Düsseldorf/Berlin, 4. Dezember 2013
ver.di bewertet den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 27.11.2013 in Fragen der Energiepolitik
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerk‐
schaft (ver.di) positive Bewegungen in, für die in ver.di organisierten Beschäftigten der Stadtwerke und Energiekonzerne, wichtigen Kernpunkten.
Das gilt zunächst für das Bekenntnis zur Energiewende und dafür entscheidende Rahmenbedingun‐
gen zum Atomausstieg, aber auch für wichtige Details beispielsweise zur Kraft‐Wärme‐Kopplung, zur EEG‐Novellierung, zum stetigen Ausbaupfad erneuerbarer Energien (EE) und zum Rückbau der Kern‐
kraftwerke. In die richtige Richtung gehen vor allem die Beschlüsse zum Ausbau der Verteilnetze.
Dabei müssen Details schnell geklärt werden, zum Beispiel in Fragen des Abbaus von Investitions‐
hemmnissen, ausreichendem Personalbestand sowie tarifgemäßer Bezahlung.
In anderen wichtigen Bereichen erscheint der Koalitionsvertrag dagegen unzureichend. Das betrifft unter anderem den Kapazitätsmarkt und eine über den Bereich der Energie in den Bereich Verkehr und Energieeffizienz hinausweisende Klimaschutzpolitik.
Deutlich werden die Stärken (+), aber auch die Schwächen (‐) der Koalitionsvereinbarung durch den folgenden systematischen Abgleich der Koalitionsergebnisse mit dem 10‐Punkte‐Papier, das ver.di als Anforderung an die Parteien im Wahlkampf erstellt hatte:
1. Erneuerbare Energien weiter stetig ausbauen +
Die EEG‐Novelle wird bis Mitte 2014 novelliert. Dabei bleibt es zunächst bei dem bewährten technologiespezifischen Fördermechanismus des EEG mit garantierten Boni, wobei Überför‐
derungen abgebaut werden sollen und die technische und auch finanzielle Systemverantwor‐
tung der EE‐Anlagen entscheidend verstärkt werden sollen. Geprüft werden soll, ob große EE‐Erzeuger einen Grundlastanteil ihrer Maximalerzeugung garantieren müssen. Spätestens 2017 soll die Direktvermarktung für alle EE gelten. Weiterhin soll anhand eines Modellprojek‐
tes ein alternativer Förderweg über Ausschreibungen geprüft werden. Die gesamte Eigen‐
stromerzeugung soll prinzipiell an der EEG‐Umlage beteiligt werden, wobei die Wirtschaft‐
lichkeit von Kraft‐Wärme‐Kopplung (KWK) und Kuppelgasen gewahrt bleiben soll. Dies ent‐
spricht weitgehend den ver.di‐Forderungen. Es erleichtert Stadtwerken und Energieversor‐
gern, in den neuen Märkten der Erneuerbaren Energien Fuß zu fassen, ohne andere Markt‐
teilnehmer zu behindern.
Der in der Schlussphase der Verhandlungen gefundene Ausbaupfad mit den Zieldaten bis 2025 bzw. 2035 schafft eine Grundlage, den Ausbau der EE zu verstetigen und mit der Wei‐
terentwicklung der Strom‐Infrastruktur (Netze, Backup‐Kraftwerke, Speicher) zu synchroni‐
sieren. Dabei geht Verlässlichkeit vor überstürzter Schnelligkeit. Wichtig ist aber auch, dass an dem Ziel festgehalten wird, die EE bereits mittelfristig zu Leitenergien der Energieerzeu‐
gung zu machen.
Problematisch ist, dass lediglich geprüft werden soll, inwieweit die besondere Ausgleichsre‐
gelung zur Privilegierung der Industrie bei der EEG‐Umlage auf das notwendige Maß zurück‐
gefahren werden soll. Das bedauert ver.di, weil dadurch droht, dass die Gerechtigkeits‐
Schieflage bei der EEG‐Umlage auf Dauer bestehen bleibt (s.u.) und darüberhinaus die EU‐
Kommission in ihrer Haltung bestärken könnte, das gesamte EEG auf den Prüfstand einer ge‐
änderten Beihilfe‐Regelung zu stellen.
