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Archiv "BEHINDERUNG: Zu Mitleid nicht fähig" (17.01.1992)

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Die vierte Scee

/27

der Onkotherape®

biosYn Arzneimittel GmbH • Schoindorfer Str 32 -

TeL (071 757s

Wicht

7012 Fellbach iger

Termin!

1. Berliner Immuntherapie-Symposium: „Welche Chancen

bietet uns die

Tunerineunologie heute?"

Auskunft undAnme/dung: Hotel Steigenberger Berlin, . Februar 1992.

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® Symposien

im Dienste der Medizin Tel 711)5 7532-0032 . 70

Scho

(0dorfer tIal3e

12 Fellbach

Die Regelkreise der Lebensführung

Gesundheitsbildung in Theorie und Praxis Von H. Schipperges, G. Vescovi, B. Geue und J. Schlemmer

1988, 212 Seiten, gebunden, DM 38,— ISBN 3-7691-0147-2

„Gesundheitsbildung, Gesundheitsplanung und Ge- sundheitspolitik sind gesellschaftspolitische Themen von zunehmender Bedeutung. ... In den sechs eng mit- einander verflochtenen Regelkreisen spielen sich Le- bensleistung und Lebensbelastung ab. Hier soll sich Gesundheit als ständiger Anpassungsprozeß vollziehen.

... Es wird Zeit, daß die Gesundheit die gleiche Bedeu- tung in der Medizin erhält wie die Krankheit. Dafür ist das Buch eine vorzügliche Hilfe zur Selbsthilfe, aber auch wichtig für alle, die mit Gesundheitserziehung be-

traut sind." Wolfgang Cyran,

Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 6. 9. 88

Postfach 4002 65 5000 Köln 40

Ärzte Verlag

Telefon (0 22 34) 7011-316

BEHINDERUNG

Zu dem Beitrag „Behinderung - Keine Indikation zur Abtreibung"

von Dr. med. Hansjörg Schneble in Heft 45/1991:

Zu Mitleid nicht fähig

Der durch die leeren Kas- sen der öffentlichen Hände und der privaten Hilfseinrich- tungen bedingte Mangel an Pflegekräften, insbesondere geschulten, wird in den kom- menden Jahrzehnten ein im- mer größeres Ausmaß anneh- men mit der Folge, daß Be- hinderte aller Art in eine im- mer schlimmere Lage gera- ten.

Wer unter diesen Umstän- den dazu auffordert, die eu- genische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch nicht zu beachten, zeigt, daß er zu echtem Mitleid nicht fä- hig ist.

Leiden zu verhüten ist ei- ne der vornehmsten Aufga- ben eines jeden Menschen.

Wer diesbezüglich sich bie- tende Möglichkeiten nicht wahrnimmt, handelt unver- nünftig und wird mitschuldig am vielfältigen Leid rings auf dieser Erde.

Dr. med. Helmut Weber, Bahnhofstraße 1, W-8269 Burgkirchen

Keinerlei

Lösungsmöglichkeiten

Den meisten Gedanken über Behinderungen und Be- hinderte, die Dr. Schneble äußert, ist vorbehaltlos zuzu- stimmen, insbesondere, wenn er beklagt, daß Behinderte nur über ihre Defizite be- schrieben werden, wenn er auf deren oftmals sinnerfüll- tes Leben und die Vorausset- zungen hierfür, nämlich Lö- sungsmöglichkeiten und Be- wältigungsstrategien für den Umgang mit Behinderungen und Behinderten in Familien, hinweist sowie den Gedanken hervorhebt, daß intrauterines behindertes Leben per se kei- ne Indikation zur Abruptio darstellen kann. Er vergißt je- doch, darauf hinzuweisen, daß letzteres genau der Rege-

lung durch den gegenwärtig gültigen Paragraphen 218 a, Abs. 2, Nr. 1 entspricht und übliche Praxis in der geneti- schen Beratung ist. Die dor- tige Formulierung, daß „drin- gende Gründe für die Annah- me sprechen, daß das Kind . . . an einer nicht be- hebbaren Schädigung seines Gesundheitszustandes leiden würde, die so schwer wiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwanger- schaft nicht verlangt werden kann", bedeutet nach einhel- liger Meinung, daß bei der durch den Paragraphen ver- langten, ärztlichen Indikati- onsstellung zur Abruptio aus- drücklich die Bewertung durch die Mutter zum Tragen kommt.

Nicht die Behinderung als solche, sondern die Zusam- menschau mit den individuel- len psychosozialen Faktoren der jeweils Beteiligten kann dazu führen, daß eine Schwangerschaft abgebro- chen wird.

So wie der Artikel von Dr.

Schneble abgefaßt ist, läßt er in seiner Konsequenz die Mutter beziehungsweise die Familie mit ihrer Not nach ei- ner pränatalen Diagnostik al- leine.

