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Archiv "Kolloquium nach der Ultraschallvereinbarung" (22.07.2013)

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A 1460 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 29–30

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22. Juli 2013 men, stiegen die Zahlen 2013 weiter.

Am 1. April lagen dem MINSA be- reits 630 bestätigte Dengue-Fälle des laufenden Jahres vor, zum gleichen Zeitpunkt 2012 waren es nur 270 Fälle gewesen. Und die Regenzeit kommt erst noch.

Für Nicaragua ist der Kampf ge- gen das Dengue-Virus eine große gesundheitspolitische Herausforde- rung. 2004 entwickelte die Regierung eine breit angelegte Kontrollstrate- gie. Diese umfasst die Bevölke- rungsaufklärung, die Meldepflicht und epidemiologische Erfassung al- ler Verdachtsfälle, verbindliche Leitlinien zur Patientenversorgung und Diagnostik, verstärkte Vektor- kontrolle und Maßnahmen der Um-

weltsanierung vor allem in den ur- banen Ballungsgebieten. In großflä- chigen Aktionen wird in den großen Städten zur Insektenbekämpfung von mit Düsen ausgestatteten Fahr- zeugen 25-prozentiges Cyperme- thrin, für Insekten ein Nervengift, versprüht. Wegen der nicht kontinu- ierlichen Leitungswasserversor- gung im Land nutzen viele Famili- en Eimer oder andere Gefäße, um Wasser zu sammeln. Diese wieder- um stellen ein optimales Reservoir der Mückenvermehrung dar. Mitar- beiter ziehen von Haus zu Haus, um die Bewohner über notwendige Sa- nierungs- und Hygienemaßnahmen aufzuklären.

Im Krankenhaus muss jeder Ver- dachtsfall auf einem Formular un- verzüglich unter Angabe von Name, Anschrift, Geschlecht, Alter und kli- nischer Daten des Patienten an das MINSA gemeldet werden. Zu unter- scheiden, welche der unzähligen Kinder, die von ihren Müttern mit Fieber in die Notaufnahme gebracht werden, lediglich an einem grippa- len Infekt leiden und welche Zeichen des Dengue-Fiebers bieten, ist die große Herausforderung. Kinder mit Dengue-Verdacht müssen im Kran- kenhaus rund um die Uhr unter ei- nem Moskitonetz liegen, um zu ver-

hindern, dass Mücken das Virus auf andere Kinder oder Mitarbeiter im Saal übertragen. Zwei- bis dreimal täglich werden die klinischen Daten evaluiert sowie die Vitalzeichen kontrolliert. Wenn nötig erfolgt die intravenöse Flüssigkeitssubstitution.

Routinemäßig wird zwischen Tag fünf und sieben nach Erstauftreten der Symptome der IgM-ELISA-Mo- notest durchgeführt. Dieser ist in acht regionalen Zentren im Land verfügbar und kostet circa einen US- Dollar. Weitere Tests, wie der ELI- SA-IgG-Test, sowie PCR und Virus- isolation sind nur in der Hauptstadt im National Diagnostic and Re - ference Center verfügbar und wer- den in besonders schweren Fällen und zur Identifizierung einer Erst- oder Zweitinfektion bei epidemiolo- gischem Interesse durchgeführt.

In einem deutschen Buch der Kinderheilkunde wird man höchs- tens einen kleinen Absatz über das Dengue-Fieber finden. Dass ich in Deutschland noch nie ein Kind mit Dengue-Fieber gesehen hatte, konnten meine nicaraguanischen Kollegen nicht glauben.

Lioba Glas

@

Informationen und Spendenkonto:

www.sodi.de/projekte/nicaragua Das Hospital Ale-

mán-Nicaragüen- se (HAN) in Mana- gua wurde 1985 als Solidaritätsprojekt der DDR gegründet.

Der Förderkreis

„Freunde des HAN / Solidaritätsdienst International e.V.“

unterstützt das Krankenhaus bis heute und vermittelt auch Ärzte, Medi-

zinstudenten und Pflegepersonal für freiwillige Einsätze.

Die Teilnahme an einem Kolloquium nach der Ultraschallvereinbarung ist nicht verbindlich vor- geschrieben. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden.

Streitig ist die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistun- gen der Ultraschalldiagnostik gemäß der Ver- einbarung von Qualitätssicherungssicherungs- voraussetzungen nach § 135 Abs. 2 SGB V (Ul- traschallvereinbarung). Der Kläger, der die Qua- lifikation zum Facharzt für Frauenheilkunde/Ge- burtshilfe erworben hatte, war lange Zeit in un- terschiedlichen gynäkologischen Kliniken tätig.

Nach seiner Niederlassung beantragte er bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Ge- nehmigung zur Abrechnung von sonographi- schen Leistungen der weiblichen Genitalorga- ne, der Brustdrüsen und des feto-maternalen Gefäßsystems gemäß der Ultraschallvereinba-

rung. Die KV teilte dem Arzt mit, dass die Ertei- lung einer Genehmigung von der erfolgreichen Teilnahme an einem Kolloquium abhängig ge- macht wird, da der Arzt eine zur Ultraschallver- einbarung abweichende, aber gleichwertige Befähigung geltend gemacht habe. Der Kläger lehnt die Teilnahme an einem Kolloquium ab.

Das Sozialgericht und das LSG haben die KV dazu verurteilt, dem Kläger die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistun- gen der Ultraschalldiagnostik zu erteilen. Die Ul- traschallvereinbarung dient dem Ziel, die Quali- tät ärztlicher Leistungen durch den Nachweis von Fachkundeanforderungen zu sichern. Die KV kann die Erteilung der Genehmigung von der erfolgreichen Teilnahme an einem Kolloquium abhängig machen, wenn trotz der vorgelegten Bescheinigungen und Dokumentationen be- gründete Zweifel an der fachlichen Befähigung

bestehen. Das Gleiche gilt, wenn der Arzt im Vergleich zur Vereinbarung eine abweichende, aber gleichwertige Befähigung nachweist. Aller- dings ist die Teilnahme an einem Kolloquium nach Auffassung des Gerichts nicht verbindlich vorgeschrieben. Geht eine KV selbst davon aus, dass der Arzt seine Qualifikation nachweist, die der in der Ultraschallvereinbarung vorausge- setzten im Wesentlichen entspricht, besteht nur dann Anlass für weitergehende Ermittlungen in Gestalt eines Kolloquiums, wenn dies erforder- lich ist, um bestehende Rechtszweifel auszu- räumen. Die in der Verpflichtung zur Durchfüh- rung eines Kolloquiums liegende Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG ist nur sachlich gerechtfertigt, soweit dies erforderlich ist, um die in der vertragsärztlichen als notwendig angesehene Versorgungsqualität der Versicherten zu sichern (LSG Niedersach- sen-Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2012, Az.:

L 3 KA 70/11) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Kolloquium nach der Ultraschallvereinbarung

S T A T U S

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