppe mit Ver- tretern der Stadtratsfraktionen, Fachleuten der Verwaltung, Fach- leuten und Betroffenen aus der Bürgerschaft bei der Erarbeitung mitwirken.

3. Regelmäßig wird im Stadtrat dazu berichtet.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

A 089/20 – Bereitstellung von Unterlagen als Printmedium – Fraktion DIE LINKE

Die Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat stellt den Antrag, Beschlussvor- lagen, hier die Haushaltssatzung als gedruckte Version den Fraktionen bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

A 090/20 – Implementierung des kostenfreien Petitionstools „open- Petition“ – Fraktion FWG-PIRATEN

Abstimmungsergebnis: in Ausschuss verwiesen

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A 082/20 – Öffentlichkeitswirksame Beförderung und Weiterentwick- lung des Angebotes „Gothaer Stadtpass“ – Fraktion FWG/PIRATEN

Abstimmungsergebnis: in Ausschuss verwiesen

A 087/20 – Öffentliche Grillplätze – Fraktion B’90/Die Grünen Die Stadtverwaltung Gotha möge prüfen, auf welchen Flächen im Stadt- gebiet der Stadt Gotha die Ausweisung weiterer öffentlicher Grillplätze möglich ist.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

A 115/20 – Kostenfreie Südbadnutzung für Kinder und Jugendliche un- ter 18 Jahren – Fraktion B’90/Die Grünen

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt: Der Stadtrat möge be- schließen, dass im Zeitraum der Thüringer Sommerferien 2020 (18.07.2020 bis 30.08.2020) für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Eintritt in das Gothaer Südbad kosten- frei ist.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

A 116/20 – Erlass der Sondernutzungsgebühren – Fraktion B’90/Die Grünen

Abstimmungsergebnis: zurückgezogen

B 076/20 – Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags für eine Teilfl äche des Grundstücks Gemarkung Gotha, Flur 34, Flurstück 67/8, Am See- berg 1a

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, für eine Teil- fl äche mit einer Größe von ca. 1.200 m2 des Grundstücks Gemarkung Gotha Flur 34 Flurstück 67/8 – Am Seeberg 1a (Anlage 2) einen Erb- baurechtsvertrag nach den Eckpunkten des Datenblattes in Anlage 1 abzuschließen.

2. Nach Wegfalles der Gründe für die Nichtöffentlichkeit ist dieser Be- schluss zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 092/20 – Verkauf einer Gewerbefl äche im Industrie- und Gewerbe- gebiet Gotha-Süd zur Errichtung zweier Produktionshallen und eines Verwaltungsgebäudes

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Grund- stücke Gemarkung Gotha Flur 21 Flurstück 104/15, 105/14, 105/15, 118/5 und 118/12 (Anlage 2) – Rudloffstraße mit einer Gesamtgröße von 9.374 m2 nach den Eckpunkten des Datenblattes in Anlage 1 zu veräußern.

2. Nach Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit ist dieser Be- schluss zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 102/20 – Zustimmung zum Verkauf und zur Belastung eines Woh- nungserbbaurechts am Grundstück Gotha, Robert-Blum-Straße 21 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

Dem Verkauf und der Belastung des Wohnungserbbaurechts (Wohnung Nr. 2, Miterbbaurechtsanteil von 250/1000) am Grundstück Gotha, Ro- bert-Blum-Straße 21, Flur 18, Flurstück 54/16, der derzeitig im Grund- buch eingetragenen Erbbauberechtigten an den Käufer wird gemäß den Eckpunkten des Datenblattes zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

B 109/20 – Verkauf einer Teilfl äche von ca. 1.403 m2 des städtischen Grundstückes, Böhnerstraße, Flur 19, Flurstück 150/119

Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, eine Teilfl ä- che von ca. 1.403 m2 des städtischen Grundstückes in der Gemarkung

Gotha, Böhnerstraße, Flur 19, Flurstück 150/119 nach den Eckpunk- ten des Datenblattes in Anlage 1 zu veräußern.

2. Nach Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit ist dieser Be- schluss zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gotha, den 06.07.2020

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 2

„Sondergebiet Tierpark“

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 gem.

§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sonder- gebiet Tierpark“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planver- fahren gemäß BauGB i.d.d.g.F. damit eingeleitet.

