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Juni 2005 kam es in Basel zum ersten Happy-Slapping-Fall

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I 285/2005 POM 25. Januar 2006 46C

Interpellation

0237 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 15.09.2005

Happy Slapping: Situation im Kanton Bern?

Happy Slapping (fröhliches Einschlagen) trat vor rund sechs Monaten erstmals in London auf und hat sich mittlerweile im ganzen Land ausgebreitet. Seit Ende 2004 gab es in den öffentlichen Verkehrsmitteln Londons über 200 solcher Gewaltübergriffe. Beim Happy Slapping schlagen gewaltbereite Jugendliche, die oft in Gruppen auftreten, auf ahnungslose Passanten ein. Sie lassen sich dabei mit der Handykamera filmen oder fotografieren und verschicken das Video oder stellen es ins Internet.

Am 16. Juni 2005 kam es in Basel zum ersten Happy-Slapping-Fall. Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei 13-jährige Schüler, die einen anderen Schüler grundlos verprügelt und die Szene mit ihrer Handykamera gefilmt haben, ein Strafverfahren eingeleitet. Der baselstädtische Staatsanwalt teilte in einer Medienmitteilung mit, dass der eine Schüler von einem Schulkameraden verprügelt worden sei, während ein anderer die Szene filmte. Andere Schüler hätten dem Geschehen tatenlos zugesehen und nichts unternommen, um die Prügelei zu beenden. Der Staatsanwalt erachtet diese Angelegenheit als beunruhigende Entwicklung und empfiehlt weiteren Opfern solcher Gewaltübergriffe, sich zu melden und Anzeige zu erstatten.

In einer Medienmitteilung vom 8. Juni 2005 berichtete die Polizei von Winterthur von einem 15-jährigen Jugendlichen, der von vier anderen ihm unbekannten Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren zusammengeschlagen worden sei. Die Szene sei teilweise von einem der Täter mit der Handykamera aufgenommen worden. Die Gratiszeitung 20 Minuten meldete darauf auf der Titelseite: «Erste Fälle von Happy Slapping in der Schweiz».

Der Chef der Abteilung Information und Prävention der Kantonspolizei Wallis zeigt sich besorgt und rechnet damit, dass sich das Phänomen des Happy Slappings auch in der Schweiz ausbreitet. Der Kanton Wallis hat in Bezug auf die illegale Verbreitung von Bildern, die auf gewissen Blogs1 von Jugendlichen gestohlen werden, die Notbremse gezogen. So sollen ab der Sekundarstufe Regeln aufgestellt werden, welche die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler in der Gesellschaft, einschliesslich in Bezug auf die Nutzung des Internets, festlegen.

Die wichtigsten Sekundarschuleinrichtungen des Kantons Freiburg haben eine Charta über den Umgang mit Bildern erlassen, die von den Schülerinnen und Schülern unterzeichnet werden muss.

In Grossbritannien haben einige Schulen bereits ein Handyverbot ausgesprochen.

1 Blog oder Weblog: Persönliches Tagebuch, das im Internet als Website veröffentlicht wird (= Logbuch auf Internet). Die Inhalte dieser Seiten, die immer beliebter werden, können sehr unterschiedlich sein.

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Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Gab es im Kanton Bern bereits Fälle von Happy Slapping? Wenn ja, wann und wo?

2. Zeigt sich der Regierungsrat besorgt über die Entwicklung dieses Phänomens?

3. Wurden die bernischen Lehrkräfte über dieses Phänomen informiert und aufgeklärt?

4. Welche Massnahmen sind im Kanton Bern geplant oder bereits umgesetzt (Charta, Sensibilisierungskampagne, Verteilen von Broschüren usw.)?

5. Hat der Regierungsrat die Absicht, dem Vorgehen Grossbritanniens zu folgen und an den Schulen ein Handyverbot zu erlassen?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat distanziert sich vom Gebrauch des im Titel der Interpellation genannten englischen Begriffs. Die Taten gewaltbereiter Jugendlicher werden durch diese unpassende Bezeichnung eher idealisiert als verurteilt.

Frage 1

Bei der Kantonspolizei Bern sind bislang keine solche Vorkommnisse angezeigt worden.

Eine Umfrage bei den Erziehungsberatungsstellen zeigt wohl, dass das Thema Gewalt an einigen Schulen bzw. in einzelnen Regionen von Bedeutung ist und den Alltag belastet.

Vereinzelt sind Gewaltvorfälle zu verzeichnen, die auch mit dem Handy aufgenommen worden sind. Diese Vorfälle sind den Erziehungsberatungsstellen gemeldet worden, sodass sie darauf reagieren konnten. Sie stehen grundsätzlich und umfassend den Schulen bei allen Formen von physischer und psychischer Gewalt zur Verfügung.

