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28.3.2019

13

Lukas und Pascal

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Was ist schon normal

Kolpingsfamilie Neckarsulm liefert beste Unterhal- tung mit einer feinsinnigen Komödie

Elisabeth und Armin Schneider gehören zu den Stammgästen, wenn die Neckarsulmer Kolpings- familie alle zwei Jahre im Paulussaal Theater spielt.

„Es lohnt sich immer, war ihr einstimmiges Urteil.“

Auch von den „neurosigen Zeiten“ waren sie begeis- tert. Die Darstellung war so intensiv und nicht nur auf Pointen ausgerichtet, dass man natürlich nur

„entfernt, ähnliche Cha- raktere“ aus dem täglichen Leben erkennen konnte.

Während Frau Schneider besonders das Spiel von Sigbert Effenberger als der von Ängsten geplagte Willi gefiel, fand ihr Mann die Hauptfigur Agnes, darge- stellt von Stefanie Hamm, besonders beeindruckend.

Nach einer philosophi- schen Einführung von Re- gie-Assistentin Elke Maria Freyer in die Definition was als „normal“ und was

„nicht normal“ gilt, wurden die Gäste im vollbesetzten Paulussaal aufgeschreckt.

Die hatten sich aber schnell gefangen und klat- schen zu den Rhythmen von „Sex Bomb“, zu denen einige Schauspieler nach vorne zur Bühne tanzten.

Dort befinden sie sich in der offenen Wohngruppe der Psychiatrie Neckarsulm und offenbaren schnell, worin die „kleinen Unter- schiede“ bestehen. Der pingelige Hans (Johannes Steidle) läuft nur gerad- linig durchs Zimmer, hat Stoppuhr und Maßband immer parat und achtet peinlich genau auf die Ein- haltung der Hausordnung.

Das Sympathische an ihm zeigt sein Geständnis.

Auf den Hinweis „du bist aber schon ein komischer Vogel“ antwortet er klar

„ich weiß“.

Lesen Sie unseren ausführ- lichen Bericht auf Seite 20.

NICHT VERGESSEN!

Beginn der Sommerzeit am Sonntag, 31.3.2019!

Die Uhr wird in der Nacht vom 30.3. auf 31.3.2019 um 2.00 Uhr um eine Stunde auf 3.00 Uhr

vorgestellt.

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2 | NECKARSULM JOURNAL · XX. Monat 2018 · Nr. XX NECKARSULM JOURNAL · XX. Monat 2018 · Nr. XX | 3

2 | NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 | 3

OB Hertwig dankt Mehrfach-Blutspendern für vorbildliches Bürgerengagement

Blutspenden retten Leben und sind durch nichts zu ersetzen Für selbstloses und vorbildliches Bürger-

engagement hat Oberbürgermeister Stef- fen Hertwig Mehrfach-Blutspender ge- ehrt. In einer Feierstunde in den Räumen des DRK-Hauses Neckarsulm überreichte der OB die Ehrennadeln und Urkunden des DRK mit Geschenken der Stadt an die Spender. „Sie leisten einen ganz besonde- ren Dienst für die Gesellschaft“, würdigte Steffen Hertwig den Einsatz der Mehrfach- spender. „Mit Ihrem Dienst am Nächsten haben Sie Leben gerettet und so man- chem ein zweites Leben geschenkt. Dar- auf können Sie stolz sein.“

Trotz medizinischem Fortschritt könne Blut nicht künstlich hergestellt werden, stellte OB Hertwig fest. Daher sei es von großer Wichtigkeit, dass immer genug Spenden bereitstünden. Rund 15.000 Spenden am Tag seien erforderlich, um das Gesund- heitswesen aufrechtzuerhalten. Vor allem bei schweren Krankheiten oder Verkehrs- unfällen würden viele Blutkonserven be- nötigt. „Ein großer Teil der Bundesbürger ist mindestens einmal im Leben auf das Blut anderer angewiesen“, erklärte Steffen Hertwig. Umso mehr dankte der OB den geehrten Spendern auch im Namen des Gemeinderates für diesen „unschätzbaren Dienst am Nächsten“. Sein Dank galt auch den DRK-Ortsverbänden Neckarsulm und Obereisesheim sowie den vielen ehren- amtlichen Helferinnen und Helfern. „Ihr Einsatz macht es möglich, dass Blutspen- den gemeinnützig und nicht gewinn-

orientiert bereitgestellt werden können.“

Die höchste Blutspenderehrung ging an Joachim Koch. Der Rekordspender erhielt die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl „100“.

Für 75 Blutspenden wurden Bernhard Brecht, Rudolf Herrmann und Peter Mayer ausgezeichnet. Die Ehrennadel für 50-ma- liges Blutspenden ging an Andrea Amon, Stefan Erlewein, Thomas Gramlich, Wolf- gang Hafner und Michael Koch.

Für 25-maliges Blutspenden geehrt wur- den Pavini Bauer, Eugenia Becker, Jutta Farhadi, Georgios Kontidis, Elfriede Müller,

Carsten Pfeifer, Johannes Schmidt, Horst Wolff, Edith Brunnemer, Peter Faff, Andrea Fühl und Angela Schreiber.

Zehnmal Blut spendeten Javier Donoro, Miriam Gärtner, Bernhard Karaus, Micha- el Müller, Edith Neser, Astrid Peuke, Ale- xander Root, Timo Scholz, Inga Schwein- gruber, Gabriele Spinnehörn, Anna Wörz, Melanie Wunderlich, Holger Gurr, Jacque- line Hartlieb, Johannes Herrmann, Lena Keicher, Stefanie Kirchner, Tina Krumm, Cornelia La Rocca, Ulrike Müller, Elisabeth Siegel und Linda Zimmermann.

(Text/Foto: snp)

Im Haus des DRK Neckarsulm ehrte OB Steffen Hertwig Mehrfach-Blutspender für ihr vorbildliches Bür- gerengagement.

Schüleraustausch zwischen Neckarsulm und Shizukuishi wird fortgesetzt

Japanische Austauschschüler im Rathaus empfangen Oberbürgermeister Steffen Hertwig hat

eine Schülergruppe aus der japanischen Stadt Shizukuishi zusammen mit den Ne- ckarsulmer Partnerschülern im Rathaus empfangen. Die Hermann-Greiner-Real- schule und das Albert-Schweitzer-Gym- nasium pflegen den Schüleraustausch mit der nordjapanischen 20.000-Einwohner- Stadt seit 2002. Die regelmäßigen und in- tensiven Kontakte mit Neckarsulm waren mit ausschlaggebend, dass Shizukuishi of- fiziell als Partnerstadt für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio ausgewählt wurde.

Steffen Hertwig dankte den Schulleitern der Realschule und des ASG, Dr. Roland Berger und Marco Haaf, für die Organisa- tion der deutsch-japanischen Austausch- besuche und wünschte den japanischen Gästen einen schönen Aufenthalt in Ne- ckarsulm.

(Text/Foto: snp)

Im Rahmen des deutsch-japanischen Schüleraustauschs empfing OB Steffen Hertwig eine Schülergrup- pe aus Shizukuishi im Rathaus Neckarsulm.

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Mobilitätspakt für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm

Öffentliche Informationsveranstaltung in Neckarsulm zum aktuellen Stand des Mobilitätspaktes Ein neues Verständnis von vernetzter Mo-

bilität nimmt Fahrt auf: Im Audi Forum Neckarsulm haben die Partner des Mobi- litätspaktes für die Region Heilbronn-Ne- ckarsulm über den Stand ihrer Aktivitäten informiert.