Das Plangebiet befi ndet sich in südwestlicher Lage am Fuße des Klei- nen Seeberges und umfasst das Areals des bestehenden Tierparks ent- lang des Töpfl eber Weges. Eingeschlossen sind der Töpfl eber Weg im Bereich des Tierparks sowie angrenzende Flächen bis zur Ohrdrufer Straße. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung des Tierparks bilden und eine lang- fristige Perspek tive bieten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Fläche von ca. 6,3 ha. Er umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Gotha: Flur 21, Flst. 34/3, 68/6, 74/12, 76/3, 76/4, 76/5, 78/3, 78/4, Teilfl ächen der Flst. 68/2, 68/3, 68/7, 74/10, 112/20, 121 und 122 sowie Flur 11, Flst. 54/2. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der obenstehende Lageplan maßgebend.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan er- folgt auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pande- mie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch Auslegung des Planentwurfs mit Begründung im Internet.

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Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3 Wohn- gebiet „Nördlich der Wiesengasse“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 Wohngebiet „Nördlich der Wiesengasse“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Fassung von Januar 2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 30/2, 31/2, 33/4 und 67/20 (Teilfl äche) in der Flur 37, die Flurstücke 1205/3 und 1208 (Teilfl ächen) in der Flur 36 sowie das Flurstück 435 (Teilfl äche) in der Flur 35, alle Gemarkung Gotha mit einer Fläche von ca. 0,30 Hektar. Durch den Bebauungsplan soll Baurecht für das Seg- ment Mehrfamilienhaus geschaffen werden. Für den räumlichen Gel- tungsbereich ist der nebenstehende Lageplan maßgebend.

Das Plangebiet befi ndet sich im Osten des Ortsteils Siebleben der Stadt Gotha und umfasst bisher unbebaute Flächen im Bereich zwischen der Wiesengasse und der Grünen Gasse.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“

gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich,

Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 Wohngebiet „Nördlich der Wiesengasse“ im OT Siebleben

Die Unterlagen, Geltungsbereich und Ziele und Zwecke der Planung, können in der Zeit vom 27. Juli 2020 bis 28. August 2020 auf der Inter- netseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleit- planung → öffentliche Auslegungen eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24 während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

aus und können dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 03621/222-601 oder 03621/222-404 eingesehen wer- den. Auf Grundlage des Hygienekonzeptes der Stadtverwaltung kön- nen Termine nur für Einzelpersonen vergeben werden.

Melden Sie sich zum vereinbarten Termin am Hintereingang Philo- sophenweg des Neuen Rathauses und klingeln Sie. Sie werden dann persönlich von der zuständigen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter ab- geholt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnah- men mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erfor- derlich.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig- keit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich da- rauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen aus- drückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet, eine Kompensationspfl icht entfällt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Ge- nehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssi- cherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch Auslegung des Planentwurfs mit Begründung im Internet.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 27. Juli 2020 bis 28. August 2020 auf der Internetseite der Stadt Gotha unter:

www.gotha.de → Leben in Gotha → Planen, Bauen, Wohnen → Bauleit- planung → öffentliche Auslegungen eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme im Neuen Rat- haus, Ekhofplatz 24 während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

aus und können dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 03621/222-601 oder 03621/222-404 einge - sehen werden. Auf Grundlage des Hygienekonzeptes der Stadt- verwaltung können Termine nur für Einzelpersonen vergeben wer - den.

Melden Sie sich zum vereinbarten Termin am Hintereingang Philo- sophenweg des Neuen Rathauses und klingeln Sie. Sie werden dann persönlich von der zuständigen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter ab- geholt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnah- men mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erfor- derlich.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben, sofern die Stadt Gotha deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ge- gen den Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen die- ser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- ten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich da- rauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öf- fentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen aus- drückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu ver merken.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und Ladung

zum Planwunschtermin

1. Im Flurbereinigungsverfahren Stausee Wangenheim liegen die Nach- weise über die Ergebnisse der Wertermittlung

im Zeitraum von 3. August 2020 bis 4. September 2020 Jeweils täglich von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Im Bürgerhaus (Roter Hof ), Hauptstraße 33, 99869 Nessetal OT Wangenheim zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Während dieser Zeit werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehör- de zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein.

Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Aufgrund der aktu- ellen Pandemielage kann die Einsichtnahme nur mit vorheriger Ter- minabsprache in dem genannten Zeitraum erfolgen. Bitte beach- ten Sie die unter 4. aufgeführten Maßnahmen, die sich aus den ge- genwärtigen Regelungen zur Kontaktminimierung ergeben.

2. Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung fi ndet gleichzeitig mit dem Termin zum Planwunschtermin statt (siehe 3.) 3. Vor Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über

ihre Wünsche für die Abfi ndung zu hören. Diese Planwünsche zur Ge- staltung der Abfi ndungsgrundstücke können sowohl in Einzelver- handlungen als auch schriftlich abgegeben werden.

Die Einzelverhandlung beginnen ab dem 3. August 2020 im Bürger- haus „Roter Hof“ der Gemeinde Nessetal, Ortsteil Wangenheim, Hauptstraße 33.

Ihr Termin für den Anhörungstermin / Einzelverhandlung, zu dem ich Sie hiermit einlade, wurde Ihnen (Eigentümer / Bevollmächtig- ter / Vertreter) übersendet.

Sollten Sie zu dem Ihnen benannten Termin verhindert sein, bitte ich Sie um telefonische Benachrichtigung unter 03 61/5 74 12 38

In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Werter- mittlung eingehend erläutern. Aufgrund der aktuellen Pandemielage kann die Einsichtnahme nur mit maximal 3 Personen in dem genannten Zeitraum erfolgen. Bitte beachten Sie die unter 4. aufgeführten Maß- nahmen, die sich aus den gegenwärtigen Regelungen zur Kontaktmini- mierung ergeben.

Zur Vorbereitung des vorgenannten Termins bitte ich Sie um Kenntnis- nahme der Hinweise auf beiliegenden Merkblatt. Weiterhin ist der für Sie betreffende Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes beige- fügt, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grund- stücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung.

Da aufgrund der aktuellen Pandemielage keine Informationsveranstal- tung für alle Teilnehmer stattfi nden kann fi nden Sie ab dem 30. Juli 2020 weitere Informationen unter www.thueringen.de/tlbg/fl urberei- nigung

Unter dieser URL erhalten Sie Informationen zu

– Den Abfi ndungsgrundsätzen des Flurbereinigungsgesetzes

– Dem Zusammenhang zwischen Fläche und Wert bei Verlegung von Grundstücken,

– Dem Verlauf der Einzelverhandlungen, – Dem Planwunschbogen

– Dem von den Teilnehmern voraussichtlich zu tragenden Anteil der Landaufbringung zu den gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla- gen (§§ 40 und 47 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]),

– Der Möglichkeit, dass die Teilnehmer mit ihrer Zustimmung auch in Geld abgefunden werden können,

– Der Notwendigkeit, sich eingehend mit den Abfi ndungsvorstel- lungen zu befassen,

– Abfi ndung in bedingter Lage,

– Beispielen gerechtfertigter und ungerechtfertigter Abfi ndungswün- sche,

– Dem Grundsatz, dass beim Wunschtermin keine Zusicherungen über die Erfüllung der Abfi ndungswünsch gegeben werden kann, – Mögliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel und Erläuterungen zur

Wertermittlung.

Des Weiteren fi nden Sie hier zur Abgabe des Planwunsches erforder- liche Kartenunterlagen.

Weitere Kartenunterlagen können zu Ihrem Verhandlungstermin einge- sehen werden.

Bitte bringen Sie zum Verhandlungstermin Ihren Personalausweis mit!

Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten für den Fall, dass sie sich auf einen gemeinsamen Bevollmächtigten verstän- digt haben, nur einen Auszug. Der gemeinsame Bevollmächtigte ist ver- pfl ichtet, die übrigen Eigentümer über den Erhalt des Auszuges zu in- formieren und den Auszug zugänglich zu machen. Vertreter und Pfl eger erhalten ebenfalls einen Auszug, es entfällt jedoch die Informations- pfl icht.

Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin vorzubringen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Fest- stellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich bei der Flurbe- reinigungsbehörde zu erheben. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt frühestens zum 1. Februar 2021.

Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzu- sehen sind.

Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich be- kanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wer- termittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfi ndungsanspruches, der Land- und Geldab- fi ndung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.

Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensge- bietes nachzuprüfen, da Landabfi ndung auch außerhalb des Be- reiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfah- rensgebietes einzusehen.

Das direkte Gespräch mit der Flurbereinigungsbehörde im Verhand- lungstermin dient nicht zuletzt dazu, Unklarheiten im Hinblick auf die Möglichkeiten der Abfi ndungsgestaltung zu besprechen und hat sich in der Vergangenheit auch für das Verständnis des Weiteren Verfah- rensverlaufs als hilfreich erwiesen. Sollten Sie dennoch beabsichti- gen Ihren Planwunsch schriftlich abzugeben, so benutzen Sie bitte den beigefügten Planwunschbogen zur schriftlichen Zusendung und senden diesen bis zum 02. Oktober 2020 an das Thüringer Landes- amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungs- bereich Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

4. Seitens des TLBG werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen ge- gen die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus getroffen. Hierzu gehören Maßnahmen zur räumlichen Trennung zwischen den Bediensteten des TLBG und den Teilnehmern sowie das Tragen von Mund-Nasen- Bedeckungen durch die Bediensteten des TLBG sowohl anlässlich der Auslegung als auch zum Anhörungstermin / Einzelverhandlung.

Wir bitten Sie ebenfalls durch Einhaltung der folgenden Regeln bei der Durchführung der Auslegung und des Anhörungstermins / Einzelver- handlung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen:

– Es sollen maximal drei Personen je Ordnungsnummer (bei Erben- gemeinschaften wird, soweit erfolgt, auf für das Verfahren beste- hende Bevollmächtigungen verwiesen) an den an den Terminen teilnehmen.

– Für die Dauer des Termins ist das Tragen von Mund-Nasen-Bede- ckungen verpfl ichtend.

– Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den an der Verhandlung teilnehmenden Personen ist grundsätzlich einzuhalten. Ausge- nommen ist der Mindestabstand zwischen den in einem Haushalt lebenden Personen.

– Vorbereitend und während der Termindurchführung bitten wir um Einhaltung der Regelungen zur Händehygiene und der Husten- und Niesetikette (siehe u. a.: https://www.infektionsschutz.de/

hygienetipps/).

– Vorbereitend und während der Termindurchführung Einhaltung der Händehygiene und der Husten- und Niesetikette (siehe u. a.:

https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/),

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Nichtamtlicher Teil

Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive – sucht zum 01.01.2021 einen

Leiter einer Kindertages- einrichtung (m/w/d)

Kindergarten „Sternenzauber“

Die gesamte Ausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite:

www.gotha.de (Ausschreibungen/Stellenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit Ihren vollständigen Unterlagen bis zum 6. August 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Perso- nalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Personalabteilung (Tel.: 03621/222-238 u. 03621/222-316) wenden.

gez. Kreuch Oberbürgermeister Die Stadt Gotha

– Residenzstadt mit großer Perspektive –

sucht zum 1. April 2021 zur Ausbildung im Amt für Brandschutz einen

Brandmeister-Anwärter

(m/w/d)

Nähere Informationen zu den Stellenausschreibungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/

Stellenausschreibung)

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. August 2020 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Teilnehmer, die innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infi zierten Person oder zu einem Ansteckungs- verdächtigen im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG hatten, werden gebeten, den Terminen fernzubleiben. Dies gilt auch für Teilnehmer mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie für Teilnehmer mit jeglichen Erkäl- tungssymptomen. Bitte machen Sie von der Möglichkeit der schrift-

– Ende des Amtlichen Teils –

Für alle anderen Geschäfte wird zusätzlich ge- prüft, wie von Seiten der Stadt die Wirksam- keit von Werbung wie Werbeanlagen und Schaufenstern unterstützt werden kann – mit der Hoffnung, dass beispielsweise Mitnah- meeffekte zwischen den einzelnen Geschäf- ten der Innenstadt vergrößert werden kön- nen, indem etwa kurze Wege zwischen den Läden gesucht werden und versucht wird,

„versteckte“ Angebote in die Laufwege von Kundinnen und Kunden zu integrieren.

Fortsetzung von der Titelseite Die Stadt strebt an, so eine gute und einheit- liche Lösung zu finden, die es der Verwaltung und den Gewerbetreibenden ermöglicht, die Innenstadt zukünftig noch besser zu beleben und die historischen Besonderheiten dabei als herausstellendes Merkmal zu nutzen – Margarethenkirche, Schellenbrunnen, Fisch- keller und die vielen imposanten historischen Fassaden.

