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M 094/2004 M 098/2004
Büro des Grossen Rates Büro des Grossen Rates
28. April 2004
Motion GFL (Heuberger, Oberhofen)
Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 19.04.2004
Untersuchung der Kostenüberschreitungen beim INO durch die Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission wird beauftragt, in Zusammenhang mit den Kostenüberschreitungen des Geschäfts INO (Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum) folgende Fragen abzuklären:
1. Welche Ursachen konnten zu den massiven Kostenüberschreitungen führen a) auf Seiten des Parlaments bzw. der parlamentarischen Kontrolle?
b) auf Seiten der Regierung?
c) auf Seiten der Bauausführung?
d) auf Seiten des Inselspitals?
2. Was ist vorzukehren, damit allfällige Fehler sich nicht wiederholen (bei der Fertigstellung der INO, wie auch bei ähnlichen Grossprojekten)?
Dem Grossen Rat ist bis im Herbst 2004 ein Bericht mit allfälligen Anträgen vorzulegen.
Es wir Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.04.2204
M 098/2004 [Direktion]
Motion SVP (Hess, Stettlen
FDP (Haas, Bern)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.04.2004
Zusatzkredit INO
Das zuständige Organ wird beauftragt, zwecks Klärung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem vorliegenden Geschäft einen Grossratsbeschluss zur Einsetzung
einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vorzubereiten. Dieser Grossratsbeschluss ist dem Grossen Rat in der Junisession 2004 zu unterbreiten.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.04.2004
Antwort des Büros des Grossen Rates
1. Oberaufsichtsfunktion des Grossen Rates
Der Grosse Rat beaufsichtigt gemäss Artikel 78 der Kantonsverfassung die Regierung und die Geschäftsführung der obersten Gerichte und führt die Oberaufsicht über die Verwaltung und die anderen Träger öffentlicher Aufgaben. Er hat, als wesentliche Ausprägung der Gewaltenteilung, die Aufgabe, darüber zu wachen, dass der Regierungsrat seinen Aufgaben der Staatsleitung und der Verwaltungsführung nachkommt. Diese Aufsichtsfunktion bezweckt unter anderem, Fehlleistungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die Oberaufsicht ist grundsätzlich nachträglich, selektiv, punktuell und exemplarisch.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist, als ordentliches Organ des Grossen Rates, mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut. Sie kontrolliert die Geschäftsführung der Staatsverwaltung und prüft deren Wirksamkeit und Massnahmen aufgrund der regierungs- und grossrätlichen Zielsetzungen (Art. 21 GRG1).
Als ausserordentliches Organ der parlamentarischen Oberaufsicht über den Regierungsrat und die Verwaltung kann vom Grossen Rat durch Grossratsbeschluss eine
parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt werden, wenn
Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Staatsverwaltung der besonderen Klärung durch den Grossen Rat bedürfen (Art. 25 Abs. 1 GRG). Die Einsetzung einer PUK bezweckt, in einer schwierigen staatspolitischen Situation durch gründliche und rasche Abklärungen eine Versachlichung und Befriedung zu erzielen. Der PUK obliegt es, die Sachverhalte zu ermitteln, weitere Beurteilungsgrundlagen zu beschaffen und gewisse Vorgänge politisch zu bewerten (Art. 25 Abs. 1 GRG). Gegenstand der Untersuchung können alle Bereiche sein, bei denen dem Grossen Rat eine Oberaufsichtsfunktion zukommt.
2. Chronologie des Projekts INO (Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum)
2.1 Entscheide des Grossen Rates zum Projekt INO
5. September 1995 Geschäft1887/1995: „Inselspital: Sanierung Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum INO, Verpflichtungskredit“.
Der Grosse Rat stimmt dem Antrag Blaser zu:
„Das Gesamtkostendach für Bau und Installationen von 215 Mio. Franken ist bindend.
Gesundheitspolitische Entwicklungssprünge (Punkt 3.5.8 Vortrag) müssen im Verzicht auf andere Ereignisse im Inselspital realisiert werden.“
Der Grosse Rat verabschiedet den beantragten Kredit von 215 Mio.
Franken für das Direktionsgeschäft mit 157 zu 9 Stimmen.