Im Beisein von Verkehrsminister Winfried Hermann präsentierten Vertreter des Re- gierungspräsidiums Stuttgart, des Land- kreises Heilbronn, der Städte Heilbronn und Neckarsulm, der Nahverkehrsgesell- schaft Baden-Württemberg (NVBW), der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) sowie der Unternehmen AUDI AG und Schwarz Gruppe, was das „zukunftsorientierte Mo- bilitätskonzept für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm“ konkret bedeu- tet. Für die Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Kommunen und die Beschäf- tigten der beteiligten Firmen war die Be- teiligungsveranstaltung eine Möglichkeit, sich zu informieren, ihre Fragen zu stellen und Wünsche zu äußern.

Mobilität gemeinsam verantwortlich denken

Verkehrsminister Winfried Hermann:

„Unsere Idee ist es, Mobilität gemeinsam verantwortlich zu denken. Nicht Spezial- lösungen bringen echte Verbesserungen, sondern die Koordination aller Beteiligter und die Vernetzung aller Verkehrsmittel – zugunsten von Umwelt und Klima.“

Knapp zwei Jahre sind seit dem Start des Mobilitätspaktes Heilbronn-Neckarsulm vergangen. Neben den bereits umgesetz- ten Maßnahmen im Bereich des ÖPNV sowie verschiedenen Sofortmaßnahmen im Bereich der Straßeninfrastruktur sind wichtige Planungsfortschritte zu verzeich- nen. „Seit der Unterzeichnung im Sommer 2017 haben wir gemeinsam viel bewegt.

Von den 36 Maßnahmen des Mobilitäts- paktes sind acht Maßnahmen umgesetzt und sechs weitere sind schon in Umset- zung. Durch den Mobilitätspakt und die intensive Zusammenarbeit aller Beteilig- ten konnten die sehr zeitaufwendigen Planungsprozesse verkürzt werden“, sagte Stefan Heß, Leiter der Abteilung Straßen- wesen und Verkehr im Regierungspräsidi- um Stuttgart sowie Leiter der Projektgrup- pe „Verkehr Heilbronn-Neckarsulm“, der den Stuttgarter Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer vertrat.

Stefan Heß erläuterte in seinem Fachvor- trag Sofortmaßnahmen im ÖPNV und an Knotenpunkten von hochbelasteten Lan- desstraßen, beispielsweise den Umbau des Knotens Neckartalstraße/Brückenstra- ße und des Knotens L 1101/K 2000 sowie des Knotens L 1100/Wimpfener Straße.

Heß lobte die Synergien, die sich aus der zielgerichteten Zusammenarbeit inner-

halb der Projektgruppe ergeben: „Wir nutzen die Chance, gemeinsam mit allen beteiligten Behörden, Unternehmen und Kommunen verkehrsträgerübergreifen- de Lösungen zu entwickeln. Dies ist bei- spielhaft für andere Wirtschaftsräume im Land.“

Zukunftsweisende Radschnellverbindung

In Neckarsulm wurde außerdem der Pla- nungsstand der ersten Radschnellverbin- dung in Baden-Württemberg Bad Wimp- fen – Neckarsulm – Heilbronn vorgestellt.

Auch dieses Projekt fördert klimafreundli- che, vernetzte Mobilität in beispielhafter Weise. 2020 soll es hierfür an die Plan- feststellung gehen, der Baubeginn für die Radschnellverbindung ist für Ende 2021 geplant. Die beteiligten Unternehmen planen, für Fahrradpendler alle nötigen Voraussetzungen zu schaffen: von über- dachten Abstellplätzen bis hin zur Mög- lichkeit, die Kleidung problemlos von der Radler-Montur in das Business-Outfit zu wechseln.

Minister Winfried Hermann: „Den wesent- lichen Beitrag für eine wirtschaftliche und ökologisch nachhaltige Verkehrsentwick- lung müssen zukünftig ganzheitliche, in- termodale und vernetzte Lösungsansät- ze leisten. Daran arbeiten wir hier in der wirtschaftsstarken Region Heilbronn-Ne- ckarsulm gemeinsam. Mein Dank gilt den Mitunterzeichnern des Mobilitätspakts, die engagiert an der Umsetzung der Ein-

zelmaßnahmen mitwirken.“ Oberbürger- meister Steffen Hertwig: „Mit dem Mobi- litätspakt haben wir die Weichen gestellt für ein grundsätzliches Umdenken hin zu einer nachhaltigen Mobilität. Um die gewaltigen Verkehrsprobleme in unse- rem Wirtschaftsraum zu lösen, setzen die Bündnispartner auf vernetzte Lösungen, die Schritt für Schritt zum Erfolg führen werden. Das erfordert viel Planung und Abstimmung.Dafür müssen alle Beteilig- ten und auch die Bürger Ausdauer zeigen und Geduld aufbringen. Wir haben erste Erfolge erzielt und sind auf einem guten Weg. Mit den Planungen für den landes- weit ersten Radschnellweg steuern wir das nächste wegweisende Pilotprojekt an.

Entscheidend für den Erfolg des Mobili- tätspaktes ist, dass wir auch weiterhin alle Verkehrsarten mit einbeziehen und dass die Bürger zum Umsteigen bereit sind.“

Partner des Mobilitätspaktes sind:

- Ministerium für Verkehr Baden-Würt- temberg

- Regierungspräsidium Stuttgart - Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) - AUDI AG

- Landkreis Heilbronn - Stadt Heilbronn - Stadt Neckarsulm

- Nahverkehrsgesellschaft Baden- Württemberg (NVBW)

- Schwarz Gruppe

(Text: Verkehrsministerium BW/Foto: snp) Im Audi Forum Neckarsulm haben die Bündnispartner über den aktuellen Stand des Mobilitätspaktes für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm informiert.

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NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 | 5

4 | NECKARSULM JOURNAL · XX. Monat 2018 · Nr. XX NECKARSULM JOURNAL · XX. Monat 2018 · Nr. XX | 5

4 | NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 | 5

Stadt Neckarsulm veranstaltet öffentliche Stadtführungen

Themenführung zur Neckarsulmer Wasserversorgung am 7. April Für Bürger, Neubürger und Besucher bie-

tet die Stadt Neckarsulm wieder öffentli- che Stadtführungen an. Die erste Füh- rung in diesem Jahr findet am Sonntag, 7. April, statt und beschäftigt sich mit der Neckarsulmer Wasserversorgung in früheren Zeiten. Die Teilnehmer treffen sich um 14 Uhr am Marktplatzbrunnen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Teilnahme kostet drei Euro pro Per- son. Kinder unter zehn Jahren können kostenlos teilnehmen. Der Kostenbei- trag wird zu Beginn der Führung einge-

sammelt. Daher sollten Teilnehmer das Geld möglichst passen bereithalten. Die nächste reguläre Führung zur Stadtge- schichte findet am Sonntag, 5. Mai, statt.

Stadtführer Gerhard Mannheim lotst die Gruppe am 7. April anderthalb Stunden lang durch die Innenstadt und vermittelt Wissenswertes über die Neckarsulmer Brunnen und die damalige Wasserver- sorgung. Früher musste das notwen- dige Wasser noch mühsam am Brunnen geholt werden, und die Wäsche wurde am Neckar gewaschen. Bevor die Haus-

wasserversorgung im Jahr 1899 einge- richtet wurde, sicherten Brunnen die Neckarsulmer Trinkwasserversorgung.

Ziehbrunnen, die im 18. Jahrhundert zu Pumpbrunnen umgebaut wurden, förderten Grundwasser. Fließendes Was- ser lieferten einige laufende Brunnen, die über hölzerne Rohrleitungen von Quellen außerhalb der Stadt gespeist wurden. Dazu gehörte zum Beispiel der Markt- oder Löwenbrunnen, der seit 500 Jahren ein Wahrzeichen der Stadt ist.