Der Hinweis auf Lösungs- möglichkeiten und Bewälti- gungsstrategien nach der Ge- burt eines behinderten Kin- des ist wichtig und richtig, aber eben nicht die einzige Handlungsoption. Die radi- kale ethische Position, die ausschließt, daß in einer sol- chen Situation ein Schwan- gerschaftsabbruch sein darf, ist geeignet, diesen Familien zusätzliches Leid zuzufügen.

Von den unmittelbar be- troffenen Familien, die sich in einer solchen Situation be- finden und schon mit einem behinderten Familienmitglied zusammenleben, wird immer wieder betont, daß pränatale Diagnostik mit der Möglich- keit des Schwangerschafts- abbruches als Handlungsopti- on zur Verfügung stehen muß, auch wenn es der eine oder andere nicht in An- spruch nehmen möchte. Die- se Familien bewerten ihr ei-

® Deutscher

A1-72 (8) Dt. Ärztebl. 89, Heft 3, 17. Januar 1992

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genes Verhalten nicht als be- hindertenfeindlich.

Es ist deshalb völlig ver- fehlt, mit der Sinnhaftigkeit des Lebens von Behinderten gegen die gegenwärtige Praxis der pränatalen Diagnostik und des Schwangerschafts- abbruches im Sinne des Para- graphen 218, Abs. 2, Nr. 1 zu argumentieren. Schon gar nicht geht es bei dieser Praxis um Ausrottung von Krank- heiten und Behinderungen.

Unglücklicherweise hat der medizinische Präventions- be- ziehungsweise Prophylaxebe- griff in diesem Bereich Ein- gang gefunden und diskredi- tiert damit eigentlich die ge- genwärtige Praxis der geneti- schen Beratung und pränata- len Diagnostik. Ebenso wie der Indikationsbegriff ist er für die medizinische und be- raterische Praxis ungeeignet und verschleiert nur eine in- härente Wertproblematik, worauf dieser Artikel zu Recht hinweist. Der Autor sollte aber auch sehen, daß er

— wenn er darüber hinaus auch die oben skizzierte Posi- tion der genetischen Bera- tung beim Schwangerschafts- abbruch ablehnt — außer ei- ner radikal-ethischen Positi- on keinerlei Lösungsmöglich- keiten für die betroffenen Fa- milien und die beteiligten Ärzte anbietet.

PD Dr. med. G. Wolff, Genetische Beratungsstelle, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg, Breisacher Straße 33, W-7800 Freiburg

MULTIPLE-CHOICE

Zu dem Beitrag „Multiple- choice-Prüfung ist besser als ihr Ruf" von Prof. Vogt, Prof. Wagner und Prof. Neumeier in Heft 43/1991:

Änderung tut not

Als Absolvent der „Ärztli- chen Vorprüfung" Herbst 1991 möchte ich mit folgen- den Thesen zu der Diskussion um die Multiple-choice-Prü- fung beitragen:

— Es ist möglich, sinnvol- le Multiple-choice-Prüfungen zu konzipieren.

— Eine Prüfung ist dann sinnvoll, wenn mit ihr über- prüft wird, ob die Teilnehmer den für den folgenden Ausbil- dungsabschnitt benötigten Stoff sicher beherrschen.

— Diesen Zweck erfüllen die zur Zeit durchgeführten Prüfungen offensichtlich nicht, da bei einer Bestehens- grenze von 52 Prozent und ei- ner Durchschnittsleistung von 62 Prozent nicht von sicherem Beherrschen des geforderten Wissens gesprochen werden kann.

— Es ist nicht davon aus- zugehen, daß der größte Teil der Medizinstudenten dumm und faul ist. Daraus folgt, daß das geforderte Wissen unan- gemessen ist: Es werden zu viele Fächer zu detailliert ge- prüft. Dies führt zu einem kaum zu bewältigenden Lern- pensum.

— Muß in kurzer Zeit sehr viel gelernt werden, so geht dieses Wissen ebenso schnell wieder verloren.

Daraus folgen später kata- strophale Wissenslücken, auch bei guten Examensno- ten!

— Abbhilfe schafft nur ei- ne Reduzierung des Prü- fungsstoffes durch

a) Teilung der jetzigen

„ärztlichen Vorprüfung" in ein Physikum für die natur- wissenschaftlichen Grundla- genfächer und eine Eingangs- prüfung zur Klinik über die medizinischen Fächer;

b) Verzicht auf unnötiges Ballast- und Detailwissen.

Die Prüfungen sollten nur den Stoff umfassen, der da- nach auch wirklich benötigt wird.