20. April 2004 Geschäft 426/2004: „Bern; Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum INO, Inselspital Bern. Zusatzkredit, Verpflichtungskredit“.
Der Grosse Rat verabschiedet den vom Regierungsrat beantragten Zusatzkredit von 25.0 Mio. Franken (Gesamtkosten Zusatzkredit 48.0 Mio.
Franken abzüglich gebundene Ausgaben von 23.0 Mio. Franken)mit 168 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen.
1 Gesetz vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG, BSG 151.21)
2.2 Chronologie der BVE zum Projekt INO
Die BVE hat eine detaillierte Chronologie „INO – Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum Inselspital Bern“ erstellt (siehe Beilage).
3. Darstellung des „Pro und Contra“ betreffend die Beauftragung der GPK bzw.
einer PUK
Vorbemerkungen:
• Das Büro des Grossen Rates (Büro) stellt in diesem Abschnitt dar, welche Gründe für bzw. gegen den Einsatz des Instrumentes GPK bzw. einer PUK sprechen. Die
Grundsatzfrage, ob der Grosse Rat überhaupt einen Untersuchungsauftrag an GPK oder PUK erteilen soll, wird in den folgenden Abschnitten erörtert.
• Die aus beiden Vorstössen resultierenden Arbeitsbelastungen (für Mitglieder des Grossen Rates, Regierungsrat und Mitarbeitende der Direktionen) und Kosten können auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse nicht beurteilt werden und sind deshalb nicht als Argumente berücksichtigt.
• Für jede Motion sind einzeln Pro und Contra Argumente aufgeführt. Es wird keine Gegenüberstellung der beiden Motionen vorgenommen.
3.1 Motion 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen)
Pro Auftrag an GPK Contra Auftrag an GPK
- Vertrauensbildend bei der Bevölkerung - Der Grosse Rat nimmt seine Verantwortung
wahr und dokumentiert seinen Willen, diese Kreditüberschreitung zu untersuchen.
- Transparenz und klare Verhältnisse: Klärung von Sachverhalt und politischen
Verantwortlichkeiten
- Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten für zukünftige Projekte
- Vorkenntnisse der GPK im Dossier INO - Stärkung der GPK in der Erfüllung ihres
Auftrages
- GPK muss sich mit Dossier gestützt auf den Auftrag des Grossen Rates weiterhin befassen (siehe Beschluss des Grossen Rates vom 20. April 2004).
- Die GPK kann die Vorkommnisse im Rahmen ihrer Oberaufsichtsfunktion in eigener Regie untersuchen.
- Unruhe und Verunsicherung aller Beteiligter auf breiter Ebene
- Gefahr der Belastung der Realisierung des Projektes
- Mögliche Befangenheit der GPK: sie muss u.a. ihre eigene Tätigkeit überprüfen
3.2 Motion 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern)
Pro Einsetzung einer PUK Contra Einsetzung einer PUK - Vertrauensbildend bei der Bevölkerung
- Der Grosse Rat nimmt seine Verantwortung wahr und dokumentiert seinen Willen, diese Kreditüberschreitung zu untersuchen.
- Transparenz und klare Verhältnisse: Klärung von Sachverhalt und politischen
Verantwortlichkeiten
- Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten für zukünftige Projekte
- Spezialkommission: mit dem Dossier nicht vorbefasst, unabhängig von früheren Entscheidungen und Massnahmen
- Für den Auftrag gezielt zusammengesetzte Kommission
- Ausgebaute Informationsrechte der PUK (Art.
38 GRG)
- GPK kann Vorkommnisse entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag in eigener Regie untersuchen
- Unruhe und Verunsicherung aller Beteiligter auf breiter Ebene
- Gefahr der Belastung der Realisierung des Projektes
4. Stellungnahmen des Regierungsrates und der Geschäftsprüfungskommission zu den Motionen
4.1. Stellungnahme des Regierungsrates2
Der Regierungsrat erachtet die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission als unverhältnismässig. Er lehnt ebenfalls eine zusätzliche Untersuchung durch die GPK ab und dies aus folgenden Gründen:
- Die von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin in Auftrag gegebene externe Untersuchung hat die relevanten Bereiche im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau des INO erfasst. Die Schwachstellen wurden aufgedeckt und in einem Schlussbericht dokumentiert. Zusätzliche neue Erkenntnisse sind nicht zu erwarten.
