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Archiv "Neuer DRG-Katalog: Nachbesserungen" (24.09.2004)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3924. September 2004 AA2569

S E I T E E I N S

EBM 2000plus

Abgefederte Einführung

Neuer DRG-Katalog

Nachbesserungen

D

ie Kritik am EBM 2000plus, der neuen Gebührenordnung für kas- senärztliche Leistungen, hält an. Wie berichtet, treibt einige Kassenärztli- che Vereinigungen (KVen) die Sorge um, dass es zu großen Honorarver- werfungen zwischen und innerhalb der Arztgruppen kommt.Andere, an der Spitze der bayerische KV-Vize Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller, meinen, die Datenbasis für die be- triebswirtschaftlichen Kalkulation der Gebührenordnung sei nicht metho- disch sauber erhoben.

Die Kassenärztliche Bundesverei- nigung (KBV) teilt diese Kritik nicht.

Sie ist von dem neuen EBM, der in jahrelanger Detailarbeit mit großem Abstimmungsaufwand gegenüber den KVen und den ärztlichen Berufs- verbänden entstanden ist, überzeugt.

Dennoch beschloss der KBV-Län-

derausschuss auf Vorschlag des Vor- standes am vergangenen Freitag eine weitere Absicherung. Danach soll der EBM, wie geplant, am 1. Januar 2005 in Kraft treten, das Regelleistungs- volumen zur Mengensteuerung je- doch im Bedarfsfalle bis zum 1. Juli 2005 ausgesetzt werden können. Dies soll für diejenigen KVen gelten, die

„derzeit wegen noch nicht abschätz- barer Auswirkungen auf die Versor- gung der Versicherten und die Vertei- lung der Gesamtvergütungen noch weitere Überprüfungen vornehmen müssen“.

Diesen Kassenärztlichen Vereini- gungen will die KBV die Möglichkeit einräumen, mit den Krankenkassen auf Landesebene „andere geeignete Maßnahmen der Honorarverteilung und Mengensteuerung“ zu vereinba- ren. Gleichzeitig, so der Beschluss

des Länderausschusses, sollen die Datengrundlagen für die Bewertung der ärztlichen Leistungen nochmals evaluiert werden, um eventuell not- wendig werdende Korrekturen zum 1. Juli 2005 umsetzen zu können.

Dieser Beschluss ist klug und durchaus geeignet, die ärgsten Sor- gen fürs Erste zu zerstreuen – vor- ausgesetzt, die Krankenkassen spie- len mit. Denn beim EBM können die Ärzte allein nichts entscheiden.

Wenn aber den Krankenkassen nach dem jahrelangen Hin und Her daran gelegen ist, den EBM nun endlich in Kraft zu setzen, sollten sie ihre Zustimmung zu der „abgefederten Einführung“ geben. In der Sache spräche jedenfalls nichts dagegen.

Die entscheidenden Gespräche sol- len bis Anfang Oktober stattgefun-

den haben. Josef Maus

E

rstmals ist es der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Krankenkassen am 16. Sep- tember gelungen, sich gemeinsam auf einen DRG-Katalog für das Krankenhaus-Fallpauschalensystem zu einigen. In den Jahren 2002 und 2003 musste das Bundesgesundheits- ministerium (BMGS) noch zu einer Ersatzvornahme greifen.

Das Resultat der aktuellen Ver- handlungen stellt die Beteiligten zu- frieden: Der weiterentwickelte Kran- kenhaus-Fallpauschalenkatalog, der von 2005 an gelten soll, bildet Kran- kenhausleistungen wesentlich diffe- renzierter und kostengerechter ab.

Verständigen konnte man sich auf ein ganzes Bündel von Umstruktu- rierungen: erstens auf neu definierte Fallgruppen, die es künftig für hoch- komplexe Eingriffe, Mehrfachein-

griffe und beidseitig durchgeführte Eingriffe geben soll. Zweitens einig- te man sich auf 71 zum Teil mit Prei- sen versehene Zusatzentgelte (bei- spielsweise für teure Chemothera- peutika) und drittens auf die Heraus- nahme mehrerer DRGs, die durch krankenhausindividuelle Vereinba- rungen ersetzt werden sollen. Da- durch soll das Fallpauschalensystem nach australischem Muster weiter den deutschen Versorgungsstruktu- ren angepasst werden.

Eitel Sonnenschein herrschte bei den jüngsten Verhandlungen jedoch keineswegs. Nicht einigen konnten sich beide Seiten auf die Regelungen zur Finanzierung der Ausbildungs- stätten sowie zu „Besonderen Ein- richtungen“. Nach dem Kranken- hausfinanzierungsgesetz können sol- che Krankenhäuser aus dem DRG-

System herausgenommen und mit ei- ner „Individuallösung“ versehen wer- den. Da die Kassen die Hürden für diese Einrichtungen jedoch uner- reichbar hoch legen wollen, wird die DKG eine Ersatzvornahme durch das BMGS abwarten.

Profitieren dürfte von dem modifi- zierten Fallpauschalenkatalog vor al- lem die Hochleistungsmedizin der Maximalversorger, während einfache Hospitalleistungen abgewertet wer- den. Schwieriger wird es wohl auch für die Klinikärzte werden, die sich mit den DRGs beschäftigen. Die 824 DRGs (2004) werden nächstes Jahr auf 878 erweitert. Hinzu kommen 71 Zusatzentgelte. So „nebenbei“ wird sich das neue differenzierte System kaum bewältigen lassen – darauf soll- ten sich die Krankenhausträger ein- stellen. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann

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