2. Kapazitätsmarkt einführen, um Versorgungssicherheit zu garantieren o
Klar ist der Koalitionsvertrag in der Aussage, dass konventionelle, regelbare Kraftwerke auch in Zukunft noch eine wesentliche Bedeutung im Strom‐Mix spielen werden, auch und gerade, um wetterbedingte Ausfälle von Wind‐ und Solarstrom auszugleichen und damit jederzeit Versorgungssicherheit garantieren zu können. Aus Sicht von ver.di ist es angesichts der an‐
haltenden wirtschaftlichen Schieflage dieser Kraftwerke erforderlich, dass die Bereithaltung von Kapazität zukünftig einen Preis erhalten muss (Kapazitätsmarkt). Leider gibt es hier ledig‐
lich einen Formelkompromiss. Immerhin ist festgehalten, dass ein derartiger Kapazitätsmarkt mittelfristig zu entwickeln sei, wobei neben allgemeinen Prinzipien (Kosteneffizienz, EU‐
Kompatibilität etc.) alle Details offen gelassen wurden. ver.di fordert, eine Einigung über die Ausgestaltung eines derartigen Kapazitätsmarktes noch in 2014, der dann in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts greifen muss. Das ist notwendig, um rechtzeitig Investitionen in erfor‐
derliche neue Kraftwerke tätigen zu können. ver.di will dabei aus Kostengründen, aber auch zur Sicherung von Beschäftigung, bestehende Kraftwerke in die Teilnahme einbeziehen, so‐
fern sie den Anforderungen des Klimaschutzes entsprechend modernisiert sind und effizient arbeiten.
3. Potenziale der Kraft‐Wärme‐Kopplung erschließen +
In dieser Frage ist die Koalition den ver.di‐Vorstellungen weitgehend gefolgt und will das Ziel des bestehenden KWK‐G, bis 2020 mindestens 25 Prozent des Stromes aus KWK‐Anlagen zu gewinnen, aktiv umsetzen, auch durch eine erforderliche Novellierung des KWK‐G in 2014, sowie die Möglichkeiten der Energieeffizienz‐Richtlinie nutzen, um KWK nach vorn zu brin‐
gen. Damit besteht die Chance, in 2014 zumindest die defizitären KWK‐Bestandsanlagen ab‐
zusichern, die für die Energiewende benötigt werden. Das ist auch eine elementare Forde‐
rung insbesondere der Beschäftigten in den Stadtwerken.
4. Netzausbau voranbringen – im Einklang mit dem Ausbau der Erneuerbaren +
Grundsätzlich entsprochen wird der ver.di‐Forderung nach einer grundlegenden Novellierung der Netz‐Regulierung unter den Bedingungen des erforderlichen Ausbaus im Rahmen der
Energiewende. Erkannt wird, dass es notwendig ist, die Regulierung der Verteilernetze als
„Rückgrat der Energiewende“ zu novellieren, um Investitionen in die Modernisierung zu er‐
möglichen. Hierzu sollen im Rahmen der in 2014 erfolgenden Evaluierung der bisherigen Ge‐
setzgebung durch die Bundesnetzagentur konkrete Punkte erarbeitet werden. Die Auftakt‐
veranstaltung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu diesem Thema am 25. November 2013 hat klargelegt, dass ein breit angelegtes Evaluierungsdesign gewählt werden soll, das die Anfor‐
derungen der Energiewende berücksichtigt. Damit kann auch den von ver.di gestellten An‐
forderungen entsprochen werden. ver.di hat dazu bereits angemahnt, auch Zahl und Qualifi‐
kation der in den Netzen arbeitenden Beschäftigten zu analysieren, um eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern sowie die erforderliche Modernisierung der Netze zu gewährleisten.
ver.di wird darauf dringen, dass bei der anstehenden Novellierung der
Anreizregulierungsverordnung die Personalkosten vollständig aus der Verpflichtung zur Kos‐
tenreduktion ausgenommen werden. Das ist vor dem Hintergrund erforderlich, dass in Zu‐
kunft zum Ausbau und zur Modernisierung der Netze auf allen Ebenen wieder mehr Beschäf‐
tigte benötigt werden. Eine weitere Reduzierung des Personalkostenbudgets der Netzbetrei‐
ber würde zu scharfen Eingriffen in die bestehenden Tarife führen. Das widerspricht jedoch der im Grundgesetz garantierten Tarifautonomie und wäre daher verfassungswidrig.
5. Neue Speichertechnologien entwickeln +
Unstrittig ist, dass Speichersysteme in Zukunft zu entwickeln und auszubauen sind, um die Volatilität von Wind und Photovoltaik abzufedern. Es sollen insbesondere Schritte unter‐
nommen werden sollen, um die power‐to‐gas‐Technologie zur Marktreife zu entwickeln, die nach Ansicht von ver.di besonders geeignet wäre, um bei Nutzung bestehender Gasinfra‐
struktur die langfristig beim Übergang zu EE notwendige Speicherkapazität für überschüssi‐
gen EE‐Strom bereit zu stellen.