Dazu wird gehören, dass die unterschiedlichen Nutzungen auf der Erfurter Straße, dem Neu- markt, der Marktstraße, dem Brühl, dem But- termarkt und natürlich auch auf dem Haupt- markt und den umliegenden kleinen Straßen

konkret betrachtet werden müssen. Das be- trifft den Fuß- und Radverkehr, die Außengas- tronomie, den Lieferverkehr, die Nutzung von Werbeträgern im öffentlichen Raum, den PKW- Verkehr und die Verweilmöglichkeiten.

Dazu erarbeitet die Stadt Gotha aktuell einen Konzeptentwurf, der nach der Fertigstellung des Hauptmarktes greifen soll. Derzeit gilt es zunächst die Rahmenbedingungen ausführ- lich zu untersuchen und zusammenzutragen.

Hierzu fanden bereits die ersten Gespräche mit dem Gewerbeverein Gotha e.V. statt, de- nen sich dann die öffentliche Diskussion an- schließen soll.

Schaffung von Parkraum für die Innenstadt

Bauarbeiten am alten ZOB schreiten voran

Die Stadt Gotha hat am 6. Juli 2020 am alten Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) am Mühl- grabenweg begonnen, weitere ca. 185 kosten- freie Stellplätze mit direktem Zugang zur zen- tralen Innenstadt zu errichten. Nachdem der Abriss der alten Überdachungen bereits er- folgt ist, werden nunmehr die alten Bussteige abgebrochen, die Oberfl äche neu hergestellt, die Entwässerung angepasst und die Park- plätze markiert. Neben den allgemeinen Park- plätze werden auch Elektroladesäulenplätze sowie ausreichende Behindertenstellplätze vorgesehen. Als zusätzliche Maßnahme wird an der Freifl äche Mohrenberg/Mühlgraben-

weg gegenüber dem Parkplatz ein Miniwald entstehen, dessen Herrichtung mit der Pfl an- zung von ca. 2.800 Stecklingen im Herbst in der Maßnahme inbegriffen ist. Mit den Bereits Ende 2019 markierten Stellplätzen auf der Vorfl äche des ZOB stehen damit nach Ab- schluss der Arbeiten ca. 250 neue und kosten- freie Stellplätze in unmittelbarer Nähe der zentralen Innenstadt zur Verfügung, was ein Alleinstellungsmerkmal Gothas darstellt. Da- mit wird ein wichtiger Baustein zur Unterstüt- zung der ansässigen Wirtschaft geleistet.

Auftragnehmer für die Gesamtmaßnahme ist die Firma Maik Ludwig Tiefbau aus Emleben.

Die Fertigstellung ist für Mitte August 2020 geplant.

lichen Planwunschabgabe Gebrauch oder setzen Sie sich mit uns zwecks Vereinbarung einer späteren Anhörung (Einzelverhandlung) un- ter der o. a. Rufnummer in Verbindung.

gez. Volker Hartmann

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Telefonische Bürgersprech stunde des Oberbürgermeisters

Durch die Corona-Pandemie sind die Möglich- keiten für persönliche Gespräche derzeit ein- geschränkt, dies wirkt sich auch auf die regel- mäßigen Bürgersprechstunden im Histo- rischen Rathaus aus. Deshalb bietet Oberbür- germeister Knut Kreuch eine telefonische Sprechstunde an, damit die Gothaerinnen und Gothaer mit ihm dennoch ins Gespräch kom- men können.

Die telefonische Bürgersprechstunde fi ndet am Donnerstag, dem 23.07.2020, von 14.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 03621/222-278 statt. Anfragen können per Te- lefon direkt in diesem Zeitraum oder schriftlich vorab an ob-assistentin@gotha.de mit Angabe der eigenen Telefonnummer gestellt werden, dann ruft der Oberbürgermeister zurück.

keiten wurden gesäubert und der Beckenum- gangsbereich am Nichtschwimmerbecken wurde neu gepfl astert.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgte ohne weitere Förderung über einen Haushalts- überschuss der Baumaßnahmen vom Stadt- bad (Bauzeit: September 2019 bis Juni 2020, Gesamtkosten: 416.300 Euro).

Spielplatz in der Gabelsbergerstraße nach Umbau wieder offen

Seit dem 19. Juni 2020 ist der Spielplatz in der Gabelsbergerstraße wieder geöffnet. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Gestaltung des Spielplatzes geplant und die Landschaftsbau- arbeiten ausgeschrieben. In Anlehnung an die sich in unmittelbarer Nähe befi ndende Feuer- wehr sollte ein Spielplatz mit dem Thema Feu- erwehr entstehen. Leider verzögerte sich der Bau aufgrund von langen Lieferzeiten der Her- stellerfi rma, sodass erst im Frühjahr mit den Arbeiten begonnen werden konnte. Im März startete der umfangreiche Umbau, der durch die Firma Avant Gebäudedienste ausgeführt wurde.

