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BUND Naturschutz kritisiert massiv den Beschluss der Bundesregierung zur Verschlechterung der Luftqualität

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 15.03.2019 PM 034/19 LFGN Verkehr

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S. 1

BUND Naturschutz kritisiert massiv den Beschluss der Bundesregierung zur Verschlechterung der Luftqualität

Das neue Gesetzespaket der Bundesregierung will Fahrverbote verhindern, wo diese „unverhältnismäßig“ erscheinen. Demnach sollen Fahrverbote in den Städten erst eingesetzt werden, wenn die Werte an Stickoxid eine Konzentration von 50 Mikrogramm pro

Kubikmeter Luft überschreiten und glaubhafte Pläne zur Verbesserung der Luftqualität nicht vorliegen. Der von der EU-Kommission

festgelegte Grenzwert liegt jedoch bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

„Die Bundesregierung müsste die Grenzwerte bereits seit 2010 einhalten. Eine Aufweichung der Luftgrenzwerte für den

Gesundheitsschutz anstatt die Autokonzerne zur Nachrüstung ihrer Motoren zu verpflichten ist ein skandalöser Freibrief für das Übertreten von Naturschutz- und Gesundheitsvorschriften“, so der Vorsitzende des BUND Naturschutz Richard Mergner.

„Anstatt Schlupflöcher zu formulieren, sollten Bundeskanzlerin Angela Merkel und der zuständige CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer endlich echte Lösungen durchsetzen: Hardwarenachrüstung bei Dieselmotoren, Einführung einer blauen Plakette und Ausbau von Bussen und Bahnen. Mit dem Gesetzespaket der Bundesregierung würden Ausnahmeregelungen und Unsicherheiten weiter zunehmen, denn der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gelte weiterhin. Es obliegt den Gerichten, die Situationen einzeln einzuschätzen”, so Mergner weiter.

„Das geplante Gesetz der Bundesregierung konterkariert die

Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union. Das eine Gesetz versucht Fahrverbote abzuwenden, das andere die Durchsetzung zu

kontrollieren“, so Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BUND Naturschutz.

„Eine wirksame Kontrolle muss kontinuierlicher stattfinden als nur stichpunktartig. Auch die Datenspeicherung von zwei Wochen sehen wir kritisch. Die Grenzwerte sind dazu da, die Bevölkerung zu schützen.

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S. 2 Besonders gefährdete Gruppen, wie Kinder oder Menschen mit

Vorerkrankung, sind darauf angewiesen, dass die Luft auf den Straßen sauber wird. Das ist Aufgabe der Staatsregierung“, so Margraf weiter.

Die vermeintliche Aufweichung der gesetzlichen Grenzwerte für

Stickstoffdioxid in den Bayerischen Städten wird nicht dazu führen, dass Fahrverbote abgewendet werden, wenn nicht gleichzeitig andere wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Senkung der NO2- Belastung führen. Die Bayerische Staatsregierung muss endlich

wirksame Maßnahmen für eine bessere Luft in den Innenstädten durchsetzen, anstatt zu versuchen, die Grenzwerte zu umgehen. Nur diese schaffen Klarheit für Dieselbesitzer*Innen und dienen dem Gesundheits- und Umweltschutz.

Für Rückfragen:

Ronja Endres

Referentin für Politische Kommunikation Tel.: 089-54830115

Mobil: 0175-3635251

E-Mail: ronja.endres@bund-naturschutz.de

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