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Systematisch vorgehen beim Heizungsersatz

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Academic year: 2022

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Systematisch vorgehen beim Heizungsersatz

Wer den Ersatz seiner Heizungsanlage vorausschauend plant und sich fach- kompetent beraten lässt, spart Kosten und Nerven. Auch wichtig zu wissen:

Viele Kantone unterstützen den Einsatz erneuerbarer Energien steuerlich und mit Fördermitteln.

Damit sich die Investitionen in die neue Heizungsanlage später auch wirklich in spürbar tieferem Energieverbrauch und höherem Wohnkomfort niederschlagen, lohnt es sich, systematisch vorzugehen.

Es empfiehlt sich, eine Energieberatungs- stelle heranzuziehen. Insbesondere bei Anlagen mit grösserer Leistung oder kom- binierten Systemen (Gas oder Öl in Kom- bination mit Sonnenenergie oder einer Wärmepumpe) sollte ein erfahrener Hei- zungsplaner beauftragt werden. Die Hono- rarkosten hat man in der Regel schnell

wieder drin: Klare Vorgaben verhindern unnötige Investitionskosten, optimierte Wartungs- und Unterhaltskosten halten später die laufenden Ausgaben niedriger.

Das Vorgehen

In einem ersten Schritt müssen die Eckda- ten wie der bisherige Wärmeenergiever- brauch, die beheizte Bruttogeschossfläche und die Anzahl Bewohner zusammenge- stellt werden. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung des spezifischen Ener- gieverbrauchs des Gebäudes. Dieser wird zusammen mit der Energieberatungsstelle berechnet und beurteilt. Das gibt Auf- schluss über die energetische Qualität des Hauses und darüber, ob zum Beispiel

dringende Massnahmen zur Wärmedäm- mung erforderlich werden. Es ist sinnvoll, dass im Haus bereits alle Möglichkeiten zum Energiesparen und für mehr Wohn- komfort ausgeschöpft sind. Fassade, Dach und Kellerdecke müssen wärmege- dämmt sein. Auch die alten Fenster soll- ten schon durch neue, bessere ersetzt sein. Dann kann der neue Kessel richtig dimensioniert werden.

Danach entscheidet die Bauherrschaft, mit welchem Energieträger sie künftig heizen und das Wasser erwärmen will. Erneuer- bare Energien wie Holz, Solarenergie oder Umgebungswärme (Wärmepumpe) wer- den immer interessanter, weil die Öl- und Gasvorkommen zunehmend knapper und teurer werden. Es lohnt, sich vorauszu- denken und durch Vorinvestitionen die Optionen für den späteren Einsatz dieser

erneuerbaren und einheimischen Energie- träger offen zu halten.

Alles inklusive

Am besten holt man sich rechtzeitig bei mindestens zwei qualifizierten Heizungs- installateuren Gesamtofferten. Dabei ist wichtig, dass alle für den Ersatz der Hei- zung notwendigen Leistungen einge- schlossen sind, z. B. auch Maurer- und Elektrikerarbeiten. Unbedingt die Leis- tungsgarantie von EnergieSchweiz ver- langen! Diese "Urkunde" garantiert, dass in der Offerte alles berücksichtig ist, was nach EnergieSchweiz zu einer modernen Heizung gehört. Bei der Auftragsvergabe ist nicht nur der Endpreis ein wichtiges

Kriterium, auch der Umfang der Offerte zählt: So sollten beispielsweise Service- dienstleistungen enthalten sein. Die Hei- zungsanlage muss durch eine Fachperson in Betrieb genommen (das geben die kan- tonalen Energieverordnungen so vor) und durch die Bauherrschaft abgenommen werden. Durch regelmässige Kontrolle des tatsächlichen Energieverbrauchs kann das Betriebsverhalten der Anlage eingeschätzt und falls notwendig, rechtzeitig korrigiert werden.

Die Umwelt schonen

Damit neue Heizungsanlagen umwelt- schonend arbeiten, müssen sie Abgas- und Schadstoffwerte einhalten, die in der Luftreinhalteverordnung festgelegt sind;

zudem müssen sie typengeprüft sein. Hier hilft das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) mit einer Liste aller typengeprüften Geräte weiter. Über weite- re gesetzliche Vorschriften, Auflagen und Bedingungen weiss der Planer oder der Energieberater Bescheid.

Ein Haus ohne Fenster und Türen ziert das Kam- pagnenbild von bau-schlau. Zusammen mit dem Slogan „Sparen Sie Geld und Energie. Aber über- treiben Sie nicht.“ weist es auf die deutlichsten Ein- sparpotenziale hin und motiviert augenzwinkernd zum Energiesparen.

Sie möchten sich beraten lassen?

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Gut zu wissen

Viele Kantone unterstützen Energie- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich: Kos- ten für den Unterhalt sowie für die Investitionen sind teilweise oder ganz von der Steuer absetzbar. Zum Teil gibt es für bestimmte Massnahmen auch Förderbeiträge.

Die kantonalen Steuerämter oder das Steueramt der Gemeinde geben Auskunft über Art und Umfang der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Die Energieberatungsstellen können in Sachen Fördermöglichkeiten weiterhelfen.

Weitere Informationen:

Energieeffizient bauen und modernisieren: www.bau-schlau.ch Beratung und Informationen zu Förderbeiträgen: www.e-kantone.ch Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: www.buwal.ch Alles über den Minergie-Standard: www.minergie.ch Infoline Sonne: 0848 000 104 oder www.swissolar.ch Informationsstelle Wärmepumpen: www.fws.ch Informationsstelle Heizöl: www.heizoel.ch

Verband der Schweizerischen Erdgasindustrie: www.erdgas.ch Holzenergie Schweiz: www.holzenergie.ch

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