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Kanton Basel-Landschaft

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Academic year: 2022

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Stellungnahme

Landeskanzlei

Kanton Basel-Landschaft

Liestal, 26.05.2015/03.03.2015/19.05.2015/BUD/AUE/ta

Landratssitzung vom 05./12./19. November 2015; Traktandum 38 Vorstoss Nr. 2014/404 - Postulat

Titel: Perspektive ARA Rhein – fit für die Zukunft 1. Antrag

Vorstoss entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen X Vorstoss ablehnen

Motion als Postulat entgegennehmen

Motion als Postulat entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen 2. Begründung

Ein Ausstieg aus dem heutigen Betriebsführungsvertrag vom 9. November 2001 hätte letztlich die gesamte Liquidation der Verträge und der Anlage zur Folge, die auf Grundeigentum des Kantons liegt. Die Industrie müsste mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag für das Land abgegolten werden. Dazu kämen noch weitere unbestimmt viele Mio. für die Abgeltung der vorgenommenen Investitionen (bei Bauten Abschreibung von 4% p.a., bei übrigen Anlagen von 10%); diese Zahl müsste aufwändig ermittelt werden, was kurzfristig nicht möglich ist.

Der Kanton BL würde dann am Schluss mit einer stillgelegten Industrieabwasserreinigungsan- lage ohne Kunden, einem riesigen Loch in der Kasse und mit altlastenbelasteten Grundstü- cken dastehen, zusätzlich vor hohen Rückbaukosten für die gesamte Anlage. Die chemisch- pharmazeutische Industrie hätte im Gegenzug keine letzte Stufe der Produktion mehr, nämlich die Entsorgung aus den Produktionsprozessen. Der täglich entstehende Schaden für die Industrie wäre immens und würde bestimmt dem Kanton in Rechnung gestellt werden.

Die Verhältnisse bei der ARA Rhein mit über Jahrzehnte entstandenen Verzahnungen zwischen Kanton und Industrie sind sowohl anlagetechnisch, als auch vertraglich derart kom- plex, dass nur gemeinsam und einvernehmlich agiert werden kann.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten kann der Stossrichtung des Postulats nicht entsprochen werden.

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