• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Änderungen Kurarztverträge und Bundesmantelverträge Primär-/Ersatzkassen" (17.06.2005)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Änderungen Kurarztverträge und Bundesmantelverträge Primär-/Ersatzkassen" (17.06.2005)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ggf. einschließlich Harnblase, mittels B- Mode-Verfahren,

Fakultativer Leistungsinhalt

Transkavitäre Untersuchung 380 Punkte

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 24⏐⏐17. Juni 2005 AA1771

27. Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 2 zum EBM

28. Streichung einer Zeile aus dem Anhang 2 zum EBM Folgende Zeile wird aus dem Anhang 2 zum EBM gestrichen

OPS 2005 Bezeichnung 2005 Kate- OP- Über- Nachbeh. Nachbeh. Narkose

gorie Leistung wachung Überw. Operat.

Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Schrittmacher, Zweikammersystem, mit zwei Schritt- machersonden: Ohne antitachykarde

5-377.30 Stimulation L4 31214 31505 31610 31611 31824

Entfernung von Osteosynthesematerial:

5-787.k3 Winkelstabile Platte: Humerus distal D3 31133 31504 31616 31617 31823 Entfernung von Osteosynthesematerial:

5-787.k7 Winkelstabile Platte: Ulna proximal D3 31133 31504 31616 31617 31823 Entfernung von Osteosynthesematerial:

5-787.km Winkelstabile Platte: Tibiaschaft D3 31133 31504 31616 31617 31823 Entfernung von Osteosynthesematerial:

5-787.m2 Ringfixateur: Humerusschaft D2 31132 31503 31614 31615 31822

Entfernung von Osteosynthesematerial:

5-787.mk Ringfixateur: Tibia proximal D2 31132 31503 31614 31615 31822

Entfernung von Osteosynthesematerial:

5-787.mm Ringfixateur: Tibiaschaft D2 31132 31503 31614 31615 31822

Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosyn-

5-790.m6 these: Durch Ringfixateur: Radius distal D3 31133 31504 31616 31617 31823 Offene Reposition einer einfachen

Fraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens: Durch Ringfixateur:

5-793.m6 Radius distal D4 31134 31504 31618 31619 31824

Offene Reposition einer Mehrfragment- Fraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens mit Osteosynthese:

5-794.m6 Durch Ringfixateur: Radius distal D4 31134 31504 31618 31619 31824

Inzision, Resektion und (andere) Er- weiterung des Ureterostiums: Inzision,

5-561.2 transurethral R2 31282 31503 31684 31685 31822

1. Aufnahme des Interpretationsbe- schlusses Nr. 64 (mit Wirkung ab 1. April 2005)

zum Abrechnungsausschluss der EBM- Nrn. 03005, 03120, 04005 und 04120 im Notfall und im organisierten Not(fall)- dienst; zur Berechnungsmöglichkeit der EBM-Nr. 13220 für Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsbereiches im Notfall und im organisierten Not(fall)- dienst

„Die Leistungen nach den EBM-Nrn.

03005, 03120, 04005 und 04120 sind im Rahmen der Erbringung im Notfall und organisierten Not(fall)dienst nicht be- rechnungsfähig. Ärzte, die zur Berech- nung der Leistungen des hausärztlichen Versorgungsbereiches bzw. der Leistun- gen der Kinder- und Jugendmedizin ge- mäß der Präambeln 3.1 und 4.1 im Be- reich III des EBM zugelassen sind, kön- nen für die Beratung, Erörterung und/

oder Abklärung im Zusammenhang mit

der Erbringung von Leistungen im Not- fall und organisierten Not(fall)dienst die Leistung nach der EBM-Nr. 13220 be- rechnen.“

2. Aufnahme des Interpretationsbe- schlusses Nr. 65 (mit Wirkung ab 1. Juli 2005)

zur Berechnung von Zuschlagspositio- nen für die Erbringung von Simultanein- griffen gemäß Präambel 2.1 Nr. 3 des An- hangs 2 zum neuen EBM

„Bei der Berechnung von Zuschlags- positionen für die Erbringung von Simul- taneingriffen gemäß der Präambel 2.1 Nr. 3 des Anhangs 2 zum EBM ist – sofern die Teileingriffe unterschiedlichen Unter- abschnitten des Kapitels 31.2 des EBM zugehören – die am höchsten bewertete EBM-Zuschlagsposition 31xx8 der für den Simultaneingriff relevanten Unter- abschnitte in Anrechnung zu bringen.“

3. Aufnahme des Interpretationsbe- schlusses Nr. 66 (mit Wirkung ab 1. Juli 2005)

zur Anwendung der Regelung (Simul- taneingriffe) nach der Präambel 2.1 Nr. 3 des Anhangs 2 zum EBM

„Maßgeblich für die Berechnung der Zuschlagspositionen für Simultaneingrif- fe nach der Präambel 2.1 Nr. 3 zum An- hang 2 zum EBM ist nicht die Überschrei- tung der kalkulatorischen Schnitt-Naht- Zeit der Kategorie des Haupteingriffes, sondern die Überschreitung der tatsächli- chen Schnitt-Naht-Zeit des jeweiligen

Haupteingriffes.“ )

Änderungen Kurarztverträge und Bundesmantelverträge

Primär-/Ersatzkassen

Unterschriftsverfahren abgeschlossen

Die Bekanntmachung der Vertragsände- rungen Kurarztverträge und Bundesman- telverträge erfolgte im Deutschen Ärzte- blatt, Heft 8 vom 25. Mai 2005, S. A 533 bis 535, Heft 11 vom 18. März 2005, S.

A 776/A 777, und Heft 12 vom 25. März 2005, S. A 851 bis A 857 unter dem Vor- behalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner.

Die Ratifizierungsverfahren sind nun- mehr abgeschlossen und die Vorbehalte

damit gegenstandslos. )

Interpretationsbeschlüsse

des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses

aus der 270. Sitzung am 10. Mai 2005

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Da bis jetzt im Kanton Bern keine entsprechenden Fälle registriert worden sind, hatte sich auch die Exekutive des Kantons nicht explizit mit diesem Besorgnis erregenden

Sofern der Vertragsarzt laboratori- umsmedizinische Analysen des Ab- schnitts O I/II aus mehreren Laborge- meinschaften bezieht, sind die von ihm abgerechneten Analysen nach Maßgabe

durch Beendigung der Tätigkeit als angestellter Arzt in einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder in der Klinik, sofern die kurärztliche Tätigkeit nicht bei

der Erbringung von Leistungen im Not- fall und organisierten Not(fall)dienst die Leistung nach der EBM-Nr. Aufnahme des Interpretationsbe- schlusses Nr. Juli 2005). zur Berechnung

Representations of the Holocaust in History and the Arts, March 23-26, 2006 Bowling Green State University, Bowling Green, OH Conference Organizers: Dr. Christina Guenther

c) Hat der Arzt die Bescheinigung über die Teilnahme an den Fortbildungs- kursen nach Buchstabe a) nicht vorgelegt oder war die Teilnahme an dem Kolloqui- um wiederum erfolglos,

c) Hat der Arzt die Bescheinigung über die Teilnahme an den Fortbildungs- kursen nach Buchstabe a) nicht vorgelegt oder war die Teilnahme an dem Kolloqui- um wiederum erfolglos,

Da die Mamma-MRT zum 1. Oktober 2001 in den EBM aufgenommen wurde und der jetzige Beschluss des Bewertungs- ausschusses der 70. Oktober 2001 Anwendung findet, entsteht den