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Archiv "ASYLANTEN: Vermerk mißachten!" (01.02.1990)

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Minimal Invasive Chirurgie die neue Dimension

Endoskopie

Von der Diagnostik bis zur Neuen Chirurgie Herausgegeben von G. F. Bueß

Mit Beiträgen von 24 anerkannten Spezialisten dieses Fachgebietes.

1990, 400 Seiten, 346 Abbildungen in 551 Teil- abbildungen, davon 244 in Farbe, 58 Tabellen, gebunden, DM 148,— ISBN 3-7691-0196-0 Dieses Buch gibt einen Überblick über den Stand diagnostischer und operativer Verfahren unter Verwendung des flexiblen oder des starren Endo- skops in mehreren operativ tätigen Fächern.

Aus dem Inhalt:

• Diagnostische Endoskopie

Chip-Technologie für die Video-Übertragung Elektronische Endoskope

Verbindung von Endoskop und enoluminaler Sonographie

Klinischer Stand diagnostischer Endoskopie

• Operative Endoskopie Laser-Technologie

Elektrohydro-Thermotechnologie Beseitigung von Stenosen des Gastrointestinaltraktes

Lithotripsie bei Gallensteinen

Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie

• Endoskopische Mikrochirurgie Laparoskopische Operationen Thorakoskopische Operationen

- Transanale Mikrochirurgie bei Rektumtumoren Experimentelles Stadium

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Expl. Bueß, Endoskopie je DM 148,—

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AIP

Zu dem Weihnachtsaufruf

„Ärzte helfen Ärzten" in Heft 49/1989:

Abnahme des Zusammen- gehörigkeitsgefühls

Der Weihnachtsaufruf

„Ärzte helfen Ärzten" zeigt, daß die Tugend der Barmher- zigkeit in der Arzteschaft noch nicht vergessen ist. Hof- fentlich findet dieser Aufruf bei zahlreichen Kolleginnen und Kollegen Gehör.

Dennoch kann ich mir als

"Arzt im Praktikum" nachfol- gende Bemerkungen nicht verkneifen. Der „Arzt im Praktikum" verdient derzeit 1521,— DM brutto, davon bleiben etwa 1100,— DM net- to; der monatliche Verheira- tetenzuschlag beträgt 91,26 DM.

Dieser Monatsverdienst bringt die „Ärzte im Prakti- kum" in einem teuren Land wie der BRD und hier vor al- lem in den Großstädten — trotz Sparsamkeit — in finan- zielle Nöte. Man denke nur an die exzessiven Mietpreise in einer Stadt wie München.

Mir scheint, daß die Mitglie- der des Ärzteestablishments, welche in der Regel materiell gut abgesichert sind, gegen- über den jungen Kollegen im eigenen Land von der oben erwähnten Barmherzigkeit nicht viel halten, daß sie den Grundsatz „Leben und leben lassen" genauso vergessen ha- ben wie die Tatsache, daß sie selbst einmal jung waren.

Die Neuschaffung eines

„Arzt im Praktikum" hat in der Ärzteschaft zu einer Zwei-Klassengesellschaft ge- führt. Die Etablierten beuten die Ärzte im Praktikum schamlos aus. Es ist schwer- lich vorauszusehen, daß diese Ungerechtigkeit ebenso mas- siven Arger in der Ärzte- schaft auslösen wird, wie sie zu einer Abnahme des Zu- sammengehörigkeitsgefühls und des kollegialen Verhal- tens führt.

Es bleibt zu hoffen, daß die Unterzeichner des Weih- nachtsaufrufes sich dieser Si-

tuation bewußt sind und end- lich eine Abschaffung des AiP herbeiführen, anstatt diese Regelung mit unglaub- würdigen Argumenten weiter aufrechtzuerhalten.

Wolfgang Prechtl, Karl- Beck-Weg 6, 8000 München 40

ASYLANTEN

Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Asylanten-Behandlung: Sturm im Wasserglas" in Heft 42/1989 und dem Leserbrief zum gleichen The- ma „Informationen verdrängen"

von Lisa Blumenrath-Eschweiler in Heft 51/52/1989:

Vermerk mißachten!

Trotz aller Abwiegelungs- versuche seitens der Bundes- ärztekammer, des rheinland- pfälzischen Sozialministeri- ums und des Deutschen Ärzteblattes bleibt die Tatsa- che bestehen, daß der Ver- merk „Asylbewerber" auf dem Krankenschein die zu- ständigen Ärztinnen und Ärz- te veranlassen soll, bei ihrem diagnostischen Denken und therapeutischen Handeln an- dere Maßstäbe anzulegen als sonst üblich. Insofern sollen Asylbewerber also doch als Patientengruppe mit geringe- ren Rechten angesehen wer- den.

Ein solches Behördenver- halten ist in ekelerregender Weise diskriminierend gegen- über den betroffenen Patien- tinnen und Patienten und zu- gleich . völlig unzumutbar für die Ärztinnen und Ärzte.

Wenn ein leidender Mensch vor Ihnen sitzt: wollen Sie wirklich erst darüber nach- denken, ob die Krankheit akut ist, ob sie akut genug ist, um laut Behördenvermerk behandelt werden zu dürfen?

Die einzig vertretbare Ant- wort der Arzteschaft muß sein:

derartige Vermerke miß- achten wir konsequent; wir behandeln alle gleich.

Dr. med. Winfrid Eisen- berg, Arzt für Kinderheilkun- de, Chefarzt der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses, 4900 Herford

Straße Datum, Unterschrift

Irrtümer und Preisänderung vorbehalten. A-268 (12) Dt. Ärztebl. 87, Heft 5, 1. Februar 1990

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