- Die im Untersuchungsbericht aufgeführten Verbesserungsvorschläge sind umgesetzt (so insbesondere die Einsetzung eines Steuerungsausschusses und die generelle Stärkung der Führung) oder sind daran umgesetzt zu werden.
- Personelle Umbesetzungen im Bereich der Gesamtprojektleitung und der bauseitigen Projektleitung sind vorgenommen worden.
- Die GPK wurde vorgängig über den Inhalt der vorgesehenen Untersuchung und auch über das vorgesehene Auswahlverfahren orientiert.
- Anlässlich einer Informationsveranstaltung ist der Schlussbericht der Untersuchung der GPK, der Finanzkommission (FIIKO) und allen Fraktionen des Grossen Rates zur Kenntnis gebracht worden.
- Der Untersuchungsbericht wurde von einer unabhängigen externen Firma erstellt. Sie wurde in keiner Weise in der Wahl ihres Vorgehens beeinflusst.
- Der Regierungsrat bezweifelt, dass eine weitere Untersuchung neue Erkenntnisse bringt. Der finanzielle Aufwand und der Personaleinsatz wären unverhältnismässig.
- Nach den vorgenommenen Verbesserungen bei der Organisation, den Betriebsabläufen und dem Controlling, welche aufgrund des Untersuchungsberichtes vorgenommen wurden, sind alle Beteiligten höchst motiviert, das Projekt INO zu einem guten Ende zu
2 Quelle: Schreiben des Regierungsrates vom 27. April 2004; die vollständige Stellungnahme kann beim Ratssekretariat eingesehen werden.
bringen. Eine Untersuchungskommission würde ein Klima der Unsicherheit und des Misstrauens schaffen.
- Eine laufende Untersuchung würde ein negatives Zeichen für die kommende Arbeitsausschreibung für das Sekundärsystem setzen. Es besteht das Risiko, dass sich für die Ausführung geeignete Anbieter bei einem Klima von Unsicherheit nicht an der Submission beteiligen würden. Das Risiko einer weiteren zeitlichen Verzögerung wäre erheblich.
- Der vom Grossen Rat angenommene Antrag, wonach die GPK vierteljährlich über den Stand und den Fortschritt des Projektes zu orientieren sei, bietet in Zukunft Gewähr, dass das Kontrollorgan des Parlamentes jederzeit steuernd eingreifen kann. Die GPK wird dadurch stufengerecht und massgeblich in den Controllingprozess eingebunden.
4.2 Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission3
Die GPK ist der Meinung, dass es im Zusammenhang mit dem Projekt INO verschiedene offene Fragen gibt, die einer Untersuchung und Klärung bedürfen. Sie ist daher für eine sachliche Untersuchung, welche in erster Linie dazu dienen soll, Lehren für die Zukunft zu ziehen. Insbesondere geht es nach Ansicht der GPK um die Klärung nachfolgender Fragen:
• Inwiefern ist der Regierungsrat berechtigt, ein – gegenüber der vom Grossen Rat bewilligten Richtprojekt-Vorlage – verändertes Projekt umzusetzen, ohne dieses nochmals dem Grossen Rat vorzulegen?
• Wie ist der Informationsfluss von der BVE bzw. vom Regierungsrat gegenüber der GPK und dem Grossen Rat sowie von der GPK gegenüber dem Grossen Rat im Rahmen des Projektes INO aus rechtlicher Sicht zu beurteilen?
• Wie grenzen sich die Verantwortlichkeiten des Regierungsrates und des
Verwaltungsrates des Inselspitals bei Bauprojekten auf dem Areal des Inselspitals gemäss geltenden Gesetzen und Verträgen / Reglementen ab?
• Inwiefern ergeben sich für die GPK bei der Wahrnehmung der Vollzugskontrolle nach Art. 21 2 GRG sowie bei der Oberaufsicht nach Art. 21 1 GRG aufgrund des Projektes INO Verbesserungsmöglichkeiten?