(snp)

Stammtisch für Flüchtlingshelfer in Neckarsulm

Ehrenamtlich Aktive tauschen Erfahrungen aus Viele Gruppen, Initiativen und Einzelper-

sonen in Neckarsulm engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe. Um die Akteure enger zu vernetzen und sich besser kennenzulernen, lädt der Flücht- lingsbeauftragte der Stadt Neckarsulm, Nico Kunert, wieder zum Stammtisch für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer. Alle, die in der Flüchtlingsunterstützung tätig

sind oder sich neu engagieren möchten, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Das Treffen findet am Mittwoch, 3. April, um 18.00 Uhr im Ballei-Restaurant Ne- ckarsulm, Deutschordensplatz 1, statt.

Die Teilnehmer treffen sich in regelmä- ßigen Abständen, um in lockerer Atmo- sphäre aktuelle Themen rund um die Flüchtlingshilfe zu erörtern, Erfahrun-

gen auszutauschen sowie Wünsche und Anregungen an die Stadtverwaltung zu formulieren. Nico Kunert freut sich auf einen regen Gesprächsaustausch und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Tel. 07132/35-218, E-Mail:

nico.kunert@neckarsulm.de.

(snp)

Öffentliche

Bekanntmachungen

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haus- haltssatzung

1. Haushaltssatzung der Stadt Neckarsulm für das Haushalts- jahr 2019

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg hat der Gemeinderat am 21.2.2019 die folgende Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 128.658.200 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 131.273.200 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus

1.1 und 1.2) von - 2.615.000 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von - € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendun-

gen von - €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4

und 1.5) von - €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3

und 1.6) von - 2.615.000 €

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit von 127.899.700 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Ver-

waltungstätigkeit von 102.289.400 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergeb-

nishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 25.610.300 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä-

tigkeit von 9.163.400 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-

tätigkeit von 31.963.100 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/

-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4

und 2.5) von -22.799.700 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/

-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.810.600 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit von 0 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 0 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/

-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus

2.8 und 2.9) von 0 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmit- telbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo

aus 2.7 und 2.10) von 2.810.600 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnah- men für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien erwirtschaftet

wurden (Kreditermächtigung), wird festgesetzt auf 0 EUR davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR

(5)

18.00 bis 19.30 Uhr Fachberater der Verbraucherzentrale infor- mieren über die Themen Telekommunikation, Internet und Ver- braucherrecht, Versicherungen und Energieeinsparmaßnahmen.

Außerdem gibt es im Veranstaltungssaal drei Expertenvorträge zu folgenden Themen

18.30 Uhr Vortrag „Effektiver Einbruchschutz“

Thomas Handel, sicherungstechnischer Berater des Polizeipräsi- diums Heilbronn

19.30 Uhr Vortrag „Smart Home: Neue digitale Anwendun- gen im Wohnbereich“

Anna-Maria Bernhardt, Fach- und Rechtsberaterin der Verbrau- cherzentrale Baden-Württemberg

20.30 Uhr Vortrag „Endlich aufgeräumt leben - Tipps und Tricks für mehr Ordnung im Haushalt“

Frau Ordnung, Aufräum-Coach Stuttgart

Freitag, 12.4.19, 18.00 - 19.30 Uhr Mediathek Neckarsulm eBooks lesen leicht gemacht

An diesem Abend stellen wir Ihnen die Onleihe Heilbronn-Fran- ken vor und zeigen Ihnen, wie Sie eBooks und andere digitale Medien bequem von zu Hause aus entleihen und nutzen können.

Die „Onleihe“ ist ein Angebot der öffentlichen Bibliotheken in der Region Heilbronn-Franken. Auch die Mediathek Neckarsulm ist hieran beteiligt und ermöglicht ihren Kunden die kostenlose Ausleihe von mehr als 30.000 eBooks (Romane und Sachbücher) sowie zahlreichen elektronischen Zeitschriften, Zeitungen und Hörbüchern. Damit auch Sie dieses spannende Angebot nutzen können, geben wir Ihnen eine grundlegende Einführung in die Onleihe. Navigation, Recherche, Auswahl, Ausleihe, Download, Übertragung auf den eBook-Reader - an diesem Abend erfahren Sie, wie es geht! Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC sind erforderlich! Vorhandene mobile Geräte (E-Book-Reader, Smart- phone oder Tablet) können gerne mitgebracht werden, sollten allerdings vorher bei der Anmeldung angegeben werden. Der

„Kindle“ ist mit der Onleihe nicht kompatibel.

Treffpunkt: Mediathek, Urbanstraße 12, Erdgeschoss

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine Anmeldung bei der VHS oder in der Mediathek unter Tel. 07132/35-256 ist erforderlich.

Städtische Musikschule

Pop-Jazz-Konzert in der Städtischen Musikschule Neckarsulm

Treibende Rhythmen nach dem Motto

„Pick up the groove“

„Pick up the groove!“ lautet das diesjäh- rige Motto des Pop-Jazz-Konzertes am

Sonntag, 7. April, um 19.00 Uhr in der Städtischen Musikschule Neckarsulm. Der Name ist Programm: Die Big Band hat ein Funk- Jazz-Stück namens „Pick up the pieces“ im Repertoire.

Weitere Konzert-Highlights sind die Vocal-Popsongs der Gesangs- klassen. Hier gibt es zum Beispiel Hits von Adele und Alanis Morissette zu hören. Die Jazz-Band präsentiert groovige Klassiker der Jazzgeschichte. Ein Flötenensemble interpretiert den Welthit

„Axel F“, und die Schlagzeugklasse sorgt auch diesmal wieder für treibende Rhythmen frei nach dem Motto „Pick up the groove!“.

(Text/Foto: MS)

Verschiedene Bands und Ensembles der Städtischen Musikschule Neckarsulm gestalten das Pop-Jazz-Konzert am 7. April.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigun- gen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

festgesetzt auf 10.000.000 EUR

§ 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 300 v.H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H.

3. für die Gewerbesteuer auf 320 v.H.

der Steuermessbeträge.

Neckarsulm, 28.2.2019 gez. Steffen Hertwig Oberbürgermeister

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 19.3.2019 Nr. 14-2241.-2/ Neckarsulm, gemäß § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs.

2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Neckarsulm am 28.2.2019 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssat- zung und im Haushaltsplan 2019 nicht enthalten.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 ist in der Zeit von Montag, 1. April 2019 bis einschließlich Dienstag, 9. April 2019 beim Bürgermeisteramt Neckarsulm, Marktstr. 18, Bauteil B, I.

Stock, Foyer, öffentlich ausgelegt.

Städtische Einrichtungen

Mediathek

Veranstaltungen für Kinder

Mittwoch, 10.4.2019, 15.30 - 17.00 Uhr Mediathek Neckarsulm

Erlebniszauber mit Linde: Osternach- mittag - Hier kommt Oster-Henni“

nach dem Bilderbuch von Stephanie Polak

Wir hören die Geschichte von Huhn Henni, das die Nase voll hat.

Die Hühner machen die ganze Arbeit, aber die Hasen dürfen die Ostereier verstecken. Das ist doch ungerecht! Doch Henni hat schon eine Idee... Anschließend basteln wir ein riesiges Huhn aus Karton. Für Kinder von 4 bis 7 Jahren, Unkostenbeitrag: 2 Euro Anmeldung unter Telefon 07132/35-256 oder unter E-Mail:

mediathek@neckarsulm.de Veranstaltungen für Erwachsene

Freitag, 5.4.2019, 18.00 - 22.00 Uhr Mediathek Neckarsulm In der Reihe Mediathek Nach Acht: „Home Sweet Home!“

Verbraucherabend rund ums Thema „Zuhause“

Die Mediathek Nach Acht öffnet wie- der ihre Türen! Am Freitag, 5.4.2019 können Sie sich informieren, schmö- kern und ausleihen bis in die Nacht.

