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Interpellation Jenny Schweizer betreffend Fussgängerstreifen Rudolf Wackernagel-Strasse

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Sitzung des Einwohnerrats vom 17. Juni 2020

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma: 2757 Nr. 18-22.665.02

Interpellation Jenny Schweizer betreffend Fussgängerstreifen Rudolf Wackernagel-Strasse

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Als flankierende Massnahme zum Umleitungsregime, welches aufgrund der Arbeiten an der Achse Eglisee-Lörrach nötig gewesen ist, wurden provisorisch drei zusätzliche Fussgängerstreifen in der Rudolf Wackernagel-Strasse installiert, wobei provisorische Fussgängerstreifen während einer Bauzeit nicht den Standards von definitiv eingerich- teten Fussgängerstreifen entsprechen müssen. Ein Fussgängerstreifen wurde auf Hö- he der Hausnummer 39, einer auf Höhe der Hausnummer 98 und einer unmittelbar am Knoten Bettingerstrasse/Rudolf Wackernagel-Strasse markiert. Die Fussgängerstrei- fen haben sichergestellt, dass ein Queren für Fussgänger und Fussgängerinnen ohne lange Wartezeiten möglich gewesen ist. Am Morgen durfte von 6 Uhr bis 9 Uhr nicht durch den Grenzacherweg gefahren werden, der Verkehr wurde via Bettingerstrasse Rudolf Wackernagel-Strasse umgeleitet. Das Verkehrsaufkommen in der Rudolf Wa- ckernagel-Strasse war entsprechend gross. Ohne Fussgängerstreifen wäre ein Que- ren nur mit langen Wartezeiten möglich gewesen. Inzwischen hat sich das Verkehrs- aufkommen wieder normalisiert.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden. Die Frage 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet:

1. Nach welchen Kriterien werden Fussgängerstreifen angebracht?

Fussgängerstreifen werden entsprechend der Norm des Schweizer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute geplant und ausgeführt. Die Norm zu den Fussgän- gerstreifen ist durch die Verordnung über die auf die Signalisation von Strassen, Fuss- und Wanderwegen anwendbaren Normen (SR 741.211.5) verbindlich.

Voraussetzung für die Realisierung eines Fussgängerstreifens ist ein gewisses Mass an Fussgängeraufkommen. In den fünf Spitzenstunden im Laufe eines Tages sollten mindestens 100 Personen eine Strasse queren. Ist das Fussgängeraufkommen zu tief, ist ein Fussgängerstreifen aus Verkehrssicherheitsgründen problematisch und würde die verbindlichen Vorgaben nicht erfüllen. Im Weiteren müssen Fussgängerstreifen genügend grosse Sichtweiten einhalten sowie eine ausreichende Beleuchtung haben.

2. Erachtet der Gemeinderat einen einzigen Fussgängerstreifen an der Rudolf Wa- ckernagel-Strasse, die über eine Länge von 850 m verfügt, als genügend? Wenn ja, weshalb?

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Seite 2 3. Wenn nein, sieht der Gemeinderat eine Möglichkeit, zusätzliche Fussgängerstrei- fen anzubringen? Wenn ja, ab wann kann damit gerechnet werden, wenn nein, weshalb nicht?

Die Frage 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die inzwischen wieder deutlich zurückgegangene Verkehrsmenge in der Rudolf Wackernagel-Strasse lässt ein Que- ren mit sehr kurzen Wartezeiten zu, deshalb wurden die provisorisch installierten Fussgängerstreifen wieder entfernt. Für eine definitive Anordnung von Fussgänger- streifen ist das Fussgängeraufkommen gemäss Beobachtungen zu tief.

Eine erneute Prüfung der Situation erfolgt im Rahmen der Projektausarbeitung zur Erneuerung der Rudolf Wackernagel-Strasse. Als Grundlage für die Vorstudie wird das Fussgängeraufkommen exakt erfasst. Die Erneuerung ist im Jahr 2022 und 2023 geplant.

4. Könnte sich der Gemeinderat vorstellen, wenigstens den Fussgängerstreifen bei der Einmündung Bettingerstrasse/Rudolf Wackernagel-Strasse anzubringen, und somit einen sichereren Schulweg für die dort lebenden Kinder, Eltern und Spa- ziergänger zu gewährleisten? Wenn ja, ab wann kann damit gerechnet werden?

Auch bei der Einmündung Bettingerstrasse sind die Anforderungen bezüglich Fuss- gängeraufkommen aufgrund der bisherigen Beobachtungen nicht erfüllt. Die Situation wird im Rahmen der Vorstudie nochmals überprüft und mit der Kreditvorlage an den Einwohnerrat, welche voraussichtlich Ende 2020 an den Einwohnerrat überwiesen wird, über das Resultat berichten.

5. Wenn nein, gibt es einen alternativen Vorschlag, der geprüft wird, um einen siche- ren Übergang zu gewährleisten?

Gemäss Strassenverkehrsgesetz und Signalisationsverordnung wäre theoretisch mit einer Strassenneugestaltung auch die Realisierung einer Mittelinsel ohne Fussgän- gerstreifen möglich, um das Queren zu erleichtern. Solche Inseln sind jedoch grund- sätzlich eher für Ausserortsstrecken mit deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten vor- gesehen. Zudem würde eine Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit die Sicherheit erhöhen. Auf welchen Strassen zukünftig welche Geschwindigkeiten zugelassen wer- den sollen, ist Gegenstand der zurzeit laufenden Untersuchungen im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts.

Riehen, 16. Juni 2020 Gemeinderat Riehen

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