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Interpellation Hans Rudolf Lüthi betreffend Rückbau des Areals der Späth Baumaterialien im Stettenfeld

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Academic year: 2022

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Sitzung des Einwohnerrats vom 23. September 2020

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma: 2876 Nr. 18-22.690.02

Interpellation Hans Rudolf Lüthi betreffend Rückbau des Areals der Späth Baumaterialien im Stettenfeld

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Auf dem Stettenfeld finden sich heute viele unterschiedliche Nutzungen mit rund 70 verschiedenen Grundeigentümern. Neben dem Gewerbe wird das Areal seit Jahr- zehnten für Freizeitaktivitäten oder durch die Landwirtschaft genutzt. Das Stettenfeld ist heute grösstenteils der Wohnzone 2a zugeteilt. Da die Parzellen nicht baureif sind, haben sich verschiedene Zwischennutzungen etabliert. Der Einwohnerrat hat im Rah- men der Zonenplanrevision einen Nutzungsplan für das Stettenfeld festgesetzt. Der Gemeinderat hat dieses Jahr mit einem Klärungs- und Partizipationsprozess für die Entwicklung des Areals begonnen. Bis das Areal erschlossen und baureif ist, braucht es noch verschiedene Planungsschritte und entsprechende Genehmigungs- und Be- willigungsentscheide. Der Gemeinderat geht davon aus, dass das Areal frühestens in sieben Jahren bebaut werden kann.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden. Frage 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet:

1. Ist dem Gemeinderat der publizierte Rückbau bekannt?

Die betreffende Parzelle gehört einer privaten Eigentümerschaft und wurde von der Baumaterial Späth AG während Jahren genutzt. Das Unternehmen hat un- längst ein Baubegehren für den Rückbau diverser Lagerschöpfe eingereicht. Der Gemeinderat hat vom Baubegehren im Juni 2020 Kenntnis erhalten.

2. Sind dem Gemeinderat die Auswirkungen bekannt?

Da es sich um eine private Parzelle handelt, waren dem Gemeinderat die vertrag- lichen Gegebenheiten auf dem Grundstück bisher nicht bekannt. Gemäss zwi- schenzeitlich eingeholter Auskunft bei der Baumaterial Späth AG wurde ihr Miet- verhältnis seitens der privaten Eigentümerschaft aufgelöst. Aufgrund dessen müssen die aktuellen Nutzer die Parzelle verlassen und die Infrastruktur muss zu- rückgebaut werden.

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Seite 2 3. Welche Alternativen sieht der Gemeinderat für die heutigen Benutzer/Mieter?

Grundsätzlich ist es Sache der Mieterschaft eine Lösung für ihre spezifischen Be- dürfnisse zu suchen. Dem Vernehmen nach haben etliche Mieter bereits eine Folgelösung gefunden.

Die Gemeinde Riehen verfügt im Stettenfeld über einzelne gewerblich genutzte Parzellen, auf denen es gelegentlich zu Mieterwechseln kommt. Bis zur baulichen Entwicklung des Stettenfelds wird die Gemeinde diese Flächen weiterhin zur Ver- fügung stellen. Falls betroffene Mieter des Späth-Areals noch keine Lösung ge- funden haben, können sie sich an die Gemeinde wenden.

4. Besteht die Möglichkeit den Rückbau zeitlich etwas zurückzustellen?

Gemäss Auskunft der Baumaterial Späth AG erfolgt der Rückbau der Lagerschöp- fe auf Wunsch der Grundeigentümerschaft. Eine Verlängerung und Anpassung der Mietverträge konnte offenbar nicht erreicht werden.

5. Lässt der Planungstand „Stettenfeld" eine solche Verzögerung zu?

6. Wird sich der Gemeinderat für eine solche Möglichkeit einsetzen?

Wie eingangs erläutert dauert es noch eine Weile, bis die neue Nutzung im Stet- tenfeld umgesetzt werden kann. Für Grundeigentümer besteht aktuell kein Druck, ihren Mietern bereits heute zu kündigen.

Zudem soll die Entwicklung des Stettenfelds in Etappen erfolgen. Im Nutzungs- plan Stettenfeld ist unter Punkt 5.1 definiert, dass auf die bestehenden Gewerbe- betriebe und Freizeiteinrichtungen mit einer geeigneten Etappierung Rücksicht zu nehmen ist. Der Gemeinderat wird diese Vorgabe in der Planung entsprechend berücksichtigen. An gut erschlossenen Lagen sind in der Bauzone auch gewerbli- che Nutzungen möglich.

Durch die Festsetzung des Nutzungsplans Stettenfeld wurde die Entwicklung des Are- als in die Wege geleitet. Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass beste- hende Qualitäten erhalten bleiben und in der Entwicklung berücksichtigt werden. Der Nutzungsplan bedeutet auch, dass sich das Areal und die bestehenden Nutzungen verändern werden. Dies geschieht unter Einbezug der Betroffenen und Beteiligten.

Riehen, 22. September 2020

Gemeinderat Riehen

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