Wer möchte, kann Getränke und klei- ne Knabbereien genießen und die Onleihe Heilbronn-Franken am Tablet testen. Für alle, die an diesem Abend gemeinsam eine Tandemkarte bean- tragen, gibt es zwei Getränke gratis!

Foto: Mediathek Nach ACHT

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6 | NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 | 7 50 Jahre Städtische Musikschule

Die Lehrkräfte stellen sich vor

Laura Harlan-Haug: „Musikinstrument lernen, was bedeutet das? Das Handwerk von der ersten Tonerzeugung bis zur diffe- renzierten Klanggestaltung erlernen, die Selbstwahrnehmung zu schärfen, um sinnvoll zu

üben, die Ausdauer Woche für Woche und Jahr für Jahr seine Fähigkeiten zu verbessern, die Selbstständigkeit, einen Notentext in wohlklingende Musik zu übersetzen, die Auf- merksamkeit für das Zusam- menspiel schulen, das Selbst- vertrauen und den Mut für den Bühnenvortrag aufzubrin- gen, das Erfolgserlebnis, über

sich hinaus zu wachsen, die überwältigende Freude, den Klang eines großen Orchesters mitzugestalten und damit auf Reisen zu gehen - das Erlernen eines Instrumentes bringt die Chance, von alledem etwas mitzunehmen und fürs Leben zu lernen.

Dies alles hat meine musikalische Entwicklung begleitet, die mit sieben Jahren auf der Geige bei meinem Großvater in Lemgo begann. Vorbild für meinen Berufswunsch wurde meine Lehrerin Christiane Strootmann, die in mir mit dem Wechsel zur Brat- sche die Hingabe zu den tieferen Streicherklängen weckte. Nach Bundespreisen bei Jugend musiziert sowie der Stimmführung im Landesjugendorchester NRW studierte ich Instrumentalpä- dagogik sowie Orchestermusik bei Prof. Barbara Westphal in Lübeck, die mir durch ihren wohlwollenden und ehrlich direkten Unterricht wichtige Impulse für meine heutige pädagogische Tätigkeit gab.

Seit Dezember 2013 unterrichte ich Geige und Bratsche an der Städtischen Musikschule Neckarsulm und freue mich, wenn in meinen Schülern musikalische Flämmchen zu Flammen oder gar zu Feuern werden und ihre persönliche Entwicklung zu beglei- ten.“ (Text: MS/Foto: privat)

Volkshochschule Rückbildung abends ohne Kind

Die Rückbildungsgymnas-

tik ist ein ganzheitliches Körpertraining um den Mittelpunkt Beckenboden. Die Anatomie des Beckenbodens wird theoretisch besprochen und anschließend erarbeitet. Der Körper gewinnt wieder an Spannkraft, die durch die Auflockerung der Musku- latur für die Geburt während der Schwangerschaft verändert wurde. Das Gleichgewicht wird wieder hergestellt, das durch den veränderten Mittelpunkt in der Schwangerschaft verschoben wurde. Die Übungen beugen auch Inkontinenz vor oder behe- ben diese. Haltungsschäden werden verhindert oder korrigiert.

Die Kursleiterin ist Hebamme.

Für die Rückbildung gilt: zwecks Kostenübernahme setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

freitags ab 29.3.2019, 20.15 - 21.45 Uhr, 7 Termine, 85 Euro Elternzeit und Elterngeld

Mutterschutz und Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus - die Liste der Leistungen für junge Familien ist lang. So lang, dass sie die Betroffenen eher verwirrt. Die Referentin bringt Licht in den Dschungel und gibt einen Überblick über die Rahmenbe- dingungen von Elterngeld und Elternzeit. Aus ihrer Arbeit in der Schwangerschaftsberatung der Caritas Heilbronn kennt sie die Anliegen werdender Eltern. Deshalb richtet sich der Vortrag am konkreten Bedarf junger Familien aus und plant Zeit für individu- elle Fragen ein.

Mittwoch, 3.4.2019, 19.00 - 20.30 Uhr, 5 Euro, Abendkasse Ohr, Auge, Herz: Poetische Foto- und Klangkunst mit Petra Müller und Cora Krötz

Die Fusion von Klang, Foto und Poesie in den Fotoprojektionen von Petra Müller und der Klangkunst von Cora Krötz, verführt

Laura Harlan-Haug

die Sinne zum Erleben von Freude, Schönheit und Weite. Sie erschafft einen wohltuenden, stillen Raum zum Entspannen und lädt dazu ein, wach und offen mit sich selbst zu sein. Cora Krötz gehört zu den wenigen Frauen, die den polyphonen Oberton- gesang beherrschen. In ihren Kompositionen, in denen eige- ne Gesänge und Stimmimprovisationen zu außergewöhnlichen Klangkombinationen verschmelzen, begleitet sie sich auf einem Hang (Trommel aus Stahl mit Tönen) und einem Kotamo (har- fenähnliches Instrument). Petra Müller richtet in ihrer Fotografie den Fokus auf die emotionale Aussage eines Bildes: Sei es bei Naturaufnahmen oder beim Portraitieren von Menschen. Stets geht es ihr um das Erspüren von Stimmungen und das Einfan- gen auch der leisen Zwischentöne. Nach dem Klangkonzert gibt es die Möglichkeit bei einem Getränk mit den Künstlerinnen ins Gespräch zu kommen.

Freitag, 29.3.2019, 20.00 Uhr, 12 Euro

Natürlich sing ich! Workshop mit Cora Krötz

In diesem Kurs schauen die Teilnehmenden „hinter die Kulisse“

der eigenen Singstimme: Wie gelingt es, stressfrei und leicht zu singen? Wie reicht die Luft beim Singen? Wie kann Kraft und Ausdruck beim Singen entwickelt werden? Wie wird bei länge- rem Singen Heiserkeit und Anstrengung der Stimmbänder ver- mieden? Das Kennenlernen des eigenen Atemtyps und darauf bezogene Atem-, Körper- und Stimmübungen helfen bei der Entfaltung der eigenen natürlichen Stimme. Voraussetzung ist Spaß am Singen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich. Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Socken und Decke.

Samstag, 30.3.2019, 9.30 - 17.30 Uhr, 95 Euro

„ART DRIPPIN - be human“ - Der Neigungskurs Kunst des ASG stellt aus

Der 4-stündige Kurs Bildende Kunst des Albert-Schweitzer-Gym- nasiums zeigt Arbeiten aus den beiden letzten Jahren. Thema- tisch hat sich der Neigungskurs mit den Themen „Selbstdarstel- lung und Verwandlung“ sowie „Verkörperungen“ beschäftigt.

Die Ausstellung ist vom 4.4. bis 17.5.2019 während der Öffnungs- zeiten der Volkshochschule zu besichtigen. Zur Vernissage am Donnerstag, 4.4.2019 um 18.30 Uhr laden wir herzlich ein.

Eintritt frei

Umgang mit dem Älterwerden

Wie geht es weiter nach dem Arbeitsleben? Das Rentenalter ist heute nicht mehr die Lebensphase vor dem Sterben, vielmehr treten die meisten von uns in den „goldenen Oktober“ ihres Lebens ein. Dennoch wird dieser Lebensabschnitt von vielen als bedrohlich und belastend erlebt, auch wenn die Freude über die hinzugewonnene Freiheit zunächst überwiegt. Dem „Gewinn“ an Freiheit stehen viele mögliche und tatsächliche Verluste gegen- über, die bewältigt werden müssen. Dies betrifft z.B. die Verän- derungen des Körpers und der Psyche, die von den Vorgängen des Alterns gekennzeichnet sind, aber auch den Wechsel in der sozialen Position, der Tagesstruktur, den Verlust von sozialen Kontakten, die Aufgabe, neu gewonnene Zeit positiv nutzen zu lernen, uvm. In diesem Vortrag werden die neuen Lebensaufga- ben beschrieben und auch mögliche Lösungsformen aufgezeigt, die helfen können, diesen Lebensabschnitt so zu gestalten, das daraus tatsächlich ein „goldener“ Oktober werden kann. Der Referent ist Chefarzt für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie am Klinikum am Weissenhof. In Kooperation mit dem Bürgertreff.

