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Kein Nachwuchs bei Praxispersonal

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Kein Nachwuchs bei Praxispersonal

Die Sächsische Landesärztekammer bietet nun auch Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) an (siehe Artikel S. 424 und unter

„Amtliche Bekanntmachungen“ in diesem Heft). Die Curricula dafür wurden über die Bundesärztekam- mer erarbeitet und auf Landesebene umgesetzt. Damit wollen wir die Qualität der medizinischen Versor- gung am Empfang der Praxis und am Patienten sichern.

Doch was ist, wenn man kein Praxis- personal bekommt? Bei der Bundes- agentur für Arbeit (BAG) waren am 3. Juni 2010 allein für Sachsen 82 offene Stellen und 20 Ausbildungs- plätze für Medizinische Fachange- stellte gelistet. Rechnet man eine Dunkelziffer von den Ärzten hinzu,

die ihre freien Stellen aus unter- schiedlichen Gründen nicht bei der BAG melden, so kommt man wahr- scheinlich auf das Dreifache an freien Arbeitsstellen für MFA. Gute Aussich- ten also für Azubis auf diesem Gebiet, wenn es welche gäbe.

Doch es gibt sie nicht, und wenn, dann zumeist mit einem Notendurch- schnitt am unteren Ende der Skala.

Ärzte, die bisher gern MFA ausgebil- det haben, beklagen immer mehr die ständig sinkende Eignung der Bewer- ber. Am Ende wird die Ausbildung ganz eingestellt. Mit fatalen Folgen für Ärzte, wie man an den freien Stellen erkennen kann. Sie finden keinen Ersatz.

Lernen Sie dann eine Bürokauffrau, arbeitslose Architekten oder andere Berufsgruppen an? Rechtlich ist das zulässig. Aber wollen wir das? Ich denke nicht. Wir niedergelassenen Ärzte sollten uns der Verantwortung für unser Praxispersonal, für den Nachwuchs stärker bewusst werden und für ein positives Berufsbild sor- gen.

Wenn wir die Auswahlquote verbes- sern, verbessert sich auch der Noten- durchschnitt der Bewerberinnen.

Zugleich sollte die duale Ausbildung den von uns Ärzten aufgestellten Qualitätsanforderungen entsprechen.

Nur dadurch ist ein adäquater Ein- satz in der Praxis nach bestandener Prüfung möglich.

Ein zentrales Thema ist natürlich auch die Vergütung. Dass MFA in den alten Bundesländern mehr ver- dienen als hierzulande, ist ein offe-

nes Geheimnis. Gute, unabhängige Mitarbeiterinnen suchen recht schnell das Weite, wenn die Vergü- tung unter Tarif erfolgt. Auch dies ist ein hausgemachtes Problem.

Für die Ausbildung der MFA ist grundsätzlich die Sächsische Landes- ärztekammer zuständig. Ein paritä- tisch zusammengesetzter Berufsbil- dungsausschuss (Arbeitgeber, Arbeit- nehmer, Berufsschule) bemüht sich um die Regularien. Ein eigenes Refe- rat bei der Sächsischen Landesärzte- kammer ist für das Prüfungswesen verantwortlich, lässt Ausbilder und Ausbildungsstätten zu, überwacht die Ausbildung, berät Ausbilder und Auszubildende und stellt die Zeug- nisse aus.

Mit Blick auf die oben beschriebenen Probleme wird sich die Sächsische Landesärztekammer deshalb auf ein Maßnahmenpaket verständigen, um für den Beruf der MFA bei Schülern zu werben, die Ausbildungskapazität bei Ärzten zu erhöhen und auf die Qualität der Ausbildung an den Be - rufsschulen Einfluss zu nehmen.

Von einer Qualitätsverbesserung im Bereich der MFA profitieren am Ende nicht nur wir Ärzte, sondern auch unsere Patienten. Je stärker wir uns auf unsere Angestellten verlassen können, je qualitativer deren Arbeit erfolgt und je mehr Aufgaben wir guten Gewissens delegieren können, umso mehr Zeit haben wir auch für unsere Patienten. Ganz zu schwei- gen vom Haftungsrisiko.

Dr. med. Claus Vogel Vorstandsmitglied

Editorial

386 Ärzteblatt Sachsen 7 / 2010

386 Ärzteblatt Sachsen 7 / 2010

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