Herzstück des Spielplatzes ist der Feuerwehr- löschzug, der nicht nur zum kreativen Rollen- spiel einlädt, sondern auch mit Rutsche, Rutschstange, Sandspielwerk und Kletter- wand ausgestattet ist. Um Platz zum Spielen und Toben zu schaffen, wurde die Schaukelan- lage abmontiert und an anderer Stelle auf dem Spielplatz wieder eingebaut. Auch der Sandka- sten wurde erneuert. Neuer Spielsand lädt nun die kleinen Besucherinnen und Besucher zum Buddeln und Burgenbauen ein.

Schon von Weitem ist der Spielplatz nun sicht- bar, denn durch die Unterstützung der Feuer-

Sanierung des Südbades fertiggestellt

Die Sanierung des Südbades am Riedweg ist abgeschlossen, seit dem 3. Juli kann wieder gebadet werden. An den aus dem Jahr 1925 stammenden Schwimmer- und Nichtschwim- merbecken hatten sich mit der Zeit erhebliche Schäden und Risse an Wänden und Böden ge- zeigt. Zur Reduzierung des nicht unerheb- lichen Wasserverlustes und zum Schutz der Umwelt sollten diese Wasserbecken abgedich- tet werden.

Zum Beginn der Sanierungsarbeiten wurden noch weitere Baumängel in der alten Bausub- stanz festgestellt, die zuerst behoben wer- den mussten. Ferner bekamen das Schwim- merbecken eine neue Bodenplatte, das Nichtschwimmerbecken einen neuen Be- ckenkopf und die Duschen neue Trinkwasser- leitungen.

Nach der baulichen Instandsetzung sowie Er- tüchtigung der Badewassertechnik wurde je Becken eine PVC-Folie zur Abdichtung einge- baut. Die vorhandenen Ausstiegsmöglich-

wehr Gotha konnte auch der Zaun instandge- setzt werden. Dieser wurde rot lasiert, was den Charakter des Spielplatzes zusätzlich unter- streicht. Die Überarbeitung der Bänke, das Aufbringen von Hackschnitzeln und Fallschutz- matten, aber auch die Durchführung der Pfl e- ge des Spielplatzes, wurden von Mitarbeitern des Garten-, Park- und Friedhofsamtes vorge- nommen. Für die Maßnahme hat die Stadt Go- tha 40.000 € investiert.

Gesundheit

Heike Strumpf (03621) 8230-44 h.strumpf@vhs-gotha.de

Sommerferienkurs „Fit mit der VHS“

Mit diesem Kurs unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, um während des Sommers gesundheitlich aktiv zu sein. Dabei können Sie verschiedene Angebote unserer Kurs- leiter/innen des Fachbereiches Gesundheit kennenlernen. Der Kurs kann nur als Gesamt paket gebucht werden.

Entspannung mit Hatha-Yoga 21.07.2020 Balance zwischen Körper und Geist – gezielte Übungen zum inneren Ausgleich 28.07.2020

Hawaiianischer Hula-Tanz und orien- talischer Tanz 04.08.2020

Meditation zur inneren Harmonie 11.08.2020

YIN-Yoga 18.08.2020 Hatha-Yoga 25.08.2020 Yoga im Sommer am Vormittag ab 06.08.20, Do, 09.30 – 11.00 Uhr

VHS-Sprachenland

Heike Strumpf (03621) 8230-44 h.strumpf@vhs-gotha.de

Polnisch – Schnupperkurs an einem Wochenende

17./18.07.20, Fr, 17.30 – 20.45 Uhr und Sa, 10.00 – 15.00 Uhr

Einzelveranstaltung

Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!

Rosenzauber für alle Sinne am 07.07.20, Di, 18.30 – 20.00 Uhr

Herbstsemester 2020

Anmeldezeit vom 24.08. bis 04.09.2020 Infos sind möglich unter 03621/8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Land- ratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schu- len Sport und Kultur, Sachgebiet Kreis- volkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Str. 37) und auf unserer Web seite: www.vhs-gotha.de.