Die GPK findet die beiden Motionen 94/2004 GFL und 98/2004 SVP/FDP vom möglichen zeitlichen wie auch finanziellen Aufwand her unverhältnismässig.
Die Motion 94/2004 GFL ist zudem nicht im gewünschten Zeitrahmen erfüllbar.
Bei der Einsetzung einer PUK gemäss Motion 98/2004 SVP/FDP stehen nach Ansicht der GPK politische Fragen gegenüber sachlichen Fragestellungen stark im Vordergrund.
Die GPK empfiehlt aus diesen Gründen, die beiden Motionen 94/2004 GFL und 98/2004 SVP/FDP abzulehnen.
5. Überlegungen des Büros zum Entscheid und Antrag
Das Büro des Grossen Rates erachtet es als wichtig, dass rasch Klarheit über das weitere Vorgehen geschaffen wird. Ein Antrag auf Umwandlung der Vorstösse in Postulate kommt daher für das Büro nicht in Frage.
Bei der Behandlung der Motionen 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen) und 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern) durch den Grossen Rat sind folgende Szenarien denkbar:
3 Quelle: Schreiben der GPK vom 27. April 2004
• Ablehnung beider Motionen
Die GPK nimmt weiterhin ihre Oberaufsichtsfunktion wahr. Sie entscheidet im Rahmen ihrer Kompetenzen, ob und allenfalls wie sie im INO-Projekt tätig sein will.
• Annahme beider Motionen
Wenn eine PUK eingesetzt wird, hat diese die ausschliessliche Untersuchungs- und Behandlungskompetenz im fraglichen Bereich4. Der Grossratsbeschluss zur Bildung der PUK wird für die Behandlung in der Junisession 2004 vorbereitet. Die Umsetzung des Auftrages der Motion GFL an die GPK wird in diesem Grossratsbeschluss einer Klärung zugeführt.
• Annahme der Motion 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen) und Ablehnung der Motion 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern)
Die Motion wird an die GPK zur Erfüllung überwiesen.
• Annahme der Motion 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern) und Ablehnung der Motion 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen)
Der Grossratsbeschluss zur Bildung einer PUK wird für die Behandlung in der
Junisession 2004 vorbereitet. Zuständig für die Antragstellung ist das Büro des Grossen Rates (Art. 29 Bst. l GO).
6. Entscheid und Antrag des Büros
Das Büro hat anlässlich seiner Sitzung vom 28. April 2004 beide Motionen ausführlich diskutiert. Die Stellungnahmen des Regierungsrates und der GPK wurden zur Kenntnis genommen und in die Entscheidfindung miteinbezogen. Insbesondere die Fragen, die gemäss Ausführungen der GPK der Klärung bedürfen, waren von Interesse. Einstimmig war man der Meinung, dass diese Fragen in jedem Falle geklärt werden müssen. Das Büro interpretiert die Aussagen der GPK dahingehend, dass es sich um eine verbindliche
Absichtserklärung der Kommission handelt, diese Fragen abzuklären, falls dies nicht durch ein anderes Gremium erfolgt.
Das Büro hat mit 7 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung, gegen eine Ablehnung beider Motionen entschieden.
Bei der Abstimmung des Büros, welcher Motion zugestimmt werden und welche Motion abgelehnt werden soll, entstand eine Pattsituation (4 zu 4). Der Vorsitzende hat sich der Stimme enthalten. Das Büro gelangt deshalb mit zwei Anträgen an den Grossen Rat.
7. Antrag von 4 Mitgliedern des Büros
Annahme der 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen), Ablehnung der Motion 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern)
Es ist Aufgabe des Grossen Rates, im Interesse der Bevölkerung des Kantons Bern zu handeln. Dazu gehört auch der haushälterische Einsatz der finanziellen Mittel. Wenn in einem der grössten Bauprojekte des Kantons Bern ein Zusatzkredit von rund 22% der ursprünglichen Kreditsumme nötig wird, hat der Grosse Rat die Pflicht, den Sachverhalt zu untersuchen und politisch zu würdigen. Im Hinblick auf zukünftige, grosse Bauprojekte des Kantons Bern ist es von erheblicher Bedeutung abzuklären, wie die Organisation und Arbeitsweise vom Grossen Rat, der Regierung und der Verwaltung optimiert werden können.
