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Antwort des Büros des Grossen Rates

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P 056/2000 STA / Büro des Grossen Rates 8. Juni 2000 Postulat

Zaugg, Fahrni (SVP)

Mitunterzeichner: 14 Eingereicht am: 09.02.2000

Anzeigetafel / Rednerliste

Die Staatskanzlei des Kantons Bern oder das Ratsbüro wird gebeten abzuklären ob an der Anzeigetafel im Ratssaal eine Rednerliste in der Reihenfolge ihres Auftretens angezeigt werden kann.

Begründung:

Während den Debatten erscheint auf der Anzeigetafel das zweifellos schöne Berner- wappen sowie das aktuelle Datum und die aktuelle Zeit. Diese Anzeigetafel müsste meiner Meinung nach vermehrt genutzt werden. In den Debatten geht oft viel Zeit verloren beim Wechsel von einem Redner/In zum andern. Wären die Namen auf der Anzeigetafel in der Reihenfolge aufgelistet, kann jede/jeder Redner/In sich rechtzeitig für Ihr Votum bereithalten. Im Gegenzug würde die Redezeit sofort nach der Aufforderung durch den/die Ratspräsident/In laufen.

Im Sinne einer kleinen Effizienzsteigerung bitte ich um eine wohlwollende Prüfung meines Anliegens.

Antwort des Büros des Grossen Rates

Das Postulat beschlägt ein ratseigenes Geschäft. Nach Vorschrift und Praxis beantwortet das Büro des Grossen Rates solche Vorstösse.

Wenn die Beratungen des Grossen Rates ohne Kunstpausen zwischen den Voten und Traktanden, also ohne Verzug, durchgeführt werden, ist dies im Interesse aller. Das Ziel des Büros besteht in der Vermeidung von Beratungsunterbrüchen.

Die Grossrätinnen und Grossräte sprechen vom Rednerpult im Zentrum des Sitzungssaals aus. Will ein Ratsmitglied vom Sitzplatz zum Rednerpult gelangen, braucht das seine Zeit (bis rund 45 Sekunden).

Die Ratsleitung kann die Beratungspausen vermeiden helfen. Sie kündigt periodisch die fünf Sprecher und Sprecherinnen an, denen als nächste das Wort erteilt wird. Dies erlaubt den Ratsmitgliedern, vom Sitzplatz in den „RednerInnen-Warteraum“ zu wechseln, bevor sie aufgerufen werden. Die Wirkung dieser Massnahme ist begrenzt, denn die Leitung kann das Ratsmitglied zu einem solchen Verhalten nicht verpflichten, sondern lediglich einladen. Das Mitglied wiederum kann gute Gründe für sein Verbleiben am Sitzplatz anführen.

Die vom Urheber des Postulates verfolgte Lösung ist technisch realisierbar. Die Funktionserweiterung des elektronischen Abstimmungssystems würde einmalige Kosten von rund Fr. 25'500.- verursachen. Der Betrieb der neuen Anwendung wäre

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demgegenüber nicht unproblematisch. So müsste ein Mitglied des Büros oder Personal der Staatskanzlei während den Sessionen mit einem Notebook laufend die Liste der Rednerinnen und Redner aktualisieren. Die Liste müsste sofort neuen Gegebenheiten wie eingebrachten Ordnungsanträgen usw. angepasst werden. Die Liste könnte auch neue Probleme schaffen - nämlich dann, wenn ein Ratsmitglied mit der dargestellten Reihenfolge nicht einverstanden ist und sie zum Thema eines Ordnungsantrags macht.

Schliesslich garantiert die Präsenz auf der Anzeige noch nicht, dass das Ratsmitglied sich rechtzeitig in den Warteraum begibt.

Das Büro wünscht eine effiziente Beratungsweise der Ratsgeschäfte. Es unterstützt deshalb alle praktischen Massnahmen zur Effizienzsteigerung, die rasch umgesetzt werden können und die keine Kosten verursachen (siehe oben). Weitergehende Massnahmen wie die Funktionserweiterung der Abstimmungsanlage oder das Sprechen vom eigenen Sitzplatz durch Ausrüstung jedes Pultes mit einem Mikrofon erscheinen dem Büro erst dann angebracht, wenn sich das Problem auf einfache Art und Weise nicht lösen lässt.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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