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Interpellation Ernst G. Stalder betreffend fehlender Fussgänger-streifen Inzlingerstrasse/Steingrubenweg in Riehen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28./29. November 2012

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 10-14.698.02

Interpellation Ernst G. Stalder betreffend fehlender Fussgänger- streifen Inzlingerstrasse/Steingrubenweg in Riehen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Da es sich bei der Inzlingerstrasse um eine Kantonsstrasse handelt, ist die Zuständig- keit und Verantwortung für die Signalisationen und Markierungen beim Amt für Mobili- tät des Bau- und Verkehrsdepartements. Die Gemeinde Riehen hat in den vergange- nen Jahren bereits mehrfach die Problematik der „fehlenden“ Fussgängerstreifen in unmittelbarer Nachbarschaft von Schrankenanlagen in der Inzlingerstrasse wie auch in der Bettingerstrasse mit der zuständigen Stelle des Kantons diskutiert. Dabei geht es bei der Beurteilung der Sicherheit des Fussgängerstreifens in dieser sehr speziel- len Lage nicht nur um die regulären Kriterien wie Sichtweiten oder Fussgänger- und Motorfahrzeugfrequenzen, sondern auch um eine vorausschauende Verhaltensbeur- teilung der Verkehrsteilnehmenden. Der Entscheid, ob ein Fussgängerstreifen in die- ser Lage markiert werden kann, muss auch diese Verhaltensweise einbeziehen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Unterstützt der Gemeinderat - auch unter der Prämisse der bevorstehenden Grossbaustelle Bosenhalde das - das Anliegen, an der Inzlingerstrasse/Steingru- benweg einen Fussgängerstreifen installieren zu lassen?

Obwohl ein Fussgängerstreifen in dieser Lage beim Steingrubenweg ohne Zweifel sinnvoll wäre, kann der Gemeinderat das Anliegen nicht vorbehaltlos unterstützen.

Dies aus zwei Gründen:

- Bei sich schliessender Schranke wird das Vortrittsrecht der Fussgängerinnen und Fussgänger erfahrungsgemäss regelmässig missachtet, dadurch entsteht eine höhere Gefährdung für Fussgängerinnen und Fussgänger.

- Wenn ein Fahrzeuglenker einem Fussgänger oder einer Fussgängerin auf einem Fussgängerstreifen unmittelbar nach der Schranke den gesetzeskonformen Vor- tritt gewährt, kann sich ein Rückstau über das Bahngleis bilden. Schliesst sich in diesem Moment die Schranke, kann dies fatale Folgen haben.

Der Fussgängerstreifen auf der Höhe der Rössligasse ist etwa 40 Meter von der Schranke entfernt. Die Lage dieses Fussgängerstreifens ist wegen seiner Entfernung zur Schranke nicht problematisch. Der Steingrubenweg mündet aber unmittelbar ne- ben der Schranke in die Inzlingerstrasse. Daher kann unmittelbar bei der Schranke kein Fussgängerstreifen eingerichtet werden. Östlich des Steingrubenwegs ist theore-

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Seite 2 tisch in einem akzeptablen Abstand zur Schranke die Markierung eines Fussgänger- streifens möglich. Da ein Streifen dort jedoch ausserhalb der Fussgänger-Wunschlinie liegt, müsste dieser gemäss den geltenden Weisungen der Vereinigung Schweizeri- scher Strassenfachleute ebenfalls abgelehnt werden.

2. Ist der Gemeinderat auch der Meinung, dass die Argumentation der Kantonspoli- zei mit dem Beschleunigen der Autofahrenden beim durch das rote Blinklicht an- gekündigten Schliessen der Barrieren (Rotlicht) vorauseilender Gehorsam ist und nicht geduldet werden darf resp. kontrolliert werden müsste?

Die Berücksichtigung von unkorrektem Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmenden ist in diesem Fall nur das eine Argument für die Beurteilung der Situation. Das zweite Argument geht explizit von korrektem Verkehrsverhalten aus, dass also insbesondere auch langsam querenden Fussgängerinnen und Fussgängern der Vortritt tatsächlich gewährt wird. Aber auch diese Situation kann wie erwähnt zu kritischen Situationen führen.

3. Ist der Gemeinderat auch der Meinung, dass der Fussgängerstreifen Rössligas- se/Haselrain praktisch nie genutzt wird und - vor allem bei geschlossenem Bahn- übergang - nicht als Ausweichmöglichkeit angesehen werden kann?

Die Fussgängerfrequenzen beim Fussgängerstreifen Rössligasse konnten nicht erho- ben werden. Der Gemeinderat geht aber davon aus, dass dieser Fussgängerstreifen regelmässig benutzt wird. Für die Beantwortung der Frage müssten auch die Start- und Zielorte der zu Fuss Gehenden bekannt sein. Die Erfahrung zeigt, dass die eher erfahrenen Fussgängerinnen und Fussgänger in der Regel die direktesten Wege über die Strasse suchen. Jüngeren Verkehrsteilnehmenden wird aber von den Eltern oder den Schulpolizisten beigebracht, die entsprechenden Fussgängerstreifen in der Inzlin- gerstrasse beim Heinrich Häusser-Weg, bei der Rössligasse, bei der Schützengasse und beim Bäumliweg als Querungshilfe zu benutzen. Dabei muss festgehalten wer- den, dass ein Fussgängerstreifen nur eine Vortrittsregelung darstellt und keinen physi- schen Schutz bietet. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass mit einem Fuss- gängerstreifen die Strasse in jedem Fall sicherer überquert werden kann. Die meisten Fussgängerunfälle geschehen leider gerade bei Fussgängerstreifen.

4. Wird sich der Gemeinderat beim zuständigen Regierungsrat für den von der Be- völkerung gewünschten Fussgängerstreifen einsetzen?

Aufgrund der erwähnten Sicherheitsbedenken wird sich der Gemeinderat bezüglich des Fussgängerstreifens beim Steingrubenweg nicht an den Regierungsrat wenden.

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Seite 3 Bezüglich der Sicherheit wird von einem Fussgängerstreifen oft zu viel erwartet. Aus diesem Grund sollen Fussgängerstreifen nur dann realisiert werden, wenn daraus tat- sächlich eine Erhöhung der Sicherheit resultiert. Im Fall einer Markierung eines Fuss- gängerstreifens über die Inzlingerstrasse unmittelbar neben der Schranke beim Stein- grubenweg gehen die Fachleute davon aus, dass eher eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit eintreten würde. Deshalb lehnen diese die Markierung ab. Der Gemeinderat schliesst sich dieser Meinung an.

Riehen, 27. November 2012

Gemeinderat Riehen

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