4 Vgl. S. 14 Vortrag der Kommission Parlamentsreform zuhanden des grossen Rates des Kantons Bern betreffend das Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz) vom 18. März 1988
Das Büro des Grossen Rates ist jedoch der Meinung, dass die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung des Zusatzkredites INO unverhältnismässig ist. Das Instrument der PUK ist sehr gewichtig. An die Voraussetzungen für das Vorliegen von „Vorkommnissen grosser Tragweite“ hat der Grosse Rat bisher einen hohen Massstab gesetzt. So hat er am 10. Mai 19935 und am 19. Januar 19986 den Einsatz einer PUK abgelehnt. Die Ursachen, die zu einem Zusatzkredit in der Höhe von 48 Mio. Franken (abzüglich gebundene Ausgaben von 23 Mio. Franken) führten, sind wohl Vorkommnisse mit grosser Auswirkungen auf die Staatsrechnung. Eine schwierige staatspolitische Situation liegt jedoch nicht vor.
Die Untersuchung durch die GPK, wie es die GFL in ihrer Motion beantragt, wird vom Büro des Grossen Rates unterstützt. Die GPK ist das für die Oberaufsicht zuständige,
ordentliche Organ des Grossen Rates und sollte in dieser Aufgabe bestärkt werden. Sie hat sich bereits mehrfach mit dem Dossier INO beschäftigt. Mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten ist es möglich den Auftrag der Motion zu erfüllen. Um den
Anschein einer möglichen Befangenheit auszuschliessen, wäre es namentlich bei Punkt 1 a der Motion allerdings angebracht eine externe, unabhängige Stelle mit der Untersuchung zu beauftragen. Die entsprechenden Erkenntnisse sollten dem Grossen Rat transparent vermittelt werden.
Antrag: Annahme der Motion 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen)
Antrag: Ablehnung der Motion 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern) An den Grossen Rat
8. Antrag von 4 Mitgliedern des Büros
Annahme der Motion 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern) ), Ablehnung der Motion 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen)
Es ist Aufgabe des Grossen Rates, im Interesse der Bevölkerung des Kantons Bern zu handeln. Dazu gehört auch der haushälterische Einsatz der finanziellen Mittel. Wenn in einem der grössten Bauprojekte des Kantons Bern ein Zusatzkredit von rund 22% der ursprünglichen Kreditsumme nötig wird, hat der Grosse Rat die Pflicht, den Sachverhalt zu untersuchen und politisch zu würdigen. Im Hinblick auf zukünftige, grosse Bauprojekte des Kantons Bern ist es von erheblicher Bedeutung abzuklären, wie die Organisation und Arbeitsweise vom Grossen Rat, der Regierung und der Verwaltung optimiert werden können.
Die Untersuchung durch die GPK, wie es die GFL in ihrer Motion beantragt, wird vom Büro des Grossen Rates jedoch abgelehnt. Die GPK hat sich, als das für die Oberaufsicht zuständige, ordentliche Organ des Grossen Rates, bereits mehrfach mit dem Dossier INO beschäftigt. Die Frage, ob sie nun die von der GFL verlangte Untersuchung unvoreinge- nommen durchführen kann, ist durchaus berechtigt. Insbesondere bei Punkt 1 a der Motion muss die Befangenheit bejaht werden. Selbst wenn dieser Punkt durch eine externe, unabhängige Stelle abgeklärt werden sollte, würde er doch in die Gesamtwürdigung durch die GPK einfliessen.
