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EVENTRESTRIKTIONEN NACH BUNDESLAND

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Academic year: 2022

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NACH BUNDESLAND

Für sichere Teamevents mit Abstand

Stand: 18.06.2020

Bundesweit gilt:

Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 29. Juni bestehen - die Länder können Treffen mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen

zweier Haustände gestatten.

(2)

Kontaktbestimmungen

In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen - wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung.

Veranstaltungen

>> öffentliche Veranstaltungen (Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents) Ab 01.07.2020 für bis zu 100 Personen erlaubt

Ab 01.08.2020 für bis zu 500 Personen erlaubt

>> Private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage sind seit 9. Juni mit bis zu 99 Menschen sind in angemieteten Räumen möglich, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Bäder dürfen öffnen

BAYERN

Kontaktbestimmungen

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet.

Veranstaltungen

>> Veranstaltungen im Freien

ab 22. Juni für bis zu 100 Personen erlaubt.

>> Veranstaltung in geschlossenen Räumen:

ab 22. Juni für bis zu 50 Personen erlaubt

Voraussetzung: Einhaltung des Mindestanstandes à 1,5 Meter & jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten muss vermieden werden

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ausgenommen bleiben die Wellnessbereiche.

>> Freibäder und Freizeitparks: Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden.

(3)

Kontaktbestimmungen

Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

Veranstaltungen

>> Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen zunächst mit maximal 150 Personen stattfinden. Ab 30.

Juni erhöht sich die maximal erlaubte Personenzahl auf 300.

>> Open Air-Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen sind zulässig. Ab 16. Juni dürfen bereits maximal 500 Personen teilnehmen. Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 1.000 Teilnehmenden sind ab 30.

Juni erlaubt.

Voraussetzung für die Erlaubnis aller genannten Veranstaltungen bleibt, dass die Veranstalter die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften gewährleisten.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet. Es gilt keine Begrenzung der Öffnungszeiten mehr.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

BRANDENBURG

Kontaktbestimmungen

Ab 15. Juni gibt es in Brandenburg keine Corona-Kontaktbeschränkung mehr - die Abstands- und Hygieneregeln bleiben aber bestehen. Die Maskenpflicht ist auf Krankenhäuser und Reisebusse erweitert worden.

Veranstaltungen

>> öffentliche Veranstaltungen: Kulturveranstaltungen seit 6. Juni sind Kulturveranstaltungen innerhalb zulässigerweise geöffneter Einrichtungen mit bis zu 75 Besucherinnen und Besuchern und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Besucherinnen und Besuchern erlaubt

>> private Veranstaltungen bis zu 10 Personen oder den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Haushalts, aus aus gewichtigem Anlass (zB. Hochzeit) mit bis zu 50 Personen

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants und Kneipen dürfen öffnen, die Sperrzeit zwischen 22 und 6 Uhr fällt ab 15. Juni weg.

>>Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.

(4)

Kontaktbestimmungen

Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Veranstaltungen

>> Veranstaltung in geschlossenen Räumen:

Seit dem 1. Juni mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt.

>> Veranstaltungen im Freien bis zu 50 Personen

>> Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

>> Freibäder und Freizeitparks: Die ersten Freibäder können öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden.

HAMBURG

Kontaktbestimmungen

Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen.

Veranstaltungen

>> Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen sind untersagt.

>> Veranstaltungen unter freiem Himmel: Können von der Versammlungsbehörde auf Antrag und unter Beachtung des versammlungsrechtlichen Kooperationsgebots Ausnahmen zugelassen werden, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

(5)

Kontaktbestimmungen

Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

Veranstaltungen

>> öffentliche Veranstaltungen

Seit 01. Juni dürfen sie mit bis zu 100 Personen unter Einhaltung der Maßnahmen durchgeführt werden Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Badesee dürfen seit 15. Juni wieder unter Auflagen für die Allgemeinheit öffnen. Kurse und Vereinstraining sind bereits wieder möglich. Freizeitparks können wieder öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN Kontaktbestimmungen

Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen.

Veranstaltungen

>> öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind bis 31.

