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Kanton Basel-Landschaft

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Stellungnahme

Landeskanzlei

Kanton Basel-Landschaft

Sissach, 5.10.2015/VGD-LZE

Landratssitzung vom 05./12./19. November 2015; Traktandum 111 Vorstoss Nr. 2015 - 337

Titel: Postulat von Regina Werthmüller, parteilos: Kantonale Bestäubungsprämien für Imker/-innen resp. Abgeltungen von imkerlichen Aufwendungen

1. Antrag

Vorstoss entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen Vorstoss ablehnen

Motion als Postulat entgegennehmen

Motion als Postulat entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen 2. Begründung

Das Postulat bezieht sich rechtlich auf das Natur- und Landschaftsschutzgesetz, Paragraph 18. Dies ist keine geeignete Grundlage für eine allfällige Bestäubungsprämie, da die Bienen sich nicht nur in Naturobjekten aufhalten und der Imkerverband keine kantonale Naturschutz- vereinigung ist und somit die Vorgaben des Gesetzes nicht erfüllt wären.

Kosten

Der Kanton leistet bereits einen jährlichen Beitrag ab die Fachstelle für Bienen von Fr. 40’000.

Die Fachstelle wird gemeinsam mit den Kantonen BS und SO geführt. Nebst dem Kanton Bern sind dies schweizweit die einzigen kantonalen Fachstellen für Bienen. Hinzukommt kommt ein jährlicher Beitrag von Fr. 2‘000.- ab den Bienenzüchterverband, welcher der Zucht dient.

Zudem ist die Regierung überzeugt, dass die aktuelle Form der Förderung der Bienenhalter und -halterinnen durch die Fachstelle Bienen wesentlich nützlicher ist als ein Beitrag nach dem Giesskannenprinzip. Als letztes Argument sei hier erwähnt, dass die finanziellen Aufwendungen für die Bienenfachstelle und den Beitrag an den Bienenzüchterverband ein Vielfaches höher ist als eine Bestäubungsprämie in der Höhe von 20.- pro Volk.

Rund die Hälfte der Gemeinden richtet eine Prämie von durchschnittlich Fr. 20.- pro Volk aus.

Der Regierungsrat würde es begrüssen, wenn die Gemeinden, welche bisher keine Prämie entrichten dies künftig ebenfalls in ihr Budget aufnehmen würden.

Die mit dem Postulat aufgeworfene Fragestellung ist mit der bestehenden Fachstelle für Bienen besser gelöst als mit einer Bestäubungsprämie. Es wird beantragt, den Vorstoss abzulehnen.

Referenzen

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