Das Büro des Grossen Rates ist der Meinung, dass die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung betreffend Zusatzkredite INO angezeigt ist. Die Tatsache, dass bei einem
5 Dringliche Motion Hess – Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Abklärung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Grossrisiken der Kantonalbank von Bern und der Hypothekkarkasse des Kantons Bern
6 Motion Kiener Nellen – 3 Milliarden Verluste, und niemand ist verantwortlich! Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Überprüfung der Tätigkeit der Dezennium- Finanz AG
der grössten Bauprojekte des Kantons Bern das vorgegebene Kostendach so massiv überschritten wird, ist als „Vorkommnis grosser Tragweite“ zu werten. Die im Auftrag der BVE erstellte „Untersuchung Projektorganisation und Projektabläufe am Beispiel INO“ gibt zwar Aufschluss über einen Teil der Fragen. Zur Klärung des Sachverhaltes und der politischen Verantwortlichkeiten bedarf es jedoch zusätzlicher Abklärungen. Insbesondere im Hinblick auf zukünftige Bauprojekte des Kantons ist es von grosser Wichtigkeit,
allgemein gültige Optimierungsszenarien auszuarbeiten. Die PUK wird gezielt aus dem Kreis der Grossrätinnen und Grossräte zusammengesetzt. Sie kann sich unabhängig von früheren Entscheidungen und Massnahmen mit dem Dossier befassen.
Antrag: Ablehnung der Motion 94/2004 GFL (Heuberger, Oberhofen)
Antrag: Annahme der Motion 98/2004 SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern)
An den Grossen Rat
Hochbauamt Office des bâtiments
Bau-, Verkehrs- Direction des travaux und Energiedirektion publics, des transports des Kantons Bern et de l’énergie
du canton de Berne
Titel: Chronologie Datum: 27.04.2004 Seite: 10 von 15
Chronologie
INO - Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum Inselspital Bern
Ÿ
INO-Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum Inselspital Bern Beilage Zusatzkredit
Titel: Projektbeschrieb Datum: 02.02.2004 Seite: 11 von 15
Inhaltsverzeichnis
1 Chronologie ... 12
1.1 Kredit
... 12
1.2 Primärsystem
... 12
1.3 Sekundärsystem
... 12
1.4 Tertiärsystem ... 14
1.5 Externe Untersuchung ... 14
1.6 Motion Erb/Grunder ... 14
1.7 Grosser Rat ... 7
INO-Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum Inselspital Bern Beilage Zusatzkredit
Titel: Chronologie Datum: 02.02.2004 Seite: 12 von 15
1 Chronologie
1.1 Kredit
März 87 Antrag des Inselspitals zur Sanierung des OP-Ost und OP-West
05.07.95 RRB
05.09.95 Genehmigung des Kredits von 215 Mio. Franken durch den Grossen Rat des Kantons Bern mit 157 zu 9 Stimmen auf der Grundlage eines Richtprojektes
1.2 Primärsystem
Wettbewerb Generalplaner
Oktober 96 Publikation Präqualifikation 31.12.96 Eingabe Präqualifikation 30.09.97 Eingabe Wettbewerbsprojekte
04.12.97 Vergabeentscheid: zu Gunsten 4D PLUS Generalplaner, Zug Ausführung (INO West 1. Etappe)
26.03.99 Erhalt der Baubewilligung Primärsystem durch die Stadt Bern Februar 99 Publikation Ausschreibung
15.07.99 Eingabe Angebote
13.08.99 Vergabe an Göhner Merkur TU AG
27.10.99 Abschluss des Werkvertrags mit Göhner Merkur TU AG für die Primärsysteme aller Etappen
03.11.99 Eröffnung der prov. Notfallaufnahme im OP-Trakt Ost, Geschoss B
08.11.99 Baubeginn
06.03.00 Inbetriebnahme des prov. Helikopterlandeplatzes auf OP-Trakt Ost 15.08.00 Grundsteinlegung
14.11.01 Erhalt der Baubewilligung durch die Stadt Bern für die prov.
Helikopterplattform
1.3 Sekundärsystem
Wettbewerb
September 97 Publikation Präqualifikation 31.10.97 Eingabe Präqualifikation 14.08.98 Eingabe Wettbewerbsprojekte
26.11.98 Vergabeentscheid: zu Gunsten der Generalplanerunternehmung Itten+Brechbühl AG, Bern
Beschlüsse Planungs- und Baukommission 27.08.99 Gliederung des Gesamtkredits
24.09.99 Da der Kostenrahmen für das Sekundärsystem nicht eingehalten werden kann, wird (noch vor Baubeginn des Primärsystems) entschieden, 9’600 m2 nicht auszubauen und auf die geplante Unterbringung folgender Bereiche im INO zu verzichten:
Zentralapotheke, Operationssäle der Urologie, Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten und Teile des Zentrallabors für Lehre und Forschung. Weiter sind im Sekundärsystem Kostenreduktionen durch Standardanpassungen in der Grössenordnung von 10 % in Auftrag gegeben worden.