Volkshochschule des Landkreises Gotha

„Kleine

Volkszählung“ 2020

Das Thüringer Landesamt für Statistik führt im Jahr 2020 erneut eine Haushaltsbefragung durch. Dabei werden dieses Mal nur Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Lage erhoben. Dazu werden wie- der stichprobenweise verschiedene Haushalte auch in der Stadt Gotha angeschrieben. Den betreffenden Haushalten wird die bevorste- hende Befragung schriftlich angekündigt. Für die ausgewählten Haushalte besteht Aus- kunftspfl icht.

Foto: Lutz EbhardtFoto: Lutz Ebhardt

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Mario Werneburg (VR Bank Westthüringen e.G.), Sabine Erlewein (Stadtwerke Gotha GmbH), Chris tine Riede (Baugesellschaft Gotha mbH), Rainer Seyfarth (Autohaus Rainer Seyfarth GmbH & Co. KG) und Marlis Seyfarth (Automobile Am Mönchhof GmbH) freuen sich gemeinsam mit Oberbürger meister Knut Kreuch – hier in Gestalt von Conrad Ekhof zur ebenfalls im Rahmen des Pressetermins statt-

findenden Präsentation der Ekhof-Medaille – und Claudia Heß, Leiterin des Garten-, Park- und Friedhofsamtes der Stadt Gotha, über den durch Sponsorengelder ermöglichten Blumen- schmuck. Auch die EUROVIA Verkehrsbau Uni- on GmbH und die Avant Gebäudedienste GmbH haben mit ihrer Spende geholfen, den Sommer in der Innenstadt mit Blumensäulen und -kugeln bunt zu gestalten.

Herzliche Glückwünsche allen Jubilarinnen und Jubilaren

des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag:

Blumenschmuck für die Innenstadt

01.08. Volker Herr (70), Antonina Kulaeva (85), Marianne Röhrich (70), Ingo Steinert (80);

02.08. Christine Liebe (90), Erich Schmidt (75), Klaus-Dieter Schütz (70); 03.08. Ruth Gi- sela Eisermann (90), Gerhard Engel (80), Gerd Jäger (70), Erika Leimbach (85), Wolfgang Voi- gt (75); 04.08. Andrej Hartwig (80), Monika Heinzerling (80), Eva-Maria Herz (70), Günter Reda (85), Hans Schmidt (90); 05.08. Helfried Einenkel (75), Elisabeth Hoyer (85), Ingrid Nürnberger (80); 06.08. Lothar Willi Hessen- müller (70), Gisela Kalipke (75), Peter Kulygin (70), Walter Mahr (70), Hartwig Vogt (90), Ur- sula Wilhelm (70); 07.08. Hans-Peter Anton (75), Helga Döpping (85), Wolfgang Giesa (80), Harald Offhaus (70), Dietrich Pemsel (70), Hel- ga Reich (85), Helga Schwuchow (75); 08.08.

Marlies Eck (70), Heidemarie Kirchner (75), Christine Rademacher (80), Sabine Steinmetz (70), Elke Sterzel (70), Christa Tennstedt (75);

09.08. Johanna Müller (70), Christel Steinberg (80), Christa Sülzenbrück (70); 10.08. Hella Christa Brühl (80), Roswitha Minna Marie Eiser (70), Sigrid Freytag (75), Heide Gross (80), Edith Ilse Haase (90), Christa Kössel (70), Manfred Krupper (70), Sieglinde Leinhos (80), Max Liebelt (75); 11.08. Manfred Greiner (80), Chris tina Hallmann (85), Emmy Isolde Adel- heid Lindner (85), Jürgen Szlosze (70), Christa Voll (85); 12.08. Lotte Göring (80), Bärbel Alice Nitschke (75), Christina Rudolph (70), Manfred Scholz (70), Heini Steinbrück (85), Eveline Witthauer (75); 13.08. Frieder Baldauf (70), Hans Joachim Wagner (70); 14.08. Jutta Auradniczek (70), Marlena Grysko (70), Han- nelore Jungmann (80), Harald Kahle (70), Gise- la Koch (85), Roswitha Schramm (75); 15.08.

