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Archiv "Attest ausstellen – wer bezahlt?" (26.02.2010)

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A 360 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 8

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26. Februar 2010

Attest ausstellen – wer bezahlt?

Das Ausstellen diverser Atteste (wie zur Kinder- garten- oder Sporttauglichkeit) geht in aller Re- gel zulasten des privaten Auftraggebers und wird dann vom Arzt nach der Amtlichen Gebüh- renordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung ge- stellt. Für gesetzlich versicherte Patienten gilt, dass diese vor Erbringung der Wunschleistung

„Attest“ schriftlich zustimmen müssen. Sie müssen darauf hingewiesen werden, dass sie die Kosten selbst tragen müssen, weil diese nicht von der Krankenkasse übernommen wer- den. Die privaten Krankenversicherungen sind ebenfalls nicht verpflichtet, die Kosten für Wunschleistungen (die gemäß § 12 Absatz 3 GOÄ als solche auf der Rechnung zu kenn- zeichnen sind) zu übernehmen. Nach Erbringen der Leistung wird eine Rechnung nach GOÄ er- stellt und fällig. Vorkasse oder Pauschalen sind unzulässig (vergleiche auch die GOÄ-Ratgeber zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistun- gen“ im DÄ, Heft 38/2009, 26/2008, 28–29/

2008, 31–32/2008 und 37/2008 oder in der Rubrik GOÄ-Ratgeber, § 1 GOÄ, auf der Inter- netseite der Bundesärztekammer). Ein Attest

wird üblicherweise nach Nr. (Nummer) 70 GOÄ

„Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, …“

in Rechnung gestellt. Nur wenn der Patient aus- drücklich einen umfangreicheren Krankheits- und Befundbericht verlangt und das angefertig- te Dokument die Anforderungen des „ausführli- chen schriftlichen Krankheits- und Befundbe- richts (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewer- tung und gegebenenfalls zur Therapie“) nach Nr. 75 GOÄ erfüllt, kann diese Leistung in Rech- nung gestellt werden. Für ein Gutachten nach Nr. 80 oder Nr. 85 GOÄ sollte ein schriftlicher Auftrag des Patienten vorliegen. Nur wenn auch die Kriterien eines Gutachtens wirklich erfüllt sind, kann die entsprechende Leistung in Rech- nung gestellt werden.

Wird der Arzt ausschließlich aufgesucht, um ein Kind per Attest „kindergarten- oder schulfä- hig“ zu erklären, so können neben dem Attest (nach Nr. 70 GOÄ) auch die Beratung und Un- tersuchung privat in Rechnung gestellt werden.

Ist das Attest hingegen „Nebenprodukt“ eines geplanten oder medizinisch notwendigen Be- suchs, gehen Beratung und Untersuchung zu- lasten der gesetzlichen oder privaten Kranken-

versicherung. Das Attest ist in diesem Fall von dem Patienten/den Eltern zu bezahlen (verglei- che auch den Ratgeber zu „Beratung und Un- tersuchung bei Kindergartenattesten“, DÄ, Heft 27/2009).

Verlangt der Patient aber lediglich Kopien der Befunde oder der Behandlungsdokumenta- tion, so kann keine Gebühr nach GOÄ berech- net werden, sondern es werden nur die Ausla- gen für die Kopien der Unterlagen fällig.

Es ist daher sehr wichtig, die verschiedenen Konstellationen zu unterscheiden und dann die Patienten/die Zahlungspflichtigen (Eltern) ent- sprechend zu informieren und sich vor Erstel- len des Attests (und gegebenenfalls weiterer Leistungen) eine Zustimmung mit Kostenauf- stellung (nach GOÄ) unterschreiben zu lassen.

Verschiedene ärztliche Standesorganisationen (wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Landesärzte- kammern) halten Flyer und/oder Poster bereit, die im Wartezimmer aufgehängt werden kön- nen, um die Patienten für dieses Thema zu sensibilisieren. Bei Fragen und Streitigkeiten kann ebenfalls die zuständige Ärztekammer weiterhelfen. Dr. med. Anja Pieritz

GOÄ-RATGEBER

tions- und Fortbildungsstrukturen des DFCI und in seinen Partnerinsti- tutionen, unter anderem der Harvard Medical School, dem Massachusetts General Hospital und dem Brigham and Women’s Hospital wird die ethi- sche Perspektive explizit sichtbar.

Denn das DFCI verfolgt als Leitlinie des Instituts, „die fachkundige und engagierte Versorgung von Kindern und Erwachsenen zu gewährleisten und zugleich das Verstehen, die Dia - gnose, Behandlung, Heilung und Prävention von Krebs und verwand- ten Erkrankungen zu verbessern“.

Eine andere Leitlinie zur Verantwor- tung der Mitarbeiter hebt hervor, dass von jedem Mitarbeiter die Er- füllung seiner Aufgaben auf hohem professionellem und moralischem Niveau erwartet wird.

Daher findet für alle neuen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter ein zweitägiges Einführungsseminar statt, in dem neben der Organisati- onsstruktur, den rechtlichen Grund- lagen, Abläufen und Ansprechpart- nern auch die gemeinsamen ethi- schen Ziele und Strukturen erläutert

werden. Nicht nur Ärzte und Pfle- gekräfte, auch Verwaltungsange- stellte und selbst Reinigungskräfte sollen wissen, worauf im Umgang mit den Patienten zu achten ist und wer die Ansprechpartner für ethi- sche und psychosoziale Belange sind. Wenn etwa eine Mitarbeiterin aus dem Reinigungsteam eine Pa- tientenakte findet, muss sie wissen, dass der Inhalt vertraulich und dass die Akte rasch abzugeben ist.

Weiterhin gibt es Fallbesprechun- gen und Übergaben, in denen neben medizinischen auch ethische und psychosoziale Fragen im therapeuti- schen Team durchgesprochen wer- den. So findet auf einigen Stationen einmal wöchentlich eine „ethical round“ statt, in der ein Arzt ausge- wählte Fälle aus der Ambulanz oder von Station vorstellt und im Team diskutiert. Besonders schwierige oder strittige Fälle können in einem

„ethics committee“ mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Disziplinen besprochen werden. Als Experten nimmt einer der beiden fest ange- stellten Ethiker oder ein Mitarbeiter

aus der Klinikseelsorger an den Sta- tionsrunden und Ethikkomitees teil.

Regelmäßig besuchen Ärzte, Pfle- gekräfte und die Mitarbeiter anderer Gesundheitsberufe innerbetriebliche Fortbildungen, jüngst etwa zum The- ma des kultursensitiven Umgangs mit Patienten, aber auch Veranstaltungen der Harvard Medical School zur Me- dizinethik oder externe Fachtagungen zu medizinethischen Themen.

Aber auch die Patienten selbst werden geschult. Sie werden zum Beispiel durch schriftliche Ge- sprächsleitfäden ermutigt, den be- handelnden Ärzten ihre Fragen zu stellen und Befürchtungen mitzu- teilen. Sie werden auch mit Hilfe ei- nes Films darüber informiert, dass ihnen unter Umständen eine klini- schen Studie angeboten werden kann und welche Fragen dann von Patientenseite aus zu klären sind.

So profitieren Ärzte beziehungs- weise Forscher, Patienten und die Öffentlichkeit gleichermaßen, da nach innen und nach außen Vertrau-

en aufgebaut wird. ■

Monika Bobbert, Christopher Campbell

S T A T U S

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