INO-Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum Inselspital Bern Beilage Zusatzkredit
Titel: Chronologie Datum: 02.02.2004 Seite: 13 von 15
26.10.01 Erhalt der Baubewilligung Sekundärsystem durch die Stadt Bern GU-Ausschreibung Ausführung Sekundärsystem
Oktober 01 Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten durch das HBA 07.01.02 Versand der Submissionsunterlagen
03.05.02 Eingabetermin
23.05.02 Verfügung des HBA, wonach das Vergabeverfahren abgebrochen wurde, da nur ein einziges Angebot von der Losinger Construction AG einging, welches die veranschlagten Kosten um mehr als hundert Prozent übertraf
03.06.02 Einsprache der Losinger Construction AG gegen diese Verfügung 08.07.02 Abweisung der Einsprache durch Verfügung des HBA
22.07.02 Ablauf der Beschwerdefrist. Die vorerwähnte Verfügung erwuchs in Rechtskraft
Überprüfung Kostenvoranschlag
Mai - Juli 02 Durchführung der Überprüfung des Kostenvoranschlags des Sekun-därsystems durch unabhängige Dritte, namentlich durch Emch+Berger AG sowie Beyeler Burgener Partner Architekten AG.
Die Überprüfung ergab, dass der Kostenvoranschlag Sekundär- system voraussichtlich 15 - 25 % zu tief (11 - 21 Mio. Franken) veranschlagt worden ist.
November 02 Eine Grobstudie einer externen Firma zeigt auf, dass weitere Sparmassnahmen nur mit massiven baulichen und betrieblichen Verzichtsmassnahmen realisierbar wären, was eine
Beeinträchtigung des Leistungsauftrages des Inselspitals zur Folge hätte
Vergabeverfahren Neuausschreibung / Ausführungsmanagement
Das HBA entschloss sich in der Folge, die Beschaffung zu wiederholen und in neuer Form auszuschreiben sowie ein Ausführungsmanagement für die Generalplanung des
Sekundär-Systems und für die Gesamtkoordination des Sekundär-/Tertiärsystems zu bilden. Den Generalplanungsauftrag wollte das HBA aus zeitlichen Gründen freihändig vergeben und zwar an die Generalplaner Itten+Brechbühl AG.
18.06.02 Besprechung HBA mit Generalplaner Itten+Brechbühl AG über Vorgehen und Leistungsumfang
26.06.02 1. Angebotsphase: 1 Angebot von Generalplaner Itten+Brechbühl AG
Entscheid für Verfahren unter Konkurrenz, da das Angebot über den vom HBA erwarteten Honorarkosten lag
05.07.02 Besprechung mit HWP Planungsgesellschaft mbH für Konkurrenzangebot
08.07.02 Besprechung mit Emch+Berger AG Gesamtplanung Hochbau für Konkurrenzangebot
17./18.07.02 2. Angebotsphase: Angebote von Emch+Berger AG
Gesamtplanung Hochbau, HWP Planungsgesellschaft mbH und 2.