Ute Brandt (80), Karin Hempel (75), Rosemarie Katzmann (80), Brigitte Kayser (80), Brigitta Köhler (80), Wolfgang Kohls (75), Walter Mar- tini (90), Monika Wilde (80); 16.08. Rudolf Müller (70), Christel Riede (80), Günter Werner Zirpel (70); 17.08. Lilli-Else Klein (85), Konrad Merten (85), Viktor Schumacher (85), Ilona Stellmacher (70); 18.08. Egon Bombach (80);

19.08. Gerhard Alban (70), Rudi Brand (85), Marita Dorstewitz (80), Gerda Mönch (70), Rolf Rausch (80), Gudrun Wagner (80); 20.08.

Rosemarie Bergk (80), Marianne Keiner (80), Georg Richter (80), Klaus-Dieter Simmen (70);

21.08. Peter Brill (70), Renate Froehlich (80), Dieter Grauel (80), Jutta Hasenstein (70), Wolf- gang Kranz (80), Klaus Lübke (80); 22.08. Ruth Hübner (95), Erika Kilian (70), Helga Schöder (85); 23.08. Gerd Götz (80), Brigitte Köferstein (70), Dieter Wendler (80); 24.08. Waltraud Bärtl (85), Erika Herms (85), Edith Holzhause (85), Wolfgang Menger (70), Anneliese Orlich (85), Klaus Reinhard (85), Ursula Schätzchen (70), Monika Sorge (80); 25.08. Sonja Baum- bach (70), Gisela Eckardt (80), Sigrid Faruga (80), Dr. Gerd Fischer (80), Hasso Mann (90), Brigitte Schmidt (80), Waltraud Steinwitz (75);

26.08. Helmut Bartels (80), Brigitte Deubel (70); 27.08. Hartmut Christel (70), Hartmut Henatsch (80), Jutta Lange (80), Margit Teu- bert (85); 28.08. Silvia Hannelore Riedel (70), Winfried Schieke (80); 29.08. Marita Beck (80), Charlotte Hellthaler (90), Karlheinz Kleinsteuber (85), Edith Wichert (80); 30.08.

Karin Gräfe (80), Ursula Paul (75), Rolf Willy Hugo Platz (85); 31.08. Helga Jäger (75), Karin Jänner (70), Waltraud Preuß (90), Werner Ruhnau (85)

Sandreinigung auf den öffentlichen städtischen

Spielplätzen

Am 10. Juli 2020 begann die Durchführung der Sandreinigung auf elf öffentlichen städtischen Spielplätzen innerhalb des Stadtgebietes Gotha und der Ortsteile. Dabei wurde auch neuer Fallschutzsand, Fallschutzkies und Spielsand eingebaut. Zuvor erfolgte jedoch die biologisch-mechanische Tiefenreinigung (TÜV- geprüft) mit gleichzeitiger Belüftung. Dabei wird Unrat jeder Art, wie z. B. Glasscherben, Flaschenverschlüsse, Zigarettenkippen und dergleichen, schon ab einer Partikelgröße von 8 mm nahezu vollständig ausgesondert.

In diesem Jahr führt die Firma Braß & Schmidt aus Erfurt / Stotternheim die Sandreinigung aus. Die Stadt Gotha investiert in die Sandrei- nigung 12.000 €.

Neue Basketball-Körbe im Volkspark-Stadion

Seit dem 2. Juli kön- nen die Gothaer Bas- ketballer auf dem Freiplatz im Volks- park-Stadion wieder Körbe werfen. In Zu- sammenarbeit vom Zweckverband Volks- park-Sta dion Gotha und dem Basketball in Gotha e.V. (BiG) konn- ten neue Bretter und Körbe für den be- liebten Ballsport an- gebracht werden.

Oberbürgermeister Knut Kreuch und BiG- Präsident Andy Ditt- mar haben sich trotz Regenwetter gemeinsam vom gelungenen Ergebnis der gemeinschaft- lichen Aktion überzeugt.

Foto: Lutz Ebhardt

Foto: Braß & Schmidt e.K

Stadt Gotha auf Facebook

Die Stadtverwaltung Gotha ist seit dem 1. Juli 2020 mit einem eigenen Profi l auf Facebook ak- tiv. Über die Seite „Stadt Gotha“ können Sie in- teressante Neuigkeiten aus dem Neuen und dem Historischen Rathaus mitverfolgen und mit der Stadtverwaltung in Kontakt treten. Wir freu- en uns, wenn Sie vorbeischauen und natürlich auch über Ihre Likes, Kommentare und andere Interaktionen! www.facebook.com/stadtgotha

Referenzen

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