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Archiv "Von einer ersatzlosen Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung wird dringend abgeraten" (12.02.1982)

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,,Strukturreformgesetz''

als durch die Länderbürokratie.

Darüber hinaus sollten die oftmals

"prestigebedingten Abgrenzun-

gen" der drei traditionellen Sekto-

ren abgebaut und durch verschie- dene fließende Übergänge aufge- lockert werden. Gerade hier ver- mutet der FDP-Politiker Manö- vriermasse und Rationalisierungs- reserven.

Gleiche

Wettbewerbschancen

Die "Strukturreform '84" soll für alle Krankenkassen gleiche Wett- bewerbschancen schaffen. Dabei solle nach Schmidts Darlegungen die bei den Ersatzkassen beste- henden Möglichkeiten auch den RVO-Kassen eingeräumt werden.

Risikounterschiede sollten da- durch abgebaut werden, daß die bisherige gesetzliche Zuordnung bestimmter (schlechter) Risiko- gruppen durch eine allgemeine Zugangsregelung für alle Kassen abgelöst wird.

Wie im FDP-Gesundheitspro- gramm von 1976 werden auch heute Modelle zur Direktbeteili- gung der Versicherten und Mög- lichkeiten, das System transparen- ter zu gestalten, befürwortet. Dazu zählt Schmidt ausdrücklich auch Modellversuche zur Erprobung ei- nes Kostenerstattungssystems. Im Arzneimittelbereich müsse der verschreibende Arzt die Möglich- keit erhalten, durch Kostenverglei- che die von der RVO vorgeschrie- bene wirtschaftliche Verord- nungsweise durchführen zu kön- nen. Von einer erneuten Anhe- bung oder gar Auflösung der Bei- tragsbemessungsgrenze will die FDP nichts wissen.

Wer nicht den Weg der Vereinheit- licher gehen wolle, müsse daran interessiert sein, daß die Beitrags- unterschiede zwischen den einzel- nen Kassen nicht zu sehr ausein- anderklaffen. Die beste Strukturre- form sei die, die das gegliederte System und die Selbstverwaltung stärkt, aber auch es dauerhaft fi- nanzierbar erhält. HC

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Von einer ersatzlosen Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutz- impfung wird dringend abgeraten

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Der Vorstand der Bundesärzte- kammer hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Ge- setzes über die Pockenschutzimp- fung (Bundestagsdrucksache 9/

524) aufgrundder Beratungen des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer am 4. De- zember 1981 und aufgrund der Empfehlungen eines von diesem einberufenen Arbeitskreises von Sachverständigen am 16. Dezem- ber 1981 wie folgt Stellung ge- nommen:

..,. Von einer ersatzlosen Aufhe- bung des Gesetzes über die Pok- kenschutzimpfung vom 18. Mai 1976 wird dringend abgeraten. Ei- ne Neufassung dieses Gesetzes ist dringlich geboten.

Begründung

Trotz der Feststellung der Weltge- sundheitsorganisation vom Mai 1980, wonach die Pocken weltweit ausgerottet wären, trägt die WHO selbst dem Umstand Rechnung, daß nach wie vor Zweifel darüber bestehen, ob damit endgültig ein stabiler Zustand erreicht worden ist,

C> indem sie durch ständige Be- obachtungskomitees die Entwick- lung observiert und

C> indem sie eine hohe Impfstoff- reserve (200 Millionen lmpfdosen) eingelagert hält.

Es wird nicht ausgeschlossen, daß in entlegenen Gebieten Asiens und Afrikas auch beim Menschen noch Pockenerreger existieren, auch wenn in den letzten Jahren

Verdachtsmeldungen über das Vorkommen von Variola-Viren beim Menschen nicht bestätigt werden konnten. Ferner ist unbe- stritten, daß in Laboratorien noch mit Pockenerregern gearbeitet wird. Ein spontanes Wiederaufle- ben der Pocken mit Infektionsge- fahr für die Allgemeinheit ist daher nicht auszuschließen.

Darüber hinaus ist bekannt, daß sowohl in Ländern der dritten Welt als auch in osteuropäischen Staa- ten nach wie vor große Bevölke- rungsgruppen schutzgeimpft wer- den. Dies kann als Hinweis dafür gelten, daß in diesen Ländern die Infektionsgefahr durch Pocken als noch keineswegs gebannt angese- hen wird.

Die Folgen

eines ersatzlosen Fortfalls des Gesetzes

Bei ersatzlosem Fortfall des "Ge- setzes über die Pockenschutzimp-

fung" würden die aus § 14 des

Bundesseuchengesetzes herzulei- tenden Maßnahmen nicht ausrei- chen, um die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglich wirkungsvoll ge- gen Pocken zu schützen und Er- krankte gegebenenfalls zu behan- deln,

C> weil eine hinreichende Herstel-

lung, Beschaffung und Bevorra- tung mit Impfstoff auch aufgrund des § 14 des Bundesseuchenge- setzes nicht mehr gewährleistet werden kann, da die bisherigen Landesimpfanstalten ausnahms- los ihre Pockenimpfstoffproduk- tion eingestellt haben; C>

Ausgabe AlB DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 6 vom 12. Februar 1982 23

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

C> weil das ärztliche und das Assi- stenz-Personal, das auch bei Ver- dachtsfällen sofort zum Einsatz J<ommen müßte, nicht mehr schutzgeimpft sein wird;

C> weil durch § 14 des Bundes- seuchengesetzes allein nicht mehr sichergestellt werden kann, daß Einrichtungen vorgehalten wer- den, in denen ohne Gefahr für ärztliches und Assistenz-Personal Verdachtsfälle isoliert, diagnosti- ziert oder etwa bestätigte Erkran- kungsfälle behandelt werden können;

C> weil planarische und organisa- torische Vorbereitungen für den Fall eines Pockenausbruches nicht mehr getroffen werden (Wegfall der Pockenalarmpläne).