— Eine weitere Niveau- senkung ist nicht zu befürch- ten, da

a) spitzfindige Fragen, die nur durch Raten richtig be- antwortet werden können, so- wieso kein Indikator für ho- hen Ausbildungsstand sind;

b) spezielleres Wissen der einzelnen Fächer in den Klausuren und Testaten der entsprechenden Kurse abge- fragt werden kann.

— Das aktuelle Prüfungs- system ist ein Grund für die Frustration unter den Studie-

renden und somit ein Motiva- tionskiller. Änderung tut not!

Florian Seidlitz, Ludwig- straße 39/1, W-7022 Leinfel- den-Echterdingen 1

Unverständlich

Eigentlich haben die Be- teiligten in der Diskussion um dieses Prüfungssystem im Laufe der Jahre praktisch alle Argumente ausgetauscht.

Trotzdem erlaube ich mir, ei- nige wenige Aussagen des Beitrags kritisch zu diskutie- ren. Erstens: „. . ein großer Teil des medizinischen Wis- sens objektiv und sinnvoll ab- fragen läßt . . ." (gemeint ist:

mit diesem Prüfungssystem).

Die Autoren wissen genauso wie viele andere auch, daß sich Ergebnisse dieses Prü- fungssystems durch Mischen von Alt- und Neufragen auf das Prozent genau einstellen lassen. Die Autoren wissen ferner, daß man in der Ver- gangenheit im Nachhinein an den Ergebnissen manipulie- ren konnte . . . Wie ist dann ein solches Prüfungssystem, insbesondere vom Prüfling aus gesehen, zu bewerten?

Die Autoren wissen als offen- sichtlich lang erfahrene Leh- rende genau, daß die Studen- ten so lernen, wie geprüft wird, und das lernen, was ge- prüft wird, das heißt die Prü- fung hat einen sehr starken Einfluß auf das Lernverhal- ten. Nun ist aber auf der an- deren Seite dieses Prüfungs- system nicht anforderungs- strukturiert; denn niemand

„kaut" dem später tätigen Arzt für jeden Fall (ausge- rechnet) fünf (vollständige) Lösungsmöglichkeiten „vor", von welchen er lediglich eine ankreuzen muß. Das Ant- wort-Auswahl-Prüfungssy- stern bleibt also weit unter der späteren beruflichen An- forderung des Arztes. Um es zuzuspitzen: Die Mediziner müßten im Rahmen ihrer Ausbildung soweit kommen, daß sie Multiple-choice-Fra- gen (aktiv) stellen und nicht nur diese (passiv) ankreuzen können. Dagegen zu sagen, daß sich mit diesem Prüfungs- system medizinisches Wissen

„sinnvoll" abfragen läßt, ist falsch.

Zweitens mit Bezug auf die mündliche Prüfung: „ . . daß immer wieder Fragen so mangelhaft formuliert wer- den, daß sie von den Examenskandidaten nicht richtig verstanden werden".

Sicherlich gehe ich mit den Autoren einig, daß die alte (autoritäre) mündliche Prü- fung ohne Protokollant abzu- lehnen ist. Aber als protokol- lierender Kollege greife ich jedes Mal klärend ein, wenn es mir auch nur den Anschein gibt, daß ein Kandidat die vom Kollegen gestellte Frage nicht verstanden haben könn- te; auch ich als Fragesteller erfahre diese Korrektur. So durchgeführt habe ich noch nie eine unklare Fragestel- lung erlebt. Unklare Fragen in Prüfungen können nur auf- treten, wenn beide kollegi- alen Prüfer zusammen nicht in der Lage sind, klare Fragen zu stellen.

Dagegen habe ich als Auf- sichtsführender einer Multi- ple-choice-Prüfung oft erlebt, wie hilflos die Prüflinge den

„schriftlichen" Fragen gegen- überstehen. Der aufsichtsfüh- rende Rechtsgehilfe der staatlichen Prüfung kann und darf nicht (er)klärend ein- greifen.

Schlußbemerkung: Aus meiner Sicht könnte es ruhig wirklich schriftliche Prüfun- gen von einem zentralen Prü- fungsinstitut geben. Diese al- lerdings als frei zu beantwor- tende Fragen oder als Auf- satz-Thema. Solche Prüfun- gen wären anforderungsori- entiert. Der einzige Grund für das (unverständliche) Festhalten an der Multiple- choice-Prüfung ist deren Computerisierbarkeit. Ein solcher Grund kann jedoch nicht als hinreichend dafür gelten, an einem Prüfungssy- stem festzuhalten, welches auch nicht im Entferntesten anforderungsorientiert ist.

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.

W. K. R. Barnikol, Institut für Physiologie und Pathophysio- logie, Johannes Gutenberg- Universität Mainz, Saarstr.

21, W-6500 Mainz A1-74 (10) Dt. Ärztebl. 89, Heft 3, 17. Januar 1992

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