Donnerstag, 4.4.2019, 19.00 - 20.30 Uhr, 8 Euro, Abendkasse Thailändische Spezialitäten

In der Thai Küche gibt es zahlreiche weltberühmte Spezialitäten wie z.B. Tom Kha Gai (Hühnerfleisch mit Galgant und Kokosmilch), Tom yam Gung (scharfe Shrimpsuppe mit Thai-Kräutern) oder Shu Shii (Fleisch mit Shu Shii Currypaste) sowie Pad Thai (Reisnu- delpfanne mit Tofu und Shrimps), und vieles mehr. Im Kochkurs werden wir eine Vorspeise, drei saisonal passende Hauptgänge und einen Nachtisch zubereiten. Ebenfalls kann die Zubereitung verschiedener Currypasten und ihrer Varianten kennengelernt werden. Bitte mitbringen: Schürze und Behälter für Kostproben Freitag, 5.4.2019, 18.30 - 22.00 Uhr, 29 Euro einschl. 14 Euro Lebensmittelkosten

Information und Anmeldung bei der Volkshochschule Neckarsulm, Tel. 07132/353-70 oder im Internet:

www.vhs-neckarsulm.de

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AQUAtoll

Lange AQUAtoll-Saunanacht Jetzt wirds wild!

Unsere lange AQUAtoll Nacht „Wilder Westen“ findet am Freitag, 29.

März 2019, in unserer Saunawelt statt. In einer „Wild West“-Atmo- sphäre werden unsere Besucher herzlichst willkommen geheißen.

Die speziellen Aufgüsse gehen von Buffalo Bill über die Steppen- blume bis hin zum Präriesturm - lassen Sie sich überraschen. Das beliebte Buffet tischt unter anderem ein Rancher-Sandwich oder auch das beliebte Cowboy-Steak mit Kartoffelspalten auf.

Das Beste - Sie zahlen auch bei der langen AQUAtoll-Nacht nur den normalen Eintritt! Baden von 20 bis 24 Uhr und Saunieren bis 1 Uhr! Möchten Sie die lange AQUAtoll-Nacht miterleben? Dann nutzen Sie unseren Vorverkauf im Online-Shop.

Stadtwerke

Preisanpassung der Grund-, der Verrechnungs- und der Arbeits- preise für die Versorgung mit Wärme gültig ab 1. April 2019 Die Grund-, die Verrechnungs- und die Arbeitspreise werden gemäß der vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln (Anlage 3 Ziffer 2 zum Wärmelieferungsvertrag) dieses Jahr zum 1. April und dann jährlich zum 1. Januar angepasst.

Ab 1. April 2019 gelten folgende Preise

1. Jahresgrundpreis (gem. Anlage 3 Ziffer 2.1 zum Wärmelie- ferungsvertrag)

netto 20°-Sprei- zung

brutto 20°-Sprei- zung

netto 30°-Sprei- zung

brutto 30°-Sprei- zung Zone 1 bis 1.000 l 1,08 € 1,29 € 1,48 € 1,77 €

- Anzeige -

Zone 2 weitere 2.000 l 0,92 € 1,10 € 1,33 € 1,59 € Zone 3 weitere 4.000 l 0,76 € 0,91 € 1,16 € 1,38 € Zone 4 weitere 8.000 l 0,65 € 0,78 € 0,95 € 1,13 € Zone 5 weitere 16.000 l 0,54 € 0,65 € 0,72 € 0,86 €

Zone 6 weitere l 0,32 € 0,38 € 0,41 € 0,49 €

2. Jahresverrechnungspreis (gem. Anlage 3 Ziffer 2.2 zum Wärmelieferungsvertrag)

netto brutto

Tarif 1 bis 2.000 l 87,54 € 104,18 €

Tarif 2 2.000 - 3.000 l 137,02 € 163,06 €

Tarif 3 3.000 - 7.500 l 140,83 € 167,59 €

Tarif 4 7.500 - 15.000 l 144,62 € 172,10 €

Tarif 5 15.000 - 25.000 l 239,78 € 285,34 € Tarif 6 25.000 - 40.000 l 247,38 € 294,39 € Tarif 7 40.000 - 60.000 l 281,64 € 335,16 € Tarif 8 60.000 - 100.000 l 308,28 € 366,86 € 3. Arbeitspreis (gem. Anlage 3 Ziffer 2.3 zum Wärmeliefe- rungsvertrag)

netto

Cent/kWh brutto

Cent/kWh

Zone 1 bis 500.000 kWh 6,76 8,05

Zone 2 weitere 500.000 kWh 5,08 6,05

Zone 3 weitere 2.000.000 kWh 3,57 4,25 Zone 4 weitere 4.000.000 kWh 2,07 2,47

Zone 5 weitere kWh 0,71 0,85

Die vorstehenden Bruttopreise enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer von 19 %.

Zum 1. April 2019 wurde die Preisformel geändert.

Nachfolgend wird diese im Detail (gemäß Anlage 3 zum Wärme- lieferungsvertrag) dargestellt.

1. Preise für die Wärmeversorgung

1.1 Der vom Kunden für die Wärmelieferung zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis für die Leistungsbereitstellung (maximale Wärmeleistung), dem Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge sowie dem Verrechnungspreis für die Bereitstellung der Messeinrichtung nebst Ablesung und Abrechnung.

1.2 Der Grundpreis ist ein variabler Preis nach Maßgabe der Ziffer 2.1.

1.3 Der Verrechnungspreis ist ein variabler Preis nach Maßgabe der Ziffer 2.2.

1.4 Der Arbeitspreis ist ein variabler Preis nach Maßgabe der Ziffer 2.3.

1.5 Grundpreis und Verrechnungspreis sind unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung gemäß § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV zu zahlen.

1.6 Zu den in Ziffern 1 und 2 genannten Nettopreisen tritt die Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in der jeweils gesetzlich vorge- schriebenen Höhe (Bruttopreise).

2. Preisformeln

2.1 Der Grundpreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils jährlich mit Wirkung zum 1.1. eines Jahres neu.

GPAktuell = GP0 * [0,2 + (0,2 * Lohn/Lohn0) + (0,6 * Inves- titionsgüter/Investitionsgüter0)]

Darin bedeuten:

GPAktuell = neuer Grundpreis in Euro netto

GP0 = Basis Grundpreis, Stand: 1.4.2019, in Euro netto Lohn = aktueller Lohn (Ziffer 2.4)

Lohn0 = Basislohn

Investitionsgüter = aktueller Preis (Ziffer 2.5)

Investitionsgüter0 = Basispreis Investitionsgüterindex Berechnungsbeispiel (Stand 1.4.2019):

GPAktuell = 1,48 * [0,2 + (0,2 * 2.347,55/2.347,55) + (0,6 * 102,7/102,7)] in Euro netto und 1,77 in Euro brutto

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8 | NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 | 9 2.2 Der Verrechnungspreis errechnet sich anhand der nach-

stehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils jährlich mit Wirkung zum 1.1. eines Jahres neu.

