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Interpellation Christian Heim betreffend uneinheitliche Signalisation des Vortrittsrechts an der Inzlingerstrasse

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. April 2012

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.655.02

Interpellation Christian Heim betreffend uneinheitliche Signalisation des Vortrittsrechts an der Inzlingerstrasse

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Tatsächlich sind die Bauarbeiten an der Inzlingerstrasse bis auf den Deckbelag abge- schlossen, die Signalisations- und Markierungsanpassungen in die einmündenden Strassen wurden aber zum Teil erst provisorisch und zum Teil noch gar nicht an die neue Situation angepasst. Die Anpassung der Signalisation sowie der Einbau des Deckbelags erfolgt im Mai 2012. Es wird aber auch bei der definitiven Ausführung so sein, dass die Ausgestaltung der Einmündungen nicht überall gleich ist. Weshalb das so ist, wird nachfolgend erläutert.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Kennt der Gemeinderat die massgeblichen Verkehrsregeln bei Trottoiraufpfläste- rungen?

Dem Gemeinderat sind selbstverständlich die Regeln bekannt. Tatsächlich ist es aber so, dass die Verkehrsregelung mit der neuen Gestaltungssituation „Trottoirüberfahrt“

bei vielen Verkehrsteilnehmenden noch wenig bekannt ist. Wichtig zu wissen ist dabei:

Wer aus einer Quartierstrasse über eine Trottoirüberfahrt in eine übergeordnete Stras- se fährt, ist nicht vortrittsberechtigt (Verkehrsregelverordnung Artikel 15 Absatz 3). Der Vortrittsentzug gilt ohne entsprechende Signalisation oder Markierung wie bei einer Ausfahrt aus einer privaten Liegenschaft über das Trottoir. Auf dem Trottoir hat immer der zu Fuss Gehende den Vortritt!

2. Wie ist es zu dieser uneinheitlichen Signalisation an der Inzlingerstrasse und an anderen Stellen in Riehen gekommen und wer trägt die Verantwortung?

Auch im Strassen- und Verkehrswesen ergeben sich oft Situationen, welche speziell beurteilt werden müssen und je nach Gewichtung der verschiedenen Kriterien auch Ausnahmen von einer Norm gerechtfertigt sind. Bei der Planung der Inzlingerstrasse wurden die Schützengasse und der Steingrubenweg vom Prinzip der Trottoirüberfahrt ausgenommen. Die Verantwortung dafür tragen die entsprechenden Vertreter des Kantons Basel-Stadt, der Gemeinde Riehen und der BVB.

Bei der Schützengasse wurde infolge des Busbetriebs in beiden Fahrtrichtungen keine Trottoirüberfahrt realisiert, hingegen wurde bei Hinter Gärten und dem Bäumliweg, bei welchen der Bus nur in einer Fahrtrichtung verkehrt, das Prinzip der Trottoirüberfahr-

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Seite 2 ten beibehalten. Bei der Einmündung des Steingrubenwegs wurde ebenfalls keine Trottoirüberfahrt erstellt, weil es sich bei diesem Gemeindestrassenabschnitt um einen Teil einer bedeutenden Velo-Pendlerroute handelt. Wichtige Veloverbindungen wer- den in Bezug auf Trottoirüberfahrten im ganzen Kantonsgebiet speziell behandelt.

Bei der Planung des Kohlistiegs war die Norm der Trottoirüberfahrt erst in der Entwick- lungsphase, sodass dort die Überfahrten noch etwas anders ausgestaltet wurden.

Weil dort die Unterscheidung Trottoir- und Fahrbahnflächen noch zu wenig eindeutig sei, hatte damals die Verkehrsabteilung der Kantonspolizei entschieden, dass in die- sem Fall auf die „Kein-Vortritts-Tafeln“ nicht verzichtet werden kann.

3. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass eine uneinheitliche Signalisation der Aufhebung des Vortrittsrechts die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden gefähr- det und dies erst noch in nächster Umgebung von Schulen und Kindergärten!

Der Gemeinderat teilt die Auffassung, dass eine einheitliche Vortrittsregelung - also der Vortrittsentzug aus den in eine Hauptstrasse einmündenden Strassen - zwingend ist. Dies ist auch bei allen Kantons- und Hauptsammelstrassen in Riehen der Fall. Bei dieser Vortrittsregelung gibt es keine Ausnahmen.

4. Ist der Gemeinderat bereit, die bestehenden Unterschiede zu beseitigen und ge- gebenenfalls Trottoiraufpflästerungen zurückzubauen und wieder „normale“ Sig- nale mit „kein Vortritt“ aufzustellen sowie Haifischzähne auf den Strassenbelag zu malen. Dies käme auch den zahlreichen Passagieren der Buslinie 32 zugute, die nicht mehr durchgeschüttelt werden.

Wie in Frage 3 bereits beantwortet, bestehen in Bezug auf die Vortrittregelungen keine Unterschiede. Bei allen in die Inzlingerstrasse einmündenden Strassen ist der Vortritt entzogen. Wie erwähnt, ist die Signalisation noch nicht überall angepasst worden. Bei neuen Trottoirüberfahrten müssen noch alte „Kein Vortritt-Tafeln“ entfernt werden. Ein Rückbau der Trottoirüberfahrten ist nicht vorgesehen.

5. Nach den Sommerferien wird im Gebiet Hinter Gärten ein neuer Kindergarten er- öffnet. Ist die heutige Situation bis zu diesem Zeitpunkt bereinigt?

Die signalisationstechnischen Abschlussarbeiten der Inzlingerstrasse sind bis dahin abgeschlossen. Der Deckbelag wird voraussichtlich bis Ende Mai 2012 eingebaut.

Riehen, 17. April 2011

Gemeinderat Riehen

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