Vertrag zur Abtretung des „ökologischen Mehrwerts“
zwischen
(Name, Adresse unabhängiger Produzent gemäss Artikel 7 Energiegesetz)
- nachfolgend A -
und
(Name, Adresse Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung gemäss Artikel 7 Energie- gesetz)
- nachfolgend B -
betreffend
befristete Übertragung der Vermarktungsrechte an der Überschussenergie
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Präambel
A ist ein unabhängiger Produzent gemäss Artikel 7 Energiegesetz und produziert elektrische Energie durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Er ist Inhaber sämtlicher Rechte an dieser Energie.
B ist Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung und zur Abnahme und Vergütung der Überschussenergie von A gesetzlich verpflichtet.
Die Anschlussbedingungen zwischen A und B sind vertraglich geregelt (Vertrag zwischen A und B vom tt/mm/jj). B verpflichtet sich darin, A für die abgenommene Überschussenergie mit x Rp./kWh zu entschädigen. Diese Vergütung umfasst den „ökologischen Mehrwert“ der Energie nicht.
Beim „ökologischen Mehrwert“ handelt es sich um den Mehrwert, der ökologisch produzierter Strom aus erneuerbaren Energien gegenüber konventionell produziertem Strom aus nicht erneuerbaren Energien aufweist.
Hinweis:
Das BFE stellt diesen Mustervertrag als Hilfsmittel zur Verfügung. Das Verwenden der Vorlage erfolgt auf eigenes Risiko. Für den Inhalt sind ausschliesslich die Vertragsparteien verantwortlich.
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Mit dem vorliegenden Vertrag sollen die Vermarktungsrechte am „ökologischen Mehrwert“ der Überschussenergie von A geregelt werden.
1. Vertragsgegenstand
1.1 A tritt an B den „ökologischen Mehrwert“ bzw. die Vermarktungsrechte an der von B abgenommen Überschussenergie während der Vertragsdauer ab.
1.2 B bezahlt A dafür (x Rp/kWh/pro Monat).
1.3 B ist berechtigt, den „ökologischen Mehrwert“ dieser Überschussenergie in sein Stromportfolio aufzunehmen und ihn für die Stromkennzeichnung und/oder bei der Vermarktung von Stromprodukten zu verwenden.
2. Vertragsmodalitäten 2.1 (Zahlungsbedingungen) 2.2 (Nutzungspflicht)
2.3 (Übergabe von Dokumenten, Informationen betreffend genutzter erneuerbarer Energie)
2.4 (Übertragung an Dritte) 3. Dauer
Dieser Vertrag tritt am (tt/mm/jj) in Kraft. Er dauert bis am (tt/mm/jj). (Stillschweigende Verlängerung).
4. Kündigung
Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Beachtung einer Kündigungsfrist von (x Monaten) per (Ende Monat/Jahr) jederzeit schriftlich gekündigt werden.
5. Anwendbares Recht, Gerichtsstand (Rechtswahl, Gerichtsstand)
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
A B
(Unterschrift) (Unterschrift)