• Keine Ergebnisse gefunden

Kanton Basel-Landschaft

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kanton Basel-Landschaft "

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stellungnahme

Landeskanzlei

Kanton Basel-Landschaft

Liestal, 28. Oktober 2015 / FKD, GS, Stst Gem

Landratssitzung vom 05./12./19. November 2015; Traktandum 156 Vorstoss Nr. 2015/267

Titel: Motion von Siro Imber, Passives Wahlrecht für Gemeindebehörden für sämtliche Stimm- berechtigte im Kanton

1. Antrag

Vorstoss entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen X Vorstoss ablehnen

Motion als Postulat entgegennehmen

Motion als Postulat entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen 2. Begründung

Mit der Motion soll die Gesetzgebung dahingehend ergänzt werden, dass nicht nur in der Ge- meinde stimmberechtigte Personen in Gemeindebehörden wählbar sind, sondern alle im Kan- ton Stimmberechtigten. Zur Begründung wird ausgeführt, dass es gerade in kleineren Gemein- den zunehmend schwieriger werde, aufgrund der immer höher werdenden fachlichen und zeit- lichen Anforderungen genügend Personen zu finden, welche sich für politische Ämter zur Wahl stellten.

Die Motion soll abgelehnt werden, da die verlangte Regelung eher einem theoretischen Be- dürfnis entspricht als einem aktuellen, verbreiteten und drängendem. Von Seiten der Gemein- den ist eine solche Forderung noch nie erhoben worden, und auch ist fraglich, ob die Gemein- den überhaupt auswärtige Personen in ihre Behörden wollen wählen können. Die Stimmbe- rechtigung in der Gemeinde und damit der Wohnsitz im Dorf wird in breitesten Bevölkerungs- kreisen klar als absolute Voraussetzung für die Einsitznahme in eine Gemeindebehörde emp- funden. Zwar bestehen in kleinen Gemeinden gelegentlich Vakanzen in Gemeindebehörden (v.a. Sozialhilfebehörden), die nicht schon im ersten Wahlgang besetzt werden können. Doch es ist jeder Gemeinde noch jedesmal gelungen, den offenen Sitz innert nützlicher Frist zu be- setzen.

Für die Regelung eines Bedürfnisses, das alles andere als nachgewiesen ist, ist es unter allen Aspekten nicht angezeigt, die Gesetzgebungsmaschinerie in Bewegung zu setzen. Die Motion soll nicht überwiesen werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird im November 2015 die Schwester- Standesinitiative 15.311 des Kantons Basel-Stadt der Finanzkommission des Nationalrates darlegen

Titel: Motion Patrick Schäfli: Die Baselbieter Regierung wird aufgefordert, umgehend beim Bund die versprochene Aufstockung des Grenzwachtpersonals in der Region

Der Regierungsrat ist bereit, die beiden Motionen mit gleicher Intention von Jürg Wiedmann (2015-312) und von Florence Brenzikofer (2015-311) als Postulat entgegenzunehmen, gleich

Der Regierungsrat ist bereit, die beiden Motionen mit gleicher Intention von Jürg Wiedmann (2015-312) und von Florence Brenzikofer (2015-311) als Postulat entgegenzunehmen - gleich

Aufgrund der Komplexität und der weitreichenden Folgen der Erarbeitung eines Staatsbeitragsgesetzes aber auch wegen der hierfür notwendigen Ressourcen, hat sich der

Der Regierungsrat hat schon vor längerem – zuletzt in den Vorarbeiten zum Projekt zur Stärkung der finanziellen Steuerung – Teilrevision der Kantonsverfassung und Totalrevision

Darin wird die Regierung des Kantons Basel-Landschaft aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den umliegenden Kantonen und dem benachbarten Ausland

Dank der erfolgreichen politischen Arbeit, welche auch Landrätinnen und Landräte geleistet haben, wurden die Eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die