VPAktuell = VP0 * [0,2 + (0,2 * Lohn/Lohn0) + (0,6 * Inves- titionsgüter/Investitionsgüter0)]

Darin bedeuten:

GPAktuell = neuer Grundpreis in Euro netto

GP0 = Basis Grundpreis, Stand: 1.4.2019, in Euro netto Lohn = aktueller Lohn (Ziffer 2.4)

Lohn0 = Basislohn

Investitionsgüter = aktueller Preis (Ziffer 2.5)

Investitionsgüter0 = Basispreis Investitionsgüterindex Berechnungsbeispiel (Stand 1.4.2019):

VPAktuell = 87,54 * [0,2 + (0,2 * 2.347,55/2.347,55) + (0,6 * 102,7/102,7)] in Euro netto und 104,18 in Euro brutto

2.3 Der Arbeitspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils jährlich mit Wirkung zum 1.1. eines Jahres neu.

APAktuell = AP0 * [(0,3 * Gas/Gas0) + (0,3 * Holz/Holz0) + (0,4 * VPI/VPI0)]

Darin bedeuten:

APAktuell = neuer Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto

AP0 = Basis Arbeitspreis, Stand: 1.4.2019 in ct/kWh netto Gas = aktueller Index Erdgas bei Abgabe an Kraftwerke (Ziffer 2.6)

Gas0 = Basisindex Erdgas bei Abgabe an Kraftwerke Holz = aktueller Index Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln (Ziffer 2.7)

Holz0 = Basisindex Holz in Form von Plättchen oder Schnit- zelnVPI = aktuelles Marktelement für Zentralheizung, Fernwär- me u.a. (Ziffer 2.8)

VPI0 = Basismarktelement für Zentralheizung, Fernwärme u.a.

Berechnungsbeispiel (Stand 1.4.2019)

APAktuell = 6,76 * [(0,3 * 91,2/91,2) + (0,3 * 92,5/92,5) + (0,4 * 101,4/101,4)] in ct/kWh netto und 8,05 in ct/kWh brutto 2.4 Aktueller Lohn (EUR)

Für den aktuellen Lohn ist maßgebend das Monatstabel- lenentgelt eines Facharbeiters nach Entgeltgruppe 5, Stufe 1 gemäß der Anlage A zur durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst - Verwaltung (TVöD-V), abrufbar unter www.vka.de. Der Anpassungszeit- punkt ist der 1.1. eines Jahres. Maßgeblich ist das letztver- öffentlichte Entgelt stichtagsbezogen zum 30.9. des dem Anpassungszeitpunkt vorausgehenden Jahres. Dieser wird sodann als aktueller Lohn verwendet.

2.5 Aktueller Investitionsgüterindex

Der Investitionsgüterindex wird durch den vom Statisti- schen Bundesamt veröffentlichten Index der Erzeugerprei- se gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) - Lange Reihen der Fachserie 17 Reihe 2, Preise, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) nach dem Güter- verzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009), Deutschland, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Lfd. Nr. Berichtsjahr 3 (2015 = 100), Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten darge- stellt. Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publika- tionen/Thematisch/Preise/Erzeugerpreise/Erzeugerpreise- LangeReihen.html. Der Anpassungszeitpunkt ist der 1.1.

eines Jahres. Zur Mittelwertbildung (gerundet auf eine Nachkommastelle) wird nach Berücksichtigung eines Zeit- versatzes von drei Monaten vor dem Anpassungszeitpunkt das Mittel der Monatswerte der dem Zeitversatz vorausge- henden 12 Monate gebildet.

2.6 Kostenelement Erdgas

Das Kostenelement Erdgas bildet einen Teil der Energie- beschaffungskosten ab und wird durch den vom Statisti- schen Bundesamt veröffentlichten Index der Erzeugerprei-

se gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) - Lange Reihen der Fachserie 17 Reihe 2, Preise, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) nach dem Güter- verzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009), Deutschland, Index der Erzeugerpreise gewerbli- cher Produkte (Inlandsabsatz), Lfd-Nr./Berichtsjahr 639 (2015=100), Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke dargestellt.

Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/

GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Erzeugerpreisin dexGe- werblicherProdukte/ErzeugerpreisindexGewerblicherPro- dukte.html. Der Anpassungszeitpunkt ist der 1.1. eines Jah- res. Zur Mittelwertbildung (gerundet auf eine Nachkom- mastelle) wird nach Berücksichtigung eines Zeitversatzes von drei Monaten vor dem Anpassungszeitpunkt das Mittel der Monatswerte der dem Zeitversatz vorausgehenden 12 Monate gebildet.

2.7 Kostenelement Holz

Das Kostenelement Holz bildet eine Teil der Energiebe- schaffungskosten ab und wird durch den vom Statisti- schen Bundesamt veröffentlichten Index der Erzeugerprei- se gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) - Lange Reihen der Fachserie 17 Reihe 2, Preise, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) nach dem Güter- verzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009), Deutschland, Index der Erzeugerpreise gewerbli- cher Produkte (Inlandsabsatz), Lfd-Nr./Berichtsjahr 115 (2015=100), Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln dargestellt. Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/

ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Erzeuger- preisin dexGewerblicherProdukte/ErzeugerpreisindexGe- werblicherProdukte.html. Der Anpassungszeitpunkt ist der 1.1. eines Jahres. Zur Mittelwertbildung (gerundet auf eine Nachkommastelle) wird nach Berücksichtigung eines Zeit- versatzes von drei Monaten vor dem Anpassungszeitpunkt das Mittel der Monatswerte der dem Zeitversatz vorausge- henden 12 Monate gebildet.

2.8 Marktelement

Das Marktelement bildet die allgemeine Entwicklung des Wärmemarktes ab und wird durch den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindizis für Deutschland - Monatsbericht - Fachreihe 17 Reihe 7, Preise, Verbraucherpreisindizes für Deutschland - Monatsbericht-, 1 Verbraucherpreisindex für Deutschland, 1.1 Gliederung nach dem Verwendungszweck, Zentralheizung, Fernwärme u.a., SEA-VPI-Nr. 0455 dargestellt. Abrufbar unter: https://

www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUm- welt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Verbraucherpreisindi- zes.html. Der Anpassungszeitpunkt ist der 1.1. eines Jahres.

Zur Mittelwertbildung (gerundet auf eine Nachkommas- telle) wird nach Berücksichtigung eines Zeitversatzes von drei Monaten vor dem Anpassungszeitpunkt das Mittel der Monatswerte der dem Zeitversatz vorausgehenden 12 Monate gebildet.

2.9 Sollte das Statistische Bundesamt Wiesbaden die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt.

Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahe kommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statisti- schen Bundesamt Wiesbaden erfolgen.

2.10 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das EVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d.h. keine Bußgelder o.ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat.

Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkos- ten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits

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bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung ent- gegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entste- hung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist das EVU zu einer Weitergabe verpflichtet.

2.11 Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, ist das EVU verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.

3. Kostenpauschalen

3.1 Für die nachstehenden Leistungen des EVU werden dem Kunden die nachfolgend aufgeführten Pauschalen in Rech- nung gestellt.

netto/brutto Mahnkosten pro Mahnschreiben

(Ziffer 7 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Verzug § 27

AVBFernwärmeV) 4,00 €

Zahlungseinzug durch Beauftragten (Ziffer 7 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Verzug § 27

AVBFernwärmeV) 14,00 €

Einstellung/Stilllegung der Versor-

gung (§ 33 AVBFernwärmeV) 144,00 € Wiederaufnahme der Versorgung

(Ziffer 8.1. der Ergänzenden Allgemei- nen Versorgungsbedingungen, § 33

AVBFernwärmeV) 144,00 €/171,36 €

Kosten für unberechtigte Zutritts- verweigerung (Ziffer 6 der Ergänzen- den Allgemeinen Versorgungsbedin-

gungen, § 16 AVBFernwärmeV) 14,00 €/16,66 € Kosten für Abrechnungsdienstleis-

tungen: Erstellung von Zwischen- rechnungen auf Kundenwunsch inkl.

