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Interpellation Hans Rudolf Lüthi betreffend Kauf eines Grundstückes durch die Gemeinde

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06-10.585

INTERPELLATION Hans Rudolf Lüthi betr. Kauf eines Grundstückes durch die Gemeinde

Wortlaut:

"Vor kurzem hat die Gemeinde an der Grendelgasse / Brühlweg ein Grundstück in der Grösse von 1277,5 m2 erworben. Die Gemeinde ist auch im Besitze der Nachbarliegen- schaft Nr. 372. Das dortige Gelände ist zur Zeit mit einem Bauverbot und weiteren Ein- schränkungen belegt. Zudem liegt das Gebiet in der Grünzone.

Wenn die Gemeinde Land erwirbt, sollte nach meiner Auffassung ein allgemeiner Nutzen für die Einwohner ersichtlich sein. Weil aber das gekaufte Grundstück mit erheblichen Auflagen belegt ist, kann ich keinen Vorteil für das Gemeindewesen erkennen.

Aus diesem Grunde habe ich zu dem Grundstückkauf folgende Fragen an den Gemeinderat:

1. Aus welchen Überlegungen hat der Gemeinderat das Grundstück erworben?

2. Will der Gemeinderat das Bauverbot und die Nutzungsbeschränkungen aufheben lassen?

3. Wenn ja, welche mit dem Zonenplan vereinbarte Nutzung plant er mit beiden Grund- stücken?

4. Sieht er eine Nutzung für den Sportbereich oder für einen genossenschaftlichen Wohnungsbau?

5. Welchen Zeitrahmen sieht er für eine allfällige Nutzung?

6. Wieviel hat die Gemeinde für das Grundstück bezahlt?

Besten Dank für die Beantwortung.“

Eingegangen: 14. November 2007

www.riehen.ch

(2)

Sitzung des Einwohnerrats vom 28. November 2007

Reg. Nr. 01-0201.015 Nr. 06-10.585.1

Interpellation Hans Rudolf Lüthi betreffend Kauf eines Grundstückes durch die Gemeinde

Vorbemerkung

Der Einwohnergemeinde Riehen wurde die Parzelle RB 371 mit einer Fläche von 1'277.5m2, welche sich an der Ecke Grendelgasse/Brühlweg in der Grünzone befindet, zum Kauf ange- boten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 7. August 2007 entschieden, die in der Grünzone liegende Parzelle RB 371 zu erwerben.

Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

1. Aus welchen Überlegungen hat der Gemeinderat das Grundstück erworben?

Da sich die Nachbarparzelle bereits im Besitz der Einwohnergemeinde befindet, wurde die Parzelle mit dem Ziel der Arrondierung der Grünzone erworben.

2. Will der Gemeinderat das Bauverbot und die Nutzungsbeschränkungen aufheben las- sen?

Die Parzelle soll Grünzone bleiben. Der Gemeinderat hat nicht die Absicht, eine Zonenände- rung durchzuführen oder die Nutzungsbeschränkungen aufheben zu lassen.

3. Wenn ja, welche mit dem Zonenplan vereinbarten Nutzungen plant er mit beiden Grund- stücken?

Die Nachbarparzelle RG 372 wird bislang teilweise von Fussballvereinen zum Einlaufen sowie von der Pfadi und von Privatpersonen für Freizeit- und Sportaktivitäten genutzt. In einem weiteren Schritt ist es denkbar, auch die neue Parzelle für solche Aktivitäten zu nut- zen. Dies wäre eine Angebotsverbesserung für die Öffentlichkeit und würde die Grendel- matte bei Engpässen sowie bei schlechtem Wetter entlasten.

4. Sieht er eine Nutzung für den Sportbereich oder für einen genossenschaftlichen Woh- nungsbau?

Der Gemeinderat sieht eine Nutzung für Freizeit und Sportaktivitäten.

www.riehen.ch

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Seite 2 5. Welchen Zeitrahmen sieht er für eine allfällige Nutzung?

Zurzeit prüft die Abteilung Kultur, Freizeit und Sport mit der Gemeindegärtnerei Möglichkei- ten, um die Parzelle für Freizeit und Sportaktivitäten zu nutzen. Entsprechende Schritte könnten ab 2008 umgesetzt werden.

6. Wieviel hat die Gemeinde für das Grundstück bezahlt?

Die Gemeinde hat für die Parzelle den üblichen Grünzonenpreis zwischen CHF 15.00 bis CHF 30.00 / m2 bezahlt. Die Preisspanne variiert je nach Lage des Grundstücks.

Riehen, 27. November 2007

Gemeinderat Riehen

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