6. Energieeffizienz fördern ‐
Laut Koalitionsvereinbarungen soll der ver.di‐Forderung, die EU‐Energieeffizienz‐Richtlinie aktiv umzusetzen, entsprochen werden, allerdings gibt es keine weiteren Ausführungen über die Vorgehensweise. Das derzeit wichtigste Effizienz‐Programm, die KfW Förderung zur Ge‐
bäudesanierung, soll aufgestockt, verstetigt und deutlich vereinfacht werden. In der Schluss‐
phase der Verhandlungen wurde leider eine Festlegung auf die Dotierung dieses Programms völlig gestrichen, während im vorherigen Entwurf noch von einer Milliarde Euro jährlich die Rede war. ver.di fordert eine Bereitstellung von 5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Potenziale vollständig erschließen zu können. Die Streichung einer verlässlichen Dotierung von 500 Mil‐
lionen Euro pro Jahr im Entwurf trifft ebenso den in Aussicht genommenen Nationalen Akti‐
onsplan Energieeffizienz. Diese Streichung konkreter, wenn auch unzureichender Finanzzu‐
sagen für Effizienzprogramme dürfte die Position des für Energieeffizienz zuständigen Minis‐
ters in den jährlichen Haushaltsberatungen gravierend schwächen und ist unverständlich.
Nach Ansicht von ver.di wird an keiner Stelle die Diskrepanz zwischen einem Lippenbekennt‐
nis zur Energieeffizienz als „zweite Säule einer nachhaltigen Energiewende“ und realem Ein‐
satz so deutlich wie beim Thema Energieeffizienz. Dieser Aspekt muss ‐ wie schon in der Vergangenheit ‐ weiterhin als äußerst unbefriedigend bewertet werden.
7. Den Ausstieg aus der Kernenergie organisieren +
Das Bekenntnis zum Atomgesetz mit seinem Austiegsplan wird bekräftigt. Ein klares Be‐
kenntnis zum direkten Rückbau, wie ihn auch ver.di im Interesse der Beschäftigungssiche‐
rung für die betroffenen Kollegen fordert, ist erkennbar, wobei Einzelheiten der Kostenver‐
teilung geklärt werden müssten. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Be‐
schluss, „die Errichtung des Endlagers Konrad“ voranzutreiben, denn dort soll der beim direk‐
ten Rückbau anfallende mittel‐ und schwachradioaktive Abfall gelagert werden. Positiv beur‐
teilt ver.di den Appell an die Kernkraftwerksbetreiber, „sozialverträgliche Lösungen für die Beschäftigten zu finden“ und fordert die Bundesregierung auf, bei ihren Gesprächen mit den Unternehmen auf der Einhaltung dieses Appells zu bestehen.
8. Klimaschutz in Deutschland wieder voran bringen o
Positiv ist das Bekenntnis, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und sich in der EU für die Realisierung dieses entsprechenden Zieles bis 2030 einzusetzen. Nur durch entscheidende Verschärfung des für die Preisbildung der Zertifikate entscheidenden Caps, besteht nach Ansicht von ver.di die Chance, den Emis‐
sionshandel als Mittel, um diese Ziele bei Kraftwerken und industriellen Großemittenten zu erreichen, wieder „flott“ zu machen. Unbefriedigend bleibt dabei die Aussage, das kurzfristig nach Ansicht aller Beteiligten in der EU erforderliche Backloading lediglich als einmalige und reversible Maßnahme anzusehen. Auch der Forderung nach einem nationalen Klimaschutz‐
gesetz, das die Maßnahmen in den nicht vom Emissionshandel betroffenen Bereichen, insbe‐
sondere Verkehr, Kleingewerbe und Haushalte zusammenfassen würde, ist nicht entspro‐
chen worden.
9. Energiewende sozialverträglich ausgestalten ‐
Die Forderung der SPD nach einer Senkung der Stromsteuer in einem ersten Schritt um 25 Prozent ist in der Schlussfassung nicht mehr enthalten. Sie ist dem Finanzierungsvorbehalt zum Opfer gefallen. Es muss befürchtet werden, dass die Koalition aus eigener Kraft an der bestehenden Schieflage, die einseitig die Haushalte und kleinen Industrie‐ und Handwerksbe‐
triebe mit den Kosten der Energiewende belastet, nichts Substanzielles ändern wird.
10. Die Energiewende politisch besser koordinieren o
Die erforderliche Koordination der Energiewende soll insbesondere durch die Bildung eines Beratungsgremiums „für den ständigen Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und gesellschaftlich relevanten Gruppen“ verbessert werden. ver.di geht davon aus, dass sie als zuständige Gewerkschaft innerhalb des DGB hier angemessen beteiligt wird.
Zur besseren Koordination innerhalb der Bundesregierung, wie von ver.di gefordert, enthal‐
ten die Vereinbarungen keinen Hinweis. Es ist davon auszugehen, dass dieses im Rahmen der Ressortverteilung entschieden wird.
ver.di‐Bundesvorstand, Pressestelle, Paula‐Thiede‐Ufer 10, 10179 Berlin