Versand je Rechnung 3,00 €/3,57 €

Rechnungsnachdruck auf Kunden-

wunsch inkl. Versand je Rechnung 1,00 €/1,19 € 3.2 In den in Ziff. 0 genannten Bruttobeträgen ist die Umsatz- steuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) enthalten; wird kein Bruttobetrag genannt, besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.

3.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, die Kosten des EVU in vorstehender Ziff. 3.1 seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der vorstehenden Pauschalen.

Neckarsulm, 22.3.2019 Stadtwerke Neckarsulm

Ergänzende allgemeine Versorgungsbedingungen der Stadt- werke Neckarsulm zur Verordnung über allgemeine Bedin- gungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwär- meV) für den Anschluss an die Wärmeversorgung und für die Wärmeversorgung

(Stand: März 2019)

1. Voraussetzung der Wärmeversorgung

Die Belieferung mit Wärme setzt den Anschluss der im Netzanschluss-/Wärmeversorgungsvertrag benannten Anschlussstelle/Abnahmestelle an das Wärmenetz, die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und die Begleichung sämtlicher offener Forderungen des Energieversorgungs- unternehmens (nachfolgend: EVU) in Bezug auf Baukosten- zuschüsse und Hausanschlusskosten voraus.

2. Baukostenzuschüsse

2.1. Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzu- schuss (BKZ), wenn der Anschlussnehmer seine Leistungs- anforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird.

2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Anschlussnehmer entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanla- gen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

3. Hausanschlusskosten

Der Anschlussnehmer erstattet dem EVU die bei wirtschaft- licher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Ände- rung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer/Kunden veran- lasst werden. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.

4. Inbetriebsetzung und Betrieb der Kundenanlage

4.1. Jede erstmalige und erneute Inbetriebsetzung der Kun- denanlage setzt die vollständige Bezahlung der Hausan- schlusskosten und des Baukostenzuschusses voraus.

4.2. Für die erneute Inbetriebsetzung der Kundenanlage wer- den die im Preisblatt geregelten Pauschalen erhoben.

Die erneute Inbetriebsetzung gilt als Wiederaufnahme der Versorgung.

4.3. Mitteilungen nach § 15 Abs. 2 AVBFernwärmeV haben mindestens sechs Wochen vor der begehrten Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage sowie der Verwen- dung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen in Textform an das EVU zu erfolgen, soweit sich dadurch preisliche Bemes- sungsgrößen ändern oder sich die vertraglich vorzuhalten- de Leistung erhöht.

4.4. Das EVU ist berechtigt, die Heizwasserdurchflussmenge durch entsprechende technische Einrichtungen auf die ver- einbarte bestellte Heizwasserdurchflussmenge (Volumen- strom m³/h) zu begrenzen.

4.5. Weitere technische Anforderungen für den Betrieb des Hausanschlusses und der Kundenanlage sind in den Tech- nischen Anschlussbedingungen (TAB) des EVU festgelegt.

5. Umfang der maximalen Wärmeleistung

5.1. Die maximale Wärmeleistung (Anschlusswert) ist vom Kunden/Anschlussnehmer bzw. von einer vom Kunden/

Anschlussnehmer beauftragten Fachfirma gemäß den Festlegungen der Technischen Anschlussbedingungen zu ermitteln.

5.2. Eine Verpflichtung des EVU zur Reduzierung der maxima- len Wärmeleistung, etwa aufgrund von wärmetechnischen Sanierungen, besteht nicht. Rechte des Kunden nach § 3 S.

3 AVBFernwärmeV bleiben unberührt.

5.3. Kommt der Wärmeversorgungsvertrag durch die Entnahme von Wärme zustande (§ 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV), gilt der in den vorangegangenen zwölf Monaten an dieser Abnah- mestellte gemessene höchste Bezugswert als vereinbarte maximale Wärmeleistung. Besteht ein solcher Bezugswert nicht, so ist dieser nach der durchschnittlichen maximalen Wärmeleistung vergleichbarer Kunden/Anschlussnehmer anzusetzen.

5.4. Bei Überschreitung der vereinbarten maximalen Wärme- leistung gilt der mittels geeichter Messeinrichtung ausge- lesene Höchstwert (höchste Inanspruchnahme im Liefer- jahr) als neue vereinbarte maximale Wärmeleistung für das vergangene und die folgenden Lieferjahre des vertraglich vereinbarten Lieferzeitraums.

6. Duldungspflichten/Zutrittsrecht

6.1. Mitarbeiter des EVU dürfen das nach § 8 AVBFernwärmeV duldungspflichtige Grundstück zur Durchführung von not- wendigen Kontroll-, Unterhaltungs- und Reparaturmaß- nahmen unentgeltlich betreten.

6.2. Der Kunde/Anschlussnehmer gestattet dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des EVU Zutritt zu sei- nen Räumen und zu den in §§ 10 und 11 AVBFernwärmeV genannten Einrichtungen, soweit dies für die Prüfung der

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10 | NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 NECKARSULM JOURNAL · 28. MÄRZ 2019 · Nr. 13 | 11 technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger

Rechte und Pflichten nach der AVBFernwärmeV oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und dem Kunden/Anschlussnehmer zumutbar ist. Dieses Zutrittsrecht ist mit Abschluss des Wärmeversorgungsver- trages ausdrücklich vereinbart.

6.3. Die wiederholte Verweigerung des berechtigten Zutritts- rechts ist eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV.

6.4. Wenn der Kunde/Anschlussnehmer den Zutritt unberech- tigt verweigert oder behindert, stellt das EVU dem Kunden/

Anschlussnehmer die dadurch entstandenen Kosten pau- schal gemäß Preisblatt (Anlage 3) in Rechnung.

7. Messung / Abrechnung / Zahlungsbestimmungen

7.1. Zur Messung der vom Kunden bezogenen Wärme wird eine im Eigentum des EVU stehende geeichte Messeinrichtung in unmittelbarer Nähe der Übergabestelle installiert. Das EVU behält sich vor, die Zählerstände mittels einer Einrich- tung zur Fernabfrage festzustellen.

7.2. Als Liefer- und Abrechnungsjahr für die Wärmeversorgung gilt das Kalenderjahr, sofern einzelvertraglich keine aus- drückliche abweichende Regelung getroffen worden ist.

7.3. Für die Abnahmestelle/-n sind - sofern keine monatliche Abrechnung erfolgt – Abschläge am ersten Tag des Kalen- dermonats, der auf den Lieferzeitraum folgt, für den der Abschlag bestimmt ist nach Maßgabe des § 25 AVBFern- wärmeV fällig. Die Abschlagshöhe wird dem Kunden recht- zeitig mitgeteilt.

7.4. Zum Ende jedes Lieferjahres erstellt das EVU eine Schluss- rechnung. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom EVU festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag zu zahlen.

7.5. Rechte des Kunden nach § 24 Abs. 1 S. 2 AVBFernwärmeV bleiben unberührt.

8. Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung/Stillle- gung

8.1. Ist eine Wiederaufnahme der Versorgung infolge festge- stellter Mängel an der Kundenanlage oder aus sonstigen vom Kunden und/oder Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen nicht möglich, werden dem Kunden und/oder Anschlussnehmer die entstandenen Kosten für jeden Son- dergang für die Wiederaufnahme der Versorgung mit einer Kostenpauschale entsprechend der in Ziffer 3 des Preis- blatts geregelten Pauschale berechnet.

8.2. Wird die Anschlussstelle stillgelegt, hat der Anschlussneh- mer dem EVU die Kosten aus und im Zusammenhang mit der Stilllegung der Anschlussstelle und der Demontage der Mess- und Zähleinrichtungen zu erstatten.