Wiederholt zu befassen hatte sich die Kantonspolizei Bern allerdings mit Ereignissen, bei welchen Jugendliche von ebenfalls minderjährigen Tätern ausgeraubt wurden. Bei diesen Vorfällen ging es der Täterschaft aber jeweils darum, an Bargeld und Mobiltelefone zu gelangen.

Frage 2

Da bis jetzt im Kanton Bern keine entsprechenden Fälle registriert worden sind, hatte sich auch die Exekutive des Kantons nicht explizit mit diesem Besorgnis erregenden Phänomen zu befassen. Seit mehreren Jahren muss allerdings festgestellt werden, dass ein Trend zu steigender Gewaltbereitschaft besteht. Dieses unerfreuliche Phänomen macht auch vor jugendlicher Täterschaft nicht Halt, worüber sich der Regierungsrat besorgt zeigt.

Im Verwaltungsbericht 2004 musste die Kantonspolizei Bern darauf hinweisen, dass über 35% der im Kanton verübten Raubdelikte durch Personen unter 18 Jahren verübt wurden.

Untersuchungen der Universität Lausanne zu den Themen „Jugenddelinquenz: Zunahme seit 50 Jahren“ (Crimiscope, Nr. 23 – Januar 2004) und „Abweichendes Verhalten, Jugenddelinquenz und Unsicherheit: Opfer und Täter“ (Crimiscope, Nr. 24 - März 2004) belegen denn auch, dass die markante Zunahme der durch Jugendliche verübten Delikte nicht auf ein gewandeltes Anzeigeverhalten zurückzuführen ist, sondern als gesellschaftliche Änderung anerkannt werden muss. Eine zweite Studie am Beispiel des Kantons Waadt zeigt auf, wie sich die Delinquenz unter Schülern im Verlauf der letzten 10 Jahre gewandelt hat. Als Ergebnis hält diese Arbeit fest, dass sich die Lage seit Beginn der 90er Jahre gesamtschweizerisch verschärft habe.

Festzuhalten gilt es an dieser Stelle, dass die Kantonspolizei Bern dieser Entwicklung nicht allein Einhalt gebieten kann. Erforderlich ist ein gesamtpolitisches Konzept für die

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ganze Schweiz. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist mit der Kampagne

„Gemeinsam gegen Gewalt“, welche die Kantonspolizei Bern nach Kräften – namentlich auch im Bereich der Prävention – unterstützt, an die Hand genommen worden.

So unternimmt die Kantonspolizei Bern zahlreiche Anstrengungen im Rahmen der Präventionsarbeit für Jugendliche und Erwachsene. Zu erwähnen gilt es im Rahmen der hier zur

Diskussion stehenden Problematik insbesondere Veranstaltungen an Schulen und Lehrwerkstätten zum Thema Gewaltprävention. Aber auch für Gemeinden und andere Institutionen, z.B. für öffentliche Badeanstalten, wurden und werden Informationsabende und Schulungen zum Thema Gewalt durchgeführt.

Frage 3

Die Erziehungsdirektion hat keine spezifische, dieses Phänomen betreffende Informationen an die Lehrpersonen herausgegeben. Eine flächendeckende Information und Aufklärung erachtet der Regierungsrat in der jetzigen Situation als nicht angebracht.

Frage 4

Wie in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, unternimmt die Kantonspolizei Bern zahlreiche Anstrengungen. Bei der Abgabe von Broschüren stützt sich die Kantonspolizei Bern vor allem auf die Unterlagen der Schweizerischen Koordinationsstelle für Verbrechensprävention (SKVP) resp. der heutigen Schweizerischen Kriminalprävention (SKP). Unter dem Titel „Gemeinsam gegen Gewalt“ hat die ehemalige SKVP Ende der 90er Jahre eine grosse Aktion durchgeführt, um möglichst viele Kinder und Jugendliche – als Opfer oder als Täter – vor den Folgen von Gewalt zu schützen. Diese Kampagne wird von der Kantonspolizei Bern nach wie vor konsequent weiter geführt.

Frage 5

Ein flächendeckendes und durch den Kanton erlassenes Handyverbot an Schulen macht keinen Sinn. Die einzelne Schule kann, wenn dies im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen nötig ist, einzelnen oder allen Schülerinnen und Schülern das Handy während der Schulzeit verbieten. Ein solcher Schritt ist jedoch vor Ort und begründet zu realisieren.

Eine kantonale Regelung ginge zu weit.

An den Grossen Rat

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