Angebot von Generalplaner Itten+Brechbühl AG
14.08.02 3. Angebotsphase: Angebot von ARGE INO Bern, bestehend aus Emch+Berger AG Gesamtplanung Hochbau (Federführung) und HWP Planungsgesellschaft mbH
26.08.02 Verfügung des HBA, dass der Auftrag für die Beschaffung der Leistungen für das Sekundärsystem INO freihändig vergeben werde. Als Begründung führte es Dringlichkeit aus
INO-Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum Inselspital Bern Beilage Zusatzkredit
Titel: Chronologie Datum: 02.02.2004 Seite: 14 von 15
06.09.02 Itten+Brechbühl AG, Meierhans & Partner AG, Planel AG sowie Kündig+Partner AG erhoben gegen diese Verfügung Einsprache 17.09.02 das HBA wies die Einsprache ab
30.09.02 die vorerwähnten Einsprecher erhoben beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Die
Beschwerde richtete sich gegen das HBA sowie die ARGE INO Bern, bestehend aus Emch+Berger AG sowie HWP
Planungsgesellschaft mbH
06.12.02 Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, wonach die Beschwerde gegen die freihändige Vergabe insoweit gutgeheissen wurde, als der Einspracheentscheid und die Verfügung des HBA vom 17.09.2002 bzw. vom 26.08.2002 aufgehoben werden 05.02.03 Publikation der neu aufgelegten öffentlichen Ausschreibung 20.05.03 Eingabetermin der Angebote
23.06.03 Zuschlagsverfügung an Generalplaner Itten+Brechbühl AG 07.08.03 Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Palnergemeinschaft
Arcoplan/Helbling
10.09.03 Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung durch Verwaltungsgericht abgewiesen
22.12.03 Vertragsabschluss mit Generalplaner Itten+Brechbühl AG
1.4 Tertiärsystem
Wettbewerb
Juli 00 Publikation Auswahlverfahren 06.10.00 Eingabetermin Auswahlverfahren
28.12.00 Zuschlagsverfügung an HWP Planungsgesellschaft mbH, Stuttgart
1.5 Externe Untersuchung
08.01.03 Der Regierungsrat verabschiedet den Regierungsratsbeschluss 42/2004 betr. „Intensivbehandlungs-, Notfall- und
Operationszentrum INO; Externe Untersuchung zu Projektorganisation und Projektabläufen“
Feb. bis Sept. 03 Im Hinblick auf die Überprüfung und allfällige Anpassung der Projektabläufe und Projektorganisation hat die BVE das Gesamtprojekt einer externen Untersuchung unterzogen. Eine unabhängige Firma wurde mit der Untersuchung beauftragt. Die Analyse wurde im Februar 2003 gestartet und der Schlussbericht lag im September 2003 vor.
1.6 Motion Erb/Grunder
12.06.03 Der Regierungsrat wird beauftragt, das Geschäft «Sanierung Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum INO» einer Evaluation zu unterziehen und das Projekt unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben anzupassen:
1. Das am 5. September 1995 gewährte Kostendach von 215 Millionen Franken bleibt verbindlich.
INO-Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum Inselspital Bern Beilage Zusatzkredit
Titel: Chronologie Datum: 02.02.2004 Seite: 15 von 15
2. Die gesteckten Ziele bezüglich des Dienstleistungsumfangs, optimierten Patientenprozessen, Betriebswirtschaftlichkeit, Lehre und Forschung sowie Benutzerakzeptanz sind weiterzuverfolgen.
3. Können mit dem vorgegebenen Kostendach nicht alle Teile des INO-Projekts realisiert werden, sind betriebliche Alternativszenarien aufzuzeigen.
4. Auf weitere kostenintensive, nicht erprobte sowie risikobehaftete Planungs- und Ausführungsexperimente seitens des kantonalen Hochbauamts ist zu verzichten.
5. Der Betrieb des Notfallzentrums, der Intensivbehandlung und der Operationsstellen hat Vorrang vor architektonischen und
ästhetischen Anliegen.
Juni bis Sept. 03 Mit einer externen Spitalplanungsfirma wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die aufzeigen sollen, mit welchen
Verzichtmassnahmen die Kostenlimite eingehalten werden könnte und welchen Einfluss diese Massnahmen auf die mit dem Projekt beabsichtigten Ziele haben. Unter diesen Bedingungen wurde ausgehend von der heutigen Situation das baulich machbare und für die Betriebsabläufe bestmögliche Verzichtszenario erarbeitet.
Dieses Verzichtszenario ist detailliert im Vortrag Zusatzkredit vom 16.01.04 beschrieben.
1.7 Grosser Rat
20.04.04 Der Grosse Rat verabschiedet den beantragten Zusatzkredit der GPK von 25 Mio. Franken (Gesamtkosten Zusatzkredit 48 Mio.
Franken abzüglich gebundene Ausgaben von 23 Mio. Franken)