9. Haftung

9.1. Die Haftung für Schäden, die ein Kunde und/oder Anschlussnehmer durch Unterbrechung der Wärmeversor- gung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, richtet sich nach § 6 AVBFernwärmeV.

9.2. In den von § 6 AVBFernwärmeV nicht geregelten Haf- tungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfül- lungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde;

dies gilt nicht bei

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

9.3. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsver- letzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung

der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

9.4. Die Ersatzpflicht nach dem Haftpflichtgesetz wegen Sach- schäden ist gegenüber einer juristischen Person des öffent- lichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermö- gen oder einem Kaufmann ausgeschlossen.

9.5. Die geschädigte Partei hat der anderen Partei einen Scha- den unverzüglich mitzuteilen.

10 Mitteilungspflichten

Kunden/Anschlussnehmer haben Schäden an der Kunden- anlage, durch die Heizwasserverluste eintreten und/oder durch die die Qualität des Heizmediums verändert wird, dem EVU unverzüglich mitzuteilen und beseitigen zu las- 11. Vertragslaufzeit / Lieferbeginn / Kündigung / Eigentümer-sen.

wechsel

11.1. Soweit keine Vereinbarung zum Lieferbeginn getrof- fen wird, ist Lieferbeginn der Zeitpunkt der erstmaligen Entnahme von Wärme oder der erneuten Entnahme von Wärme nach Beendigung eines Wärmeversorgungsvertra- 11.2. Soweit keine Vereinbarung zur Vertragslaufzeit getroffen ges.

wird, beträgt die Vertragslaufzeit 10 Jahre. Der Vertrag ver- längert sich, wenn keine Vereinbarung zur Vertragslaufzeit getroffen wurde, jeweils um weitere 5 Jahre, sofern er nicht von dem Kunden mit einer Frist von neun Monaten bzw.

von dem EVU mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11.3. Spätestens zu dem im Wärmeversorgungsvertrag verein- barten Lieferbeginn enden alle früheren Verträge des Kun- den und deren Nachträge über die Lieferung von Wärme an die vertraglich vereinbarte Abnahmestelle.

11.4. Der Anschlussnehmer/Kunde ist verpflichtet, dem EVU jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an dem versorgten sowie angeschlossenen Objekt unverzüglich mitzuteilen.

Der Anschlussnehmer/Kunde genügt seiner Verpflichtung nach § 32 Abs. 4 S. 2 und S. 3 AVBFernwärmeV, wenn er eine Eintrittserklärung des neuen Grundstückseigentümers in den bestehenden Netzanschlussvertrag/Wärmeversor- gungsvertrag nachweist.

12. Datenschutz

12.1. a) Verantwortlicher für die Verarbeitung von personen- bezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverord- nung (DSGVO) ist: Stadt Neckarsulm, Marktstr. 18, 74172 Neckarsulm, Tel.-Nr. 07132/35-0.

b) Der/Die Datenschutzbeauftragte des EVU steht dem Anschlussnehmer/Kunden für Fragen zur Verarbeitung sei- ner personenbezogenen Daten unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@neckarsulm.de und unter der Tel.-Nr. 0711 8108-14444 zur Verfügung.

c) Das EVU verarbeitet personenbezogene Daten des Anschlussnehmers/Kunden zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Erfüllung (inklusive Abrechnung) des Energieliefervertrags und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfra- ge des Kunden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Mess- stellenbetriebsgesetz sowie wegen handels- oder steuer- rechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (z. B. aus dem Messstellenbetriebsgesetz) auf Grund- lage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO.

Direktwerbung und Marktforschung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Lieferanten oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Per- son, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Soweit der Kunde dem Lieferanten eine Ein-

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willigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Telefonwerbung erteilt hat, verarbeitet der Lieferant per- sonenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.

a) DSGVO. Eine Einwilligung zur Telefonwerbung kann der Kunde jederzeit widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung erfolgt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßig- keit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.

Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kunden zur Mini- mierung von Ausfallrisiken sowie Mitteilung von Anhalts- punkten zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit des Kunden durch die Auskunfteien Creditreform Zimmermann KG (Ferdinand-Braun-Str. 3, 74074 Heilbronn) und Creditsafe Deutschland GmbH (Schreiberhauer Str. 30, 10317 Berlin) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f) DSGVO.

Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Lieferanten oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezoge- ner Daten erfordern, überwiegen. Der Lieferant übermittelt zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit personenbezogene Daten zur Identifikation des Kunden (Namen, Anschrift und Geburtsdatum) an die genannten Auskunfteien.

Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Erstellung von Statistiken auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

d) Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezo- genen Daten des Anschlussnehmers/Kunden erfolgt – im Rahmen der in Absatz c genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: Auskunfteien, IT-Dienstleister, Druckdienst- leister, Abrechnungsdienstleister, Montagedienstleistern, Inkassounternehmen, Unterlagenentsorger, Behörden und Gerichte.

e) Die personenbezogenen Daten des Anschlussnehmers/

Kunden werden zu den unter Absatz c genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwe- cke erforderlich ist.

Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden die personenbezogenen Daten des Anschlussneh- mers/Kunden solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse des EVU an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

f) Der Anschlussnehmer/Kunde hat gegenüber dem EVU Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten personen- bezogenen Daten (Art. 15 DSGVO); Berichtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO); Löschung, wenn die Speicherung unzu- lässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Spei- cherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Kunde eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter per- sonenbezogener Daten widerrufen hat (Art. 17 DSGVO);

Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO); Datenübertragbarkeit der vom Kunden bereitgestellten, ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO); Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbei- tung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

g) Der Anschlussnehmer/Kunde kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Direkt- werbung und/oder der Marktforschung gegenüber dem Lieferanten ohne Angabe von Gründen jederzeit wider- sprechen. Das EVU wird die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des Widerspruchs nicht mehr für die Zwecke der Direktwerbung und/oder Marktforschung ver- arbeiten und die Daten löschen, wenn eine Verarbeitung nicht zu anderen Zwecken (beispielsweise zur Erfüllung des Vertrags) erforderlich ist.

h) Telefonische Werbung bei Unternehmen durch das EVU erfolgt überdies nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilli- gung des Anschlussnehmers/Kunden gemäß § 7 Abs. 2 Nr.

2 UWG.

i) Der Anschlussnehmer/Kunde hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

13. Störungsdienst

Der Bereitschaftsdienst des EVU (Stadtwerke Neckarsulm, Am Hungerberg 1, 74172 Neckarsulm) ist unter der Ruf- nummer 07132 2108 zu erreichen.

14. Schlussbestimmungen/Inkrafttreten

14.1. Kommt es zu einer Aufhebung der gesamten AVBFernwär- meV, ohne dass eine entsprechende Nachfolgeregelung in Kraft tritt, gilt die jeweils letzte Fassung der AVBFernwär- meV als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart.

14.2. Das EVU ist berechtigt, die Allgemeinen Versorgungsbe- dingungen im Sinne des § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV durch öffentliche Bekanntgabe zu ändern. Dies erfolgt durch Veröffentli- chung in der ortsüblichen bekannten Presse/Amtsblatt.

Änderungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen im Sinne des § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.

15. Streitbeilegungsverfahren

15.1. Das EVU erklärt sich gemäß § 36 Verbraucherstreitbei- legungsgesetz (VSBG) bereit, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/Wärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und Anschlussnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: Schlichtungs- stelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, www.

schlichtungsstelle-energie.de.

15.2. Die Europäische Union hat für die außergerichtliche Beile- gung für Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsver- trägen mit Verbrauchern eine Online-Streitbeilegungs- Plattform eingerichtet. Die Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/

odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

Die E-Mail-Adresse des EVU lautet wie folgt:

kundenzentrum@sw-neckarsulm.de.

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