August 2020 untersagt

>> Für Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz mit bis zu 300 Teilnehmenden, gilt das Verbot nicht, wenn die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen gesichert ist, die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung dringend empfohlen wird.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Auch Bars und Kneipen dürfen aufmachen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Hotels dürfen wieder alle Betten belegen. Gleiches gilt für Campingplätze.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, Hallen- und Spaßbäder sind derzeit eingeschränkt für den Vereinssport und Schwimmkurse geöffnet. Es dürfen wieder alle Schwimmgäste kommen.

Freizeitparks sollen dann wieder öffnen.

(6)

Kontaktbestimmungen

Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Veranstaltungen

>> öffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind untersagt

>> Veranstaltungen unter freiem Himmel sind seit 8. Juni möglich, an denen bis zu 250 Personen sitzend teilnehmen können.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants und Bars sind geöffnet. Ausgenommen sind Shisha-Bars.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

NORDRHEIN-WESTFALEN Kontaktbestimmungen

Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.

Veranstaltungen

>> Öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern dürfen stattfinden, wenn geeignete

Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind.

Außer im Freien ist zudem die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Sitzen Teilnehmer während der Veranstaltung auf festen Plätzen, muss – bei Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit – der Mindestabstand nicht eingehalten werden.

In geschlossenen Räumen gilt außerhalb des Sitzplatzes die Maskenpflicht.

>> private Veranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmer erlaubt Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars können ebenfalls ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.

(7)

Kontaktbestimmungen

Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Ebenfalls erlaubt sind Treffen von mehr als 10 Personen, wenn diese aus maximal zwei Hausständen kommen.

Veranstaltungen

>> Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:

Ab dem 10. Juni mit bis zu 75 Menschen gestattet Ab dem 24. Juni mit bis zu 150 Menschen gestattet

>> Veranstaltungen im Freien:

Ab dem 10. Juni mit bis zu 250 Menschen möglich Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars dürfen unter Auflagen öffnen, späteste Schließzeit ist 24.00 Uhr.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

>> Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen schon länger wieder öffnen, seit 10. Juni auch wieder sonstige Schwimmbäder und Freizeitparks

SAARLAND

Kontaktbestimmungen

Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen - auch in Gaststätten.

Veranstaltungen

>> Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen

>> Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23.00 Uhr schließen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

>> Freibäder und Freizeitparks: Schwimm- und Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitparks dürfen Besucher empfangen.

(8)

Kontaktbestimmungen

Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen.

Veranstaltungen

>> öffentliche Veranstaltungen unter 1.000 Personen sind möglich (z.B. Messen) hierfür müssen aber spezielle Auflagen gegeben sein

>> Veranstaltungen in Ausübung einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit sind ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zulässig.

>> private Veranstaltungen: In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

>> Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Hallenbäder können öffnen, wenn die Kommunen deren Hygienekonzept genehmigt haben.

SACHSEN-ANHALT Kontaktbestimmungen

Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen.

Veranstaltungen

>> fachkundig organisierte Zusammenkünfte und Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen, wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse dürfen stattfinden.

>> private Veranstaltungen: bis zu 20 Personen gestattet Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

>> Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden.

(9)

Kontaktbestimmungen

Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.

Veranstaltungen

>> öffentliche Veranstaltungen: Es dürfen Veranstaltungen bis zu 50 Personen in freien durchgeführt werden.

>> private Veranstaltungen: Es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen treffen (sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen)

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen.

>> Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen. Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.

THÜRINGEN

Kontaktbestimmungen

Es gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

Veranstaltungen

>> öffentliche Veranstaltungen: Ab einer bestimmten Personenzahl (mehr 30 Personen in geschlossenen Räumen/mehr als 75 Personen unter freiem Himmel) muss die Veranstaltung durch den Veranstalter mindestens 48 Stunden im Voraus beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gemeldet werden.

>> Private Feiern (z.B. Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten) sind wieder möglich.

Wiedereröffnung

>> Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.

>> Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

>> Hallen-, Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks - solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt. Der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen ist möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde.

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