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ANZUG an das Ratsbüro

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ANZUG an das Ratsbüro

Roland Lötscher und Kons. betr. Stellvertretungen in einwohnerrätlichen Kommissionen

Wortlaut:

"Im PRIMA-System kommt den Kommissionen des Einwohnerrats eine wichtige Rolle zu, mehr als den Kommissionen im herkömmlichen politischen System, welches keine Output-Steuerung kennt. Die Sachkommission müssen die Geschäfte im Einzelnen fun- diert beraten und tragfähige Lösungen finden. Hier können politische Positionen ausge- handelt werden – im Ratsplenum ist dies nicht so gut möglich. Deshalb muss sicher gestellt sein, dass sich alle Fraktionen in den politischen Meinungs- und Entscheidungs- findungsprozess eingeben können.

Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Kommissionsmitglieder an einer oder an mehreren Sitzungen einer Kommission nicht beiwohnen können, sei es, weil sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen abwesend sind oder weil ihnen ein Sitzungster- min nicht geht. Im Milizsystem ist es sehr schwierig, Termine zu finden, die allen Mit- gliedern einer Kommission passen. Dies kann dazu führen, dass nicht alle Fraktionen in den politischen Prozess eingebunden sind, weil im Unterschied zu Kommissionen des Grossen Rates jede Fraktion in der Regel nur ein Kommissionsmitglied stellt.

Ein kurzer Blick auf umliegende Gemeinden und auf die Verhältnisse im Grossen Rat und im Bürgergemeinderat der Stadt Basel zeigt, dass einige Parlamente eine Stellver- tretungsregelung kennen. Während Reinach keine solche Lösung hat, werden in All- schwil und in Liestal zusammen mit den Kommissionsmitgliedern gleichzeitig Ersatzmit- glieder gewählt, denen die Traktandenlisten und die Kommissionsunterlagen ebenfalls zugestellt werden (vgl. Anhang). Gemäss Auskunft werden damit gute Erfahrungen ge- macht. Im Grossen Rat ist die Regelung strenger: Hier wird nur bei einer Abwesenheit von über zwei Monaten eine Stellvertretung vorgesehen. Im Bürgergemeinderat soll gemäss Bericht 2069 vom 8. Juni 2012 eine ähnliche Regelung in die Geschäftsord- nung aufgenommen werden, allerdings erst ab Abwesenheiten von drei Monaten Dauer.

Gewiss ist, dass Stellvertretungen die Ausnahme bleiben werden und dass nicht einfach nach Belieben ein Kommissionsmitglied ein anderes Fraktionsmitglied an eine Sitzung schicken soll. Für die Kommissionsarbeit ist es unerlässlich, dass es eine personelle Kontinuität braucht. Dazu kommt, dass sich ein abwesendes Mitglied verpflichtet fühlen muss, das stellvertretende Mitglied gut zu informieren. Das Zustellen von Unterlagen auch an die Ersatzmitglieder erscheint ein grosser Aufwand zu sein. Dass aber so mehr als ein Fraktionsmitglied über ein Geschäft gut im Bilde ist, kann durchaus ein positiver Nebeneffekt sein.

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Seite 2 Die Erfahrung zeigt, dass sich – besonders anlässlich des Geschäftsberichts oder bei Leistungsaufträgen – Kommissionen in schneller Folge treffen, so dass eine Stellvertre- tungsregelung nicht erst nach zwei Monaten Abwesenheit greifen kann.

Aus diesem Grunde, und weil die Fraktionen normalerwies nur ein Mitglied in einer Kommission haben, wäre vielleicht der Regelung von Allschwil und Liestal der Vorzug zu geben.

Die Finanzkoordinationskommission ist die einzige Kommission, die derzeit eine Stell- vertretungs-Regelung kennt. Für alle anderen Kommissionen (GPK, Ratsbüro, Wahlprü- fungskommission, Petitionskommission, alle Sachkommissionen und Spezialkommissi- onen) müsste eine Regelung gefunden werden. Die Geschäftsordnung des Einwohner- rats müsste entsprechend geändert, resp. ergänzt werden.

Zur Verdeutlichung soll festgehalten werden, dass eine Stellvertretung nicht die Ämter einer Kommission betrifft (z.B. Präsidium). D.h. eine Präsidentin oder ein Präsident ei- ner Kommission kann sich zwar vertreten lassen; die Stellvertreterin oder der Stellver- treter hat dann aber nicht das Präsidium inne.

Die Unterzeichnenden bitten das Ratsbüro des Einwohnerrats in diesem Sinne zu prüfen, ob eine Stellvertretungsregelung sinnvoll ist, und dem Rat einen entspre- chenden Antrag zu unterbreiten, ev. in Varianten.“

sig. Roland Lötscher Jürg Sollberger

Christian Griss Andreas Zappalà

Franziska Roth-Bräm

Eingegangen: 23. August 2012

→ Anhang

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Seite 3 Anhang

Aus dem Geschäftsreglement des Einwohnerrats Liestal

§ 34 Ersatzmitglieder

¹ Um die Orientierung der Fraktionen über die laufenden Kommissionsarbeiten zu gewähr- leisten, stellt jede in einer Kommission vertretene Fraktion für jede Kommission ein Ersatz- mitglied, das bei Verhinderung eines ordentlichen Mitgliedes einspringen kann.

² Den Ersatzmitgliedern sind die Traktandenlisten und die Kommissionsunterlagen ebenfalls zuzustellen.

³ Diese Ersatzmitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen vom zuständigen Wahlgremi- um gleichzeitig mit den Kommissionen gewählt.

Aus dem Geschäftsreglement des Einwohnerrats Allschwil

§ 30 Ersatzmitglieder

1 Um die Orientierung der Fraktionen über die laufenden Kommissionsarbeiten zu gewähr- leisten, stellt jede in einer Kommission vertretene Fraktion für jede Kommission ein Ersatz- mitglied, das bei Verhinderung eines ordentlichen Mitgliedes einspringen kann.

2 Den Ersatzmitgliedern sind die Traktandenlisten und die Kommissionsunterlagen ebenfalls zuzustellen.

3 Diese Ersatzmitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen vom zuständigen Wahlgremi- um gleichzeitig mit den Kommissionen gewählt.

Aus der Geschäftsordnung des Grossen Rats

§ 64. Falls ein Mitglied einer ständigen oder einer besonderen Kommission aus persönlichen oder beruflichen Gründen länger als zwei Monate verhindert ist, an der Ratstätigkeit teilzu- nehmen, kann die Fraktion eine Stellvertretung bezeichnen.

² Dauert die Stellvertretung länger als sechs Monate, so muss der Grosse Rat die Stellver- tretung genehmigen.

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