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Copyright © 2009 Diplomica Verlag GmbH ISBN: 9783836641074
http://www.diplom.de/e-book/227522/die-entscheidung-des-europaeischen-
gerichtshofes-schultz-hoff-stringer
Jochen Diehl
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
'Schultz-Hoff/Stringer' vom 20.01.2009 zum Fortbestand des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall und ihre Konse- quenzen im Hinblick auf Verfahrensweisen und Präven- tionsprogramm bei der RheinEnergie AG
Diplom.de
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Diplomarbeit
Jochen Diehl
Die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes 'Schultz-Hoff/Stringer’ vom 20.01.2009 zum Fortbestand des
Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall und ihre Konsequenzen im Hinblick auf
Verfahrensweisen und Präventionsprogramm
bei der RheinEnergie AG
Jochen Diehl
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes 'Schultz-Hoff/Stringer' vom 20.01.2009 zum Fortbestand des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall und ihre Konsequenzen im Hinblick auf Verfahrensweisen und Präventionsprogramm bei der RheinEnergie AG
ISBN: 978-3-8366-4107-4
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Zugl. Fachhochschule Köln, Köln, Deutschland, Diplomarbeit, 2009
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© Diplomica Verlag GmbH
http://www.diplomica.de, Hamburg 2010
Fachhochschule Köln
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Diplomarbeit (Drei-Monats-Arbeit)
zur Erlangung des Diplomgrades
Diplom-Wirtschaftsjurist / in (FH) im Studiengang Wirtschaftsrecht
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes „Schultz-Hoff / Stringer“ vom 20.01.2009 zum Fortbestand des Urlaubsanspruches
im Krankheitsfall und ihre Konsequenzen im Hinblick auf Verfahrensweisen und Präventionsprogramme bei der RheinEnergie
AG“
Erstprüferin: Frau Prof. Dr. Ricarda Rolf
Zweitprüfer: Herr W. Möllmann (RheinEnergie)
vorgelegt am 2. November 2009 von cand. Jochen Diehl
aus 50374 Erftstadt
Matrikel-Nr.:
Tel.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
I
Inhaltsverzeichnis
Seite Inhaltsverzeichnis ... I
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis... IV
1 Einführung in das Thema ... 1
1.1 Vorwort ... 1
1.2 Der rechtliche Fall ... 2
1.2.1 Der zu Grunde liegende Sachverhalt... 2
1.2.1.1 Rechtssache C-350/06 ... 2
1.2.1.2 Rechtssache C-520/06 ... 4
1.2.2 Die bisherige Rechtsprechung des BAG ... 6
1.2.3 Die Entscheidung des EuGH ... 7
1.2.3.1 Zusammengefasster Urteilstenor ... 8
1.2.3.2 Möglichkeit der Urlaubnahme während des Krankheitsurlaubes ... 8
1.2.3.3 Der Urlaubsanspruch bei über die Verfallgrenze(n) hinaus fortbestehender Arbeitsunfähigkeit... 11
1.2.3.4 Die finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruches... 13
1.2.3.5 Ausführlicher Urteilstenor ... 15
1.2.4 Die Anwendung des Urteiles im deutschen Recht ... 19
1.2.5 Vertrauensschutz... 24
2 Offene Fragen aus Sicht der RheinEnergie AG... 29
2.1 Der Status des Unternehmens ... 29
2.2 Fragen im Bezug auf das Urteil... 30
2.2.1 Die maximale Urlaubsansparung / Urlaubsverfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ... 31
2.2.1.1 Verjährung ... 31
2.2.1.2 Verfall ... 33 2.2.1.3 Zeit bis zur Inanspruchnahme des
Erholungsurlaubes nach der Rückkehr / Einforderung der
II
finanziellen Abgeltung bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... 36
2.2.2 Auswirklungen der Entscheidung auf den gesetzlichen (Zusatz)Urlaubsanspruch und den tariflichen Urlaubsanspruch ... 41
2.2.2.1 Rechtsansichten zum gesetzlichen und übergesetzlichen Urlaubsanspruch ... 41
2.2.2.2 Rechtsansichten zum gesetzlichem Zusatzurlaub... 46
2.2.3 Urlaubsrangfolge ... 49
2.2.4 Höhe der finanziellen Urlaubsabgeltung... 51
2.2.5 Einforderung einer finanziellen Urlaubsabgeltung während der Krankschreibung... 57
2.2.6 Sonderfälle der Urteilsbetrachtung ... 60
2.2.7 Rente auf Zeit (RaZ) ... 63
2.2.8 Vererblichkeit ... 66
2.2.9 Anwendung der Rechtsprechung auf den tariflich zugestandenen Zusatzurlaub für Schicht- oder Wechselschichtarbeit... 69
2.3 Fragen zur weiteren Behandlung durch die RheinEnergie AG ... 70
2.3.1 Betroffene Mitarbeiter im Unternehmen... 70
2.3.2 Prophylaktische Maßnahmen der RheinEnergie AG im Bezug auf Langzeiterkrankungen ... 70
2.3.3 Notwendige Änderungen in Verträgen... 73
2.3.4 Tarifliche Bindungen und eine eventuelle Freisetzung ... 76
3 Personalpolitische Auswirkungen des EuGH Urteiles / Handlungsempfehlungen an die RheinEnergie AG ... 83
3.1 Mitarbeiterinformation durch das Unternehmen ... 83
3.2 Reaktion auf Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanträge ... 85
3.3 Änderung des gültigen Tarifvertrages ... 88
3.4 Änderung der Einzelarbeitsverträge... 88
3.5 Freisetzung von betroffenen Arbeitnehmern ... 89
III
4 Kurzübersicht der Handlungsempfehlungen an die
RheinEnergie AG... 92
5 Zusammenfassende Thesen im Bezug auf das Urteil ... 95
6 Formulierungsvorschlag für die Information an den Betriebsrat der RheinEnergie AG ... 97
Literatur- /Quellenverzeichnis ... 100
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verträge... 102
Urteilsverzeichnis... 105
IV
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Anm. Anmerkung
ArbG Arbeitsgericht ArbPlSchG Arbeitsplatzschutzgesetz Art. Artikel
Az. Aktenzeichen BAG Bundesarbeitsgericht bearb. bearbeitet
BEEG Bundeseltern- und Elternzeitgesetz BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BUrlG Bundesurlaubsgesetz BVerfG Bundesverfassungsgericht ca. cirka
d.h. das heißt
DRB Deutsche Rentenversicherung Bund EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz EuGH Europäische(r) Gerichtshof evtl. eventuell
ggf. gegebenenfalls
IAO Internationale Arbeitsorganisation i.V.m. in Verbindung mit
KAV NW Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein Westfalen KSchG Kündigungsschutzgesetz
LAG Landesarbeitsgericht Nr. Nummer
RaZ Rente auf Zeit
Rn. Randnummer S. Seite
TV-V Tarifvertrag Versorgungsbetriebe
V
u.a. und andere
Urt. Urteil v. vom vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel