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Ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen ist die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV)

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I 035/2010 BVE

Interpellation

Amstutz, Corgémont (Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.03.2010

Kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien

Das Bundesparlament, das im Rahmen seiner Energiestrategie am 23. März 2007 das Stromversorgungsgesetz (StromVG) verabschiedet hat, setzt unter anderem auf erneuerbare Energien. Ziel ist es, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5400 GWh zu erhöhen (Basis: 2000), was rund 10 Prozent des Stromverbrauchs von 2007 entspricht.

Ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen ist die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV). Die Produzenten erhalten dabei während 20 bis 25 Jahren je nach Produktionstechnologie (Windenergie, Sonnenenergie, Wasserkraft bis 10 Megawatt, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse) einen fixen Betrag pro erzeugte Kilowattstunde (kWh). Um diese staatliche Massnahme zu finanzieren, entrichten die Konsumenten seit dem 1. Januar 2009 0,45 Rappen pro entnommene kWh.

Im Gegensatz zu einer staatlichen Förderungsmassnahme, bei welcher der Verteilschlüssel der Finanzmittel durch Gesetze und Richtlinien festgelegt wird, wird der Ökostrommarkt durch den Kunden bestimmt, der selbst darüber entscheidet, welche Anlage, Technologie und Anzahl Kilowattstunden er fördern will.

Fast 15 Prozent der schweizerischen Haushalte haben 2008 Strom aus erneuerbaren Energien bestellt. Der Anteil des Ökostroms im Netz hat im Vergleich zum Vorjahr um 63 Prozent (4680 GWh) zugenommen. Der seit einigen Jahren bestehende Markt für Ökostromprodukte erlebt einen bisher einmaligen Aufschwung.

Die Privatkunden, Unternehmen oder öffentlichen Körperschaften im Kanton Bern, die ihren Stromverbrauch aus löblichen Umweltgründen ganz- oder teilweise in Form von

«Naturmadestar» kaufen, zahlen einen Zuschlag von 18 Rappen/kWh für Strom aus Windenergie (Windstar), von 4,5 Rappen/kWh für Strom aus Wasserenergie (Waterstar), von 80 Rappen/kWh für Strom aus Photovoltaikenergie.

Im Kanton Bern sind bereits viele Anlagen in Betrieb (Kleinstwasserwerke, Wind- und Sonnenenergieanlagen). Im Bereich der Energie aus Photovoltaikanlagen wurden bisher 154 Projekte eingereicht. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 53,7 Millionen Franken, was

— werden alle Projekte genehmigt — einer jährlichen Produktion von 5,36 MW/h entspricht.

Leider haben allerdings nur 13 Projekte von der Swissgrid einen positiven Bescheid erhalten.

Einige Anlagen kamen bisher weder in den Genuss einer kostendeckenden Abgeltung noch einer Bundessubvention. Der Strom aus diesen Anlagen wird in das BKW-Netz eingespeist und vom Verteiler weiterverkauft. Man könnte somit leicht daraus schliessen, dass der Verteiler damit hohe Gewinne erzielt, und dies auf dem Buckel der Produzenten/Investoren.

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Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie viele Anlagen der einzelnen Technologien (Kleinwasserkraftwerke, Windenergie, Biomasse und photovoltaische Solaranlagen) sind im Kanton Bern in Betrieb und profitieren derzeit weder von einer kostendeckenden Einspeisevergütung noch von einer Bundessubvention, obwohl sie den erzeugten Strom ins Netz der Bernischen Kraftwerke einspeisen?

2. Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren die jährliche Ökostromproduktion der einzelnen Technologien?

3. Welchen Betrag erhält ein Eigentümer derzeit von den BKW pro eingespeiste kWh (Werte für jede Technologieart)?

4. Wie viele kWh Ökostrom haben die BKW in den vergangenen fünf Jahren an Privathaushalte und öffentliche Körperschaften verkauft? Welchem Betrag entspricht das?

5. Welchen Preis muss ein Produzent für seinen eigenen Konsum pro kWh zahlen?

6. Wie analysiert die Regierung diese Situation?

7. Was gedenkt sie als Hauptaktionärin der BKW zu unternehmen, damit sich die Situation für die privaten oder öffentlichen Produzenten/Investoren bessert?

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