Durchführbare Maßnahmen bis zur notwendigen Neufassung des Gesetzes

Solange das Impfgesetz von 1976 nicht aufgehoben wird, bleiben bis zur notwendigen Neufassung die- ses Gesetzes folgende Maßnah- men gesetzlich begründet durch- führbar:

C> Das Personal mit hoher Ge-

fährdung (Krankenhauspersonal, sofern es Umgang mit Patienten hat, Laborpersonal, sofern es Um- gang mit Pocken-Viren hat, und Personen, die im Packanalarm- plan z. B. als Krankentransport- persenat Verpflichtungen haben) hat sich der Pockenschutzimp- fung zu unterziehen.

Eine Neufassung des Impfgeset- zes von 1976 muß darüber hinaus gewährleisten,

C> daß die verantwortlichen Ge- sundheitsbehörden eine für die er- sten Abriegelungsimpfungen aus- reichende Impfstoffmenge bereit- halten und für die Weiterentwick- lung risikoarmer Impfstoffe und Impftechniken Sorge tragen;

C> daß die Länder geeignete Sta-

tionen vorhalten und benennen, in

denen Pocken diagnostiziert und Pockenkranke behandelt werden können.

..,. Der Arbeitskreis*) von Sachver- ständigen des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer empfiehlt mehrheitlich zu prüfen, ob durch gesetzliche Maßnahmen -etwa durch einen Hinweis auf die Begünstigung der §§ 51 und 52 Bundesseuchengesetz - freiwilli- ge Pockenschutzimpfungen auch weiterhin ermöglicht und geför- dert werden sollen. BÄK (Zwischenzeiten der Redaktion)

*) Mitglieder des Arbeitskreises waren: Prof. Dr. mEid. H. A. Stickl, Direktor der Bayerischen lmpfanstalt, München (Fe- derführender der Kommission); Prof. Dr.

med. K. D. Bachmann, Direktor der Univ.- Kinderklinik Münster; Prof. Dr. med. Dr.

h. c. et Dipi.-Chem. R. Haas, Kempten;

Prof. Dr. med. U. Krech, Vorstand des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, St. Gallen; Prof. Dr. med. Ernst Reben- tisch, Deisenhofen; Prof. Dr. med. H. P.

Wolff, ehern. Direktor der I. Med. Univer- sitätsklinik Mainz, München. Als Berater war zugezogen: Dr. med. vet. J. Sailer, InSan 1/3, Bundesministerium der Vertei- digung, Bonn.

Staatssekretär Haehser:

Keine Gewerbesteuer

Ohne eine "Reform" der Gewerbe- steuer werden Angehörige freier Berufe nicht der Gewerbesteuer- pflicht unterworfen werden kön- nen.

Dies antwortete der Parlamentari- sche Staatssekretär des Bundesfi- nanzministeriums Karl Haehser auf eine Anfrage des SPD-Abge- ordneten und Mitglieds des Fi- nanzausschusses Joachim Poß, Gelsenkirchen-Buer. Der Staatsse- kretär gab zu, daß die Einbezie- hung der freien Berufe das gesam- te Gewerbesteuersystem verän- dern würde. Zudem seien erst kürzlich aufgrund des zweiten Haushaltsstrukturgesetzes die freiberuflichen Leistungen zusätz- lich belastet worden (infolge der Aufhebung des ermäßigten Mehr- wertsteuersatzes). EB

Arzneimittel preise:

Preisindex stieg um fünf Prozent

Das Preisniveau der Arzneimittel stieg 1981 gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent. Damit be- wegen sich die Preiserhöhungen nur knapp unter dem Niveau des Jahres 1980. Dies geht aus dem

"GKV-Arzneimittelindex" (entwik- kelt vom Wissenschaftlichen In- stitut der Ortskrankenkassen- Wl- dO-) hervor.

Zu der Preissteigerungsrate für 1981 hat ohne Zweifel auch der Preissockel von zwei Prozent aus dem Vorjahr beigetragen. Der In- dex zeigt jedoch auch, daß sich die Herstellerfirmen zunehmend auf die veränderten politischen und ökonomischen Rahmenbe- dingungen einstellen und auch den im April erhobenen Appell des Verbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) beachtet haben, die Preise möglichst stabil zu halten.

So sind in den letzten fünf Mona- ten des Jahres 1981 fast keine nennenswerten Preissteigerungen vorgenommen worden.

Die Vermutung, daß die Arzneimit- telfirmen, insbesondere bei den umsatzstarken Artikeln überpro- portionale Preiserhöhungen vor- nehmen, wird zumindest für den Beobachtungszeitraum widerlegt.

So erhöhten sich die Preise der 500 umsatzstärksten Medikamen- te, mit denen 47 Prozent des GKV- Arzneimittelumsatzes erzielt wer- den, nur üm 3,4 Prozent, wohinge- gen sich die Preiskomponente beim "Restumsatz" um 3,9 Pro- zent erhöhte. Die Preisentwick- lung in den einzelnen Indikations- gruppen ist unterschiedlich: Wäh- rend bei den Analgetika/Antirheu- matika, Magen-Darm-Mitteln und Antihypertonika ein überdurch- schnittlicher Preisanstieg zu ver- zeichnen war, wurden die Preise für Psychopharmaka, durchblu- tungsfördernde Mittel und Kardia- ka, nur unterdurchschnittlich an-

gehoben. MI/DÄ

24 Heft 6 vom 12. Februar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe NB

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